Förderung für energetische Sanierung und Neubau

Steuerbonus statt Kredite und Zuschüsse

Wer ein bestehendes Haus energetisch saniert, kann alternativ zu den Förderkrediten oder Zuschüssen nach Abschluss der Arbeiten einen Steuerbonus beantragen.

Steuerrabatt als Alternative

Statt einen Förderkredit oder einen Zuschuss zu beantragen, können Steuerzahlende ihre Ausgaben für energetische Sanierungs­maßnahmen auch im Nach­hinein mit dem Finanz­amt abrechnen.

Bis 40 000 Euro Steuer­nach­lass

Pro Haus oder Wohnung können Besitzer 20 Prozent der Sanierungs­kosten geltend machen. Maximal 40 000 Euro sind drin. Der Steuer­nach­lass verteilt sich über drei Jahre:

  • Im ersten Jahr, in dem die Baumaß­nahme abge­schlossen wird, und im darauf­folgenden Jahr beträgt die Ermäßigung 7 Prozent der Kosten, maximal 14 000 Euro pro Jahr.
  • Im dritten Jahr gibt es eine weitere Steuer­ermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.

Steuerbonus bringt manchmal mehr

In einigen Fällen bringt der Steuer­nach­lass einen größeren finanziellen Vorteil als die Förderung von KfW und Bafa, wie unsere Beispielrechnungen zeigen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ausgaben die Höchst­grenzen der förderfähigen Kosten über­steigen.

Bei der Heizungs­förderung sind Ausgabe in Höhe von maximal 30 000 Euro förderfähig, bei den anderen Einzel­maßnahmen höchs­tens 60 000 Euro. Bei der Steuer­förderung ist die Höhe der förderfähigen Ausgaben nicht begrenzt. Eine Grenze gibt es nur für die Höhe des maximalen Steuer­nach­lasses. Er beträgt über drei Jahre verteilt bis 40 000 Euro.

Doch Vorsicht! Von dem vollen Steuerbonus profitiert nur, wer ausreichend Steuern zahlt. Fällt die Einkommens­steuer geringer aus als der Steuerbonus, sinkt die Steuer höchs­tens auf 0 Euro. Eine Verschiebung des Rest­betrags auf andere Steuer­jahre ist nicht möglich.

Begüns­tigt sind die gleichen Maßnahmen

Um den Steuerrabatt zu bekommen, muss das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sein und vom Steuerzahlenden selbst genutzt sein. Begüns­tigt sind die gleichen Sanierungs­maßnahmen wie bei KfW oder Bafa – also zum Beispiel die Wärmedäm­mung, der Einbau neuer Fenster oder der Austausch der Heizung.

Bescheinigung der Fachfirma

Die Bauarbeiten müssen von einem Fach­betrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaß­nahmen in einem amtlichen Musterformular bescheinigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaß­nahmen erfüllt wurden. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin ist nicht vorgeschrieben.

Wie bei der öffent­lichen Förderung ist das Honorar für die Beratung aber förderfähig. In dem Jahr, in dem der Umbau abge­schlossen wurde, mindern 50 Prozent der Beratungs­kosten die Einkommens­steuer direkt. Eine Staffelung über mehrere Jahre gibt es nicht.

Beantragt wird die Ermäßigung in der Steuererklärung des Jahres, in dem die Arbeiten abge­schlossen worden sind und das Bauunternehmen seine Schluss­rechnung gestellt hat. Die Rechnung muss alle ausgeführten Arbeiten einzeln ausweisen und per Bank­über­weisung bezahlt werden.

Steuerbonus hat einige Vorteile

Die steuerliche Förderung der Sanierungs­kosten kann nicht nur finanziell attraktiver sein als die Förderung durch KfW oder Bafa, sie hat auch weitere Vorteile: Sie ist unbürokratischer, sie muss nicht vor Beginn der Arbeiten beantragt werden und auf den Steuerbonus gibt es einen Rechts­anspruch.

Seitdem im Sommer 2021 die Bundes­förderung für effiziente Gebäude einge­führt wurde, ist sie bereits mehr­fach geändert, gekürzt oder gar von heute auf morgen komplett gestoppt worden. Für Sanierungs­willige sind die häufigen Änderungen eine enorme Heraus­forderung, denn die Planung gerade für größere Baumaß­nahmen steht in der Regel Monate im Voraus fest. Im Ernst­fall wackelt mit einer Änderung der Förderbedingungen die Finanzierung des gesamten Projekts. Wer von vorn­herein auf den Steuerbonus vom Finanz­amt setzt, hat daher eine größere Planungs­sicherheit.

Beispiel­rechnung: Zuschuss oder Steuerrabatt?

Was lohnt sich mehr, die Steuer­förderung oder ein Zuschuss von KfW oder Bafa? Hier sind drei Beispiele für ein selbst bewohntes Einfamilien­haus.

Beispiel: Luft-Wärmepumpe

Eine noch funk­tionierende Ölhei­zung wird durch eine Luft-Wärmepumpe ersetzt. Zusätzlich zur Grund­förderung erhalten die Eigentümer den Klimabonus.

Kosten

25 000 Euro

KfW-Zuschuss

Grund­förderung (30 Prozent)

7 500 Euro

Klimabonus (20 Prozent)

5 000 Euro

KfW-Zuschuss gesamt

12 500 Euro

Steuer­vergüns­tigung

Rabatt 1. Jahr (7 Prozent)

1 750 Euro

Rabatt 2. Jahr (7 Prozent)

1 750 Euro

Rabatt 3. Jahr (6 Prozent)

1 500 Euro

Steuerrabatt gesamt

5 000 Euro

Beispiel: Erd-Wärmepumpe

Eine 15 Jahre alte Gasheizung wird durch eine Erd-Wärmepumpe ersetzt, zusätzlich wir eine Fußbodenhei­zung einge­baut. Da die Gasheizung noch keine 20 Jahre alt ist, bekommen die Eigentümer keinen Klimabonus. Weil aber die Wärmepumpe als Wärmequelle die Erdwärme nutzt, erhalten die Eigentümer den Effizienzbonus.

Kosten

70 000 Euro

KfW-Zuschuss

Maximal förderfähig

30 000 Euro

Grund­förderung (30 Prozent)

9 000 Euro

Effizienzbonus (5 Prozent)

1 500 Euro

KfW-Zuschuss gesamt

10 500 Euro

Steuer­vergüns­tigung

Rabatt 1. Jahr (7 Prozent)

4 900 Euro

Rabatt 2. Jahr (7 Prozent)

4 900 Euro

Rabatt 3. Jahr (6 Prozent)

4 200 Euro

Steuerrabatt gesamt

14 000 Euro

Beispiel: Luft-Wärmepumpe und Wärmedämmung

Eine noch funk­tionierende Ölhei­zung wird durch Luft-Wärmepumpe ersetzt, zusätzlich wird eine Fußbodenhei­zung einge­baut. Dafür erhalten die Eigentümer die Grund­förderung und den Klimabonus. Außerdem werden die Außenwände gedämmt. Dafür gibt es einen Zuschuss vom Bafa.

Kosten

140 000 Euro

KfW-Zuschuss

Maximal förderfähig

30 000 Euro

Grund­förderung (30 Prozent)

9 000 Euro

Klimabonus (20 Prozent)

6 000 Euro

Bafa-Zuschuss

Maximal förderfähig

60 000 Euro

Grund­förderung (15 Prozent)

9 000 Euro

iSFP-Bonus (5 Prozent)

3 000 Euro

Zuschüsse gesamt

27 000 Euro

Steuer­vergüns­tigung

Rabatt 1. Jahr (7 Prozent)

9 800 Euro

Rabatt 2. Jahr (7 Prozent)

9 800 Euro

Rabatt 3. Jahr (6 Prozent)

8 400 Euro

Steuerrabatt gesamt

28 000 Euro

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130 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.07.2025 um 15:59 Uhr
    Wohn-Riester / andere Fördermaßnahmen

    @mek: Bitte lesen Sie die Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung zur Entnahme des Kapitals aus dem Riestervertrag für Maßnahmen der Energetischen Sanierung:
    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/Z2516-Energetische-Sanierung_Erlaeuterung.pdf?__blob=publicationFile&v=12

    Dort finden Sie auch die Unterlagen zum Antrag:
    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service-und-Auskunft/Formulare/formulare_node.html

    Wie oben ausgeführt, spielt es für die Verwendung des Riester-Vorsorgevermögens für Maßnahmen der energetischen Sanierung eine Rolle, ob für die energetische Maßnahme bereits andere Fördermittel geflossen sind und wie hoch die Förderung ausfällt.

  • mek am 19.07.2025 um 06:18 Uhr
    Wohn-Riester für Wärmepumpe

    Danke für den Hinweis mit dem Wohn-Riester! Liebe test-Redaktion, leider verstehe ich die Ausführungen nicht ganz. Was bedeutet: „Grund­sätzlich gilt aber wie bei der Kombination mit anderen Fördermitteln: Über­steigt die Förderung insgesamt die Grenze von 60 Prozent der geförderten Ausgaben, wird der Zuschuss entsprechend reduziert.“ Ist es irgendwie schädlich, wenn ich den Rest der Wärmepumpe, also den ungeförderten Teil, aus dem Riester begleiche? Von der kfw wurde mir am Telefon gesagt, dass es meine Sache sei, wie ich den Vertrag bezahle.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.03.2025 um 11:38 Uhr
    Steuerbonus auch bei Einbau moderner Klimaanlage

    @rafter27: Den Steuerbonus gibt es grundsätzlich für die Maßnahmen, für die es auch einen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Darin sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Klimageräte als Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig. Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_pruef_effizienznachweis.html

  • rafter27 am 24.03.2025 um 17:25 Uhr
    Steuerbonus auch bei Einbau moderner Klimaanlage

    Guten Tag,
    Top Artikel. Leider kann ich nicht 100% erkennen/herauslesen, ob neben reiner Wärmepumpen auch ein Steuerbonus bei Einbau moderner Klimaanlagegeräte durch einen Fachbetrieb profitieren (im privaten Haus, Eigennutzung, keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung).
    Die Arbeitskosten sind absetzbar. Mich interessiert aber, ob die gesamte Rechnung (bei uns immerhin 2 Außengeräte, 4 Innengeräte - alles modernste Daikin - inkl. Einbaukosten/Einrichtung und Verifizierung durch Fachbetrieb) von dem Steuerbonus profitieren, der hier für Wärmepumpen erreicht werden kann.
    Wir haben eine Pelletheizung, nutzen die Klimaanlage aber als effizintere Übergangsheizung im Frühling und Herbst. Im Endeffekt ist jede Klimaanlage eine Wärmepumpe.... Ich kann dazu leider nichts direkt online finden, außer den üblichen Handwerkerkosten, die absetzbar sind. Vielen lieben Dank! Max S

  • Tha15 am 07.02.2025 um 16:52 Uhr
    offen gebliebene Fragen

    Danke, aber meine Fragen sind damit leider nur unvollständig beantwortet.
    a) Mir ist weiterhin unklar, ob ich mit dem Heizungsinstallateur besser einen Lieferungs-Vertrag oder einen Leistungs-Vertrag abschließen soll - oder sogar beides?
    Was ist das der Unterschied? Unter welchen Bedingungen braucht man was?
    b) Eine Kreditaufnahme beeinflusst ja m.E. den SCHUFA-Score.
    Ich nehme also einen KfW-Ergänzungskredit für die Wärmepumpe auf.
    Dafür bekomme ich einen bestimmten Zinssatz von der KfW.
    Dieser Kredit wird doch sicher an die SCHUFA gemeldet, oder?
    Verschlechtert der dort meinen Score?
    Als nächstes nehme ich einen KfW-Ergänzungskredit für die Dachsanierung auf.
    Bekomme ich dann den gleichen Zinssatz wie beim 1. Kredit für die Wärmepumpe?
    Oder verlangt die KfW dafür einen höheren Zinssatz, weil ja mein Score durch den 1. Kredit schlechter geworden ist?
    Und dann noch ein Ergänzungskredit für die Fenster - wird der Zinssatz noch schlechter, weil ja 2 Kredite bei der SCHUFA stehen?