
Teil des Teams. In einigen Firmen gehören Hunde zum Büroalltag. Wichtig ist, dass Hundebesitzer, Vorgesetzte und Kollegen die Bedingungen vorher absprechen. © Getty Images / Vetta
Hunde können für gute Stimmung im Büro sorgen – oder für Zoff. In manchen Büros sind sie erlaubt, anderswo verboten. Klare Regeln helfen, Konflikte zu vermeiden.
Im Sommer 2013 planten knapp 20 Bundestagsabgeordnete eine kleine Revolution: Sie beantragten beim damaligen Parlamentspräsidenten Norbert Lammert, dass sie ihre Hunde mit ins Hohe Haus nehmen dürfen. Der lehnte ab. Für Hunde im Bundestag heißt es deshalb noch immer: „Wir müssen draußen bleiben.“
Bei anderen Arbeitgebern sind Hunde willkommen, schlummern Bernhardiner unter Schreibtischen, stromern Terrier durch Flure. Die Nachfrage nach Arbeitsplätzen, an denen Hunde erlaubt sind, dürfte in den vergangenen Jahren gestiegen sein. Zählte die Statistik im Jahr 2 000 rund 5 Millionen Hunde in Deutschland, waren es 2023 schätzungsweise 10,5 Millionen. Der Anstieg der Hundehalterinnen und -halter liegt auch an der Corona-Pandemie. Seit 2020 haben viele Menschen Trost bei Haustieren gesucht und viele hatten auch im Homeoffice zum ersten Mal Zeit für ein Haustier und die Möglichkeit, sich um Hund, Katze & Co. zu kümmern.
Hunde können beim Stressabbau helfen, sind aber unberechenbar
Einer Heimtierstudie der Universität Göttingen von 2019 zufolge sind 89 Prozent der Hundehalterinnen und -Halter zwischen 25 und 65 Jahre alt. Die meisten von ihnen dürften somit mitten im Berufsleben stehen. „Studien zeigen, dass Hunde die Kreativität der Mitarbeiter fördern und helfen, Stress abzubauen,“ sagt Markus Beyer, Gründer vom Bundesverband Bürohund. Sein ehrenamtlicher Verein berät Hundebesitzer und Unternehmen zu dem Thema.
Kritisch sieht hingegen der Berliner Arbeitsrecht-Experte Alexander Bredereck das Thema Vierbeiner im Büro: „Mit einem Hund kommt etwas Unkontrollierbares ins Büro. Wenn der Rottweiler des Kollegen einem anderen mit dem Fangzahn am Ohr hängt, kann das eine Menge Ärger geben.“
Der Arbeitgeber darf entscheiden
Voraussetzung für Bello im Büro: Boss oder Chefin müssen zustimmen. „Das Direktionsrecht regelt, dass Arbeitgeber entscheiden dürfen, ob Hunde in ihren Räumen erlaubt sind“, sagt Bredereck. „Wollen Arbeitnehmer ihren Hund mitbringen, müssen sie die ausdrückliche Genehmigung des Vorgesetzten einholen.“ Das gilt auch dann, wenn der Dackel nur mal ausnahmsweise mit soll, etwa weil der Hundesitter ausgefallen ist. Gibt es in dem Unternehmen noch keine Hunde, müssen Angestellte von einem Verbot ausgehen.
„Die Angst der anderen“
Ist der Chef einverstanden, sollten Hundehalterin oder -halter auch die Kolleginnen und Kollegen fragen, ob sie mit dem Teamzuwachs leben können. „Die Angst der anderen ist immer das Limit“, sagt Markus Beyer und rät, die Erlaubnis des Arbeitgebers schriftlich festzuhalten. „Wichtig ist, genau zu regeln, was die Rechte und Pflichten aller Beteiligten sind und wie die Integration ablaufen soll.“ Klare Vorgaben (siehe unten – Der richtige „Hund-im-Büro-Vertrag“) können Konflikte verhindern. Sinnvoll sei zudem ein Notfallplan, falls der Hund für Ärger sorgt. Bellt er regelmäßig andere Kollegen an, könnte die erste Konsequenz heißen: Ein Hundetrainer muss ran. Die letzte: Der Hund darf nicht mehr ins Büro.
Haftungsfrage klären
Auch die Haftungsfrage sollte im Vorfeld geklärt sein: Wer übernimmt die Kosten, wenn der Hund Schaden anrichtet? In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen Hundebesitzer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. In anderen Bundesländern könnten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dazu verpflichten. Gute Policen sind ab etwa 60 Euro im Jahr zu haben.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Test Hundehalterhaftpflicht.
Der richtige „Hund-im-Büro-Vertrag“
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitgeber und Hundebesitzer in schriftlichen Verträgen die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festhalten. Eine Betriebsvereinbarung kann außerdem Grundsätzliches zur Hundehaltung festlegen. Der Betriebsrat muss der Vereinbarung zustimmen. Folgende Fragen sollten geklärt werden:
Räume. In welchen Räumen darf sich das Tier aufhalten? Gibt es Tabuzonen wie Küche, Konferenzsaal oder das Chefbüro?
Haftung. Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn der Hund den Drucker attackiert oder auf den Teppich macht? Muss der Hundebesitzer vorab eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen?
Gassi. Wie oft muss der Hund täglich raus und wie lange etwa? Verändert sich durch lange Gassigänge die Kernarbeitszeit?
Probleme. Welche Konsequenzen gibt es, wenn ein Kollege Angst vor Hunden oder eine Allergie entwickelt hat? In welchen Situationen sollte ein Hundetraining erfolgen?
Um Erlaubnis fragen
Gehört bereits ein Vierbeiner zur Firma, stehen die Chancen auf den eigenen Bürohund gut. Der Gleichbehandlungsgrundsatz schreibt vor, dass Arbeitgeber nicht willkürlich einem Mitarbeiter den Hund erlauben dürfen und anderen nicht. Um Erlaubnis fragen muss der Hundehalter trotzdem. Liegen sachliche Gründe vor, kann sich der Chef dagegen aussprechen. Nur weil nebenan ein ruhiger Labrador wacht, kann niemand darauf pochen, einen ungestümen Boxerwelpen mitzubringen. Auch Angestellte mit Kundenkontakt müssen mitunter ein Nein zum Bürohund akzeptieren – auch wenn im Einzelbüro des Archivars ein Dobermann sein zweites Zuhause hat.
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Urteile verbieten furchteinflößende Bürohunde
Grundsätzlich gilt: Knurrt ein Bürohund, wütet oder beißt er, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis jederzeit zurückziehen. So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 9 Sa 1207/13). Eine Angestellte hatte jahrelang ihren dreibeinigen Mischling namens Kaya mit ins Büro gebracht. Plötzlich benahm sich der Hund jedoch aggressiv und knurrte Kollegen an. Daraufhin beschloss der Chef: Kaya bleibt zu Hause. Die Mitarbeiterin klagte dagegen und unterlag vor Gericht. Für das Urteil war die Angst der anderen entscheidend.
Ähnlich urteilte das Landesarbeitsgericht Mainz 2023. Arbeitgeber müssen es nicht hinnehmen, dass eine Mitarbeiterin einen »Angst einflößenden Hund« mit ins Büro bringt. Eine Angestellte, die unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, hatte geklagt, weil der Arbeitgeber ihr das Mitbringen ihres Assistenzhundes untersagte. Der Werkleiter hatte den bellenden und mitunter knurrenden Hund als nicht »sozial kompatibel« eingestuft. Das Gericht lehnte die Klage der Frau ab. Entscheidend war auch hier, dass Kolleginnen und Kollegen den Hund als bedrohlich empfanden und Arbeitsabläufe beeinträchtigt würden (Az. 2 Sa 490/21).
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@Brittadag: Wie im Artikel dargestellt hat das Landesarbeitsgericht in einem ihm vorliegenden Fall geurteilt, dass wenn ein Hund wütet, der Arbeitgeber die Erlaubnis jederzeit zurückziehen kann.
Lassen Sie sich vom Betriebsrat, der Gewerkschaft unterstützen, wenn es nicht gelingt, im Gespräch unter Kolleginnen den Konflikt zu lösen.
Wir haben viele Ausländer die ins Büro kommen und eine Kollegin hat schon jahrelang ein Hund im Büro, jedoch geht er durch bellen und aufspringen ständig diesen Ausländische Mitarbeiter entgegen, da sie natürlich Angst haben im ersten Moment Die Kollegen, redet abwertend dann über die Menschen und sie sollen sich nicht so haben. Ich finde es echt frech, wir sind auf diese Menschen angewiesen. Auch wenn diese Erlaubnis vor Jahren erteilt wurde finde ich das Verhalten nicht gut. Wie soll man damit umgehen???
Ich kann maxm nur zustimmen:
Hunde sind unberechenbare Tiere mit riesigen Mäulern und scharfen Zähnen. Was soll das Risiko? Und ja, es stimmt: wie immer " der tut nichts" bis das Gegenteil eintritt. Aber dann hat sich der gebissene Kollege falsch verhalten und ist selbst schuld .... Wer unbedingt einen Hund will, der soll ihn in seiner Wohnung halten und beim Gassigehen anleinen. Aber mich als Kollegen damit gefälligst in Ruhe lassen. Ich bring auch keinen Tiger oder Alligator mit ins Büro. Oder eine Mischung aus Stinktier und Löwe, denn der typische Hund mit seinen riesigen Zähnen stinkt in der Regel auch noch erbärmlich - und geht dann mit seiner ekelhaften Zunge / Maul an meine saubere Hose, wenn ich am Schreibtisch sitze.... ich arbeite im Büro und nicht im Hundezwinger.
Sehr schöner, aussagekräftiger Artikel! Vielen Dank dafür. Auch ich bin ein absoluter Fan von Bürohunden :)
In meinem Artikel "Hund am Arbeitsplatz - so argumentierst du bei deinem Chef" gebe ich noch Tipps, wie du deinen Chef davon überzeugen kannst, dass du deine Fellnase mit zur Arbeit bringen darfst und eventuelle Gegenargumente entkräften kannst.
Viel Erfolg bei deiner Mission "Bürohund"!
https://www.evafischercoaching.de/hund-am-arbeitsplatz-so-argumentierst-du-bei-deinem-chef/
Ich hätte was dagegen, weil ich bisher kein Kind kennengelernt habe, das vor und nach der Mittagspause jeweils 3-4 Stunden unter dem Schreibtisch liegen kann ohne ein Geräusch von sich zu geben.