
Virtuell, mit Karte oder ausgedruckt. Um E-Rezepte einzulösen, wird ein Code übermittelt. © picture alliance / dpa / Fabian Sommer
Ärzte verordnen Rezepte seit Jahresbeginn elektronisch, bisher nur für gesetzlich Versicherte, nun auch für Privatversicherte. Wir sagen, wie das E-Rezept funktioniert.
Zum Jahresbeginn 2024 startete das elektronische Rezept flächendeckend in Deutschland. Laut der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind alle Vor-Ort-Apotheken inzwischen an das E-Rezept angebunden. Versicherte können es mittels App, Kartenlesegerät oder ausgedrucktem Code einlösen. Die Praxen sind technisch so ausgestattet, dass sie E-Rezepte ausstellen können.
Bisher konnten nur gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept nutzen. Ab sofort ist das auch für Privatversicherte möglich. Das teilten der Deutsche Apothekerverband und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser gemeinsam mit.
Privatversicherte zeigen das E-Rezept über eine App oder als ausgedruckten QR-Code vor. Nach dem Bezahlen der Arzneimittel erhalten sie einen Beleg aus Papier oder digital über die App. Den reichen sie bei ihrem Anbieter ein. Noch haben allerdings nicht alle privaten Krankenversicherungen das E-Rezept eingerichtet.
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… für diesen Erfahrungsbericht. Hier hat der Arzt geschlampt. Nichtsdestotrotz ist ihre Schlussfolgerung natürlich vollkommen korrekt. Mit einem Papierrezept wäre dies nicht passiert. Mit einem Papierrezept passiert es eben auch nicht, das Patienten doppelt zur Apotheke gehen müssen, weil sie beim ersten Gang zur Apotheke erst erfahren, dass das Medikament nicht vorrätig ist und besorgt werden muss. Bei einem Papierrezept hätten sie die Möglichkeit vorher bei der Apotheke anzurufen oder online das Medikament vorzubestellen. Die ganze Konstruktion des eRezept ist typisch deutsch und damit eine typische Katastrophe. Niemals hätten die eigentlichen Rezeptdaten auf zentralen Servern gespeichert werden dürfen. Die Rezepte gehören allein auf die Karte. Und nirgends sonst hin. Gegen diese einfache wie auch effiziente Variante des eRezepts haben sich aber Herr Lauterbach und seine Vorgänger bewusst entschieden.
Zumindest wenn man das E-Rezept über die Krankenkassenkarte abruft, weiß man erst in den Apotheke ob das Rezept wirklich ausgestellt wurde. Die Ärzte müssen die Rezepte am PC signieren. Das kann der Arzt die E-Rezepte entweder sofort oder mehre zusammen signieren (wenn er denkt es nicht so eilig). Nun hatte ich das Problem dass das Rezept angeblich bis 17 Uhr freigeschaltet werden sollte. Das war es aber nicht. Der Arzt war nicht erreichbar. Am nächsten Tag angerufen, das Rezept wurde freigegeben und ich habe das Medikament (ein Antibiotikum) erst einen Tag später bekommen. Mit einem Papierrezept wäre das nicht passiert.
Ein wichtiger Punkt. Circa die Hälfte aller Privatversicherten in Deutschland sind beihilfeberechtigt. Das Beihilferecht ist aber extrem zersplittert. 16 verschiedene Bundesländer plus der Bund. Hier wäre die zuständige Beihilfestelle des Landes, des Bundes beziehungsweise für Kommunalbeamter eventuell noch separat der richtige Ansprechpartner. Dort sollten eventuell auf den Webseiten schon entsprechende Informationen vorhanden sein oder gegebenenfalls können sie direkt erfragt werden. Im Zweifel benutzt man halt weiterhin ein Rezept auf Papier.
Privatversicherte reichen Papierrezepte bei der Versicherung (heute meist als pdf online) ein. Das geschieht mittlerweile auch bei den sogen. Beihilfestellen (Beamte, sind "gesplittet" .x% Beihilfe und x% PKV). Nirgendwo kann man feststellen, ob das schon geht und was man dann einreichen muss.
Und ein weiterer Nachteil wird ebenfalls oft vergessen. Sämtliche Verordnungen sind zentral auf Servern und damit in einer Datenbank gespeichert. Meine gesamte Medikamentationshistorie wird also für alle Zeiten irgendwo gespeichert sein. Da niemand in die Zukunft schauen kann und zentral vorgehaltene Daten ohne Ausnahme immer auf die eine oder andere Art in der Vergangenheit missbraucht wurden, droht genau das hier auch. Spätestens die Regierung kann jederzeit, gegebenenfalls durch eine kleine Gesetzesänderung, meine sämtlich verordneten Medikamente einsehen. Bei gesetzlich Versicherten geht das sowieso, da Krankenkassen quasi-staatliche Einrichtungen sind. Nun dann aber auch bei privat Versicherten, sollten Sie das E-Rezept nutzen. Echter Datenschutz hätte bedeutet, die Verordnung ausschließlich auf dem Chip der Versichertenkarte zu speichern. Aber genau das wollte unsere Regierung nicht. Und dreimal darf man raten warum.