Heiraten

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.09.2024 um 13:14 Uhr
    Lebenspartnerschaft / Ehe für alle

    @MarineroHH: Seit Oktober 2017 können keine neue Lebenspartnerschaften nach dem LPartG begründet werden. Die Rechtsstellung der aus der Zeit davor geschlossenen Lebenspartnerschaften ist der Ehe für alle angeglichen. Unterschiede gibt es vor allem noch im Adoptions- und Abstammungsrecht.
    Besteht eine Familiengründung bevor, können Lebenspartnerschaften einen Antrag auf Umwandlung in die Ehe stellen, um im Bereich der Adoption und dem Abstammungsrecht gleichgestellt zu werden.

  • MarineroHH am 08.09.2024 um 14:49 Uhr
    Lebenspartnerschaft

    Was gilt davon auch für eingetragene Lebenspartner?

  • lioninla am 09.01.2021 um 20:03 Uhr
    Heutzutage sollte vor der Ehe gewarnt werden

    Bei (Finanz-)test werden aus meiner Sicht viel zu sehr die Vorteile der Eheschließung in den Vordergrund gestellt. Wohl kaum jemand weiß wirklich über die finanziellen Folgen einer Scheidung nach mehrjähriger Ehe mit Kindern, Haus etc. Bescheid. Wer weiß schon, dass derjenige, bei dem die Kinder nicht dauernd leben, ganz allein für alle Lebenshaltungskosten der Kinder aufkommen muss...
    Tatsache ist allerdings, dass ein großer Anteil der Ehen heutzutage früher oder später geschieden wird. Dann verkehren sich alle finanziellen Vorteile oft ins Gegenteil. Angesichts der Summen, um die es dann geht, kann man über kleine Steuer- oder Zinsvorteile nur noch lächeln.
    Der folgende Bericht gibt einen kleinen Einblick:
    https://www.xing.com/news/klartext/die-unterhaltszahlungen-treiben-mich-in-die-armut-2149
    Es sollte vor der Eheschließung gewarnt werden - zumindest sollte aber aufgeklärt werden und vorgestellt werden, wie ein Zusammenleben ohne Trauschein finanziell gut gestaltet werden kann

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2017 um 13:52 Uhr
    Zu: Irrtümer über die Ehe

    @Kohchang: Stirbt bei kinderlosen Ehepaaren ein Partner ohne dass es ein Testament gibt, so sieht die gesetzliche Erbfolge vor, dass neben dem verbliebenen Ehepartner die Eltern des Verstorbenen sowie dessen Geschwister ebenfalls erben. Sind Eltern und Geschwister nicht vorhanden, so werden die Großeltern des/der Verstorbenen Teil der Erbengemeinschaft. (dda)

  • Kohchang am 04.05.2017 um 09:20 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.