
Im Praxistest. Erfahrene Radlerinnen und Radler legen sich ins Zeug und in die Kurven. © Andreas Labes
Das E-Bike ist von den Straßen und Radwegen nicht mehr wegzudenken. Auch Fragen zu Technik, Sicherheit und Versicherung der Pedelecs bleiben. Wir geben Antworten.
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Testergebnisse für 31 E-BikesAlle Fragen im Überblick
- Gibt es günstigere Akkus anderer Hersteller als Alternative zum Originalakku?
- Sollten E-Bike-Akkus direkt nach dem Gebrauch aufgeladen werden?
- Welche Lebensdauer hat ein E-Bike-Akku?
- Ist ein zweiter Akku ratsam?
- Kann ich den Akku bei Minusgraden am Rad lassen?
- Warum schreibt die Stiftung Warentest nichts zum Thema Energierückgewinnung beim Bremsvorgang?
Was hinter den Begriffen steckt
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Was unterscheidet E-Bikes von Pedelecs und S-Pedelecs?
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Was Menschen landläufig E-Bikes nennen, sind fachsprachlich meist Pedelecs – auch die Stiftung Warentest verwendet die Begriffe synonym. Wenn wir von „E-Bikes“ sprechen, sind in der Regel „Pedelecs“ gemeint. Verkehrs- und versicherungsrechtlich ist diese Unterscheidung jedoch wichtig.
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder, bei denen der Motor den Radelnden unterstützt, während dieser in die Pedale tritt. Der Elektromotor ist auf eine Leistung von 250 Watt begrenzt und schaltet sich automatisch ab, sobald die Radlerin oder der Radler 25 Kilometer pro Stunde erreicht hat. Diese Art von Elektrofahrrädern testet die Stiftung Warentest regelmäßig.
S-Pedelecs bieten durch ihren Motor eine Unterstützung auch über die Grenze von 25 km/h hinaus, meist bis zu 45 km/h.
E-Bikes fahren im Gegensatz dazu auch ohne Muskelkraft. Ähnlich wie ein Mofa hat das E-Bike einen Gashebel am Lenker. Bei ihnen endet die Motorunterstützung bei 20, 25, zum Teil auch erst bei 45 km/h. Die Motorleistung reicht bis zu 500 Watt.
Wie Sie sicher ankommen
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Welchen Helm brauche ich fürs Pedelec, welchen für die schnelleren E-Bikes?
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Für die Standard-Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, genügt ein guter Fahrradhelm. Für die schnellen S-Pedelecs schreibt die Straßenverkehrsordnung einen „geeigneten Schutzhelm“ vor. Was das konkret heißt, bleibt unklar. Für S-Pedelecs werden mittlerweile spezielle Helme angeboten. Sie ähneln herkömmlichen Fahrradhelmen, sollen dem Kopf aber eine größere Schutzfläche bieten. Die Stiftung Warentest hat einige dieser Helme im Test von S-Pedelec-Helmen geprüft.
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In früheren Dauertests kam es bei manchen E-Bikes sogar zu Brüchen. Ist die Qualität besser geworden?
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In den Tests der letzten Jahre kam es nicht mehr zu Brüchen. Bei einigen Modellen zeigten sich aber Anrisse, die sich mit der Zeit zu einem Bruch ausweiten können. Bricht zum Beispiel unterwegs die Sattelstütze, kann es für Radelnde richtig gefährlich werden. Seit 2023 prüfen wir daher die Sattelstütze inklusive Sattel.
Grundsätzlich sehen unsere Fahrradexperten aber konstruktive Verbesserungen. So haben Hersteller etwa die Querschnitte der Lenkerrohre vergrößert und so stabilisiert. Oder Bohrungen für Kabel von den stark beanspruchten Ober- und Unterseiten des Rahmens an dessen Seite verlegt.
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Was ist von Sets zu halten, mit denen Fahrräder zu E-Bikes umgerüstet werden können?
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Wir haben solche Nachrüstsets bisher nicht geprüft. Bei Nachrüstsets für Fahrräder sehen wir aber grundsätzlich zwei Probleme – ein rechtliches und ein technisches.
Das rechtliche Problem: Pedelecs unterliegen der sogenannten Maschinenrichtlinie. Die Richtlinie soll zur Unfallverhütung beitragen. Dass die Räder den Vorschriften entsprechen, erklärt der Anbieter mit seiner „Konformitätserklärung“, erkennbar an der CE-Kennzeichnung am Fahrrad. Zum Elektrofahrrad aufgerüstete Fahrräder haben diese Kennzeichnung nicht, da sie nicht auf ihre Konformität mit der Maschinenrichtlinie geprüft werden. Für Privatpersonen kann das zum Problem werden, wenn sie mit dem selbst gebauten Elektrofahrrad einen Unfall haben oder es verkaufen wollen – dann nämlich müssten sie die Konformität mit der Maschinenrichtlinie nachweisen.
Das technische Problem: Letztlich lassen die Anbieter nicht nur den Antrieb selbst prüfen, sondern auch das Fahrrad, in das der Antrieb eingebaut wird. Ob irgendein Fahrrad stabil genug ist, mit einem Elektromotor betrieben zu werden, ist unklar. Wenn aus dem Drahtesel ein Pedelec wird, treten Lasten auf, die das Fahrrad vorher nicht unbedingt aushalten musste. So ist beispielsweise unklar, ob die Bremsen des Fahrrads die tendenziell höheren Geschwindigkeiten zuverlässig abbremsen können.
Was verkehrsrechtlich zu beachten ist
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Muss ich mit meinem E-Bike den Radweg oder die Straße benutzen?
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Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Straße. Wo vorhanden, dürfen sie Radwege benutzen. Pflicht ist die Benutzung von Radwegen aber nur dann, wenn sie durch ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund gekennzeichnet sind. Das Schild gibt es in drei Varianten: Radweg, gemeinsamer Fuß- und Radweg sowie getrennter Rad- und Fußweg.
Pedelecs, bei denen der Motor nur bis Tempo 25 unterstützt, gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen auf allen Radwegen benutzt werden. Diese Art von Elektrofahrrädern testet die Stiftung Warentest regelmäßig, wir benutzen synonym auch den Begriff E-Bike.
E-Bikes, die ohne Muskelkraft fahren, und die schnellen S-Pedelecs müssen innerorts auf der Straße fahren. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften sind Radwege für schnelle E-Bikes und S-Pedelecs tabu, ebenso Waldwege.
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Darf ich Alkohol trinken, wenn ich ein Elektrofahrrad fahre?
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Ob mit Motorunterstützung oder ohne – am sichersten fährt, wer nüchtern strampelt.
Wer E-Bike oder S-Pedelec fährt, wird allerdings von vornherein wie ein Autofahrer behandelt und schon ab 0,5 Promille Alkohol aus dem Verkehr gezogen. Er oder sie begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille gilt beim E-Bike wie im Auto als Straftat.
Jemand, der sich dagegen beschwipst auf sein Pedelec schwingt, kann ungestraft davonkommen. Denn ein Fahrrad, dessen Motor Fahrerin oder Fahrer nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Strampeln unterstützt, ist kein Kraftfahrzeug (Kfz). So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 RBs 47/13). Damit gilt für Elektroräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h das, was auch für „normale“ Fahrräder gilt. Als „absolut fahruntüchtig“ gilt, wer 1,6 Promille im Blut hat. Aber auch Fahrer mit weniger Alkohol im Blut können als „relativ fahruntüchtig“ eingestuft werden.
Wer als Fahrradfahrer trotz 1,6 Promille am Verkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Wird er dabei erwischt, drohen Fahrverbot und Führerschein-Entzug. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt als Ordnungswidrigkeit gelten, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert. In einem solchen Fall muss auch der leicht alkoholisierte Radler mit einem Bußgeld und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Mögliche Konsequenz: der Verlust des Autoführerscheins.
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Ist es rechtlich und versicherungstechnisch legal, ein normales Fahrrad selbst zum Pedelec umzurüsten?
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Pedelecs bis Tempo 25 gelten für Versicherer als Fahrräder. Rechtlich ist es jedoch heikel: Im Prinzip ist der Umbau legal, das Gefährt müsste aber unter anderem der Maschinenrichtlinie entsprechen und zum Beispiel höhere Belastungen als ein Fahrrad aushalten. Einen Nachweis darüber bräuchten Sie etwa im Falle eines Unfalls. Anbieter von E-Bikes prüfen standardmäßig, ob ihre Räder die Richtlinien erfüllen – zu erkennen am CE-Zeichen. Für Bastler wäre das kompliziert und teuer. Siehe auch weiter oben die Frage zum Thema Nachrüstsets.
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Fallen E-Bikes unter das Dienstwagen-Privileg?
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Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Sie können sich Ihr E-Bike also auch vom Arbeitgeber finanzieren lassen. Für wen und ab welchem Preis sich das lohnt, steht in unserem Special Dienstfahrrad.
Wie Sie Ihr E-Bike gut versichern
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Brauche ich eine Extra-Haftpflichtversicherung für mein Elektrofahrrad?
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Pedelecs, bei denen der Motor nur läuft, wenn der Fahrer selbst tritt, gelten als Fahrräder. Schäden, die ich als Radler anderen zufüge, sind im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber die Stiftung Warentest rät jedem, eine abzuschließen.
Alle E-Bikes, die auch ohne Muskelkraft fahren, sowie S-Pedelecs sind dagegen rechtlich und versicherungstechnisch Mofas und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Das Kennzeichen bekommen Sie direkt bei der Versicherung. Die damit verbundene Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung wie bei Kraftfahrzeugen.
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Welche Versicherung zahlt, wenn das Fahrrad geklaut wird?
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Ein Pedelec ist über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass es zu Hause aus Ihrer Wohnung oder dem abgeschlossenen Fahrradkeller gestohlen oder bei einem Einbruch oder durch Feuer beschädigt wird. Alternativ ist auch der Abschluss einer Fahrradversicherung möglich (siehe übernächste Frage).
Damit das E-Bike auch außer Haus geschützt ist, brauchen Sie einen Fahrradzusatz in Ihrer Hausratversicherung. Dieser Fahrradschutz versichert Ihr Rad dann auch auf der Straße. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass es auch in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versichert ist. Ein Großteil der Hausratversicherer sichert Räder inzwischen auch in diesen Zeiten ab.
Wichtig ist eine ausreichend hohe Entschädigungssumme. Meist wird sie in Prozent der Versicherungssumme angegeben. Manchmal wird eine feste Summe als Obergrenze vereinbart.
Tipp: Gute Fahrradschlösser können verhindern, dass es zum Diebstahl kommt. Im Fahrradschloss-Test der Stiftung Warentest treten 89 Fahrradschlösser an – darunter sind etliche gute und sogar einige sehr gute Modelle.
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Welche weitere Versicherung ist sinnvoll?
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Sinnvoll für E-Bikes und S-Pedelecs kann eine Teilkaskoversicherung sein, die zusätzlich zur (Pflicht-)Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Damit ist der Diebstahl Ihres E-Bikes oder von Teilen versichert. In der Hausratversicherung sind die schnelleren E-Bikes und S-Pedelecs nicht mit abgedeckt. Hier gehts zum Vergleich Hausratversicherung.
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Was ist bei Vandalismus, Teilediebstahl und Unfallschäden?
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Ein Kaskoschutz für Fahrräder und Pedelecs ist nur über eine Fahrradversicherung eines Spezialversicherers erhältlich. Die Teilkaskoversicherung und die Fahrradversicherung werden pro Fahrrad abgeschlossen. Im Rahmen des Fahrradzusatzes in der Hausratversicherung sind alle Fahrräder der Familienmitglieder bis zur vereinbarten Summe gegen Diebstahl versichert.
Für E-Bikes und S-Pedelecs ist ein Kaskoschutz nur über eine Teilkasko-Police zu erhalten.
Welche technischen Besonderheiten wichtig sind
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Gibt es günstigere Akkus anderer Hersteller als Alternative zum Originalakku?
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Akkus von Drittanbietern hat die Stiftung Warentest noch nicht untersucht. Wir können deshalb keine Empfehlung dazu abgeben. Wer darüber nachdenkt, einen solchen Akku einzusetzen, sollte vorher einen Blick in die Garantiebedingungen werfen. Mitunter geht durch den Einsatz eines Fremdakkus die Absicherung für das Elektrorad verloren.
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Sollten E-Bike-Akkus direkt nach dem Gebrauch aufgeladen werden?
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Das ist nicht nötig. Pedelecs haben in der Regel Lithium-Ionen-Akkus. Sie können teilentladen gelagert werden.
Bei den modernen Akkus gibt es keinen „Memory-Effekt“ mehr. Das heißt, Teilladungen schaden den Akkuzellen nicht. Es kommt nicht zu einem Kapazitätsverlust. Teilentladene Lithium-Ionen-Akkus können also ohne Bedenken aufgeladen werden.
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Welche Lebensdauer hat ein E-Bike-Akku?
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Viele Pedelec-Anbieter geben die Lebensdauer der Akkus mit 500 bis 1 000 Vollladezyklen an. Die Lebensdauer des Akkus hängt stark von der Nutzung ab. Selbst wenn man pessimistisch mit 50 Kilometern pro Zyklus und 500 Zyklen rechnet, können 25 000 Kilometer und mehr zusammenkommen. Zur zyklischen Alterung gesellt sich allerdings noch die kalendarische der Akkuzellen.
Das heißt: Auch unabhängig von der Nutzung verlieren die Zellen mit der Zeit an Kapazität, einige Prozent Verlust pro Jahr sind möglich. Nach etwa fünf Jahren ist daher oft ein Ersatzakku fällig.
Wird ein Akku schlecht gepflegt, also zum Beispiel sehr häufig hohen Temperaturen oder Minusgraden ausgesetzt oder komplett leer gefahren und gelagert, kann die Lebensdauer aber auch deutlich darunter liegen.
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Ist ein zweiter Akku ratsam?
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Direkt einen zweiten Akku anzuschaffen, sollte wohlüberlegt sein. Zum einen kosten Ersatzakkus oft mehrere Hundert Euro. Zum anderen verliert der Zweitakku durch die kalendarische Alterung an Kapazität, obwohl er nicht genutzt wird. Daher ist es sinnvoll, einen neuen Akku erst dann anzuschaffen, wenn er tatsächlich gebraucht wird.
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Kann ich den Akku bei Minusgraden am Rad lassen?
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Lithium-Ionen-Akkus mögen keine extremen Temperaturen. Sie gehen bei Frost zwar nicht gleich kaputt, besser ist es dennoch, sie bei Raumtemperatur zu lagern. Das gilt auch für hohe Temperaturen: Lassen Sie Akkus im Sommer nie in der prallen Sonne am Pedelec.
Schädlich für die Zellen ist vor allem das Laden und Entladen bei Temperaturen unter Null. Gefrorene Akkus müssen vor Gebrauch auf Temperaturen über Null gebracht werden. Viele Anbieter geben die Temperatur, bei der Akkus genutzt werden dürfen, mit mindestens plus 10 Grad an.
Mit dem E-Bike bei Frost fahren?
Mit einem zimmerwarmen Akku können Sie auch bei Frost fahren. Die Wärmeentwicklung während der Fahrt genügt, um die Lithium-Zellen auf Betriebstemperatur zu halten. Hauptsache, der Akku kühlt während einer Pause nicht aus.
Wer mit dem E-Bike regelmäßig im Winter unterwegs ist, kann sich eine isolierende Hülle für den Akku zulegen. Die Stiftung Warentest gibt weitere Tipps für sicheres Winterradeln mit Fahrrad und E-Bike.
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Warum schreibt die Stiftung Warentest nichts zum Thema Energierückgewinnung beim Bremsvorgang?
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Wir haben bislang noch kein Elektrofahrrad mit einer sogenannten Rekuperationsbremse getestet und können deswegen auch keine Aussagen dazu treffen.
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Testergebnisse für 31 E-Bikes-
- Mit bis zu 45 Kilometern pro Stunde fahren S-Pedelecs sehr schnell. Führerschein, Helm und Haftpflichtversicherung sind vorgeschrieben.
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- Laut einer neuen Studie sind E-Bikes nicht gefährlicher als Fahrräder ohne Motor. Lesen Sie, wer dennoch gefährdet ist und was schützt.
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- Mit einem E-Bike ist das Ziehen eines Kinderanhängers deutlich entspannter als ohne Motor. Allerdings müssen Eltern beim Kindertransport mit dem E-Bike einiges beachten.
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Kommentarliste
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Ich habe in den Testberichten keinen Hinweis zu den Gangschaltungen gelesen. Wie wichtig ist die Gangschaltung bei einem Trekking E-Bike. Ich bevorzuge eine Nabenschaltung mit Rücktrittbremse und wieviel Gänge sind sinnvoll, um auch mal einen Eifelberg zu schaffen. Als Rentner aber "schon immer Radfahrer" ist auch ein tiefer Einstieg wichtig.
@die_rizzis: Vielen Dank für den interessanten Testvorschlag, den wir gerne an das zuständige Untersuchungsteam zur internen Diskussion und Beachtung bei künftigen Untersuchungen der E-Bikes weitergeleitet haben.
Eine einseitige Empfehlung der Mittelmotoren vor dem Hintergrund der schlechten Billig-Heckmotoren entspricht nicht dem Objektivitätsanspruch der Stiftung Warentest.
Bitte testen Sie demnächst ein wirklich guten Heckmotor Antriebssystem: Piniongetriebe, Riemenantrieb und Neodrives Heckmotor. Dieses System ist alltagstauglichkeit, kraftvoll, langlebig, wartungsarm, leise, verschleißarm und ausgereift.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@SIGI2014: Wir wählen die in unseren Test berücksichtigten Modelle nach mehreren Faktoren aus, wie zum Beispiel Marktrelevanz, Absatzzahlen und Marktanteilen. Leider können wir nicht alles E-Bikes überprüfen.