E-Bikes im Test

Von Technik bis Versicherung – worauf es ankommt

E-Bikes im Test - Top-Räder für Ihre Touren

Im Praxis­test. Erfahrene Radlerinnen und Radler legen sich ins Zeug und in die Kurven. © Andreas Labes

Das E-Bike ist von den Straßen und Radwegen nicht mehr wegzudenken. Auch Fragen zu Technik, Sicherheit und Versicherung der Pedelecs bleiben. Wir geben Antworten.

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Was hinter den Begriffen steckt

Was unterscheidet E-Bikes von Pedelecs und S-Pedelecs?

Was Menschen land­läufig E-Bikes nennen, sind fach­sprach­lich meist Pedelecs – auch die Stiftung Warentest verwendet die Begriffe synonym. Wenn wir von „E-Bikes“ sprechen, sind in der Regel „Pedelecs“ gemeint. Verkehrs- und versicherungs­recht­lich ist diese Unterscheidung jedoch wichtig.

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahr­räder, bei denen der Motor den Radelnden unterstützt, während dieser in die Pedale tritt. Der Elektromotor ist auf eine Leistung von 250 Watt begrenzt und schaltet sich auto­matisch ab, sobald die Radlerin oder der Radler 25 Kilo­meter pro Stunde erreicht hat. Diese Art von Elektrofahr­rädern testet die Stiftung Warentest regel­mäßig.

S-Pedelecs bieten durch ihren Motor eine Unterstüt­zung auch über die Grenze von 25 km/h hinaus, meist bis zu 45 km/h.

E-Bikes fahren im Gegen­satz dazu auch ohne Muskel­kraft. Ähnlich wie ein Mofa hat das E-Bike einen Gashebel am Lenker. Bei ihnen endet die Motor­unterstüt­zung bei 20, 25, zum Teil auch erst bei 45 km/h. Die Motor­leistung reicht bis zu 500 Watt.

Wie Sie sicher ankommen

Welchen Helm brauche ich fürs Pedelec, welchen für die schnel­leren E-Bikes?

Für die Stan­dard-Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, genügt ein guter Fahrradhelm. Für die schnellen S-Pedelecs schreibt die Straßenverkehrs­ordnung einen „geeigneten Schutz­helm“ vor. Was das konkret heißt, bleibt unklar. Für S-Pedelecs werden mitt­lerweile spezielle Helme angeboten. Sie ähneln herkömmlichen Fahrradhelmen, sollen dem Kopf aber eine größere Schutz­fläche bieten. Die Stiftung Warentest hat einige dieser Helme im Test von S-Pedelec-Helmen geprüft.

In früheren Dauer­tests kam es bei manchen E-Bikes sogar zu Brüchen. Ist die Qualität besser geworden?

In den Tests der letzten Jahre kam es nicht mehr zu Brüchen. Bei einigen Modellen zeigten sich aber Anrisse, die sich mit der Zeit zu einem Bruch ausweiten können. Bricht zum Beispiel unterwegs die Sattel­stütze, kann es für Radelnde richtig gefähr­lich werden. Seit 2023 prüfen wir daher die Sattel­stütze inklusive Sattel.

Grund­sätzlich sehen unsere Fahr­radex­perten aber konstruktive Verbesserungen. So haben Hersteller etwa die Quer­schnitte der Lenker­rohre vergrößert und so stabilisiert. Oder Bohrungen für Kabel von den stark bean­spruchten Ober- und Unter­seiten des Rahmens an dessen Seite verlegt.

Was ist von Sets zu halten, mit denen Fahr­räder zu E-Bikes umge­rüstet werden können?

Wir haben solche Nach­rüstsets bisher nicht geprüft. Bei Nach­rüstsets für Fahr­räder sehen wir aber grund­sätzlich zwei Probleme – ein recht­liches und ein tech­nisches.

Das recht­liche Problem: Pedelecs unterliegen der sogenannten Maschinen­richt­linie. Die Richt­linie soll zur Unfall­verhütung beitragen. Dass die Räder den Vorschriften entsprechen, erklärt der Anbieter mit seiner „Konformitäts­erklärung“, erkenn­bar an der CE-Kenn­zeichnung am Fahr­rad. Zum Elektrofahr­rad aufgerüstete Fahr­räder haben diese Kenn­zeichnung nicht, da sie nicht auf ihre Konformität mit der Maschinen­richt­linie geprüft werden. Für Privatpersonen kann das zum Problem werden, wenn sie mit dem selbst gebauten Elektrofahr­rad einen Unfall haben oder es verkaufen wollen – dann nämlich müssten sie die Konformität mit der Maschinen­richt­linie nach­weisen.

Das tech­nische Problem: Letzt­lich lassen die Anbieter nicht nur den Antrieb selbst prüfen, sondern auch das Fahr­rad, in das der Antrieb einge­baut wird. Ob irgend­ein Fahr­rad stabil genug ist, mit einem Elektromotor betrieben zu werden, ist unklar. Wenn aus dem Draht­esel ein Pedelec wird, treten Lasten auf, die das Fahr­rad vorher nicht unbe­dingt aushalten musste. So ist beispiels­weise unklar, ob die Bremsen des Fahr­rads die tendenziell höheren Geschwindig­keiten zuver­lässig abbremsen können.

Was verkehrs­recht­lich zu beachten ist

Muss ich mit meinem E-Bike den Radweg oder die Straße benutzen?

Fahr­radfahrer gehören grund­sätzlich auf die Straße. Wo vorhanden, dürfen sie Radwege benutzen. Pflicht ist die Benut­zung von Radwegen aber nur dann, wenn sie durch ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund gekenn­zeichnet sind. Das Schild gibt es in drei Varianten: Radweg, gemein­samer Fuß- und Radweg sowie getrennter Rad- und Fußweg.

Pedelecs, bei denen der Motor nur bis Tempo 25 unterstützt, gelten recht­lich als Fahr­räder und dürfen auf allen Radwegen benutzt werden. Diese Art von Elektrofahr­rädern testet die Stiftung Warentest regel­mäßig, wir benutzen synonym auch den Begriff E-Bike.

E-Bikes, die ohne Muskel­kraft fahren, und die schnellen S-Pedelecs müssen inner­orts auf der Straße fahren. Auch außer­halb geschlossener Ortschaften sind Radwege für schnelle E-Bikes und S-Pedelecs tabu, ebenso Wald­wege.

Darf ich Alkohol trinken, wenn ich ein Elektrofahr­rad fahre?

Ob mit Motor­unterstüt­zung oder ohne – am sichersten fährt, wer nüchtern strampelt.

Wer E-Bike oder S-Pedelec fährt, wird allerdings von vorn­herein wie ein Auto­fahrer behandelt und schon ab 0,5 Promille Alkohol aus dem Verkehr gezogen. Er oder sie begeht eine Ordnungs­widrigkeit. Ein Blut­alkohol­gehalt ab 1,1 Promille gilt beim E-Bike wie im Auto als Straftat.

Jemand, der sich dagegen beschwipst auf sein Pedelec schwingt, kann unge­straft davon­kommen. Denn ein Fahr­rad, dessen Motor Fahrerin oder Fahrer nur bis zu einer Geschwindig­keit von 25 km/h beim Strampeln unterstützt, ist kein Kraft­fahr­zeug (Kfz). So entschied das Ober­landes­gericht Hamm (Az. 4 RBs 47/13). Damit gilt für Elektroräder mit Motor­unterstüt­zung bis 25 km/h das, was auch für „normale“ Fahr­räder gilt. Als „absolut fahr­untüchtig“ gilt, wer 1,6 Promille im Blut hat. Aber auch Fahrer mit weniger Alkohol im Blut können als „relativ fahr­untüchtig“ einge­stuft werden.

Wer als Fahr­radfahrer trotz 1,6 Promille am Verkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Wird er dabei erwischt, drohen Fahr­verbot und Führer­schein-Entzug. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt als Ordnungs­widrigkeit gelten, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert. In einem solchen Fall muss auch der leicht alkoholisierte Radler mit einem Bußgeld und einer Medizi­nisch-Psycho­logischen Unter­suchung (MPU) rechnen. Mögliche Konsequenz: der Verlust des Auto­führer­scheins.

Ist es recht­lich und versicherungs­tech­nisch legal, ein normales Fahr­rad selbst zum Pedelec umzu­rüsten?

Pedelecs bis Tempo 25 gelten für Versicherer als Fahr­räder. Recht­lich ist es jedoch heikel: Im Prinzip ist der Umbau legal, das Gefährt müsste aber unter anderem der Maschinen­richt­linie entsprechen und zum Beispiel höhere Belastungen als ein Fahr­rad aushalten. Einen Nach­weis darüber bräuchten Sie etwa im Falle eines Unfalls. Anbieter von E-Bikes prüfen stan­dard­mäßig, ob ihre Räder die Richt­linien erfüllen – zu erkennen am CE-Zeichen. Für Bastler wäre das kompliziert und teuer. Siehe auch weiter oben die Frage zum Thema Nach­rüstsets.

Fallen E-Bikes unter das Dienst­wagen-Privileg?

Seit 2012 gilt das Dienst­wagenprivileg auch für Fahr­räder. Sie können sich Ihr E-Bike also auch vom Arbeit­geber finanzieren lassen. Für wen und ab welchem Preis sich das lohnt, steht in unserem Special Dienstfahrrad.

Wie Sie Ihr E-Bike gut versichern

Brauche ich eine Extra-Haft­pflicht­versicherung für mein Elektrofahr­rad?

Pedelecs, bei denen der Motor nur läuft, wenn der Fahrer selbst tritt, gelten als Fahr­räder. Schäden, die ich als Radler anderen zufüge, sind im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung abge­deckt. Eine private Haft­pflicht­versicherung ist keine Pflicht­versicherung, aber die Stiftung Warentest rät jedem, eine abzu­schließen.

Alle E-Bikes, die auch ohne Muskel­kraft fahren, sowie S-Pedelecs sind dagegen recht­lich und versicherungs­tech­nisch Mofas und benötigen ein Versicherungs­kenn­zeichen. Das Kenn­zeichen bekommen Sie direkt bei der Versicherung. Die damit verbundene Haft­pflicht­versicherung ist eine Pflicht­versicherung wie bei Kraft­fahr­zeugen.

Welche Versicherung zahlt, wenn das Fahr­rad geklaut wird?

Ein Pedelec ist über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Voraus­setzung ist allerdings, dass es zu Hause aus Ihrer Wohnung oder dem abge­schlossenen Fahr­radkeller gestohlen oder bei einem Einbruch oder durch Feuer beschädigt wird. Alternativ ist auch der Abschluss einer Fahrradversicherung möglich (siehe über­nächste Frage).

Damit das E-Bike auch außer Haus geschützt ist, brauchen Sie einen Fahr­radzusatz in Ihrer Hausrat­versicherung. Dieser Fahr­radschutz versichert Ihr Rad dann auch auf der Straße. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass es auch in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versichert ist. Ein Groß­teil der Hausrat­versicherer sichert Räder inzwischen auch in diesen Zeiten ab.

Wichtig ist eine ausreichend hohe Entschädigungs­summe. Meist wird sie in Prozent der Versicherungs­summe angegeben. Manchmal wird eine feste Summe als Ober­grenze vereinbart.

Tipp: Gute Fahr­radschlösser können verhindern, dass es zum Diebstahl kommt. Im Fahrradschloss-Test der Stiftung Warentest treten 89 Fahr­radschlösser an – darunter sind etliche gute und sogar einige sehr gute Modelle.

Welche weitere Versicherung ist sinn­voll?

Sinn­voll für E-Bikes und S-Pedelecs kann eine Teilkasko­versicherung sein, die zusätzlich zur (Pflicht-)Haft­pflicht­versicherung abge­schlossen werden kann. Damit ist der Diebstahl Ihres E-Bikes oder von Teilen versichert. In der Hausrat­versicherung sind die schnel­leren E-Bikes und S-Pedelecs nicht mit abge­deckt. Hier gehts zum Vergleich Hausratversicherung.

Was ist bei Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall­schäden?

Ein Kasko­schutz für Fahr­räder und Pedelecs ist nur über eine Fahrradversicherung eines Spezial­versicherers erhältlich. Die Teilkasko­versicherung und die Fahr­radversicherung werden pro Fahr­rad abge­schlossen. Im Rahmen des Fahr­radzusatzes in der Hausrat­versicherung sind alle Fahr­räder der Familien­mitglieder bis zur vereinbarten Summe gegen Diebstahl versichert.

Für E-Bikes und S-Pedelecs ist ein Kasko­schutz nur über eine Teilkasko-Police zu erhalten.

Welche tech­nischen Besonderheiten wichtig sind

Gibt es güns­tigere Akkus anderer Hersteller als Alternative zum Originalakku?

Akkus von Dritt­anbietern hat die Stiftung Warentest noch nicht untersucht. Wir können deshalb keine Empfehlung dazu abgeben. Wer darüber nach­denkt, einen solchen Akku einzusetzen, sollte vorher einen Blick in die Garan­tiebedingungen werfen. Mitunter geht durch den Einsatz eines Fremdakkus die Absicherung für das Elektrorad verloren.

Sollten E-Bike-Akkus direkt nach dem Gebrauch aufgeladen werden?

Das ist nicht nötig. Pedelecs haben in der Regel Lithium-Ionen-Akkus. Sie können teil­ent­laden gelagert werden.

Bei den modernen Akkus gibt es keinen „Memory-Effekt“ mehr. Das heißt, Teilladungen schaden den Akku­zellen nicht. Es kommt nicht zu einem Kapazitäts­verlust. Teil­ent­ladene Lithium-Ionen-Akkus können also ohne Bedenken aufgeladen werden.

Welche Lebens­dauer hat ein E-Bike-Akku?

Viele Pedelec-Anbieter geben die Lebens­dauer der Akkus mit 500 bis 1 000 Voll­ladezyklen an. Die Lebens­dauer des Akkus hängt stark von der Nutzung ab. Selbst wenn man pessi­mistisch mit 50 Kilo­metern pro Zyklus und 500 Zyklen rechnet, können 25 000 Kilo­meter und mehr zusammen­kommen. Zur zyklischen Alterung gesellt sich allerdings noch die kalendarische der Akku­zellen.

Das heißt: Auch unabhängig von der Nutzung verlieren die Zellen mit der Zeit an Kapazität, einige Prozent Verlust pro Jahr sind möglich. Nach etwa fünf Jahren ist daher oft ein Ersatz­akku fällig.

Wird ein Akku schlecht gepflegt, also zum Beispiel sehr häufig hohen Temperaturen oder Minusgraden ausgesetzt oder komplett leer gefahren und gelagert, kann die Lebens­dauer aber auch deutlich darunter liegen.

Ist ein zweiter Akku ratsam?

Direkt einen zweiten Akku anzu­schaffen, sollte wohl­über­legt sein. Zum einen kosten Ersatz­akkus oft mehrere Hundert Euro. Zum anderen verliert der Zweit­akku durch die kalendarische Alterung an Kapazität, obwohl er nicht genutzt wird. Daher ist es sinn­voll, einen neuen Akku erst dann anzu­schaffen, wenn er tatsäch­lich gebraucht wird.

Kann ich den Akku bei Minusgraden am Rad lassen?

Lithium-Ionen-Akkus mögen keine extremen Temperaturen. Sie gehen bei Frost zwar nicht gleich kaputt, besser ist es dennoch, sie bei Raum­temperatur zu lagern. Das gilt auch für hohe Temperaturen: Lassen Sie Akkus im Sommer nie in der prallen Sonne am Pedelec.

Schädlich für die Zellen ist vor allem das Laden und Entladen bei Temperaturen unter Null. Gefrorene Akkus müssen vor Gebrauch auf Temperaturen über Null gebracht werden. Viele Anbieter geben die Temperatur, bei der Akkus genutzt werden dürfen, mit mindestens plus 10 Grad an.

Mit dem E-Bike bei Frost fahren?

Mit einem zimmerwarmen Akku können Sie auch bei Frost fahren. Die Wärmeentwick­lung während der Fahrt genügt, um die Lithium-Zellen auf Betriebs­temperatur zu halten. Haupt­sache, der Akku kühlt während einer Pause nicht aus.

Wer mit dem E-Bike regel­mäßig im Winter unterwegs ist, kann sich eine isolierende Hülle für den Akku zulegen. Die Stiftung Warentest gibt weitere Tipps für sicheres Winterradeln mit Fahrrad und E-Bike.

Warum schreibt die Stiftung Warentest nichts zum Thema Energierück­gewinnung beim Brems­vorgang?

Wir haben bislang noch kein Elektrofahr­rad mit einer sogenannten Rekuperations­bremse getestet und können deswegen auch keine Aussagen dazu treffen.

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533 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Diet_Tester am 11.07.2025 um 17:55 Uhr
    Gangschaltung bei E-Bikes.

    Ich habe in den Testberichten keinen Hinweis zu den Gangschaltungen gelesen. Wie wichtig ist die Gangschaltung bei einem Trekking E-Bike. Ich bevorzuge eine Nabenschaltung mit Rücktrittbremse und wieviel Gänge sind sinnvoll, um auch mal einen Eifelberg zu schaffen. Als Rentner aber "schon immer Radfahrer" ist auch ein tiefer Einstieg wichtig.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2024 um 16:01 Uhr
    Testanregung E-Bikes mit Heckmotoren

    @die_rizzis: Vielen Dank für den interessanten Testvorschlag, den wir gerne an das zuständige Untersuchungsteam zur internen Diskussion und Beachtung bei künftigen Untersuchungen der E-Bikes weitergeleitet haben.

  • die_rizzis am 09.11.2024 um 09:19 Uhr
    Bitte auch hochwertige Heckmotoren testen

    Eine einseitige Empfehlung der Mittelmotoren vor dem Hintergrund der schlechten Billig-Heckmotoren entspricht nicht dem Objektivitätsanspruch der Stiftung Warentest.
    Bitte testen Sie demnächst ein wirklich guten Heckmotor Antriebssystem: Piniongetriebe, Riemenantrieb und Neodrives Heckmotor. Dieses System ist alltagstauglichkeit, kraftvoll, langlebig, wartungsarm, leise, verschleißarm und ausgereift.

  • die_rizzis am 09.11.2024 um 09:13 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.08.2024 um 09:17 Uhr
    Typauswahl

    @SIGI2014: Wir wählen die in unseren Test berücksichtigten Modelle nach mehreren Faktoren aus, wie zum Beispiel Marktrelevanz, Absatzzahlen und Marktanteilen. Leider können wir nicht alles E-Bikes überprüfen.