Förderung für energetische Sanierung und Neubau

Steuerbonus statt Kredite und Zuschüsse

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Wer ein bestehendes Haus energetisch saniert, kann alternativ zu den Förderkrediten oder Zuschüssen nach Abschluss der Arbeiten einen Steuerbonus beantragen.

Steuerrabatt als Alternative

Ein großer Haken der Bafa-Zuschüsse sind die langen Bearbeitungs­zeiten. Sanierungs­willige müssen die Mittel beantragen, bevor sie einer Firma einen Auftrag erteilen. Beginnen sie mit den Arbeiten, bevor der Zuwendungs­bescheid da ist, geschieht das auf eigenes ­Risiko.

Steuerbonus im Nach­hinein beantragen

Wer es sich leisten kann, die Kosten für die Bauarbeiten komplett aus der eigenen Tasche vorzufinanzieren, kann sich dank eines Steuerrabatts das Warten auf die Genehmigung von Anträgen sparen. Statt einen Förder­kredit bei der KfW oder einen Zuschuss beim Bafa zu beantragen, können Haussanierer ­ihre Ausgaben im Nach­hinein mit dem Finanz­amt abrechnen.

Bis 40 000 Euro Steuer­nach­lass

Pro Haus oder Wohnung können Besitzer 20 Prozent der Sanierungs­kosten geltend machen. Maximal 40 000 Euro sind drin. Der Steuer­nach­lass verteilt sich über drei Jahre:

  • Im ersten Jahr, in dem die Baumaß­nahme abge­schlossen wird, und im darauf­folgenden Jahr beträgt die Ermäßigung 7 Prozent der Kosten, maximal 14 000 Euro pro Jahr.
  • Im dritten Jahr gibt es eine weitere Steuer­ermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.

Steuerbonus bringt manchmal mehr

In einigen Fällen bringt der Steuer­nach­lass einen größeren finanziellen Vorteil als die Förderung von KfW und Bafa, wie unsere Beispielrechnungen zeigen. Bei Dämm­maßnahmen oder dem Einbau neuer Fenster beispiels­weise ist der Steuer­abzug in Höhe von 20 Prozent der Kosten attraktiver als die 15 Prozent Bafa-Zuschuss.

Doch Vorsicht! Von dem vollen Steuerbonus profitiert nur, wer ausreichend Steuern zahlt. Fällt die Einkommens­steuer geringer aus als der Steuerbonus, sinkt die Steuer höchs­tens auf 0 Euro. Eine Verschiebung des Rest­betrags auf andere Steuer­jahre ist nicht möglich.

Begüns­tigt sind die gleichen Maßnahmen

Um den Steuerrabatt zu bekommen, muss das Haus oder die Wohnung älter als zehn Jahre sein und vom Steuerzahlenden selbst genutzt sein. Begüns­tigt sind die gleichen Sanierungs­maßnahmen wie beim Bafa – also zum Beispiel die Wärmedäm­mung, der Einbau neuer Fenster oder der Austausch der Heizung.

Bescheinigung der Fachfirma

Die Bauarbeiten müssen von einem Fach­betrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaß­nahmen in ­einem amtlichen Musterformular beschei­nigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaß­nahmen erfüllt wurden. Ein Energieberater oder eine Energieberaterin ist nicht vorgeschrieben. Wie bei der öffent­lichen Förderung ist das Honorar für die Beratung aber förderfähig. In dem Jahr, in dem der Umbau abge­schlossen wurde, mindern 50 Prozent der Beratungs­kosten die Einkommensteuer direkt. Eine Staffelung über mehrere Jahre gibt es nicht.

Beantragt wird die Ermäßigung in der Erklärung des Jahres, in dem die Arbeiten abge­schlossen worden sind und das Bauunternehmen seine Schluss­rechnung gestellt hat. Die Rechnung muss alle ausgeführten Arbeiten einzeln ausweisen und per Bank­über­weisung bezahlt werden.

Steuerbonus hat einige Vorteile

Die steuerliche Förderung der Sanierungs­kosten kann nicht nur finanziell attraktiver sein als die Förderung durch KfW oder Bafa, sie hat auch weitere Vorteile: Sie ist unbürokratischer, sie muss nicht vor Beginn der Arbeiten beantragt werden und auf den Steuerbonus gibt es einen Rechts­anspruch.

Seitdem im Sommer 2021 die Bundes­förderung für effiziente Gebäude einge­führt wurde, ist sie bereits mehr­fach geändert, gekürzt oder gar von heute auf morgen komplett gestoppt worden. Für Sanierungs­willige sind die häufigen Änderungen eine enorme Heraus­forderung, denn die Planung gerade für größere Baumaß­nahmen steht in der Regel Monate im Voraus fest. Im Ernst­fall wackelt mit einer Änderung der Förderbedingungen die Finanzierung des gesamten Projekts.

Steuerschuld muss hoch sein

Wer von vorn­herein auf den Steuerbonus vom Finanz­amt setzt, hat eine größere Planungs­sicherheit. Voraus­setzung ist, dass die Steuerschuld höher ist als der Steuerrabatt. In unserem Beispiel für eine Komplettsanierung muss der Steuerzahlende in drei Jahren mehr als 34 800 Euro Steuern zahlen, damit die Rechnung aufgeht.

Zuschuss oder Steuerbonus?

1. Beispiel: Wärmedämmung

In einem Einfamilien­haus werden die Außenwände gedämmt und neue Fenster einge­baut. Der Steuerbonus ist die bessere Wahl. Ausnahme: Die Dämmung erfolgt im Rahmen eines individuellen Sanierungs­fahr­plans. Dann erhöht sich der Bafa-Zuschuss um 5 Prozent­punkte. Steuerbonus und Bafa-Zuschuss sind dann gleich hoch.

Kosten

25 000 Euro

Zuschuss Bafa (15 Prozent)

3 750 Euro

Steuerbonus 1. Jahr (7 Prozent)

1 750 Euro

Steuerbonus 2. Jahr (7 Prozent)

1 750 Euro

Steuerbonus 3. Jahr (6 Prozent)

1 500 Euro

Steuerbonus gesamt

5 000 Euro

2. Beispiel: Erd-Wärmepumpe

Eine alte Gasheizung wird durch eine Erd-Wärmepumpe ersetzt. Vom Bafa gibt es doppelt soviel Zuschuss.

Kosten

32 000 Euro

Zuschuss Bafa (40 Prozent)

12 800 Euro

Steuerbonus 1. Jahr (7 Prozent)

2 240 Euro

Steuerbonus 2. Jahr (7 Prozent)

2 240 Euro

Steuerbonus 3. Jahr (6 Prozent)

1 920 Euro

Steuerbonus gesamt

6 400 Euro

3. Beispiel: Komplett­sanierung

Ein Haus wird zum KfW-40-Haus saniert. Wer dafür keinen KfW-Kredit benötigt, fährt mit dem Steuerrabatt besser – voraus­gesetzt, er zahlt so viel Steuern.

Kosten Bau

160 000 Euro

Kosten Baubegleitung

10 000 Euro

KfW-Kredit mit Tilgungs­zuschuss

KfW-Darlehen Bau (maximale Kreditsumme)

120 000 Euro

KfW-Darlehen Baubegleitung

10 000 Euro

Summe Zinsen nach 10 Jahren1

 66 Euro

Tilgungs­zuschuss Darlehen Bau (20 Prozent)

24 000 Euro

Tilgungs­zuschuss Darlehen Baubegleitung (50 Prozent)

5 000 Euro

Tilgungs­zuschuss gesamt

29 000 Euro

Steuerrabatt

Steuerbonus Bau 1. Jahr (7 Prozent)

11 200 Euro

Steuerbonus Bau 2. Jahr (7 Prozent)

11 200 Euro

Steuerbonus Bau 3. Jahr (6 Prozent)

9 600 Euro

Steuerbonus Baubegleitung 1. Jahr (50 Prozent)

5 000 Euro

Höchst­möglicher Steuer­abzug 1. Jahr

14 000 Euro*

Steuerbonus gesamt

34 800 Euro*

Stand: 01.03.2023

*Korrigiert am 12.12.2022

1
Soll­zins 0,01 Prozent bei 10 Jahren Lauf­zeit und ­Zins­bindung (Monats­rate 1084 Euro).
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89 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 08.05.2023 um 15:03 Uhr
Mehrfamilienhaus, ca. 30a, 8 Eigentumswohnungen

@elzinglo68: Die Novelle des GEG befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Wir können Ihnen aber raten, dass Sie in jedem Fall einen Energieberater zurate ziehen sollten. Für eine Anlage mit mehreren Wohneinheiten gibt es vermutlich gute Lösungen für ein zentrales Heizungssystem.

elzinglo68 am 07.05.2023 um 21:35 Uhr
Mehrfamilienhaus, ca. 30a, 8 Eigentumswohnungen

Das Haus mit 2mal 4 Parteien (teilweise Eigentümer) hat 8 separate, wohnungsbezogene
Gasheizwerttherme, die i.d.R. 20+ a alt sind, aber (noch) funktionstüchtig sind. Das Haus ist Teil von 5 nahezu baugleichen Häusern einer großen Eigentümergemeinschaft. jedes Haus entscheidet seperat. Giebeldach mit kleiner Dachterrasse. Keller voll genutzt (z. B. Waschraum, Fahrradraum, Privatkeller, Zugang Tiefgarage). Über Tiefgarage,die ca.30mal 15m² groß ist (eher größer), ist a) eine "dünne" Rasenfläche mit Spielplatz nebendran und b) eine gärtnerische Kleinnutzung der Anwohner im Parterre. WIE SEHEN DIE MÖGLICHKEITEN i. S. des d e r z e i t i g e n GEG-Entwurfs (05/23) aus ?
Ich weiß, dies ist kein Kommentar, aber mindestens 4 Parteien auf jeder Seite müssen sich
einigen, weil sie am gemeinsamen Kamin/Schornstein hängen....

WB1450 am 10.04.2023 um 09:08 Uhr
Was für ein Gefrickel am Dach...

ist die SW nicht in der Lage passende Bilder den Texten anzustellen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 22.03.2023 um 11:21 Uhr
Keine Förderung für neue Gas-Brennwerttherme

@Ammon: Für den Einbau einer Gasbrennwerttherme in 2023 gibt es keine Förderung mehr. Eine neue Heizung muss die Wärme auf Basis erneuer­barer Energien erzeugen. Das gilt sowohl für die Zuschüsse der Bafa zum Heizungstausch als auch für die Steuerförderung nach § 35c EStG. Steuerlich begüns­tigt sind die gleichen Sanierungs­maßnahmen wie die Förderungsmaßnamen beim Bafa.

Ammon am 21.03.2023 um 15:38 Uhr
Steuerbonus für Austausch einer Gasheizung?

Hallo,
gibt es den Steuerbonus auch, wenn ein 30 Jahre alter Gaskessel im Februar 2023 gegen eine moderne Brennwerttherme ausgetauscht wurde oder müssen zusätzlich andere z.B. Dämmmaßnahmen erfolgen?
Ein Link zu der Bescheinigung, die der Handwerksbetrieb den Bauherrn nach offiziellem Muster ausstellen muss (Finanztest 4/2023, Seite 74), wäre sehr hilfreich gewesen. Das habe ich selbst rausgefummelt und - muss erstmal verstanden werden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-01-26-steuerermaessigung-fuer-energetische-massnahmen-bei-zu-eigenen-wohnzwecken-genutzten-gebaeuden.html
Für Brennwertheizungen, die nach dem 01.01.2023 eingebaut wurden, gibt es da wohl nichts oder?
Muss ein Handwerksbetrieb eigentlich einen Juristen einstellen, um die Kunden über Fördermöglichkeiten, Steuerboni und auszustellende Bescheinigungen richtig beraten zu können? :-))