Hand­werker und Haus­halts­hilfen 20 Prozent Rabatt vom Finanz­amt

Datum:
  • Text: Daniel Pöhler
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Hand­werker und Haus­halts­hilfen - 20 Prozent Rabatt vom Finanz­amt

Steuerrabatt. Haus­halts­nahe Dienst­leistungen, zum Beispiel der Fens­terputzer, sowie Hand­werk­errechnungen senken Ihre Steuer um bis zu 5 710 Euro. © Getty Images / matspersson0

Hand­werker, Haus­halts­hilfe oder Pflege­dienst – nehmen Sie Dienst­leistungen rund um Haus oder Wohnung in Anspruch, gibt es 20 Prozent der Kosten vom Finanz­amt zurück.

Für viele Dienst­leistungen rund um Haus oder Wohnung gibt es 20 Prozent der Kosten vom Finanz­amt zurück. Rechnungen für Hand­werker, Putz­kraft, Babysitter oder Pflege­dienst mindern direkt die Steuer. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Leistungen begüns­tigt sind und was es zu beachten gibt, um den Steuer­nach­lass zu erhalten.

Der Aufwand, Haus­halts­dienste und Hand­werk­erleistungen in die Steuererklärung einzutragen, kann sich lohnen: Wer alle Höchst­grenzen ausschöpft, kann im Maximalfall mehrere tausend Euro Steuern sparen.

Angebot auswählen und weiterlesen

Mehr zum Thema

14 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2023 um 11:29 Uhr
    Sommerlicher Wärmeschutz

    @Gerhard2904: Es muss sich um eine energetische Sanierung handeln und die Bauarbeiten müssen von einem Fach­betrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaß­nahmen in ­einem amtlichen Musterformular beschei­nigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaß­nahmen erfüllt wurden. www.test.de/Foerderung-fuer-Hausbau-Hauskauf-Heizung-und-Sanierung-5561989-0/

  • Gerhard2904 am 20.06.2023 um 10:45 Uhr
    Sommerlicher Wärmeschutz

    reicht es für die steuerliche Wirksamkeit wenn dem Finanzamt die Rechnung des Installateurs eingereicht wird?
    Absetzung über 3 Jahre ( 7 + 7 + 6 )

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.08.2022 um 14:19 Uhr
    Servicegebühr des vermittelnden Portals

    @dreamerkiwi: Wir gehen davon aus, dass man die Servicepauschale mit absetzen kann. Das sind zwar keine direkten Arbeitskosten des Dienstleisters, aber indirekte. Ohne Zahlung der Pauschale würde man die Dienstleistung ja gar nicht erhalten können. Auf der Webseite von Taskrabbit steht dazu folgendes: „Wenn du einen Task buchst, kannst du dir den Stundensatz des Taskers ansehen. Dieser Stundensatz beinhaltet den von deinem Tasker festgelegten Stundensatz und die TaskRabbit Servicegebühr.“ (https://support.taskrabbit.com/hc/de/articles/204411610-Was-ist-die-TaskRabbit-Servicegeb%C3%BChr-).
    Die Servicegebühr gehört also mit zum Stundenlohn, den Arbeitskosten und müsste demnach absetzbar sein.

  • dreamerkiwi am 10.08.2022 um 11:38 Uhr
    Servicegebühr des vermittelnden Portals

    Auf der Rechnung meines Handwerkerportals (taskrabbit) ist sowohl eine Servicegebühr als auch eine Vertrauens- und Hilfsgebühr des Portals ausgewiesen. Muss ich diese rausrechnen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2022 um 10:37 Uhr
    Welchen Betrag soll ich in ELSTER eintragen?

    @PortSaid: Wer Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchte, gibt immer die Gesamtkosten an. Das Finanzamt prüft den Posten und berücksichtigt anschließend 20 Prozent davon direkt als Steuerrabatt.