Am Montag, 27. März, droht ein Streik auf deutschen Flughäfen. Betroffene eines Flugausfalls können einen zeitnahen Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises fordern.
Flugpassagiere haben in Europa umfassende Rechte, wenn ihre Flugverbindung nicht klappt oder sich verspätet. Haben sie ihren Zielflughafen erst mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreicht, wurde ihr Flug annulliert oder wurden Passagiere wegen Überbuchung nicht mitgenommen, können ihnen je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung zustehen. Voraussetzung: Der Startflughafen oder der Hauptsitz der Airline müssen in der EU liegen. Manche Fluggesellschaften führen Annullierungen oder Verspätungen einfach auf „außergewöhnliche Umstände“ zurück und zahlen nicht. Damit kommen die Airlines aber nicht immer durch. Auch bei Streiks wirkt diese gern verwendete Generalausrede, um Entschädigungsansprüche abzuwehren, keinesfalls immer (Bis zu 600 Euro bei Streik?).
Das Wichtigste in Kürze
Fluggastrechte im Überblick
Ersatz. Wenn Ihr Flug gestrichen wurde oder sich enorm verspätet, wenden Sie sich an die Fluggesellschaft. Sie muss sich um eine zumutbare Ersatzbeförderung kümmern. Haben Sie eine Idee, wie Sie alternativ ans Ziel kommen, schlagen Sie diese vor. Möglich ist etwa auch eine Zugfahrt. Sollten Sie keine Ersatzbeförderung wollen, fordern Sie den Ticketpreis zurück.
Verpflegung und Hotel. Solange Sie auf eine Ersatzbeförderung warten, ist die Airline dazu verpflichtet, sich etwa um Verpflegung und gegebenenfalls auch um ein Hotel sowie die Fahrt dorthin zu kümmern. Fordern Sie dies ein.
Frist. Sie haben ab Ende des Jahres, in dem der Flug lag, drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Bis Ende 2023 können Sie also noch Entschädigung und Erstattung für Flüge aus dem Jahr 2020 verlangen.
Ansprüche bei Airline stellen. Wenden Sie sich erst an die Airline. Dabei helfen unsere Musterbriefe. Oft können Sie die Entschädigung aber auch über ein Online-Formular auf der Internetseite der Fluggesellschaft beantragen (Links zu den Online-Anträgen der Airlines finden Sie im Unterartikel So fordern Sie Entschädigung). Alternativ können Sie auch die Smartphone-App „Flugärger“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nutzen. Sie hilft, Ihre Ansprüche gegen die Airline zu ermitteln und diese am Ende über eine von der App erzeugte E-Mail bei der Fluggesellschaft geltend zu machen (die App gibts im App Store und bei Google Play).
Streik. Wurde Ihr Flug streikbedingt gestrichen, haben Sie Anspruch auf einen zeitnahen Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises. Ob Sie zudem auch eine pauschale Entschädigung (250 bis 600 Euro pro Passagier) verlangen können, hängt insbesondere davon ab, ob der Streik aus Sicht der Airline ein entschuldigender Umstand ist („außergewöhnlicher Umstand“). Faustregel: Hat die Airline den Flug annulliert, weil ihr eigenes Personal streikt (etwa Flugbegleiter oder Piloten), dann steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Streicht die Fluggesellschaft Ihren Flug, weil der Streik von externem Personal den Abflug verhindert (etwa Bodenpersonal des Flughafens), steht Ihnen in der Regel kein Geld zu.
- Veranstalter ändern Flugzeiten oder Flughäfen immer häufiger nachträglich. Wir sagen, welche Rechte Reisende haben – und welche extra Regeln für Pauschalreisen gelten.
- Reiseweltmeister sind die Deutschen zwar nicht mehr – diesen Titel können seit 2012 die Chinesen für sich beanspruchen. Doch die Reiselust hierzulande ist ungebrochen...
- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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Stiftung_Warentest am 02.02.2023 um 15:04 Uhr
Fluggastrechte gegenüber ausländischer Airline
@Herbstblues: Wer Verträge mit Händlern oder Dienstleistern mit Sitz in Lettland einen Vertrag abschließt, hat immer das Problem, dass der Sitz im Ausland eine beträchtliche Hürde zur Geltendmachung der Verbraucherrechte darstellt. Verbraucher können sich der Hilfe der europäischen Verbraucherzentrale bedienen, die berät und hilft bei der Geltendmachung Ihrer Rechte: www.evz.de
Das ist ja alles theoretisch schön und gut,was ihr schreibt, problematisch wird`s , wenn die Fluglinie im Ausland ansässig ist und nicht zahlt. So geschehen im September 2022 auf dem Flug mit smartlynx, einer lettischen Linie. 12 Stunden Verspätung bei Abflug stellen Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Recht. Meine Anträge wurden sämtlich abgewimmelt, mit anderen Worten cool ausgesessen. Nach anwaltlicher Beratung wurde deutlich gemacht. dass ein Anspruchstitel im Ausland nicht so vollstreckbar sei. 800,-€ kann ich in den Wind schreiben, trotz klarer Rechtsgrundlage, Warentest, vielleicht mal eine Umfrage zur Durchsetzbarkeit von Fluggastrechten starten. Mit besten Grüßen W. Tauch
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@Herbstblues: Wer Verträge mit Händlern oder Dienstleistern mit Sitz in Lettland einen Vertrag abschließt, hat immer das Problem, dass der Sitz im Ausland eine beträchtliche Hürde zur Geltendmachung der Verbraucherrechte darstellt. Verbraucher können sich der Hilfe der europäischen Verbraucherzentrale bedienen, die berät und hilft bei der Geltendmachung Ihrer Rechte:
www.evz.de
www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/flugzeug/entschaedigung-nach-flugverspaetung-oder-flugausfall-wer-hilft-wirklich-wer-zockt-ab.html
Bitte berichten Sie uns, wenn Sie über die evz eine Klärung hinbekommen haben.
Das ist ja alles theoretisch schön und gut,was ihr schreibt, problematisch wird`s , wenn die Fluglinie im Ausland ansässig ist und nicht zahlt.
So geschehen im September 2022 auf dem Flug mit smartlynx, einer lettischen Linie. 12 Stunden Verspätung bei Abflug stellen Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Recht.
Meine Anträge wurden sämtlich abgewimmelt, mit anderen Worten cool ausgesessen.
Nach anwaltlicher Beratung wurde deutlich gemacht. dass ein Anspruchstitel im Ausland nicht so vollstreckbar sei.
800,-€ kann ich in den Wind schreiben, trotz klarer Rechtsgrundlage,
Warentest, vielleicht mal eine Umfrage zur Durchsetzbarkeit von Fluggastrechten starten.
Mit besten Grüßen
W. Tauch
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