
Wichtig: Abstand zwischen Rad und Auto. © imago
Wer sein Rad abstellt, sollte aufpassen, dass es nicht auf geparkte Autos kippen kann. In Köln stellte eine Frau ihr Rad an einen Fahrradständer, ohne es dort anzuschließen. Es stürzte auf ein Auto. Nun muss sie 1 000 Euro für die Reparatur zahlen. Sie hätte das Rad fest anschließen oder so weit vom Straßenrand weg parken müssen, dass nichts passieren konnte, urteilte das Landgericht Köln (Az. 11 S 387/14). Dass es üblich sei, Räder frei abzustellen, heiße noch lange nicht, dass Radler für Schäden nicht aufkommen müssten.
Ähnlich hatte schon 2011 das Amtsgericht Düsseldorf geurteilt. Wer ein Rad abstellt, muss genug Sicherheitsabstand einhalten oder dafür sorgen, dass es nicht umfallen kann, etwa durch Anketten am Ständer (Az. 45 C 8793/11). Glück hatte hingegen ein Münchner. Er konnte glaubhaft darlegen, sein Rad weit genug entfernt vom Straßenrand abgestellt zu haben. Wenn ein Fremder es umparkt, ist der Halter nicht verantwortlich (Amtsgericht München, Az. 261 C 8956/13).
Tipp: Es gibt zwar Gerichte, die zugunsten des Radlers urteilen. Wollen Sie sicher sein, schließen Sie Ihr Rad aber an.
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