
Der Berufsrichter muss eine Robe tragen. Schöffen treten in zivil auf, ihre Kleidung muss allerdings „angemessen“ sein.
Mord und Totschlag, Fahrerflucht, Raub und Diebstahl, Steuerbetrug: Bei Strafsachen entscheiden Schöffen gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafhöhe – und ihre Stimme zählt genau so viel wie die der Berufsrichter. Sind die Schöffen sich einig, geht nichts gegen sie. Mitte März endet die Bewerbungsfrist für die kommende fünfjährige Amtszeit. Wir erklären, wie man Schöffe wird – und was passiert, wenn es zu wenig Bewerber gibt.
Ein wichtiges Ehrenamt
Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter in Strafverfahren. Sie arbeiten für fünf Jahre in Amts- und Landgerichten, urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter, mit denen sie zusammenarbeiten. Beim Amtsgericht stehen einem Berufsrichter zwei Schöffen zur Seite, beim Landgericht werden die drei Berufsrichter von zwei Schöffen flankiert. Für das Urteil, die Art und das Maß der Strafe ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Das heißt: Gegen die Stimmen beider Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Ehrenamtliche Richter
Schöffen gibt es nur im Strafrecht. Doch auch in anderen Rechtsgebieten sind Laienrichter tätig, etwa im Arbeits-, Verwaltungs-, Handels- und Landwirtschaftsrecht. Anders als Schöffen müssen ehrenamtliche Richter sonst meist besondere Kenntnisse mitbringen. So werden Handelsrichter von der Industrie- und Handelskammer vorgeschlagen – und Landwirtschaftsrichter kann nur werden, wer selbst Landwirt ist. Bei Arbeitsgerichten schicken Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils einen ehrenamtlichen Richter ins Verfahren.
Wie bewerbe ich mich und wann endet die Bewerbungsfrist?
Wer Schöffe werden will, muss sich bis Mitte März 2018 bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung melden. In Berlin und Hamburg sind die Bezirksämter zuständig, in Bremen das Landeswahlamt und das zentrale Jugendamt. Kandidaten müssen ein Bewerbungsformular ausfüllen, das meist auf der Webseite des zuständigen Amtes heruntergeladen werden kann oder auf Anfrage per Post zugesandt wird. Auch über die Landesverbände der Schöffen (DVS) sind Formulare erhältlich. Oft kann das ausgefüllte Formular auch per E-Mail zurückgeschickt werden. Volkshochschulen bieten Veranstaltungen für interessierte Bürger an und informieren über das Amt.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben kann sich jeder, der einen deutschen Pass hat und zwischen 25 und 70 Jahre alt ist. Außerdem muss der Bewerber gesundheitlich für das Amt geeignet sein und zum Zeitpunkt der Berufung seinen Wohnsitz im jeweiligen Gerichtsbezirk haben. Wer in den letzten zehn Jahren aufgrund einer Straftat schon mal für mehr als sechs Monate verurteilt wurde, ist als Schöffe nicht geeignet. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen nicht berufen werden, etwa Polizeibeamte, Rechtsanwälte und Notare, aber auch Pfarrer und Mitglieder von Bundes- und Landesregierungen. Ausgeschlossen sind außerdem Menschen, gegen die wegen eines Verbrechens oder sonst einer Straftat ermittelt wird, wegen der ihnen die Amtsfähigkeit entzogen werden kann.
Wie lange dauert die Amtszeit?
Eine Amtsperiode dauert fünf volle Jahre. Bei der aktuellen Wahl werden Schöffen für die Kalenderjahre 2019 bis 2023 gewählt. Bislang durften Schöffen ihr Ehrenamt nur maximal zwei Amtsperioden ausüben. Diese Regelung wurde aber im vergangenen Sommer abgeschafft. Das heißt, auch wer schon zwei Amtsperioden als Schöffe tätig war, kann sich wieder ins Schöffenamt wählen lassen.
Wie werden die Schöffen gewählt?
Die Bewerbungen werden gesichtet und Mitte März in einer Liste zusammengefasst. Diese sogenannten Vorschlagslisten werden beim jeweiligen Bürgeramt eine Woche öffentlich ausgelegt. Jeder kann sie einsehen und bei Bedenken zu einem jeweiligen Bewerber – etwa wegen dessen rechtsextremer Gesinnung – Einspruch einlegen. Wer am Ende als Schöffe berufen wird, entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht. Die ausgewählten Schöffen werden per Post informiert. Das geschieht erst Ende des Jahres. Sie bekommen das Gericht und die Verhandlungstage für 2019 mitgeteilt. Pro Schöffe und Jahr sind maximal 12 Verhandlungstage vorgesehen – so steht es im Gesetz.
Was passiert, wenn sich nicht genügend Schöffen bewerben?
Wenn sich nicht genug Menschen als Schöffen bewerben, wählen die Kommunen nach dem Zufallsprinzip aus ihrer Sicht geeignete Kandidaten aus. Die können sich kaum gegen ihre Berufung wehren. Verschont werden kann, wer
- schon 65 Jahre alt ist oder dieses Alter bis Ende der Wahlperiode erreicht,
- über zwei Wahlperioden oder an 40 oder mehr Verhandlungstagen Schöffe war,
- im Gesundheitswesen arbeitet,
- seine wirtschaftliche Existenz riskiert oder
- sich wegen der besonderen persönlichen Fürsorge für seine Familie in der Ausübung des Amtes beeinträchtigt sieht.
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