Mit einem E-Bike ist das Ziehen eines Kinderanhängers deutlich entspannter als ohne Motor. Allerdings müssen Eltern beim Kindertransport mit dem E-Bike einiges beachten.
Anhänger am Pedelec grundsätzlich erlaubt
Verkehrsrechtlich gelten Pedelecs – umgangssprachlich vor allem E-Bikes genannt – als Fahrräder. Das heißt: Grundsätzlich dürfen Sie einen Kinderanhänger an Ihr Pedelec montieren. Bei Pedelecs endet die Unterstützung durch den Elektromotor bei einer Maximalgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde.
An die stärker motorisierten S-Pedelecs, bei denen ein Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde unterstützt, dürfen Kinderanhänger hingegen nicht gehängt werden.
Manche Elektrofahrräder haben zu schwache Bremsen
Gute Bremsen sind Grundvoraussetzung dafür, dass ein Kinderfahrradanhänger sicher gezogen werden kann. Im aktuellen E-Bike-Test schafften alle geprüften Modelle mit Scheibenbremsen den Bremstest. Ihre Bremskraft reichte locker aus, um ihr zulässiges Gesamtgewicht abzubremsen. Bei vielen von ihnen war die Bremswirkung auch hoch genug, um einen Anhänger mit abzubremsen. Aber: Ein Modell mit mechanischen Felgenbremsen patzte im Bremstest – auch ohne Anhänger.
Tipp: In unserem Artikel Kindertransport mit dem Fahrrad vergleichen wir, wie sicher Kinder in Fahrradanhänger, Nachläufer und Lastenrad mitfahren.
Der Bremsweg wird länger
Was aber auch für die aktuell geprüften E-Bikes gilt: Mit Anhänger hat Ihr Pedelec ein anderes Fahrverhalten. Bedenken Sie, dass sich der Bremsweg Ihres Pedelecs dann merklich verlängert. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Anhänger inklusive Passagiere und Gepäck maximal 40 Kilogramm schwer sein. Ist das Gewicht höher, ist eine zusätzliche Bremsvorrichtung – auch Auflaufbremse genannt – am Anhänger vorgeschrieben.
Tipp: Machen Sie sich mit dem Fahrverhalten mit Hänger erst ohne Beladung vertraut, bevor Sie das erste Mal Kinder darin mitnehmen.
Kinder im Anhänger ziehen: Was wichtig ist
Im Anhänger dürfen Sie maximal zwei Kinder bis zum Alter von sieben Jahren mitnehmen. Außerdem gilt für sie eine Anschnallpflicht. Zu deren Sicherheit ist es auch ratsam, dass sie einen Helm tragen – auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Besonders für sehr kleine Kinder ist es empfehlenswert, ergonomische Sitze zum Transport zu verwenden. Und: Wer Kinder in einem Anhänger zieht, muss laut Straßenverkehrsordnung mindestens 16 Jahre alt sein.
Manche Hersteller lassen Anhänger nicht zu
Unabhängig davon, dass Pedelecs verkehrsrechtliche mit Fahrrädern gleichgestellt sind und dass viele Bremsen auch für einen Anhänger reichen würden: Manche Hersteller geben ihre Pedelecs nicht für das Ziehen eines Kinderanhängers frei. Im Zweifel fragen Sie vor dem Kauf eines E-Bikes beim Hersteller nach oder schauen Sie in die Betriebsanleitung. Sonst haben Sie im Schadensfall möglicherweise keinen Versicherungsschutz.
-
- Lastenrad, Fahrradanhänger, Fahrradsitz – wie lassen sich Kinder am sichersten mit dem Fahrrad transportieren? Der ADAC hat es getestet und gibt wertvolle Tipps.
-
- Lastenräder mit Elektroantrieb liegen im Trend. Doch sind die Riesen-Fahrräder alltagstauglich? Der ADAC hat fünf E-Lastenräder getestet. Nur zwei kamen gut weg.
-
- Die E-Bikes aus dem Test bringen Schwung in den Alltag. Das teuerste der City-Bikes ist das beste, aber auch günstigere Räder schneiden gut ab. Eins patzt im Bremstest.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Oliver.bende: Sie haben Recht, die Regelung zur Begrenzung des Gesamtgewichts von Fahrradanhängern wurde nicht Gesetz und deshalb gelten für Fahrradanhänger weiterhin die Vorschriften für Autos, was nicht praktikabel ist. Deswegen empfehlen wir trotzdem sich an diese Grenze zu halten. Aber es ist nur eine Empfehlung, keine Vorschrift. (maa)
Auch ich habe lange nach einem Anhänger mit Auflaufbremse gesucht und bin letztendlich dennoch nicht fündig geworden. Worauf ich jedoch gestoßen bin ist der Hinweis, dass oft fälschlich behauptet wird, das "67 StVZO Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" sei in die StVZO oder StVO eingegangen. Nach meinen Recherchen ist das bis heute nicht der Fall und nach wie vor lediglich eine Empfehlung.
Dementsprechend wäre Ihre Aussage "Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Anhänger inklusive Passagiere und Gepäck maximal 40 Kilogramm schwer sein" falsch, da es nach wie vor keine Vorschrift für ein Gesamtgewicht gibt.
Oder habe ich etwas übersehen - dann freue ich mich sehr über einen Hinweis mit Quellenangabe.
Nebenbei bemerkt: Das Merkblatt wurde nach meiner Information von einem Ingenieur mitherausgegeben, welcher selber eine Auflaufbremse entwickelte. Eine Verankerung im Gesetz hätte hier sicher einen Geldsegen beschert.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Bende
Liebes Test.de-Team,
vielen Dank für diesen Artikel. Ich finde ihn sehr hilfreich, habe jedoch eine Frage:
Da unser Sohn bereits 16 kg hat und die meisten Anhänger zwischen 15 und 20 kg, bleibt nicht mehr viel für seine Schwester übrig um die 40 kg nicht zu erreichen.
Ich suche nun schon eine ganze Weile einen Anhänger mit Auflaufbremse, den es aber nicht zu geben scheint. Auch eine Auflaufbremse zum nachrüsten suche ich vergeblich.
Der hinweis auf die Auflaufbremse ist daher nett gemeint, aber offensichtlich praxisfern. Oder gibt es das und ich habe es nur nicht gefunden?
Mit freundlichen Grüßen