
Fahrgastrechte. Ab 60 Minuten Zugverspätung steht Bahnkunden eine Erstattung zu. Seit dem 7. Juni 2023 sind bestimmte Entschädigungsgründe allerdings entfallen. © Adobe Stock / Markus Mainka
Wir erklären, welche Rechte Bahnreisende nach den jüngsten Änderungen weiterhin haben – von Umbuchung, Erstattung von Hotel- und Taxikosten bis hin zu Entschädigungen.
Bahnfahren ist gut für die Umwelt, aber leider sind viele Züge unpünktlich. Ein Trost: Bei einer Verspätung von 60 Minuten am Reiseziel stehen Bahnkunden 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt als Entschädigung zu. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Bisher konnte sich die Bahn selbst bei Unwetter oder Unfall auf den Gleisen („höhere Gewalt“) nie rausreden. Seit dem 7. Juni 2023 führen Verspätungen aufgrund von „extremen Witterungsbedingungen“ allerdings nicht mehr zu einem Entschädigungsanspruch. Lesen Sie, was damit gemeint ist, was sich sonst noch geändert hat, welche Entschädigungen Fahrgästen im Detail bei verspäteter Ankunft grundsätzlich zustehen und auch was für Inhaber von Zeitkarten gilt.
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@dreamerkiwi: Die Erstattung in Form eines Reisegutscheins ist nach den europäischen Fahrgastrechten nur möglich, wenn der Reisende zustimmt. Nach den Beförderungsbedingungen von Regiojet (Seite 8, Nummer 12: https://brn-web-strapi.sa.cz/uploads/29_01_2023_Terms_Conditions_Carriage_Regio_Jet_docx_2b00ba5278.pdf) findet die Erstattung des Ticketpreises über das Konto statt, worüber das Ticket bei der Onlinebuchung bezahlt wurde. Wenn Sie per Paypal bezahlt haben und die Erstattung von Regiojet nicht erfolgt, können Sie eventuell den Paypal-Käuferschutz in Anspruch nehmen (wegen nicht erbrachter Dienstleistung) und die Bezahlung rückgängig machen. Beschwerden sind bei Regiojet in Deutsch möglich, etwa über die E-Mail-Adresse: direktor@regiojet.de
Wir haben einen Nachtzug bei Regiojet (tschechisch) gebucht, der nun einfach abgesagt wurde. Als Ersatz wurde uns eine Busreise mit verspäteter Ankunft von 6h angeboten.
Wir möchten die Reise deshalb stornieren. Laut Regiojet erfolgt eine Erstattung nur als Guthaben oder bar bei Abholung in Tschechien. Ist das rechtens? Wir sind sehr frustriert.
Vielen Dank an die Stiftung Warentest für den Hinweis auf die Änderungen, die ab dem 07.06.23 mit der neuen Fahrgastrechte-Verordnung gelten werden. Es bleibt abzuwarten, wie kundenfreundlich sich die Eisenbahnunternehmen verhalten.
Peter Cornelius
ehemaliger Vorsitzender von www.pro-bahn-berlin.de (2017 - 2023)
@julianmarco: Ist vor der Abfahrt des Zuges der Zugausfall absehbar, haben die Reisenden die Wahl zwischen der Erstattung des vollen Ticketpreises oder der Fortsetzung der Fahrt bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt (unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen, gegebenenfalls auch mit geänderter Streckenführung).
Wenn mein lange vorher gebuchter Zug ausfällt, weil dem Tag gestreikt wird und ich dann die gleiche Verbindung einen Tag später fahre, zählt dies dann als 24 Stunden Verspätung?