
Mit einem Pedelec ist Fahrradfahren mit einem Kinderanhänger im Schlepptau deutlich entspannter als ohne elektrische Tretunterstützung. Allerdings müssen Eltern beim Kindertransport mit einem Elektrofahrrad einige Besonderheiten beachten. Nicht jedes Pedelec ist für Kinderanhänger geeignet.
Fahrräder und Pedelecs verkehrsrechtlich gleichgestellt
Laut Bundesverkehrsministerium sind Pedelecs mit einer auf 250 Watt beschränkten Elektromotorleistung Fahrrädern verkehrsrechtlich gleichgestellt. Das heißt: Grundsätzlich dürfen Sie einen Kinderanhänger an Ihr Pedelec montieren. Bei Pedelecs endet die Unterstützung durch den Elektromotor bei einer Maximalgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde. An die stärker motorisierten S-Pedelecs, mit denen eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde möglich ist, dürfen Kinderanhänger generell nicht gehängt werden.
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Manche Hersteller lassen Transport von Kindern nicht zu
Verkehrsrechtliche Gleichstellung hin oder her: Manche Hersteller geben ihre Pedelecs nicht für das Ziehen eines Kinderanhängers frei. Im Zweifel fragen Sie vor dem Kauf beim Hersteller nach oder schauen Sie in die Betriebsanleitung. Sonst haben Sie im Schadensfall möglicherweise keinen Versicherungsschutz.
Manche Elektrofahrräder haben zu schwache Bremsen
Gute Bremsen sollten bei Pedelecs eine Selbstverständlichkeit sein. Sind es aber nicht. In unserem jüngsten Elektrofahrräder-Test erreichten drei Modelle nicht die erforderliche Bremswirkung, die für ihr zulässiges Gesamtgewicht erforderlich ist. Mit einem solchen Modell einen Kinderanhänger zu ziehen, birgt folglich ein hohes Risiko.
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Der Bremsweg wird länger
Mit Anhänger hat Ihr Pedelec ein anderes Fahrverhalten. Bedenken Sie, dass sich der Bremsweg Ihres Pedelecs dann merklich verlängert. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Anhänger inklusive Passagiere und Gepäck maximal 40 Kilogramm schwer sein. Ist das Gewicht höher, ist eine zusätzliche Bremsvorrichtung – auch Auflaufbremse genannt – am Anhänger vorgeschrieben.
Tipp: Machen Sie sich mit dem Fahrverhalten mit Hänger erst ohne Beladung vertraut, bevor Sie das erste Mal Ihre Kinder darin mitnehmen.
Im Kinderanhänger besteht Anschnallpflicht
Beachten Sie: Im Anhänger dürfen Sie nur Kinder bis zum Alter von sieben Jahren mitnehmen, höchstens zwei an der Zahl. Die Kleinen müssen angeschnallt sein. Zu deren Sicherheit ist es auch ratsam, dass sie einen Helm tragen – auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Besonders für sehr kleine Kinder ist es empfehlenswert, ergonomische Sitze zum Transport zu verwenden. Übrigens: Wer Kinder in einem Anhänger transportiert, muss laut Straßenverkehrsordnung mindestens 16 Jahre alt sein.
Geringere Akkureichweite
Wenn Sie aufgrund des größeren Gewichts mit einer höheren Motorunterstützungsstufe fahren, nimmt die Reichweite des Akkus entsprechend schneller ab. Deshalb sollten Sie die Akkukapazität vor allem bei längeren Ausflügen im Blick behalten. Ohne Akkuunterstützung und mit vollgeladenem Hänger können sich manche Strecken ganz schön ziehen...
Tipp: Weitere Informationen rund um das Thema E-Bikes erhalten Sie in unseren FAQ E-Bike.
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