
Steuerrabatt. Haushaltsnahe Dienstleistungen, zum Beispiel der Fensterputzer, sowie Handwerkerrechnungen senken Ihre Steuer um bis zu 5 710 Euro. © Getty Images / matspersson0
Handwerker, Haushaltshilfe oder Pflegedienst – nehmen Sie Dienstleistungen rund um Haus oder Wohnung in Anspruch, gibt es 20 Prozent der Kosten vom Finanzamt zurück.
Für viele Dienstleistungen rund um Haus oder Wohnung gibt es 20 Prozent der Kosten vom Finanzamt zurück. Rechnungen für Handwerker, Putzkraft, Babysitter oder Pflegedienst mindern direkt die Steuer. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Leistungen begünstigt sind und was es zu beachten gibt, um den Steuernachlass zu erhalten.
Der Aufwand, Haushaltsdienste und Handwerkerleistungen in die Steuererklärung einzutragen, kann sich lohnen: Wer alle Höchstgrenzen ausschöpft, kann im Maximalfall mehrere tausend Euro Steuern sparen.
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@Gerhard2904: Es muss sich um eine energetische Sanierung handeln und die Bauarbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaßnahmen in einem amtlichen Musterformular bescheinigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaßnahmen erfüllt wurden. www.test.de/Foerderung-fuer-Hausbau-Hauskauf-Heizung-und-Sanierung-5561989-0/
reicht es für die steuerliche Wirksamkeit wenn dem Finanzamt die Rechnung des Installateurs eingereicht wird?
Absetzung über 3 Jahre ( 7 + 7 + 6 )
@dreamerkiwi: Wir gehen davon aus, dass man die Servicepauschale mit absetzen kann. Das sind zwar keine direkten Arbeitskosten des Dienstleisters, aber indirekte. Ohne Zahlung der Pauschale würde man die Dienstleistung ja gar nicht erhalten können. Auf der Webseite von Taskrabbit steht dazu folgendes: „Wenn du einen Task buchst, kannst du dir den Stundensatz des Taskers ansehen. Dieser Stundensatz beinhaltet den von deinem Tasker festgelegten Stundensatz und die TaskRabbit Servicegebühr.“ (https://support.taskrabbit.com/hc/de/articles/204411610-Was-ist-die-TaskRabbit-Servicegeb%C3%BChr-).
Die Servicegebühr gehört also mit zum Stundenlohn, den Arbeitskosten und müsste demnach absetzbar sein.
Auf der Rechnung meines Handwerkerportals (taskrabbit) ist sowohl eine Servicegebühr als auch eine Vertrauens- und Hilfsgebühr des Portals ausgewiesen. Muss ich diese rausrechnen?
@PortSaid: Wer Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchte, gibt immer die Gesamtkosten an. Das Finanzamt prüft den Posten und berücksichtigt anschließend 20 Prozent davon direkt als Steuerrabatt.