Immobilienkauf Neue Regeln für die Verteilung der Maklerprovision

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Immobilienkauf - Neue Regeln für die Verteilung der Maklerprovision

Vor der Besichtigung klären: die Maklercourtage. © Getty Images

Private Immobilienkäufer müssen seit 23. Dezember 2020 nur noch höchs­tens die Hälfte der Maklerprovision zahlen – es sei denn, sie haben den Makler selbst beauftragt.

Vier Varianten für die Verteilung der Kosten

Für die Verteilung der Maklergebühr gibt es mit dem neuem Gesetz vier Möglich­keiten:

  1. Doppel­provision: Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag. Er gestattet ihm darin, auch für den potenziellen Käufer tätig zu werden. Verkäufer und Makler zahlen die Provision zu gleichen Teilen. Kommt es zum Kauf­vertrag, erhalten Verkäufer und Käufer eine Rechnung, die sofort fällig wird.
  2. Einseitige Interes­senvertretung mit Provisions­teilung: Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag, wobei der Makler nur die Interessen des Verkäufers vertreten soll. Der Verkäufer darf höchs­tens 50 Prozent der Provision auf den Käufer abwälzen. Der Käufer muss erst zahlen, nachdem der Verkäufer seine eigene Zahlung nachgewiesen hat.
  3. Einseitige Interes­senvertretung ohne Provisions­teilung: Der Verkäufer schließt mit dem Makler einen Maklervertrag, wobei der Makler nur die Interessen des Verkäufers vertreten soll. Die Provision zahlt allein der Verkäufer.
  4. Einseitige Interes­senvertretung zugunsten des Käufers: Ein potenzieller Käufer beauftragt einen Makler mit der Suche nach einem passenden Objekt. Kommt ein Kauf­vertrag zustande, zahlt allein der Käufer dem Makler eine Provision. Voraus­setzung ist, dass dem Makler das Objekt nicht bereits vor Erhalt der Such­anfrage an die Hand gegeben wurde.

Maklervertrag bedarf künftig der Text­form

Auch bei der häufig strittigen Frage, ab wann ein Maklervertrag zustande kommt, soll das neue Gesetz für mehr Klarheit sorgen. Es schreibt vor, dass in Zukunft ein Maklervertrag der Text­form bedarf. Im Unterschied zur Schriftform, bei der die Vertrags­partner hand­schriftlich unter­schreiben müssen, reicht bei der Text­form auch eine E-Mail. Eine mündliche Absprache oder ein Hand­schlag reichen nicht mehr aus.

Kauf­neben­kosten sollten reduziert werden

Die neuen Regeln sollen die Neben­kosten bei Immobilienverkäufen verringern. In den Ländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen zahlte der Käufer bislang allein die Provision von bis zu 7,14 Prozent. In den anderen Ländern haben sich Käufer und Verkäufer den Maklerlohn bereits in der Vergangenheit häufig geteilt. In begehrten Gegenden mussten Käufer aber auch öfter die Maklergebühr allein tragen.

Höhe der Maklercourtage ist Verhand­lungs­sache

Die Höhe der üblichen Maklercourtage in den Ländern sind nur Richt­werte. Ausschlag­gebend ist die individuelle Verein­barung. Mit dem neuen Gesetz ist es nun im Interesse beider Parteien, mit ­Maklern über den Preis zu verhandeln.

Diese Meldung ist erst­mals am 5. Juni 2020 auf test.de erschienen. Sie wurde am 27. November 2020 aktualisiert.

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xor am 06.07.2021 um 13:26 Uhr
Gesetz ist eine Frecheit

Wie kann man ein Gesetz verabschieden, wobei:
"Der Makler nur die Interessen des Verkäufers vertreten soll. Der Verkäufer darf [...] 50 Prozent der Provision auf den Käufer abwälzen"?
Also: Der Käufer zahlt 50% der Maklerprovision, aber hat gar nichts davon!
Eine bodenlose Frechheit, abgesehen davon, dass Makler ohnehin exorbitant überbezahlt werden.

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.04.2021 um 15:04 Uhr
selbstgenutztes Zweifamilienhaus

miseitz56: Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Im Gesetz ist ausdrücklich von Kaufverträgen über Wohnungen und _Einfamilienhäuser_ die Rede. Wie in der Praxis bei einem Zweifamilienhaus verfahren wird, hängt wahrscheinlich vom Einzelfall ab. Die Maklerprovision ist aber grundsätzlich auch Verhandlungssache. Also am besten einfach mal nachfragen..(PH)

miseitz56 am 21.03.2021 um 12:22 Uhr
selbstgenutztes Zweifamilienhaus

Regelt das neue Gesetz die Verteilung der Maklerkosten nur beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern? Was gilt für ein Zweifamilienhaus, das wegen der geringen Gesamtwohnfläche von 115m² komplett von einer Familie selbst genutzt werden soll?

RebeccaBe am 03.02.2021 um 22:46 Uhr
Neues Gesetz bewirkt leider das Gegenteil

Schön gedacht, nur leider nicht zu Ende...
Das neue Gesetz führt - zumindest in unserer Gegend - leider zum Gegenteil. Nämlich zur weiteren Erhöhung der Immobilienpreise und dadurch auch einer höheren Käuferprovision. Daher habe ich eine Petition gestartet, die helfen soll, das Gesetz anzupassen bzw. die Maklerkosten zu deckeln. Dies kommt den Immobilienkäufer zugute. Ich freue mich über jede Unterstützung. Die Petition ist hier zu finden: https://www.openpetition.de/!xwtnt

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.12.2020 um 09:26 Uhr
Maklervertrag vor dem 23.12.2020

@Selbständigimnetz: Es kommt darauf an, wann der Maklervertrag abgeschlossen wurde. Die Teilung gilt nur für Verträge, die nach dem 23.12.2020 abgeschlossen wurden. (maa)