
Impfung. Helfen Ärzte im Ruhestand, bleiben ihre Einnahmen bis zu 3 000 Euro im Jahr steuerfrei. © Getty Images
Wer sich nebenberuflich im (mobilen) Test- oder Impfcenter in Corona-Zeiten engagiert, kann bis zu 3 000 Euro steuerfrei erhalten. Das gilt auch im Jahr 2022.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Die Regel für 2021 gilt auch für 2022: Freiwillige Helfer wie Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand und Pflegekräfte, die nebenberuflich für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder gemeinnütziges Krankenhaus Patienten versorgen, können von der steuer- und sozialversicherungsfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren.
Tipp: Was Ehrenamtliche sonst noch wissen müssen, steht in unserem Special Ehrenamt & Übungsleiterpauschale: Diese Regeln gelten für Steuer, Job, Versicherung.
Weniger Steuern und Sozialabgaben
Nebenberuflichen Helfern in (mobilen) Impf- oder Testzentren winken auch 2022 Vorteile durch die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale:
- Bis 3 000 Euro (250 Euro im Monat) der Vergütung bleiben für Helfer steuer- und sozialversicherungsfrei, die direkt an der Impfung oder Testung beteiligt sind – also Aufklärungsgespräche führen, impfen oder selbst testen.
- Bis 840 Euro (70 Euro im Monat) sind für Helfer steuer- und sozialversicherungsfrei, die sich in der Verwaltung und der Organisation engagieren.
Das sind die Voraussetzungen
Die regelmäßige Arbeitszeit der nebenberuflichen Tätigkeit beträgt im Jahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Außerdem muss der Arbeitgeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein – etwa ein Gesundheitsamt oder staatliches Krankenhaus oder eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich anerkannte Einrichtung wie ein gemeinnütziges Krankenhaus. Die Vergütung ist auch dann steuerfrei, wenn das Impfzentrum (etwa eine örtliche Apotheke) die Pauschale auszahlt – und nicht die Gemeinde.
Gut zu wissen
Die Freibeträge gibt es pro Person und nicht pro Tätigkeit. Wer also nebenbei noch Trainer in einem Sportverein ist und daraus weitere nebenberufliche Einkünfte erzielt, die auch unter die Übungsleiterpauschale fallen, der muss die Einnahmen zusammenrechnen. Und wer nebenberuflich direkt beim Impfen oder Testen hilft und zusätzlich auch in der Verwaltung oder Organisation eines Impf- oder Testzentrums mitwirkt, kann beide Freibeträge parallel in Anspruch nehmen, also 3 000 Euro plus 840 Euro, wenn die unterschiedlichen Tätigkeiten entsprechend vereinbart und gesondert vergütet werden.
Tipp: Sie sind Übungsleiter im Verein und können wegen der Pandemie nicht trainieren? Auch dann kann der Verein 2022 die Übungsleiterpauschale steuerfrei auszahlen, ohne die Gemeinnützigkeit der Körperschaft zu gefährden. Weitere Infos im FAQ Corona – Steuern des Bundesfinanzministeriums.
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@PortSaid: War der Job im Impfzentrum eine angestellte Tätigkeit, kommt der Verdienst in die Anlage N. War es eine selbstständige Nebentätigkeit, muss der Verdienst in Anlage S eingetragen werden.
Für die Pendlerpauschale oder andere Werbungskosten gilt, dass grundsätzlich Kosten, die in Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen bis 3000 Euro stehen, nicht noch abgezogen werden können. Nur wenn der Verdienst über 3000 Euro gewesen wäre, wäre auch ein Abzug von Werbungskosten zumindest anteilig möglich gewesen.
Ich habe dort nebenberuflich gearbeitet und 2100 € als Vergütung erhalten. (Also unter den 3000€)
Kann ich dafür in der Steuererklärung noch die Pendlerpauschale angeben?
Und wo trage ich die 2100€ ein? In welcher Anlage z.B.?
@dreamerwiki: Ja, danke für den Hinweis. Wir löschen das. (maa)
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