E-Rezept Nun auch für Privatversicherte

E-Rezept - Nun auch für Privatversicherte

Virtuell, mit Karte oder ausgedruckt. Um E-Rezepte einzulösen, wird ein Code über­mittelt. © picture alliance / dpa / Fabian Sommer

Ärzte verordnen Rezepte seit Jahres­beginn elektronisch, bisher nur für gesetzlich Versicherte, nun auch für Privatversicherte. Wir sagen, wie das E-Rezept funk­tioniert.

Zum Jahres­beginn 2024 startete das elektronische Rezept flächen­deckend in Deutsch­land. Laut der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind alle Vor-Ort-Apotheken inzwischen an das E-Rezept angebunden. Versicherte können es mittels App, Kartenlesegerät oder ausgedrucktem Code einlösen. Die Praxen sind tech­nisch so ausgestattet, dass sie E-Rezepte ausstellen können.

Bisher konnten nur gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept nutzen. Ab sofort ist das auch für Privatversicherte möglich. Das teilten der Deutsche Apotheker­verband und der Bundes­verband Deutscher Apothekensoftwarehäuser gemein­sam mit.

Privatversicherte zeigen das E-Rezept über eine App oder als ausgedruckten QR-Code vor. Nach dem Bezahlen der Arznei­mittel erhalten sie einen Beleg aus Papier oder digital über die App. Den reichen sie bei ihrem Anbieter ein. Noch haben allerdings nicht alle privaten Kranken­versicherungen das E-Rezept einge­richtet.

Zwei Möglich­keiten zum Einlösen

Gesetzlich Kranken­versicherte können ihre E-Rezepte auf zwei Wegen in der Apotheke einlösen: per App und per elektronischer Gesund­heits­karte (eGK). Dafür gibt es in Apotheken spezielle Kartenlesegeräte in die Versicherte – ähnlich wie beim Arzt – nur ihre Gesund­heits­karte stecken müssen. Eine Pin ist nicht nötig.

Einen Ausdruck erhalten Patienten nur noch auf ausdrück­lichen Wunsch oder wenn sie im Pfle­geheim wohnen und etwa eine Dauer­medikation benötigen. Der Papier­ausdruck enthält einen Rezept­code. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.

E-Rezept per App

Ein weiterer Weg, um E-Rezepte zu empfangen und zu über­mitteln, ist die offiziell zugelassene App namens „E-Rezept“. Sie ist kostenlos in den App-Stores von Google, Apple und Huawei verfügbar. Entwickelt hat sie die Gematik, die den Aufbau eines sicheren Daten­netzes für das deutsche Gesund­heits­wesen verantwortet. Haupt­anteils­eigner dieser Gesell­schaft ist das Bundes­gesund­heits­ministerium.

So funk­tioniert das E-Rezept per App

Die Arzt­praxis verschickt einen Code auf die E-Rezept-App. Diesen können Versicherte persönlich in der Apotheke vorzeigen oder ihn elektronisch weiterleiten – etwa, um die Arznei zu einem späteren Zeit­punkt abzu­holen oder liefern zu lassen.

Voraus­setzungen

Das Smartphone sollte mindestens Android 7 oder iOS 14 als Betriebs­system haben und NFC-fähig sein. Die Abkür­zung steht für „Near Field Communication“. NFC ermöglicht den Daten­austausch zwischen Geräten und wird zum Beispiel beim kontaktlosen Bezahlen einge­setzt.

Außerdem ist zur Anmeldung in der App die elektronische Gesund­heits­karte mit NFC-Funk­tion nötig, erkenn­bar an einer sechs­stel­ligen CAN-Nummer (siehe Bild), sowie die zugehörige Pin. Die Pin erhalten Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Meist müssen sie sich dafür extra authentifizieren.

Hinweis: Sind Gesund­heits­karte und Handy nicht NFC-fähig, ist die App nur einge­schränkt nutz­bar – etwa, um Rezept-Codes zu scannen und in der Apotheke einzulösen. Die Krankenkassen stellen bei Bedarf eine neue elektronische Gesund­heits­karte aus.

Vorteile des E-Rezepts

Das E-Rezept gilt als wichtiger Baustein der Digitalisierung im Gesund­heits­wesen: Idealer­weise spart es Zeit und Wege.

  • Beim Arzt. Wer es etwa in der Arzt­praxis erhält, kann es direkt via Smartphone an eine Apotheke schi­cken. Sie legt die verschriebenen Medikamente bereit oder bestellt sie bei Bedarf – und liefert sie vielleicht sogar nach Hause, wenn sie über einen Boten­dienst verfügt. Waren Patienten im Quartal schon in der Praxis und benötigen ein weiteres Rezept, müssen sie dafür die Praxis nicht erneut aufsuchen. Das Rezept kann gleich auf das Smartphone gespielt werden.
  • Versand­apotheke. Auch die Bestellung bei Versandapotheken vereinfacht sich, sobald Rezepte elektronisch statt wie bisher nur per Brief verschickt werden können.
  • Video­sprech­stunden. Beim virtuellen Arztbesuch spart es ebenfalls Zeit, wenn die Verordnung direkt auf dem Mobiltelefon ankommt.
  • Rezepte Dritter. Sind Rezepte pflegebedürftiger Angehöriger, Nach­barn oder Freunde in der App gespeichert, können Versicherte auch diese einlösen.

Wichtig: E-Rezepte können nur einmal digital einge­löst werden. Danach ändert sich der Status, der zentral gespeichert wird.

So sicher sind die Daten

Die E-Rezept-Daten werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert. Das ist das geschützte Netz­werk, über das Praxen, Apotheken und andere Beteiligte im deutschen Gesund­heits­system sicher kommunizieren können. Nur berechtigte Personen, die im Besitz des entsprechenden Codes sind, können ein E-Rezept abrufen – also beispiels­weise die Versicherten selbst, die verordnende Ärztin­und die entsprechende Apotheke.

Die generelle Sicherheit des E-Rezepts hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Mitte 2021 anhand von Gutachten zu Daten­schutz und weiteren Aspekten bestätigt. Für den flächen­deckenden Einsatz brauchen nun alle Arzt­praxen und Apotheken das nötige Zubehör, also auch etwa die passende Software.

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Kommentarliste

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  • Gelöschter Nutzer am 12.08.2024 um 10:05 Uhr
    Danke halsbandschnaepper

    … für diesen Erfahrungsbericht. Hier hat der Arzt geschlampt. Nichtsdestotrotz ist ihre Schlussfolgerung natürlich vollkommen korrekt. Mit einem Papierrezept wäre dies nicht passiert. Mit einem Papierrezept passiert es eben auch nicht, das Patienten doppelt zur Apotheke gehen müssen, weil sie beim ersten Gang zur Apotheke erst erfahren, dass das Medikament nicht vorrätig ist und besorgt werden muss. Bei einem Papierrezept hätten sie die Möglichkeit vorher bei der Apotheke anzurufen oder online das Medikament vorzubestellen. Die ganze Konstruktion des eRezept ist typisch deutsch und damit eine typische Katastrophe. Niemals hätten die eigentlichen Rezeptdaten auf zentralen Servern gespeichert werden dürfen. Die Rezepte gehören allein auf die Karte. Und nirgends sonst hin. Gegen diese einfache wie auch effiziente Variante des eRezepts haben sich aber Herr Lauterbach und seine Vorgänger bewusst entschieden.

  • halsbandschnaepper am 08.08.2024 um 09:54 Uhr
    Nachteil des E-Rezeptes...

    Zumindest wenn man das E-Rezept über die Krankenkassenkarte abruft, weiß man erst in den Apotheke ob das Rezept wirklich ausgestellt wurde. Die Ärzte müssen die Rezepte am PC signieren. Das kann der Arzt die E-Rezepte entweder sofort oder mehre zusammen signieren (wenn er denkt es nicht so eilig). Nun hatte ich das Problem dass das Rezept angeblich bis 17 Uhr freigeschaltet werden sollte. Das war es aber nicht. Der Arzt war nicht erreichbar. Am nächsten Tag angerufen, das Rezept wurde freigegeben und ich habe das Medikament (ein Antibiotikum) erst einen Tag später bekommen. Mit einem Papierrezept wäre das nicht passiert.

  • Gelöschter Nutzer am 27.07.2024 um 20:59 Uhr
    @hklarcher

    Ein wichtiger Punkt. Circa die Hälfte aller Privatversicherten in Deutschland sind beihilfeberechtigt. Das Beihilferecht ist aber extrem zersplittert. 16 verschiedene Bundesländer plus der Bund. Hier wäre die zuständige Beihilfestelle des Landes, des Bundes beziehungsweise für Kommunalbeamter eventuell noch separat der richtige Ansprechpartner. Dort sollten eventuell auf den Webseiten schon entsprechende Informationen vorhanden sein oder gegebenenfalls können sie direkt erfragt werden. Im Zweifel benutzt man halt weiterhin ein Rezept auf Papier.

  • hklarcher am 27.07.2024 um 11:02 Uhr
    Einreichung bei Versicherung und Beihilfe

    Privatversicherte reichen Papierrezepte bei der Versicherung (heute meist als pdf online) ein. Das geschieht mittlerweile auch bei den sogen. Beihilfestellen (Beamte, sind "gesplittet" .x% Beihilfe und x% PKV). Nirgendwo kann man feststellen, ob das schon geht und was man dann einreichen muss.

  • Gelöschter Nutzer am 24.07.2024 um 07:05 Uhr
    Keinerlei Datensichheit

    Und ein weiterer Nachteil wird ebenfalls oft vergessen. Sämtliche Verordnungen sind zentral auf Servern und damit in einer Datenbank gespeichert. Meine gesamte Medikamentationshistorie wird also für alle Zeiten irgendwo gespeichert sein. Da niemand in die Zukunft schauen kann und zentral vorgehaltene Daten ohne Ausnahme immer auf die eine oder andere Art in der Vergangenheit missbraucht wurden, droht genau das hier auch. Spätestens die Regierung kann jederzeit, gegebenenfalls durch eine kleine Gesetzesänderung, meine sämtlich verordneten Medikamente einsehen. Bei gesetzlich Versicherten geht das sowieso, da Krankenkassen quasi-staatliche Einrichtungen sind. Nun dann aber auch bei privat Versicherten, sollten Sie das E-Rezept nutzen. Echter Datenschutz hätte bedeutet, die Verordnung ausschließlich auf dem Chip der Versichertenkarte zu speichern. Aber genau das wollte unsere Regierung nicht. Und dreimal darf man raten warum.