Abzüge vermeiden. Haben Sie als Frührentner seit 2017 einen neuen 450-Euro-Job begonnen, gehen Rentenbeiträge ab. Wollen Sie das nicht, müssen Sie beim Arbeitgeber einen Antrag auf Befreiung stellen. Ein Muster finden Sie unter https://goo.gl/NNJ1oi.
Rente leicht erhöhen. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Rentner mit Minijob rentenversicherungsfrei. Minijobber, die freiwillig in die Rentenkasse einzahlen wollen, müssen beim Arbeitgeber auf die Freiheit verzichten (Muster unter https://goo.gl/oQeiFK). Bei gewerblichen 450-Euro-Jobs betragen die Abzüge 16,65 Euro im Monat. Ein Minijob-Jahr erhöht die Monatsaltersrente dann um 4,92 Euro.
Sonderheft. Der eine will früher in Rente, der andere die Rente aufbessern. Manche wollen gar länger arbeiten. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist das möglich. Das Finanztest-Spezial„Ihre Rente“erklärt, wie es geht. Das Heft gibts für 8,50 Euro am Kiosk und in unserem Online-Shop.
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@bk54gk57: Bei zwei Minijobs gibt es die Energiekostenpauschale nur für den ersten Minijob. Siehe Frage 2 unter:
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html
Im Artikel von FinTest 7/22 Seite 8 heißt es das Minijober im September 300Euro Energiekostenpauschale erhalten.Bekomme ich 600Euro wenn ich zwei Minijobs habe?
@nicolo15: Nein, nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung hat jemand keinen Anspruch auf Reha-Maßnahmen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung mehr, sobald er eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) bezieht oder beantragt hat. (Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/ausschlussgruende.html) (PK)
Erwerbe ich als Renter(Frührenter) durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen in einem Minijob auch Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation in der Rentenversicherung?
@Stiftung Warentest
Vielen Dank für die Klarstellung. Problem erkannt und meine Behauptung zurückgezogen. Diese wichtige Kleinigkeit hatte ich übersehen.
Vielleicht sollte man dann nur noch darauf hinweisen, dass eine Zahlung des Eigenanteils VOR Erreichen der Regelaltersrente sich bei Beziehern einer Hinterbliebenenrente aber dennoch als sinnvoll erweisen könnte, da sich dann u.U. durch den Pauschalabzug bei der Einkommensanrechnung ein geringeres anzurechnendes Einkommen ergeben kann (sofern man natürlich durch eigene Rente und Minijob über dem Freibetrag liegt).