Nach Zahlen des Bundesfamilienministeriums engagieren sich knapp 40 Prozent der Personen ab 14 Jahren freiwillig – das ergibt rund 30 Millionen Ehrenamtliche in unserem Land. Auch wenn es den meisten bei ihrem Einsatz nicht ums Geld geht, ist es doch sinnvoll, einige Grundlagen zu steuerlichen und versicherungsrechtlichen Fragen zu kennen:
Steuerfreibeträge. Mit Hilfe der Übungsleiterpauschale bleiben Aufwandsentschädigungen bis 3 000 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei, bei der Ehrenamtspauschale sind es 840 Euro im Jahr.
Übungsleiterpauschale. Das Finanzamt gewährt einen Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigungen von bis zu 3 000 Euro im Jahr für Engagement im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Der Einsatz muss bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wie Schule, Volkshochschule und Universität oder bei einer als gemeinnützig anerkannten Organisation erfolgen, etwa im Sportverein. Parteien und Gewerkschaften sind außen vor. Begünstigt sind zum Beispiel:
- Trainer, Übungsleiter und Ausbilder in Vereinen,
- Dozenten, Lehrende und Prüfer an Universitäten, Schulen, Volkshochschulen und öffentlichen Einrichtungen oder Dienststellen,
- Pfleger, Spielkreis- oder Ferienbetreuer, Betreuer in Kirchen, Kulturstätten oder im Umwelt- und Katastrophenschutz, Chorleiter, Dirigenten und Künstler in Vereinen.
Betreuerfreibetrag. Ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer und Fürsorgepfleger haben über die 3 000-Euro-Pauschale hinaus einen weiteren Steuerfreibetrag für ihre Aufwandsentschädigungen von 256 Euro im Jahr. So sind bis zu 3 256 Euro steuerfrei.
Ehrenamtspauschale. Den Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigungen von 840 Euro im Jahr gewährt das Finanzamt für Tätigkeiten wie:
- Kassierer, Platzwart, Bürokraft, Vorstand, Reinigungspersonal oder Schiedsrichter in Vereinen,
- Eltern, die im gemeinnützigen Verein Fahrdienste übernehmen,
- Betreuer in öffentlichen Jugendklubs, Seelsorger in Kirchen oder als Helfer in Wohlfahrtsorganisationen.
Tätigkeit finden. Wenn Sie nach einem geeigneten ehrenamtlichen Engagement suchen, können Sie sich bei gemeinnützigen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden wie Aktion Mensch, Diakonie oder Caritas informieren. Die Webseiten der Bundesländer und Kommunen bieten oft ebenfalls entsprechende Infos.
Versicherungsschutz. Fragen Sie bei dem Verein oder der Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, ob Sie bei Ihrem Einsatz gesetzlich oder privat unfallversichert sind und welche Haftpflichtversicherung einspringt, wenn Sie einen Schaden verursachen – auch wenn Sie zum Beispiel Ihr eigenes Auto benutzen.
Information. Zu all Ihren Fragen rund um die Steuererklärung liefert Ihnen die Stiftung Warentest Antworten im jährlich aktualisierten Finanztest Spezial Steuern. Details zum Ehrenamt und zum Versicherungsschutz bei freiwilligen Einsätzen finden Sie zum Beispiel in einer kostenlosen Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Förderung. Ehrenamtliche Arbeit wird auf verschiedene Arten gewürdigt. Je nach Bundesland gibt es zum Beispiel eine Ehrenamtskarte, die materielle Vergünstigungen bringt, etwa den ermäßigten Eintritt für staatliche Sammlungen und Museen oder für Freizeitparks. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich von Land zu Land unterscheiden. Informieren Sie sich beispielsweise bei Ihrer Kommune oder dem Landratsamt, was für Sie möglich ist.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@fischerdi: Auch beim Ehrenamt ist zu unterscheiden, bei welcher Tätigkeit der Unfall passiert und ob der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes oder aufgrund einer freiwilligen Versicherung oder aufggrund einer privaten Versicherung greift.
Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes:
Ehrenamtlich tätige Personen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz besteht in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und auf dem Weg dorthin. Voraussetzung: Das Ehrenamt steht im Auftrag einer Schule, Körperschaft, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder bei Vereinen/Verbänden im Auftrag/Einwilligung von Kommunen. Das Ehrenamt muss unentgeltlich sein und darf nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt werden.
Viele Sportvereine dürften diese Voraussetzungen das nicht erfüllen.
Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund einer Vereinbarung:
Diese Vereine können ihre Ehrenamtlichen freiwillig gesetzlich unfallversichern. Zuständig ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die freiwillige Ehrenamtsversicherung kann auch von den ehrenamtlich tätigen Personen selbst beantragt werden.
Unfallversicherungsschutz über eine private Versicherung:
Mitglieder eines Sportvereins sind über die (private) Vereinshaftpflicht- und Vereinsunfallversicherung versichert. Diese Vereinsversicherungen haben mindestens alle Vereine, die Mitglied in einem Landessportbund sind. Hierbei handelt sich aber um eine Ausschnittdeckung: Die Sportler und Sportlerinnen sind nur während des Vereinssports versichert und die Vereinsversicherung springt nur ein, wenn keine andere (private) Versicherung zahlt.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in dem die Details zum Schutz ausführlicher dargestellt sind:
www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a329-zu-ihrer-sicherheit-unfallversichert-im-ehrenamt.html
https://www.finanztip.de/unfallversicherung/im-ehrenamt/
Weshalb widersprechen sich Finanztip und test.de?
Danke und Gruß
Dieter Fischer
Bezüglich der Haftpflichtversicherung von ehrenamtlich tätigen Menschen, möchte ich etwas aus meiner Sicht Wichtiges ergänzen:
Man sollte sich hier die Bedingungen seiner eigenenWichtig bei ehrenamtlichen Tätigkeiten Haftpflichtversicherung unbedingt genau durchlesen. So gibt es private Haftpflichtversicherungen, die leitende Tätigkeiten ehrenamtlicher Natur vom Versicherungsschutz ausschließen. Dabei wird in den Bedingungen nirgends definiert, was eine leitende ehrenamtliche Tätigkeit ist. Versicherungen mit solch schwammigen Formulierungen und solchen Ausschlüssen sollte man meiner Ansicht nach meiden. Es gibt genügend Versicherer, die grundsätzlich und ohne Einschränkungen ehrenamtliche Tätigkeiten Haftpflicht versichern.
@testi63: Danke für Ihre Nachfrage. Das ist wirklich etwas verwirrend. In der Grafik sind die Zahlen aus 2016 dargestellt, im Schriftteil des Artikels die Zahlen aus 2018. 2016 lag die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen bei etwas über 14 Millionen. 2018 hat Allensbacher in Deutschland ca.16 Millionen Ehrenamtliche gezählt. Wir werden die Darstellung überarbeiten. (maa)
Frage: Sind es nun "Rund 16 Millionen der über 14-Jährigen in Deutschland" - wie in Absatz 1 - oder "mehr als 14 Millionen Freiwillige in der Bevölkerung ab 14 Jahre" - wie in der Grafikunterschrift?