Statt einen Förderkredit oder einen Zuschuss zu beantragen, können Steuerzahlende ihre Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen auch im Nachhinein mit dem Finanzamt abrechnen.
Bis 40 000 Euro Steuernachlass
Pro Haus oder Wohnung können Besitzer 20 Prozent der Sanierungskosten geltend machen. Maximal 40 000 Euro sind drin. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre:
- Im ersten Jahr, in dem die Baumaßnahme abgeschlossen wird, und im darauffolgenden Jahr beträgt die Ermäßigung 7 Prozent der Kosten, maximal 14 000 Euro pro Jahr.
- Im dritten Jahr gibt es eine weitere Steuerermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.
Steuerbonus bringt manchmal mehr
In einigen Fällen bringt der Steuernachlass einen größeren finanziellen Vorteil als die Förderung von KfW und Bafa, wie unsere Beispielrechnungen zeigen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ausgaben die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten übersteigen.
Bei der Heizungsförderung sind Ausgabe in Höhe von maximal 30 000 Euro förderfähig, bei den anderen Einzelmaßnahmen höchstens 60 000 Euro. Bei der Steuerförderung ist die Höhe der förderfähigen Ausgaben nicht begrenzt. Eine Grenze gibt es nur für die Höhe des maximalen Steuernachlasses. Er beträgt über drei Jahre verteilt bis 40 000 Euro.
Doch Vorsicht! Von dem vollen Steuerbonus profitiert nur, wer ausreichend Steuern zahlt. Fällt die Einkommenssteuer geringer aus als der Steuerbonus, sinkt die Steuer höchstens auf 0 Euro. Eine Verschiebung des Restbetrags auf andere Steuerjahre ist nicht möglich.
Begünstigt sind die gleichen Maßnahmen
Um den Steuerrabatt zu bekommen, muss das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sein und vom Steuerzahlenden selbst genutzt sein. Begünstigt sind die gleichen Sanierungsmaßnahmen wie bei KfW oder Bafa – also zum Beispiel die Wärmedämmung, der Einbau neuer Fenster oder der Austausch der Heizung.
Bescheinigung der Fachfirma
Die Bauarbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaßnahmen in einem amtlichen Musterformular bescheinigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaßnahmen erfüllt wurden. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin ist nicht vorgeschrieben.
Wie bei der öffentlichen Förderung ist das Honorar für die Beratung aber förderfähig. In dem Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, mindern 50 Prozent der Beratungskosten die Einkommenssteuer direkt. Eine Staffelung über mehrere Jahre gibt es nicht.
Beantragt wird die Ermäßigung in der Steuererklärung des Jahres, in dem die Arbeiten abgeschlossen worden sind und das Bauunternehmen seine Schlussrechnung gestellt hat. Die Rechnung muss alle ausgeführten Arbeiten einzeln ausweisen und per Banküberweisung bezahlt werden.
Steuerbonus hat einige Vorteile
Die steuerliche Förderung der Sanierungskosten kann nicht nur finanziell attraktiver sein als die Förderung durch KfW oder Bafa, sie hat auch weitere Vorteile: Sie ist unbürokratischer, sie muss nicht vor Beginn der Arbeiten beantragt werden und auf den Steuerbonus gibt es einen Rechtsanspruch.
Seitdem im Sommer 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt wurde, ist sie bereits mehrfach geändert, gekürzt oder gar von heute auf morgen komplett gestoppt worden. Für Sanierungswillige sind die häufigen Änderungen eine enorme Herausforderung, denn die Planung gerade für größere Baumaßnahmen steht in der Regel Monate im Voraus fest. Im Ernstfall wackelt mit einer Änderung der Förderbedingungen die Finanzierung des gesamten Projekts. Wer von vornherein auf den Steuerbonus vom Finanzamt setzt, hat daher eine größere Planungssicherheit.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@mek: Bitte lesen Sie die Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung zur Entnahme des Kapitals aus dem Riestervertrag für Maßnahmen der Energetischen Sanierung:
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/Z2516-Energetische-Sanierung_Erlaeuterung.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Dort finden Sie auch die Unterlagen zum Antrag:
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service-und-Auskunft/Formulare/formulare_node.html
Wie oben ausgeführt, spielt es für die Verwendung des Riester-Vorsorgevermögens für Maßnahmen der energetischen Sanierung eine Rolle, ob für die energetische Maßnahme bereits andere Fördermittel geflossen sind und wie hoch die Förderung ausfällt.
Danke für den Hinweis mit dem Wohn-Riester! Liebe test-Redaktion, leider verstehe ich die Ausführungen nicht ganz. Was bedeutet: „Grundsätzlich gilt aber wie bei der Kombination mit anderen Fördermitteln: Übersteigt die Förderung insgesamt die Grenze von 60 Prozent der geförderten Ausgaben, wird der Zuschuss entsprechend reduziert.“ Ist es irgendwie schädlich, wenn ich den Rest der Wärmepumpe, also den ungeförderten Teil, aus dem Riester begleiche? Von der kfw wurde mir am Telefon gesagt, dass es meine Sache sei, wie ich den Vertrag bezahle.
@rafter27: Den Steuerbonus gibt es grundsätzlich für die Maßnahmen, für die es auch einen Zuschuss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Darin sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Klimageräte als Luft-Luft-Wärmepumpen förderfähig. Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_waermepumpen_pruef_effizienznachweis.html
Guten Tag,
Top Artikel. Leider kann ich nicht 100% erkennen/herauslesen, ob neben reiner Wärmepumpen auch ein Steuerbonus bei Einbau moderner Klimaanlagegeräte durch einen Fachbetrieb profitieren (im privaten Haus, Eigennutzung, keine Vermietung, keine gewerbliche Nutzung).
Die Arbeitskosten sind absetzbar. Mich interessiert aber, ob die gesamte Rechnung (bei uns immerhin 2 Außengeräte, 4 Innengeräte - alles modernste Daikin - inkl. Einbaukosten/Einrichtung und Verifizierung durch Fachbetrieb) von dem Steuerbonus profitieren, der hier für Wärmepumpen erreicht werden kann.
Wir haben eine Pelletheizung, nutzen die Klimaanlage aber als effizintere Übergangsheizung im Frühling und Herbst. Im Endeffekt ist jede Klimaanlage eine Wärmepumpe.... Ich kann dazu leider nichts direkt online finden, außer den üblichen Handwerkerkosten, die absetzbar sind. Vielen lieben Dank! Max S
Danke, aber meine Fragen sind damit leider nur unvollständig beantwortet.
a) Mir ist weiterhin unklar, ob ich mit dem Heizungsinstallateur besser einen Lieferungs-Vertrag oder einen Leistungs-Vertrag abschließen soll - oder sogar beides?
Was ist das der Unterschied? Unter welchen Bedingungen braucht man was?
b) Eine Kreditaufnahme beeinflusst ja m.E. den SCHUFA-Score.
Ich nehme also einen KfW-Ergänzungskredit für die Wärmepumpe auf.
Dafür bekomme ich einen bestimmten Zinssatz von der KfW.
Dieser Kredit wird doch sicher an die SCHUFA gemeldet, oder?
Verschlechtert der dort meinen Score?
Als nächstes nehme ich einen KfW-Ergänzungskredit für die Dachsanierung auf.
Bekomme ich dann den gleichen Zinssatz wie beim 1. Kredit für die Wärmepumpe?
Oder verlangt die KfW dafür einen höheren Zinssatz, weil ja mein Score durch den 1. Kredit schlechter geworden ist?
Und dann noch ein Ergänzungskredit für die Fenster - wird der Zinssatz noch schlechter, weil ja 2 Kredite bei der SCHUFA stehen?