Dienst­rad Mit dem Dienst­rad Steuern sparen

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Dienst­rad - Mit dem Dienst­rad Steuern sparen

Dienst­rad. Mit Hilfe des Arbeit­gebers lassen sich Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge sparen. © mauritius images / Maskot

Ein Jobrad vom Arbeit­geber lohnt sich steuerlich. Beliebt sind Leasing-Modelle. Mit unserem Dienst­rad-Steuer-Rechner ermitteln Sie schnell, wie sich das für Sie auszahlt.

Das Fahr­rad ist das neue Status­symbol: Eltern kutschieren Kinder und Einkäufe in speziellen Lastenrädern, Renn­radler über­holen den alltäglichen Stau im Berufs­verkehr und Wochen­endfahrer legen mit energiege­ladenen Pedelecs auch weite Stre­cken ohne Mühe zurück. Hoch­wertige Räder haben ihren Preis. Güns­tiger fahren Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, die ihr Rad nicht selbst kaufen, sondern es sich vom Chef stellen lassen. Besonders beliebt sind Leasingmodelle. Verzichten Angestellte dafür auf einen Teil ihres Gehalts, sparen sie Steuern und Sozial­abgaben.

Tipp: Sie sind auf ein Auto angewiesen? Sie können die private Nutzung eines Dienstwagens günstig versteuern.

Weniger Abgaben und Steuern: Fahr­rad statt Gehalt

Ziel der nächsten Gehalts­verhand­lung: ein Dienst­rad. Das kann der Chef seinen Mitarbeitern anstelle einer Gehalts­erhöhung spendieren. Oder Arbeitnehmer verzichten freiwil­lig auf einen Teil ihres bisherigen Lohns und lassen das Rad mit dem gesparten Geld vom Chef finanzieren.

Bei beiden Gestaltungen fallen weniger Sozial­abgaben und Steuern an. In der Regel schafft die Firma das Rad nicht selbst an, sondern mietet es bei einem Leasinganbieter für 36 Monate. Dieser hilft meist bei der Auswahl oder vermittelt einen Händler, versichert das Rad gegen Diebstahl (Fahrradversicherung im Test) und über­nimmt die Wartung. Ein gutes Fahrradschloss sollte selbst­verständlich auch dabei sein.

Steuerfrei. Spendiert der Chef zusätzlich zusätzlich zum regulären Arbeits­lohn ein Fahr­rad oder ein E-Bike, das nicht als Kfz gilt, fahren Arbeitnehmer damit bis Ende 2030 steuerfrei. Lohn­steuerfrei ist auch das Aufladen im Betrieb.

Entgelt­umwandlung. Das Über­lassen eines E-Bikes per Entgelt­umwandlung ist zwar steuer­pflichtig, doch der geld­werte Vorteil beträgt seit Anfang 2020 ebenfalls nur noch 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises (Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden vom 9.1.2020, Über­lassung). Zudem kann der Arbeit­geber wählen, ob die Versteuerung über die Gehalts­abrechnung des Arbeitnehmers zum individuellen Steu­ersatz erfolgt oder zum Pauschal­satz von 25 Prozent plus Soli.

Der Dienst­rad-Steuer-Rechner schafft Klarheit

Sie interes­sieren sich für ein Dienst­rad, wissen aber nicht wie das steuerlich funk­tioniert? Unser Dienst­rad-Steuer­rechner klärt Sie schnell auf, welche Steuer­regeln jeweils gelten – je nachdem, ob der Chef das Fahr­rad zusätzlich spendiert oder Sie ein Teil von Ihrem Gehalt dafür aufwenden.

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Zwei Varianten

Gehalts­umwandlung. Meist über­lässt der Arbeit­geber das (Elektro-)Bike nur auf dem Wege der Gehalts­umwandlung und spendiert es nicht zusätzlich zum Arbeits­lohn, so dass der geld­werte Vorteil steuer­pflichtig ist – aber hier gibt es derzeit Steuerrabatt.

Dienst­rad-Leasing. Bei dieser beliebten Variante least der Arbeit­geber das Rad bei einer Leasingfirma und über­lässt es der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zur Nutzung.

Geld­werten Vorteil ermitteln

Verzichten Angestellte für das Dienst­rad auf einen Teil ihres Gehalts, ermittelt sich der geld­werte Vorteil dafür nur auf Basis von 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises. Wer sich noch aktiv an Leasingraten und anderen Fahr­radkosten beteiligt, senkt damit seinen steuer­pflichtigen Vorteil.

Beispiel – Steu­ersparmodell Dienst­rad

Hier zeigen wir, wie es sich für Sie rechnet, wenn Ihr Chef für Sie ein Elektrorad im Wert von 3 050 Euro least.

Steuer­vorteil. Die Leasingrate in Höhe von monatlich 90 Euro geht von Ihrem Gehalt ab. Die private Nutzung des Rads müssen Sie versteuern. Dafür rundet der Chef zunächst den Bruttolisten­preis des Zweirads auf volle 100 Euro ab und nimmt davon ein Viertel. Vom Ergebnis setzt er 1 Prozent als geld­werten Vorteil an, also 7 Euro monatlich.

Ergebnis: Sie versteuern monatlich 83 Euro weniger als ohne Dienst­rad und sparen je nach Steu­ersatz Lohn­steuer und Soli. Wie viel das genau ist, ermitteln Sie mit unserem Steuer­rechner.

Weitere Steuerersparnis bringt die Pend­lerpauschale, die Sie mit 30 Cent pro Kilo­meter der einfachen Entfernung und Arbeits­tag ansetzen. Seit 2022 gibt es ab dem 21. Entfernungs­kilometer 38 Cent.

Günstig kaufen. Am Ende der dreijäh­rigen Leasing­zeit kaufen Sie das Rad zum Beispiel für 300 Euro. Das Finanz­amt setzt als Rest­wert 40 Prozent des Neupreises an, also 1 200 Euro. Die Differenz von 900 Euro müssen Sie versteuern. Einige Leasinganbieter lassen mit sich reden und über­nehmen die Steuer.

Steuer­vorteil für E-Bikes, die als Kfz gelten

Bei Rädern mit Elektromotor unterscheidet das Steuerrecht übrigens zwischen Pedelecs, deren Motoren ab 25 Kilo­meter pro Stunde abschalten und E-Bikes, die ihre Fahrer auch bei schnel­leren Geschwindig­keiten unterstützen. Wer ein ab 2019 angeschafftes Elektrorad nutzt, das als Kraft­fahr­zeug gilt, muss dank einer Sonder­regelung seit 1. Januar 2020 monatlich statt 0,5 Prozent nur noch 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises als geld­werten Vorteil – auch Nutzungs­wert genannt – versteuern.

Fahrten zwischen Wohnung und Büro

Allerdings müssen diese E-Biker zusätzlich auch Fahrten zwischen Wohnung und Büro als geld­werten Vorteil versteuern – jeden Monat mit 0,03 Prozent vom Listen­preis des Rads.

Für den Arbeitnehmer steuerfrei ist dagegen der Strom aus der Lade­station des Arbeit­gebers.

Wenig Aufwand beim Finanz­amt

In ihrer Steuererklärung tragen Arbeitnehmer wie gewohnt den Verdienst aus der Jahres­lohn­abrechnung ein. Der enthält bereits den geld­werten Vorteil für die Privatnut­zung. Auf der Ausgabenseite mindern sie ihre Einkünfte, indem sie Jobkosten wie die Pendlerpauschale geltend machen: Für jeden Arbeits­tag setzen sie 30 Cent pro Kilo­meter der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeits­stätte an.

Dienst­rad nach Ablauf des Leasing­vertrags kaufen

Läuft der Leasing­vertrag aus, kann der Arbeit­geber ihn erneuern und seinem Mitarbeiter zu einem neuen Rad verhelfen. Manchmal wollen Angestellte aber ihr Dienst­rad am Ende der Leasing­zeit über­nehmen. Leasing­unternehmen berechnen dafür nach drei Jahren Nutzung üblicher­weise 20 Prozent des ursprüng­lichen Neupreises.

Angestellte müssen Preis­vorteil versteuern

Die Finanz­verwaltung setzt den Rest­wert dagegen in der Regel mit 40 Prozent des Neupreises an. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erlangt durch das güns­tige Angebot des Leasing­gebers also einen Preis­vorteil, den sie oder er versteuern muss – zum eigenen Steu­ersatz oder über den Betrieb pauschal mit 25 Prozent. Das kann den Kauf unattraktiv machen. Um den Kauf schmack­hafter zu machen, über­nehmen einige Leasing­geber die Steuer auf den Preis­vorteil für Käuferin und Käufer.

Stol­perfalle Kauf­option

Enthält bereits der Leasing­vertrag die Kauf­option für den Mitarbeiter, kann das Finanz­amt ihn als wirt­schaftlichen Leasingnehmer ansehen. Die Folge: Er hat gar kein Dienst­rad, Steuern und Sozial­abgaben müssten nachgezahlt werden. Arbeitnehmer sollten ihr Kauf­interesse daher erst zum Laufzeit­ende anmelden oder auf ein Angebot des Leasing­gebers warten.

Tipp: Auf welchem Elektrorad Sie gut und sicher ins Büro gelangen, erfahren Sie in unserem E-Bike-Test. Die besten herkömm­lichen Trekking­räder für Männer und Frauen zeigt unser Trekkingrad-Test.

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Leasingtestrechner am 18.03.2023 um 13:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

MarvinL am 12.03.2023 um 14:18 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

dschneibe am 11.03.2023 um 20:08 Uhr
Für mich hat es sich gelohnt

@AlterTester: So pauschal kann man das nicht sagen. Ich hatte vor gut 3 Jahren ein E-Bike als Dienstrad geleast und war jetzt gespannt auf das Kaufangebot am Ende der Leasingfrist. Das war so günstig (etwa 14% vom ursprünglichen Brutto-Neupreis), dass es sich unterm Strich für mich finanziell ganz klar gelohnt hat. Dienstrad-Partner meines Arbeitgebers war einer der großen Dienstrad-Leasing-Anbieter. Alles - von der Modell- und Händlerauswahl, Abholung, vereinbarte Inspektions- und Service-Leistungen bis hin zum Kaufangebot und Schlussabwicklung - waren seitens Leasing-Firma perfekt organisiert und liefen "wie am Schnürchen". Vielleicht hatte Ihre ehemalige Firma den falschen Leasing-Partner gewählt? Noch ein Tipp aus Erfahrung: Mindestens so wichtig wie das Fahrrad-Modell ist der Fahrradhändler vor Ort und sein Serviceangebot. Nahezu alle Händler beschränken wegen Personal- und Materialmangel das Serviceangebot auf bei ihnen geleaste Fahrräder, spätere Wechsel sind nahezu unmöglich.

AlterTester am 07.03.2023 um 18:07 Uhr
Werbung und Wahrheit

Wenn man die Werbung der Fahrrad-Leasingfirmen zur Kenntnis nimmt, könnte man auf den Gedanken kommen, es wäre eine WIN-WIN-WIN Situation. Alle profitieren. Und - man ahnt es schon, dem ist nicht so. Zu mir: Ich bin seit ein paar Monaten in Rente und war vorher bei meinem Arbeitgeber für diese Thematik zuständig. Ich war das "Bindeglied" zwischen Mitarbeitenden, Arbeitgeber und der Leasingfirma. Und ich war für den Bereich Personal und Steuern zuständig. Ich denke, ich weiß wovon ich rede. Meine Zusammenfassung: Es profitiert insbesondere die Leasingfirma, dann der Arbeitgeber weil er Sozialabgaben spart.... und das war es. Es ist wie bei Leasing generell: Die teuerste Kaufpreisfinanzierung. Für die Mitarbeitenden uninteressant - wenn sie das Geld haben, dann das Rad selber direkt im Geschäft kaufen und bar bezahlen. Habe es selbst erlebt, dass bei meinem Arbeitgeber nur wenige Kolleginnen und Kollegen das Angebot wahrgenommen haben - weil sie rechnen können.

WB1450 am 06.03.2023 um 21:14 Uhr
Steuern sparen,

und ein überteuertes hochpreisiges Produkt erworben das im Jahr für rd. 100 km genutzt wird. Verkauft hat das Produkt auch noch der AG zu einem besonders "günstigen" Preis.
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