Zu den bekannten und größeren Anbietern, die einen virtuellen Arztbesuch auf einer eigenen Plattform anbieten, gehören in Deutschland Teleclinic, Kry und Zava. Um die Videosprechstunde bei den Anbietern zu nutzen, müssen Patienten zunächst eine App installieren. Auch Fernarzt bietet eine Videosprechstunde. Für die Terminbuchung ist bei allen das Einrichten eines Nutzerkontos erforderlich. Zum Termin selbst melden sich Arzt oder Ärztin per Videocall.
Bei Zava und Fernarzt gibt es zudem auf der Website die Möglichkeit für Patienten, eine Rezeptanfrage zu stellen und dafür einige relevante Gesundheitsfragen zu beantworten. Eine Ärztin sieht sich die Anfragen an, kontaktiert den Patienten gegebenenfalls über dessen Account und stellt ein Rezept aus, wenn aus medizinischer Sicht nichts dagegen spricht. Oft wird das Rezept gleich auf elektronischem Weg an eine Apotheke versendet, die dann die Medikamente an die Patienten verschickt.
Was kostet das?
Für die Fernbehandlung fallen unterschiedlich hohe Kosten an – je nach Umfang und Sprechzeit und nach Art der Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte können in der Regel ihre Versichertenkarte vorzeigen und die Kasse übernimmt die medizinische Behandlung per Video. Ist kein Termin für Kassenpatienten verfügbar, müssen sie den Online-Arztbesuch selbst bezahlen – wie ein Privatpatient. Bei den digital erstellten Rezepten müssen gesetzlich Versicherte die Medikamente derzeit selbst zahlen.
Privatversicherte können sich oft einen Teil oder sogar die kompletten Kosten erstatten lassen.
Wichtig: Die privaten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Anbieter sind für den Arbeitgeber rechtlich gültig. Sie werden in der Regel für drei bis sieben Tage ausgestellt. Die Krankenkasse akzeptiert die privaten Bescheinigungen aber nicht, wenn Versicherte Krankengeld beantragen oder verlängern möchten. Dafür müssen sie eine niedergelassene Ärztin aufsuchen.
Spezielle Kooperationen mit Krankenkassen
Einige Krankenkassen haben spezielle Kooperationen mit Telemedizin-Plattformen. Dann können die Versicherten das jeweilige Angebot oft in vollem Umfang nutzen – und etwa auch nachts ohne zusätzliche Kosten einen Arzt sprechen.
Hinweis: In unserem Krankenkassenvergleich sind die Kooperationen aufgeführt.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ihr Hinweis im Artikel zu Videosprechstunden aus 07/22, das gelegentlich nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden, verwundert kaum. Als Privatversicherter und beihilfeberechtigter Beamter erhalte ich zunächst alle Rechnungen. Hinweise an die PKV und Beihilfe, dass zweifelsfrei nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt wurden, interessieren dort nicht. Lieber wird gezahlt, als sich Ärger einzuhandeln. Was man dann selber gegenüber dem Arzt bereit ist zu zahlen interessiert dort nicht.
Liebe Redaktion,
würden Sie bitte zusätzlich Aspekte zum Datenschutz bewerten? Gerade die Gesundheitsinformationen sind sehr sensibel, und können schlecht geschützt z.B. bei Erbkrankheiten negative Folgen auch für weitere Menschen haben.
Danke.
Im Beitrag S. 83 aus Heft 7/20 (den ich online nicht finde, deshalb kommentiere ich hier) heißt es Kry und Zava seien für Privatpatienten meist kostenlos. Das ist eine sehr fragwürdige Aussage. Gemeint ist wahrscheinlich, dass die Online-Sprechstunden eine erstattungsfähige Versicherungsleistung sind, oder? So kann man es ja auch diesem Online-Artikel hier entnehmen. Für eine Redaktion aus Finanz- und Versicherungsexperten finde ich auch die Aussage "für Kassenpatienten kostenlos" sehr fragwürdig. Eine bezahlte Versicherungsleistung ist nicht kosternlos.
@dadax: Gerade eben hat der Link funktioniert. Versuchen Sie es bitte noch einmal.
Bitte versuchen Sie den Aufruf des Links einmal mit dem Chrome oder Firefox-Browser*, wenn Sie einen anderen Browser nutzen. Das Problem, des Aufrufes des Links über Edge haben wir gefixt. * (maa)
*ergänzt am 29.5.2020
Der Link https://www.minxli.com/ führt ins Nichts.