
Vor der Besichtigung klären: die Maklercourtage.
Verkäufer einer Immobilie können ab dem 23. Dezember 2020 die Gebühr für den Makler nicht mehr komplett auf den Käufer abwälzen. Das regelt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern. In Zukunft müssen private Käufer nur noch höchstens die Hälfte der Maklergebühr zahlen – es sei denn, sie haben den Makler selbst beauftragt.
Vier Varianten für die Verteilung der Kosten
Für die Verteilung der Maklergebühr gibt es mit dem neuem Gesetz vier Möglichkeiten:
- Doppelprovision: Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Er gestattet ihm darin, auch für den potenziellen Käufer tätig zu werden. Verkäufer und Makler zahlen die Provision zu gleichen Teilen. Kommt es zum Kaufvertrag, erhalten Verkäufer und Käufer eine Rechnung, die sofort fällig wird.
- Einseitige Interessenvertretung mit Provisionsteilung: Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag, wobei der Makler nur die Interessen des Verkäufers vertreten soll. Der Verkäufer darf höchstens 50 Prozent der Provision auf den Käufer abwälzen. Der Käufer muss erst zahlen, nachdem der Verkäufer seine eigene Zahlung nachgewiesen hat.
- Einseitige Interessenvertretung ohne Provisionsteilung: Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag, wobei der Makler nur die Interessen des Verkäufers vertreten soll. Die Provision zahlt allein der Verkäufer.
- Einseitige Interessenvertretung zugunsten des Käufers: Ein potenzieller Käufer beauftragt einen Makler mit der Suche nach einem passenden Objekt. Kommt ein Kaufvertrag zustande, zahlt allein der Käufer dem Makler eine Provision. Voraussetzung ist, dass dem Makler das Objekt nicht bereits vor Erhalt der Suchanfrage an die Hand gegeben wurde.
Maklervertrag bedarf künftig der Textform
Auch bei der häufig strittigen Frage, ab wann ein Maklervertrag zustande kommt, soll das neue Gesetz für mehr Klarheit sorgen. Es schreibt vor, dass in Zukunft ein Maklervertrag der Textform bedarf. Im Unterschied zur Schriftform, bei der die Vertragspartner handschriftlich unterschreiben müssen, reicht bei der Textform auch eine E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus.
Kaufnebenkosten sollten reduziert werden
Die neuen Regeln sollen die Nebenkosten bei Immobilienverkäufen verringern. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen zahlte der Käufer bislang allein die Provision von bis zu 7,14 Prozent. In den anderen Ländern haben sich Käufer und Verkäufer den Maklerlohn bereits in der Vergangenheit häufig geteilt. In begehrten Gegenden mussten Käufer aber auch öfter die Maklergebühr allein tragen.
Höhe der Maklercourtage ist Verhandlungssache
Die Höhe der üblichen Maklercourtage in den Ländern sind nur Richtwerte. Ausschlaggebend ist die individuelle Vereinbarung. Mit dem neuen Gesetz ist es nun im Interesse beider Parteien, mit Maklern über den Preis zu verhandeln.
Diese Meldung ist erstmals am 5. Juni 2020 auf test.de erschienen. Sie wurde am 27. November 2020 aktualisiert.