Komplettservice. Käufer schließen einen Geschäftsbesorgungsvertrag ab und erteilen einem Treuhänder eine unwiderrufliche Vollmacht zur Durchführung von Kauf, Finanzierung, Vermietung und Verwaltung der Immobilie. Durch diesen Komplettservice wird der Gesamtaufwand für die Immobilie so hoch, dass Steuerersparnis und Mieteinnahmen nicht ausreichen, die Kreditraten zu bezahlen.
Rechtsprechung. Hoffnung für Anleger gibt ein jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall: "Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig. Diese Nichtigkeit erstreckt sich auch auf die zur Ausführung des Vertrags erteilte Vollmacht" (Urteil vom 11. Oktober 2001, Az. III ZR 182/00).
Steuersparmodell. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte fest, dass es der Commerzbank nicht habe verborgen bleiben können, "dass das angebliche, Steuersparmodell darauf angelegt war, möglichst vielen Beteiligten des Vertriebssystems zu gestatten, bei Interessenten abzusahnen" (Az.16 U 190/00).
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