Hunde am Arbeits­platz So vermeiden Sie Konflikte im Büro

Hunde am Arbeits­platz - So vermeiden Sie Konflikte im Büro

Teil des Teams. In einigen Firmen gehören Hunde zum Büroall­tag. Wichtig ist, dass Hunde­besitzer, Vorgesetzte und Kollegen die Bedingungen vorher absprechen. © Getty Images / Vetta

Hunde können für gute Stimmung im Büro sorgen – oder für Zoff. In manchen Büros sind sie erlaubt, anderswo verboten. Klare Regeln helfen, Konflikte zu vermeiden.

Im Sommer 2013 planten knapp 20 Bundes­tags­abge­ordnete eine kleine Revolution: Sie beantragten beim damaligen Parlaments­präsidenten Norbert Lammert, dass sie ihre Hunde mit ins Hohe Haus nehmen dürfen. Der lehnte ab. Für Hunde im Bundes­tag heißt es deshalb noch immer: „Wir müssen draußen bleiben.“

Bei anderen Arbeit­gebern sind Hunde will­kommen, schlummern Bernhardiner unter Schreibtischen, stromern Terrier durch Flure. Die Nach­frage nach Arbeits­plätzen, an denen Hunde erlaubt sind, dürfte in den vergangenen Jahren gestiegen sein. Zählte die Statistik im Jahr 2 000 rund 5 Millionen Hunde in Deutsch­land, waren es 2023 schät­zungs­weise 10,5 Millionen. Der Anstieg der Hundehalte­rinnen und -halter liegt auch an der Corona-Pandemie. Seit 2020 haben viele Menschen Trost bei Haustieren gesucht und viele hatten auch im Home­office zum ersten Mal Zeit für ein Haustier und die Möglich­keit, sich um Hund, Katze & Co. zu kümmern.

Hunde können beim Stress­abbau helfen, sind aber unbe­rechen­bar

Einer Heimtier­studie der Universität Göttingen von 2019 zufolge sind 89 Prozent der Hundehalte­rinnen und -Halter zwischen 25 und 65 Jahre alt. Die meisten von ihnen dürften somit mitten im Berufs­leben stehen. „Studien zeigen, dass Hunde die Kreativität der Mitarbeiter fördern und helfen, Stress abzu­bauen,“ sagt Markus Beyer, Gründer vom Bundes­verband Bürohund. Sein ehren­amtlicher Verein berät Hunde­besitzer und Unternehmen zu dem Thema.

Kritisch sieht hingegen der Berliner Arbeits­recht-Experte Alexander Bredereck das Thema Vier­beiner im Büro: „Mit einem Hund kommt etwas Unkontrollier­bares ins Büro. Wenn der Rott­weiler des Kollegen einem anderen mit dem Fang­zahn am Ohr hängt, kann das eine Menge Ärger geben.“

Der Arbeit­geber darf entscheiden

Voraus­setzung für Bello im Büro: Boss oder Chefin müssen zustimmen. „Das Direktions­recht regelt, dass Arbeit­geber entscheiden dürfen, ob Hunde in ihren Räumen erlaubt sind“, sagt Bredereck. „Wollen Arbeitnehmer ihren Hund mitbringen, müssen sie die ausdrück­liche Genehmigung des Vorgesetzten einholen.“ Das gilt auch dann, wenn der Dackel nur mal ausnahms­weise mit soll, etwa weil der Hundesitter ausgefallen ist. Gibt es in dem Unternehmen noch keine Hunde, müssen Angestellte von einem Verbot ausgehen.

„Die Angst der anderen“

Ist der Chef einverstanden, sollten Hundehalterin oder -halter auch die Kolleginnen und Kollegen fragen, ob sie mit dem Team­zuwachs leben können. „Die Angst der anderen ist immer das Limit“, sagt Markus Beyer und rät, die Erlaubnis des Arbeit­gebers schriftlich fest­zuhalten. „Wichtig ist, genau zu regeln, was die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sind und wie die Integration ablaufen soll.“ Klare Vorgaben (siehe unten – Der richtige „Hund-im-Büro-Vertrag“) können Konflikte verhindern. Sinn­voll sei zudem ein Notfall­plan, falls der Hund für Ärger sorgt. Bellt er regel­mäßig andere Kollegen an, könnte die erste Konsequenz heißen: Ein Hundetrainer muss ran. Die letzte: Der Hund darf nicht mehr ins Büro.

Haftungs­frage klären

Auch die Haftungs­frage sollte im Vorfeld geklärt sein: Wer über­nimmt die Kosten, wenn der Hund Schaden anrichtet? In Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen Hunde­besitzer eine Tierhalterhaft­pflicht­versicherung abschließen. In anderen Bundes­ländern könnten Arbeit­geber ihre Mitarbeiter dazu verpflichten. Gute Policen sind ab etwa 60 Euro im Jahr zu haben.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Test Hundehalterhaftpflicht.

Der richtige „Hund-im-Büro-Vertrag“

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeit­geber und Hunde­besitzer in schriftlichen Verträgen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten fest­halten. Eine Betriebs­ver­einbarung kann außerdem Grund­sätzliches zur Hundehaltung fest­legen. Der Betriebsrat muss der Vereinbarung zustimmen. Folgende Fragen sollten geklärt werden:

Räume. In welchen Räumen darf sich das Tier aufhalten? Gibt es Tabuzonen wie Küche, Konferenzsaal oder das Chefbüro?

Haftung. Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn der Hund den Drucker atta­ckiert oder auf den Teppich macht? Muss der Hunde­besitzer vorab eine Tierhalter-Haft­pflicht­versicherung abschließen?

Gassi. Wie oft muss der Hund täglich raus und wie lange etwa? Verändert sich durch lange Gassigänge die Kern­arbeits­zeit?

Probleme. Welche Konsequenzen gibt es, wenn ein Kollege Angst vor Hunden oder eine Allergie entwickelt hat? In welchen Situationen sollte ein Hundetraining erfolgen?

Um Erlaubnis fragen

Gehört bereits ein Vier­beiner zur Firma, stehen die Chancen auf den eigenen Bürohund gut. Der Gleichbehandlungsgrundsatz schreibt vor, dass Arbeit­geber nicht will­kürlich einem Mitarbeiter den Hund erlauben dürfen und anderen nicht. Um Erlaubnis fragen muss der Hundehalter trotzdem. Liegen sachliche Gründe vor, kann sich der Chef dagegen aussprechen. Nur weil nebenan ein ruhiger Labrador wacht, kann niemand darauf pochen, einen ungestümen Boxerwelpen mitzubringen. Auch Angestellte mit Kunden­kontakt müssen mitunter ein Nein zum Bürohund akzeptieren – auch wenn im Einzel­büro des Archivars ein Dobermann sein zweites Zuhause hat.

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Urteile verbieten furcht­einflößende Bürohunde

Grund­sätzlich gilt: Knurrt ein Bürohund, wütet oder beißt er, kann der Arbeit­geber die Erlaubnis jeder­zeit zurück­ziehen. So hat das Landes­arbeits­gericht Düssel­dorf entschieden (Az. 9 Sa 1207/13). Eine Angestellte hatte jahre­lang ihren drei­beinigen Misch­ling namens Kaya mit ins Büro gebracht. Plötzlich benahm sich der Hund jedoch aggressiv und knurrte Kollegen an. Darauf­hin beschloss der Chef: Kaya bleibt zu Hause. Die Mitarbeiterin klagte dagegen und unterlag vor Gericht. Für das Urteil war die Angst der anderen entscheidend.

Ähnlich urteilte das Landes­arbeits­gericht Mainz 2023. Arbeit­geber müssen es nicht hinnehmen, dass eine Mitarbeiterin einen »Angst einflößenden Hund« mit ins Büro bringt. Eine Angestellte, die unter einer post­traumatischen Belastungs­störung leidet, hatte geklagt, weil der Arbeit­geber ihr das Mitbringen ihres Assistenzhundes untersagte. Der Werk­leiter hatte den bellenden und mitunter knurrenden Hund als nicht »sozial kompatibel« einge­stuft. Das Gericht lehnte die Klage der Frau ab. Entscheidend war auch hier, dass Kolleginnen und Kollegen den Hund als bedrohlich empfanden und Arbeits­abläufe beein­trächtigt würden (Az. 2 Sa 490/21).

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.05.2024 um 13:47 Uhr
    Hunde im Büro

    @Brittadag: Wie im Artikel dargestellt hat das Landesarbeitsgericht in einem ihm vorliegenden Fall geurteilt, dass wenn ein Hund wütet, der Arbeit­geber die Erlaubnis jeder­zeit zurück­ziehen kann.
    Lassen Sie sich vom Betriebsrat, der Gewerkschaft unterstützen, wenn es nicht gelingt, im Gespräch unter Kolleginnen den Konflikt zu lösen.

  • Brittadag am 03.05.2024 um 13:42 Uhr
    Hunde im Büro nein, nur wenn aus krankheitsbild

    Wir haben viele Ausländer die ins Büro kommen und eine Kollegin hat schon jahrelang ein Hund im Büro, jedoch geht er durch bellen und aufspringen ständig diesen Ausländische Mitarbeiter entgegen, da sie natürlich Angst haben im ersten Moment Die Kollegen, redet abwertend dann über die Menschen und sie sollen sich nicht so haben. Ich finde es echt frech, wir sind auf diese Menschen angewiesen. Auch wenn diese Erlaubnis vor Jahren erteilt wurde finde ich das Verhalten nicht gut. Wie soll man damit umgehen???

  • NoDogInOffice am 20.08.2022 um 21:02 Uhr
    geht's noch...die zweite

    Ich kann maxm nur zustimmen:
    Hunde sind unberechenbare Tiere mit riesigen Mäulern und scharfen Zähnen. Was soll das Risiko? Und ja, es stimmt: wie immer " der tut nichts" bis das Gegenteil eintritt. Aber dann hat sich der gebissene Kollege falsch verhalten und ist selbst schuld .... Wer unbedingt einen Hund will, der soll ihn in seiner Wohnung halten und beim Gassigehen anleinen. Aber mich als Kollegen damit gefälligst in Ruhe lassen. Ich bring auch keinen Tiger oder Alligator mit ins Büro. Oder eine Mischung aus Stinktier und Löwe, denn der typische Hund mit seinen riesigen Zähnen stinkt in der Regel auch noch erbärmlich - und geht dann mit seiner ekelhaften Zunge / Maul an meine saubere Hose, wenn ich am Schreibtisch sitze.... ich arbeite im Büro und nicht im Hundezwinger.

  • CowgirlEva am 02.04.2020 um 11:57 Uhr
    Toller Artikel

    Sehr schöner, aussagekräftiger Artikel! Vielen Dank dafür. Auch ich bin ein absoluter Fan von Bürohunden :)
    In meinem Artikel "Hund am Arbeitsplatz - so argumentierst du bei deinem Chef" gebe ich noch Tipps, wie du deinen Chef davon überzeugen kannst, dass du deine Fellnase mit zur Arbeit bringen darfst und eventuelle Gegenargumente entkräften kannst.
    Viel Erfolg bei deiner Mission "Bürohund"!
    https://www.evafischercoaching.de/hund-am-arbeitsplatz-so-argumentierst-du-bei-deinem-chef/

  • Clave am 15.01.2019 um 10:16 Uhr
    Kinder im Büro

    Ich hätte was dagegen, weil ich bisher kein Kind kennengelernt habe, das vor und nach der Mittagspause jeweils 3-4 Stunden unter dem Schreibtisch liegen kann ohne ein Geräusch von sich zu geben.