Gesetzliche Rente So vermeiden Sie Abzüge im Minijob

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Arbeiten im Ruhe­stand wird immer häufiger. Doch brutto für netto – das war einmal: Frührentner mit Minijob müssen neuerdings Rentenbeiträge zahlen. Sie können sich allerdings befreien lassen. Finanztest erklärt, wie Rentner die neuen Regeln nutzen.

Schluss mit „brutto für netto“

Im Jahr 2005 besserten rund 698 000 Ruhe­ständler ab 65 Jahren ihre Rente mit einem Minijob-Gehalt auf. Im Jahr 2015 waren es schon 943 000. Und die Menschen, die vor dem 65. Geburts­tag in Frührente gegangen sind und in einem Minijob arbeiten, sind da noch gar nicht mitgezählt. 450-Euro-Jobs sind bei Rentnern so beliebt, weil der Lohn bisher ohne Abzüge, also brutto für netto, ausgezahlt wurde. Seit Januar 2017 gilt jedoch das Flexi-Renten-Gesetz. Nun sind Minijobber renten­versicherungs­pflichtig. Das bedeutet: Wer nicht aktiv wird, bekommt nicht die vollen 450 Euro über­wiesen.

Befreiung von der Renten­versicherungs­pflicht beantragen

Wer einen gewerb­lichen Minijob ausübt, etwa als Küchen­hilfe in einem Restaurant, bekommt 16,65 Euro von seinen 450 Euro abge­zogen. Bei einem Minijob in einem privaten Haushalt sind es sogar 61,65 Euro pro Monat. Minijobber, die die Renten­abzüge vermeiden wollen, müssen die Befreiung von der Renten­versicherungs­pflicht bei ihrem Arbeit­geber beantragen (siehe Unser Rat). Nicht aktiv werden müssen Frührentner, wenn sie ihren Minijob vor 2017 begonnen haben. Damals galt für sie noch keine Renten­versicherungs­pflicht. Sie genießen Bestands­schutz.

Minijob erhöht die Rente im Alter

Lässt sich ein Frührentner mit Minijob nicht von der Renten­versicherungs­pflicht befreien, erhöhen seine Beiträge zwar die Rente. Dieses Rentenplus ist aber sehr klein.

Beispiel: Ein Frührentner arbeitet ein Jahr lang in einem gewerb­licher Minijob. In einem Jahr zahlt er 199,80 Euro in die Rentenkasse ein (12 × 16,65 Euro). Diese Beiträge erhöhen die Alters­rente, die er ab Erreichen seiner Regel­alters­grenze bis zu seinem Tod erhält, um 89 Cent pro Monat. Erst nach rund 19 Jahren hat er also seine Rentenbeiträge heraus.

Rentenplus bei Minijob in Alters­rente

Lohnender sind eigene Renten­einzah­lungen für Minijobber, sobald sie ihre Regel­alters­grenze erreicht haben. Diese Grenze ist das Alter, in dem Arbeitnehmer regulär in Rente gehen. Früher lag sie bei 65 Jahren. Bei 1964 und später Geborenen beträgt sie 67 Jahre. Sobald ein Frührentner dieses Datum erreicht hat, ist er in seinem Minijob renten­versicherungs­frei. Er bekommt den 450-Euro-Lohn also voll ausgezahlt. Abge­sehen von den üblichen Renten­anpassungen verändert sich die Höhe seiner Rente dann nicht mehr. Handeln müssen nur diejenigen Alters­rentner, die freiwil­lig in die Rentenkasse einzahlen wollen (siehe Unser Rat). Die 199,80 Euro Rentenbeiträge für ein Jahr Minijob (450 Euro) bewirken dann ein Rentenplus von 4,92 Euro pro Monat. Diese Einzahlungen hat der Rentner nach drei Jahren und fünf Monaten heraus. Ob er das will, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Neue Regeln für Hinzuver­dienst

Das Flexi-Renten-Gesetz ändert auch die Hinzuver­dienst­regeln für Rentner. Für Minijobber hat das aber kaum Auswirkungen. Ab Juli 2017 dürfen Frührentner pro Kalender­jahr ohne Anrechnung auf die Rente 6 300 Euro brutto hinzuver­dienen. Die Höhe des Monats­lohns spielt keine Rolle mehr. Wer etwa ab Oktober 2017 in Frührente geht, kann in den drei restlichen Monaten des Jahres monatlich 2 100 Euro brutto hinzuver­dienen.

Minijobber dürfen maximal 5 400 Euro pro Jahr verdienen

Für Minijobber gelten aber eigene Lohn­grenzen. Wer das Privileg „450 Euro brutto für netto“ behalten will, darf wirk­lich nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, maximal 5 400 Euro pro Jahr. Wer mehr als 5 400 Euro, aber weniger als 6 300 Euro bekommt, erhält zwar die Rente ungekürzt, muss aber von seinem Minijob-Lohn Beiträge an die Kranken- und Pflege­versicherung abführen.

Wann die höhere Hinzuver­dienst­grenze etwas bringt

Von der 900 Euro höheren Hinzuver­dienst­grenze profitieren Frührentner mit Minijob nur in Ausnahme­fällen: Wird der Kollege eines Minijobbers zum Beispiel unerwartet für vier Wochen krank und kompensiert der Minijobber den Ausfall durch Mehr­arbeit, ist sein Mehr­verdienst über den 5 400 Euro nach den Minijob-Regeln ausnahms­weise nicht nach­teilig. Und solange der Rentner unter 6 300 Euro bleibt, wird auch seine Rente voll ausgezahlt.

Das bringt ein 450-Euro-Job für die Rente

Rentner

Beginn des Minijobs

Grund­regel für Minijobber

Plus bei Monats­alters­rente durch ein Jahr 450-Euro-Job

Ohne eigene Einzahlungen

Mit eigenen Einzahlungen

Frührentner mit Alters­rente vor Erreichender Regel­alters­grenze
(zum Beispiel Rente ab 63 mit Abschlägen und Rente ab 63 ohne Abschläge für besonders lang­jährig Versicherte)

Ab 2017

Renten­versicherungs­pflicht; Minijobber bekommt auto­matisch vom 450-Euro-Gehalt Beiträge abge­zogen. Wer das nicht will, muss Antrag auf Befreiung stellen.

3,62 Euro

4,51 Euro

Vor 2017

Renten­versicherungs­frei; wer den vor 2017 begonnenen Job heute noch ausübt, erhält Minijob-Lohn ohne Abzüge. Wer freiwil­lig Beiträge einzahlen will, um die Rente leicht zu erhöhen, kann Verzicht auf Freiheit beantragen.

3,62 Euro

4,51 Euro

Alters­rentner nach Erreichen der Regel­alters­grenze (normale Rente ab 65 bis 67 ohne Abschläge)

Unerheblich

Renten­versicherungs­frei; Minijobber kann auf Freiheit verzichten. Erst die Einzahlung eigener Beiträge führt dazu, dass auch die Arbeit­geberbeiträge renten­erhöhend wirken.

4,92 Euro

Quelle der Berechnungen: Deutsche Renten­versicherung

Ehren­amt und Trainer­arbeit lohnen

Ehren­amtlich oder als Übungs­leiter können Frührentner mit Minijob unbe­sorgt hinzuver­dienen. Einnahmen aus diesen Tätig­keiten werden auf die Rente und bei der Minijob-Lohn­grenze nicht ange­rechnet. Bis zu 2 400 Euro pro Jahr dürfen sie etwa als Sport­trainer oder Betreuer zusätzlich anrechnungs­frei hinzuver­dienen. Auch Lohn für ein Ehren­amt etwa als Vereins­vorstand oder Platz­wart bleibt bis 720 Euro pro Jahr anrechnungs- und steuerfrei.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2022 um 16:35 Uhr
    Zwei Minijobs / eine Energiepreispauschale

    @bk54gk57: Bei zwei Minijobs gibt es die Energiekostenpauschale nur für den ersten Minijob. Siehe Frage 2 unter:
    www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html

  • bk54gk57 am 17.06.2022 um 20:00 Uhr
    Entlastungspaket (Energiekostenp.) für Minijober

    Im Artikel von FinTest 7/22 Seite 8 heißt es das Minijober im September 300Euro Energiekostenpauschale erhalten.Bekomme ich 600Euro wenn ich zwei Minijobs habe?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.08.2017 um 17:41 Uhr
    Rehanspruch für Rentner bei Minijob/Betragszahlung

    @nicolo15: Nein, nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung hat jemand keinen Anspruch auf Reha-Maßnahmen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung mehr, sobald er eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) bezieht oder beantragt hat. (Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/ausschlussgruende.html) (PK)

  • nicolo17.8 am 21.08.2017 um 15:33 Uhr
    Rehanspruch für Rentner bei Minijob/Betragszahlung

    Erwerbe ich als Renter(Frührenter) durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen in einem Minijob auch Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation in der Rentenversicherung?

  • acme76 am 29.06.2017 um 10:27 Uhr
    Danke für die Klarstellung

    @Stiftung Warentest
    Vielen Dank für die Klarstellung. Problem erkannt und meine Behauptung zurückgezogen. Diese wichtige Kleinigkeit hatte ich übersehen.
    Vielleicht sollte man dann nur noch darauf hinweisen, dass eine Zahlung des Eigenanteils VOR Erreichen der Regelaltersrente sich bei Beziehern einer Hinterbliebenenrente aber dennoch als sinnvoll erweisen könnte, da sich dann u.U. durch den Pauschalabzug bei der Einkommensanrechnung ein geringeres anzurechnendes Einkommen ergeben kann (sofern man natürlich durch eigene Rente und Minijob über dem Freibetrag liegt).