Ein großer Haken der Bafa-Zuschüsse sind die langen Bearbeitungszeiten. Sanierungswillige müssen die Mittel beantragen, bevor sie einer Firma einen Auftrag erteilen. Beginnen sie mit den Arbeiten, bevor der Zuwendungsbescheid da ist, geschieht das auf eigenes Risiko.
Steuerbonus im Nachhinein beantragen
Wer es sich leisten kann, die Kosten für die Bauarbeiten komplett aus der eigenen Tasche vorzufinanzieren, kann sich dank eines Steuerrabatts das Warten auf die Genehmigung von Anträgen sparen. Statt einen Förderkredit bei der KfW oder einen Zuschuss beim Bafa zu beantragen, können Haussanierer ihre Ausgaben im Nachhinein mit dem Finanzamt abrechnen.
Bis 40 000 Euro Steuernachlass
Pro Haus oder Wohnung können Besitzer 20 Prozent der Sanierungskosten geltend machen. Maximal 40 000 Euro sind drin. Der Steuernachlass verteilt sich über drei Jahre:
- Im ersten Jahr, in dem die Baumaßnahme abgeschlossen wird, und im darauffolgenden Jahr beträgt die Ermäßigung 7 Prozent der Kosten, maximal 14 000 Euro pro Jahr.
- Im dritten Jahr gibt es eine weitere Steuerermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.
Steuerbonus bringt oft mehr
In einigen Fällen bringt der Steuernachlass einen größeren finanziellen Vorteil als die Förderung von KfW und Bafa, wie unsere Beispielrechnungen zeigen. Bei Dämmmaßnahmen oder dem Einbau neuer Fenster beispielsweise ist der Steuerabzug in Höhe von 20 Prozent der Kosten attraktiver als die 15 Prozent Bafa-Zuschuss. Auch der Zuschuss für Pelletheizungen wurde so gekürzt, dass eine Steuerermäßigung oft vorteilhafter ist.
Doch Vorsicht! Von dem vollen Steuerbonus profitiert nur, wer ausreichend Steuern zahlt. Fällt die Einkommensteuer geringer aus als der Steuerbonus, sinkt die Steuer höchstens auf 0 Euro. Eine Verschiebung des Restbetrags auf andere Steuerjahre ist nicht möglich.
Schonfrist für Gasheizungen
Um den Steuerrabatt zu bekommen, muss das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sein und vom Steuerzahlenden selbst genutzt sein. Begünstigt sind im Prinzip die gleichen Sanierungsmaßnahmen wie beim Bafa – also zum Beispiel die Wärmedämmung, der Einbau neuer Fenster oder der Austausch der Heizung.
Allerdings wurden die Förderrichtlinien für den Bafa-Zuschuss bereits mehrfach geändert. Insbesondere sind beim Bafa seit Sommer 2022 Gasheizungen nicht mehr förderfähig. Die für den Steuerbonus maßgebliche „Energetische Sanierungsmaßnahmen Verordnung“ soll aber erst für das Steuerjahr 2023 angepasst werden.
Gas-Hybridheizung mit dem Finanzamt abrechnen
Wenn Sie 2022 eine Gasheizung eingebaut haben und dafür beim Bafa wegen der geänderten Richtlinien keinen Zuschuss beantragen konnten, können Sie Ihre Ausgaben beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Heizung die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Es muss sich also um eine Gas-Hybridheizung handeln oder die Heizung muss für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet sein („renewable ready“).
Bescheinigung der Fachfirma
Die Bauarbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaßnahmen in einem amtlichen Musterformular bescheinigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaßnahmen erfüllt wurden. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin ist nicht vorgeschrieben. Wie bei der öffentlichen Förderung ist das Honorar für die Beratung aber förderfähig. In dem Jahr, in dem der Umbau abgeschlossen wurde, mindern 50 Prozent der Beratungskosten die Einkommensteuer direkt. Eine Staffelung über mehrere Jahre gibt es nicht.
Beantragt wird die Ermäßigung in der Erklärung des Jahres, in dem die Arbeiten abgeschlossen worden sind und das Bauunternehmen seine Schlussrechnung gestellt hat. Die Rechnung muss alle ausgeführten Arbeiten einzeln ausweisen und per Banküberweisung bezahlt werden.
Steuerbonus hat einige Vorteile
Die steuerliche Förderung der Sanierungskosten kann nicht nur finanziell attraktiver sein als die Förderung durch KfW oder Bafa, sie hat auch weitere Vorteile: Sie ist unbürokratischer, sie muss nicht vor Beginn der Arbeiten beantragt werden und auf den Steuerbonus gibt es einen Rechtsanspruch.
Seitdem im Sommer 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude eingeführt wurde, ist sie bereits mehrfach geändert, gekürzt oder gar von heute auf morgen komplett gestoppt worden. Auch die nächste Reform ist bereits angekündigt und soll zu Jahresbeginn in Kraft treten.
Unter anderem sollen der Bonus für „Worst Performing Buildings“ erhöht und Materialkosten bei Eigenleistungen anerkannt werden. Für Pelletheizungen werden strenge Grenzwerte an die Feinstaubemission eingeführt.
Für Sanierungswillige sind die häufigen Änderungen eine enorme Herausforderung, denn die Planung gerade für größere Baumaßnahmen stehen in der Regel Monate im Voraus fest. Im Ernstfall wackelt mit einer Änderung der Förderbedingungen die Finanzierung des gesamten Projekts.
Steuerschuld muss hoch sein
Wer von vornherein auf den Steuerbonus vom Finanzamt setzt, hat eine größere Planungssicherheit. Voraussetzung ist, dass die Steuerschuld höher ist als der Steuerrabatt. In unserem Beispiel für eine Komplettsanierung muss der Steuerzahlende in drei Jahren mehr als 34 800 Euro* Steuern zahlen, damit die Rechnung aufgeht.
*Korrigiert am 12.12.2022
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@tillad8: Vielen Dank für Ihren Hinweis auf den neuen Rechner der kfw:
https://public.kfw.de/tilgungsrechner-rest
Die unterschiedliche Höhe bei der Monatsrate liegt in erster Linie an der unterschiedlichen Laufzeit. In unserer Berechnung führt der Tilgungszuschuss zu einer Ratensenkung, im Rechner der KfW zur Verkürzung der Laufzeit.
Guten Morgen, Noch zu 5. vom 12.12.22:
Ja, mit dem test.de-Tilgungsrechner ergibt sich die Monatsrate von 857, allerdings folgt dieser Rechner nicht der speziellen - und hier relevanten - KfW-Tilgungsroutine (u.a. für KfW-Programm 261). Dort resultiert die Monatsrate mit 1.223. Wir empfehlen, bei künftigen Finanztest-Beispielen die Verwendung des "BEG-Online-Rechners", über dessen Spezifika wir uns austauschen könnten. Lt. KfW funktioniert er zwar mit Google Chrome, nicht jedoch mit Mozilla Firefox.
Vorschlag vor Korrektur des Beispiels Komplettsanierung:
Die max. 14.000 im ersten Jahr als ESt.-Ermäßigung ("Steuerbonus") benennen, (nicht als Steuerschuld).
@tillad8: Vielen Dank für Ihre Anregungen.
Zu Punkt 1 bis 3: Die von Ihnen vorgeschlagenen vertiefenden Berechnungen nehmen wir gern als Anregung an.
Zu Punkt 4.: Sie haben recht: In dem Beispiel Komplettsanierung ist der Steuerbonus zu hoch angesetzt. Im ersten Jahr beträgt die Steuerschuld maximal 14 000 Euro. Wir werden die Rechnung entsprechend korrigieren.
Zu 5: Die Monatsrate von 857 Euro bezieht sich auf ein Darlehen über 130 000 Euro mit
29 000 Euro Tilgungszuschuss mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 10 Jahren. Sie können den Tilgungsplan mit unserem Rechner nachvollziehen:
https://www.test.de/Baudarlehen-Kredit-und-Tilgungsrechner-1159351-0/
Sehr begrüßenswert ist, dass Sie inzwischen diesem Steuerbonus zu seinen berechtigten Ehren verhelfen - vgl. Hinweise von rosy-int2 (08/22) und von hier (9/22).
Mit hiesigem internen Rechner haben wir die Beispiele nachvollzogen und folgende Vorschläge: 1. Vor-/Nachteile darstellen auf Gesamtbasis inkl. Zinsen (anstelle nur Zuschuss vs. Steuerbonus). 2. Eigenkapital benennen; falls ohne: Restfin. mit höherem S-Zins darstellen. 3. Klärung, dass voller Steuerbonus erst ab einem bestimmten zu verst. Einkommen erzielbar ist (u.E. jeweils pro Person bei Splitting- ca. 57.000 bzw. bei Grundtarif ca. 43.000). 4. Beispiel Kpl.-Sanierung u.E. korrekturbedürftig: Steuerbonus gesamt: 34.800 statt 37.000, da im ersten Jahr lt. § 35c nur 14.000 möglich - statt 16.200. 5. Bitte auch prüfen: der für KfW genannten Monatsrate von 857 liegt u.E. eher eine Laufzeit von ca. 15 anstelle von 10 Jahren zugrunde. 6. Web-artikel schwer auffindbar; im Heft O.K. Wir wünschen allen Frohe Weihnachtstage.