Mehr als 5,4 Millionen Menschen sind schätzungsweise mit Elektrofahrrädern auf deutschen Straßen unterwegs. Tendenz steigend. Doch auch, wenn das Elektrorad von Deutschlands Radwegen nicht mehr wegzudenken ist, stellen sich Verbrauchern etliche Fragen. Zumal das Angebot groß und vielfältig ist: Neben klassischen Pedelecs und S-Pedelecs gibt es mittlerweile sämtliche Fahrradtypen vom Lastenrad bis zum Rennrad als Variante mit elektrischer Unterstützung. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Stellen Sie sie einfach im Kommentarfeld unterhalb des Artikels.
E-Bikes, Pedelecs, S-Pedelecs. Wo ist da der Unterschied?
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahrräder, bei denen der Motor den Radler unterstützt, wenn er in die Pedale tritt. Der Elektromotor ist auf eine Leistung von 250 Watt begrenzt und schaltet sich automatisch ab, sobald der Radler 25 Kilometer pro Stunde (km/h) erreicht. Diese Art von Elektrofahrrädern testet die Stiftung Warentest regelmäßig. Bei S-Pedelecs reicht die Unterstützung durch den Motor auch über die Grenze von 25 km/h hinaus, meist bis zu 45 km/h.
E-Bikes fahren im Gegensatz dazu auch ohne Muskelkraft. Ähnlich wie ein Mofa hat es einen Gashebel am Lenker. Bei ihnen endet die Motorunterstützung bei 20, 25, zum Teil auch erst bei 45 km/h. Die Motorleistung reicht bis zu 500 Watt.
Diese Unterscheidung ist auch in verkehrs- und versicherungsrechtlicher Hinsicht wichtig (siehe „Rechtliches und Steuerfragen“ und „E-Bike versichern“). Im Alltagssprachgebrauch wird in der Regel nicht differenziert und unterschiedslos von „E-Bikes“ gesprochen. Auch auf der jüngsten Titelseite von test verwenden wir das Schlagwort „E-Bikes“.
Technisches
Wie weit kommt man mit einem Akku fürs E-Bike?
Die erreichbare Strecke hängt im wesentlichen vom Energieinhalt der Akkus ab. Je größer die Wattstundenzahl (Wh) ist, desto weiter ist grundsätzlich auch der Aktionsradius. Im aktuellen Test von Komfort-Pedelecs simulierten wir auf dem Prüfstand simulierten wir anspruchsvolle Bedingungen: Hügeliges Profil, schlechter Asphalt und eine dauerhafte Motorunterstützung von 200 Prozent. Die Akkus hatten den heute üblichen Energieinhalt von 500 bis 540 Wattstunden und gaben ordentliche 47 bis 55 Kilometer her. Bei milderen Bedingungen ist auch deutlich mehr drin: Im Vorgängertest ermittelten wir mit ähnlichen Akkus bis zu 87 Kilometer, bei steter Fahrt bergauf waren es aber nur rund 20 Kilometer. Neben dem Energieinhalte des Akkus hängt die Reichweite also auch stark von der Temperatur, dem Streckenprofil, der Eigenleistung des Fahrers und der Kraftübertragung des Rades ab – vor allem aber von der gewählten Unterstützung des Motors.
Gibt es günstigere Akkus anderer Hersteller als Alternative zum Originalakku?
Akkus von Drittanbietern hat die Stiftung Warentest noch nicht untersucht. Wir können deshalb keine Empfehlung dazu abgeben. Wer darüber nachdenkt einen solchen Akku einzusetzen, sollte vorher einen Blick in die Garantiebedingungen werfen. Mitunter verliert man durch den Einsatz eines Fremdakkus diese Absicherung.
Sollten E-Bike-Akkus direkt nach dem Gebrauch aufgeladen werden?
Pedelecs haben in der Regel immer Lithium-Ionen-Akkus. Sie können teilentladen gelagert werden. Bei Teilentladungen über 50 Prozent sollte der Akku vor der Lagerung geladen werden. Bei den modernen Akkus gibt es keinen „Memory-Effekt“ mehr. Das heißt, solche Teilladungen schaden den Akkuzellen nicht. Es kommt dadurch nicht mehr zu einem Kapazitätsverlust. Teilentladene Lithium-Ionen-Akkus können also ohne Bedenken aufgeladen werden.
Wie ist die Lebensdauer von einem Akku fürs E-Bike?
Viele Pedelec-Anbieter geben die Lebensdauer der Akkus mit 500 bis 1 000 Vollladezyklen an. Die Lebensdauer des Akkus hängt also Stark von der Nutzung ab. Selbst wenn man pessimistisch mit 50 Kilometern pro Zyklus und 500 Zyklen rechnet, können 25 000 Kilometer und mehr zusammenkommen. Zur zyklischen Alterung kommt allerdings noch die kalendarische der Akkuzellen. Das heißt: Auch unabhängig von der Nutzung verlieren die Zellen mit der Zeit Kapazität, einige Prozent Verlust pro Jahr sind möglich. Spätestens nach fünf Jahren ist daher oft ein Ersatzakku fällig. Wird ein Akku schlecht gepflegt, also zum Beispiel sehr häufig hohen oder Minustemperaturen ausgesetzt oder komplett leer gefahren und gelagert, kann die Lebensdauer aber auch deutlich darunter liegen.
Ist ein zweiter Akku ratsam?
Direkt einen zweiten Akku anzuschaffen sollte wohlüberlegt sein, zum einen kosten Ersatzakkus oft mehrere hundert Euro. Zum anderen verliert der Zweitakku an Kapazität, obwohl er nicht genutzt wird. Grundsätzlich ist es daher sinnvoller, einen neuen Akku „frisch“ anzuschaffen, wenn er tatsächlich benötigt wird. Sinnvoll kann die Anschaffung eines Zweitakkus direkt beim Kauf eines Pedelecs sein, wenn zu befürchten ist, dass der Anbieter nach einigen Jahren keine Akkus mehr zur Verfügung stellen wird oder kann. Dann ist das gesamte Pedelec nämlich nach einigen Jahren nur noch ein ziemlich schweres Fahrrad. Es ist ratsam vor dem Kauf anzufragen, ob und wie lange voraussichtlich Ersatzakkus erhältlich sein werden.
Kann ich den Akku auch bei Minusgraden draußen am Rad lassen?
Lithium-Ionen-Akkus mögen keinen extremen Temperaturen. Sie gehen zwar nicht unbedingt gleich kaputt, wenn sie bei Frost gelagert werden, besser ist es dennoch, sie bei Raumtemperatur zu lagern. Das gilt auch für hohe Temperaturen: Sie sollten nicht am Pedelec in der prallen Sonne gelassen werden. Schädlich für die Zellen ist das Laden und Entladen bei Temperaturen unter Null. Gefrorene Akkus müssen vor Gebrauch auf Temperaturen über Null gebracht werden. Die meisten Anbieter grenzen den Temperaturbereich, in dem die Akkus genutzt werden dürfen, auf plus zehn Grad ein.
Tipp: Mit einem zimmerwarmen Akku dürfen Sie auch bei Frost fahren. Die Wärmeentwicklung während der Fahrt genügt, um die Lithium-Zellen auf Betriebstemperatur zu halten. Hauptsache der Akku kühlt während einer Pause nicht aus.
Warum nimmt die Stiftung Warentest zur Energierückgewinnung beim Bremsvorgang nicht Stellung?
Wir hatten bislang noch kein Elektrofahrrad mit einer sogenannten Rekuperationsbremse im Test und können deswegen auch keine Aussagen hierzu treffen.
Welche Vor- und Nachteile hat die Motorposition im Vorderrad, im Tretlager oder im Hinterrad?
Prinzipiell haben alle Motorpositionen Vor- und Nachteile, zum Beispiel beim Schwerpunkt. In unseren jüngsten Tests waren die Komfort- und Trekking-Pedelecs mit Mittelmotor ausgestatten, die meisten davon bewiesen ordentliche Fahreigenschaften. Wohl auch, weil der Mittelmotor für einen tiefen Schwerpunkt sorgt. In früheren Tests haben wir auch Pedelecs mit Front- und Heckmotoren getestet, was teils zu Problemen bei der Gewichtsverteilung führte und das Fahrverhalten verschlechterte. Die Stiftung Warentest rät, unterschiedliche Räder mit verschiedenen Motorvarianten auszuprobieren, um zu erfahren, welches am besten zu ihren Bedürfnissen und ihren Fahrgewohnheiten passt.
Sicherheit
Welchen Helm benötige ich fürs Pedelec, welchen für die schnelleren E-Bikes?
Für die Standard-Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, genügt ein Fahrradhelm zum Test von Fahrradhelmen. Für die schnellen E-Bikes und S-Pedelecs sind wie beim Mofa Motorradhelme vorgeschrieben. Für S-Pedelecs werden mittlerweile aber auch spezielle Helme angeboten. Sie sehen ähnlich aus wie herkömmliche Fahrradhelme, sollen dem Kopf aber eine größere Schutzfläche bieten. Überprüft hat das die Stiftung Warentest bislang nicht.
In früheren Dauertests kam es bei manchen E-Bikes sogar zu Brüchen. Ist die Qualität besser geworden?
Anders als in früheren Tests, kam es in den aktuellen Test von Trekking-Pedelecs (2018) und Komfort-Pedelecs (2020) nicht mehr zu Brüchen. Bei einigen Modellen zeigten sich im Dauertest aber Anrisse – mit der Zeit können sich auch solche Risse zu einem Bruch ausweiten. Bricht zum Beispiel eine Sattelstütze während der Fahrt, kann es für Radelnde richtig gefährlich werden. Grundsätzlich sehen unsere Fahrradexperten aber konstruktive Verbesserungen: So wurden beispielsweise die Querschnitte der Lenkerrohe vergrößert und so stabilisiert. Auch zum Beispiel Bohrungen für Kabel wurden von den stark beanspruchten Ober- oder Unterseiten des Rahmen an dessen Seite verlegt.
Können Elektrofahrräder den Funkverkehr von Rettungsdiensten oder Polizei stören?
Pedelecs sind wegen ihres Elektroantriebs potenzielle Störsender. Ob sie gerade Rettungsdienste oder die Polizei stören, muss im Einzelnen geprüft werden. In einem früheren Tests wurde ein Pedelec von Funkwellen selbst gestört. Das führte zum spontanen Beschleunigen. Weil das letztlich mit einem Griff an die Bremse beherrschbar war, gab es deshalb keine weitere Abwertung.
Was ist von Sets zu halten, mit denen Fahrräder zu E-Bikes umgerüstet werden können?
Bei Nachrüstsets für Fahrräder sehen wir zwei Probleme – ein rechtliches und ein technisches: Pedelecs unterliegen der sogenannten Maschinenrichtlinie. Die Richtlinie soll zu Unfallverhütung beitragen. Dass die Räder den Vorschriften entsprechen, erklärt der „Inverkehrbringer“, zu deutsch der Anbieter, mit seiner „Konformitätserklärung“, erkennbar an der CE-Kennzeichnung am Fahrrad. Zum Elektrofahrrad aufgerüstete Fahrräder haben diese Kennzeichnung nicht, da sie nicht auf ihre Konformität mit der Maschinenrichtlinie geprüft werden. Für Privatpersonen kann das zum Problem werden, wenn sie mit dem selbst gebauten Elektrofahrrad einen Unfall haben oder es verkaufen wollen - dann nämlich müsste die Konformität mit der Maschinenrichtlinie nachgewiesen werden.
Rein technisch: Wir haben solche Nachrüstsets bisher nicht geprüft. Es gibt dazu allerdings gewisse Vorbehalte. Letztlich wird nicht nur der Antrieb selbst geprüft, sondern auch das Fahrrad, in das der Antrieb eingebaut wird. Ob irgendein Fahrrad stabil genug ist, mit dem Elektromotor betrieben zu werden, ist unklar. Wenn aus dem Drahtesel ein Pedelec wird, treten Lasten auf, die das Fahrrad vorher nicht unbedingt aushalten musste. So ist beispielsweise unklar, ob die Bremsen des Fahrrades die tendenziell höheren Geschwindigkeiten zuverlässig abbremsen können.
Rechtliches und Steuerfragen
Muss ich mit meinem E-Bike den Radweg oder die Straße benutzen?
Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Straße. Wo vorhanden, dürfen sie Radwege benutzen. Pflicht ist die Benutzung von Radwegen aber nur dann, wenn sie durch ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund gekennzeichnet sind. Das Schild gibt es in drei Varianten: Radweg, gemeinsamer Fuß- und Radweg sowie getrennter Rad- und Fußweg.
Pedelecs, bei denen der Motor nur bis Tempo 25 unterstützt, gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen auf allen Radwegen benutzt werden.
E-Bikes und die schnellen S-Pedelecs müssen innerorts auf der Straße fahren. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften sind Radwege für schnelle E-Bikes und S-Pedelecs tabu, ebenso Waldwege.
Darf ich Alkohol trinken, wenn ich ein Elektrofahrrad fahre?
Ob mit Motorunterstützung oder ohne – am sichersten fährt, wer nüchtern strampelt.
Fahrer eines E-Bikes und S-Pedelecs werden allerdings von vornherein wie Autofahrer behandelt und schon ab 0,5 Promille Alkohol aus dem Verkehr gezogen. Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit. Ein Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille gilt beim E-Bike wie im Auto als Straftat.
Wer sich dagegen beschwipst auf sein Pedelec schwingt, kann ungestraft davonkommen. Denn ein Fahrrad, dessen Motor den Fahrer nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Strampeln unterstützt, ist kein Kraftfahrzeug (Kfz). Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 4 RBs 47/13). Damit gilt für Elektroräder mit Motorunterstützung bis 25 km/h das, was auch für „normale“ Fahrräder gilt. Als „absolut fahruntüchtig“ gilt, wer 1,6 Promille im Blut hat. Aber auch Fahrer mit weniger Alkohol im Blut können als „relativ fahruntüchtig“ eingestuft werden.
Wer als Fahrradfahrer trotz 1,6 Promille am Verkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Und wer dabei erwischt wird, dem drohen Fahrverbot und Führerschein-Entzug. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt als Ordnungswidrigkeit gelten, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert. In einem solchen Fall muss auch der leicht alkoholisierte Radler mit einem Bußgeld und einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Mögliche Konsequenz: der Verlust des Autoführerscheins.
Der mit 1,6 Promille verhältnismäßig hohe Grenzwert für Radler ist umstritten. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit 1,1 Promille eine Empfehlung für eine neue Promillegrenze an den Bund abgeben. Doch bis ein möglicher neuer Grenzwert gilt, wird es noch einige Zeit dauern.
Ist es rechtlich und versicherungstechnisch legal, ein normales Fahrrad selbst zum Pedelec umzurüsten?
Pedelecs bis Tempo 25 gelten für Versicherer als Fahrräder. Rechtlich ist es jedoch heikel: Im Prinzip ist der Umbau legal, das Gefährt müsste aber unter anderem der Maschinenrichtlinie entsprechen und zum Beispiel höhere Belastungen als ein Fahrrad aushalten. Einen Nachweis darüber bräuchten Sie etwa im Falle eines Unfalls. Anbieter von E-Bikes prüfen standardmäßig, ob ihre Räder die Richtlinien erfüllen – zu erkennen am CE-Zeichen. Für Bastler wäre das kompliziert und teuer.
Fallen E-Bikes unter das Dienstwagen-Privileg?
Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder. Sie können sich Ihr E-Bike also auch vom Arbeitgeber finanzieren lassen. Für wen und ab welchem Preis sich das lohnt, steht in unserem Special Dienstfahrrad.
E-Bike versichern
Brauche ich eine Extra-Haftpflichtversicherung für mein Elektrofahrrad?
Pedelecs, bei denen der Motor nur läuft, wenn der Fahrer selbst tritt, gelten als Fahrräder. Schäden, die ich als Radler anderen zufügen, sind im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine private Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber jeder sollte eine haben. Schließen Sie also dringend eine ab, wenn das bisher nicht geschehen ist.
Alle E-Bikes, die auch ohne Muskelkraft fahren, sowie S-Pedelecs sind dagegen rechtlich und versicherungstechnisch Mofas und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Das Kennzeichen bekommen Sie direkt bei der Versicherung. Die damit verbundene Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung wie bei Kraftfahrzeugen.
Welche Versicherung zahlt wenn das Fahrrad geklaut wird?
Ein Pedelec ist über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass es zu Hause aus Ihrer Wohnung oder dem abgeschlossenen Fahrradkeller gestohlen oder bei einem Einbruch oder durch Feuer beschädigt wird. Damit es auch außer Haus geschützt ist, brauchen Sie einen Fahrradzusatz in Ihrer Hausratversicherung. Dieser Fahrradschutz versichert Ihr Rad dann auch auf der Straße. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass es auch in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versichert ist. Ein Großteil der Hausratversicherer sichert Ihr Rad inzwischen auch in diesen Zeiten ab. Wichtig ist auch eine ausreichend hohe Entschädigungssumme. Meistens wird sie in Prozent der Versicherungssumme angegeben. Manchmal wird eine feste Summe als Obergrenze vereinbart.
Tipp. Gute Fahrradschlösser können verhindern, dass es überhaupt zum Diebstahl kommt. In unserem Test vom Sommer 2017 sind von 20 Modellen 5 gut und ab 30 Euro zu haben (Test Fahrradschlösser).
Welche weitere Versicherung ist sinnvoll?
Sinnvoll für E-Bikes und S-Pedelecs kann eine Teilkaskoversicherung sein, die zusätzlich zur (Pflicht-)Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Damit ist der Diebstahl Ihres E-Bikes oder von Teilen versichert. In der Hausratversicherung sind die schnelleren E-Bikes und S-Pedelecs nicht mit abgedeckt zum Vergleich Hausratversicherung.
Was ist bei Vandalismus, Teilediebstahl und Unfallschäden?
Einen Kaskoschutz gibt es für Fahrräder und Pedelecs nur über eine Fahrradversicherung eines Spezialversicherers. Die Teilkaskoversicherung und die Fahrradversicherung werden pro Fahrrad abgeschlossen. Im Rahmen des Fahrradzusatzes in der Hausratversicherung sind alle Fahrräder der Familienmitglieder bis zur vereinbarten Summe gegen Diebstahl versichert.
Für E-Bikes und S-Pedelecs ist ein Kaskoschutz nur über eine Teilkasko-Police zu erhalten.
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@BRKP49: Bitte klicken Sie auf die Nummer 14 "Heftartikel als PDF", dann bitte etwas nach unten scrollen, dann finden Sie die Dokumente, nun anklicken und links unten sehen Sie den gewünschten Artikel.
@Milirem: Die im Test der Komfort-Pedelecs (2020) geprüften Lithium-Ionen-Akkus haben den heute üblichen Energieinhalt von 500 bis 540 Wattstunden. Wie weit Radler damit kommen, hängt u.a. von der Temperatur, dem Streckenprofil, der Eigenleistung des Fahrers und der Kraftübertragung des Rades ab – vor allem aber von der gewählten Unterstützung des Motors. Viele Pedelec-Anbieter geben die Lebensdauer der Akkus mit 500 bis 1 000 Vollladezyklen an. Selbst wenn man pessimistisch mit 50 Kilometern pro Zyklus rechnet, können 25 000 Kilometer und mehr zusammenkommen. Zur zyklischen Alterung kommt die kalendarische der Akkuzellen. Unabhängig von der Nutzung verlieren sie mit der Zeit Kapazität, einige Prozent Verlust pro Jahr sind möglich. Spätestens nach fünf Jahren ist daher oft ein Ersatzakku fällig. Da wir die Gesamtlebensdauer der Akkus im Rahmen unserer Untersuchung nicht vollständig erfassen können, geht sie in die Bewertung nicht ein. Aber wir freuen uns über entsprechende Hinweise aus der Praxis, die wir an das zuständige Untersuchungsteam zur Diskussion gerne weiterleiten.
Ich habe im Oktober 2017 ein Pedelec mit einem Bosch Performance Line Motor und 500Wh Akku gekauft (Isy N3.8). Im September 2021 (knapp vier Jahre alt und ca. 3.000km)) erlebt der Akku nun einen Sudden Death und Fachhändler erklärt den Akku für tot. Bietet mir neuen Akku für ca. 800,-- an. Gehen derartige Erfahrungen in die Bewertung der Fahrräder und insbesondere der jeweiligen Antriebseinheiten ein?
@thomas_42: Aus marktrelevanter Sicht sind Akkus auf/unter dem Gepäckträger sowie Akkus am Sitzrohr mittlerweile eher die Ausnahme. Dies hat sowohl Design - als auch konstruktive Gründe und schlussendlich auch Einfluss auf die Fahrdynamik. Ist der Akku im Unterrohr verbaut, liegt der Schwerpunkt im Vergleich zu einem Akku auf dem Gepäckträger niedriger und verbessert so das Handling bzw. minimiert die Gefahr des „Flatterns“ bzw. des „Aufschwingens“ des Rades, dies war insbesondere bei Tiefeinsteigern in der Vergangenheit häufig ein Problem. Neben den technischen spielt auch der Designaspekt eine Rolle, da die Tendenz dahin geht, dass man nicht sehen soll, dass es sich um ein Pedelec bzw. E-Bike handelt.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@BRKP49: Bitte klicken Sie auf die Nummer 14 "Heftartikel als PDF", dann bitte etwas nach unten scrollen, dann finden Sie die Dokumente, nun anklicken und links unten sehen Sie den gewünschten Artikel.
Hallo,
Warum kann ich die Tests über die E-Bikes nicht als PDF herunterladen?
Oder bin ich zu Blöd?
@Milirem: Die im Test der Komfort-Pedelecs (2020) geprüften Lithium-Ionen-Akkus haben den heute üblichen Energieinhalt von 500 bis 540 Wattstunden. Wie weit Radler damit kommen, hängt u.a. von der Temperatur, dem Streckenprofil, der Eigenleistung des Fahrers und der Kraftübertragung des Rades ab – vor allem aber von der gewählten Unterstützung des Motors.
Viele Pedelec-Anbieter geben die Lebensdauer der Akkus mit 500 bis 1 000 Vollladezyklen an. Selbst wenn man pessimistisch mit 50 Kilometern pro Zyklus rechnet, können 25 000 Kilometer und mehr zusammenkommen. Zur zyklischen Alterung kommt die kalendarische der Akkuzellen. Unabhängig von der Nutzung verlieren sie mit der Zeit Kapazität, einige Prozent Verlust pro Jahr sind möglich. Spätestens nach fünf Jahren ist daher oft ein Ersatzakku fällig.
Da wir die Gesamtlebensdauer der Akkus im Rahmen unserer Untersuchung nicht vollständig erfassen können, geht sie in die Bewertung nicht ein. Aber wir freuen uns über entsprechende Hinweise aus der Praxis, die wir an das zuständige Untersuchungsteam zur Diskussion gerne weiterleiten.
Ich habe im Oktober 2017 ein Pedelec mit einem Bosch Performance Line Motor und 500Wh Akku gekauft (Isy N3.8). Im September 2021 (knapp vier Jahre alt und ca. 3.000km)) erlebt der Akku nun einen Sudden Death und Fachhändler erklärt den Akku für tot. Bietet mir neuen Akku für ca. 800,-- an.
Gehen derartige Erfahrungen in die Bewertung der Fahrräder und insbesondere der jeweiligen Antriebseinheiten ein?
@thomas_42: Aus marktrelevanter Sicht sind Akkus auf/unter dem Gepäckträger sowie Akkus am Sitzrohr mittlerweile eher die Ausnahme. Dies hat sowohl Design - als auch konstruktive Gründe und schlussendlich auch Einfluss auf die Fahrdynamik. Ist der Akku im Unterrohr verbaut, liegt der Schwerpunkt im Vergleich zu einem Akku auf dem Gepäckträger niedriger und verbessert so das Handling bzw. minimiert die Gefahr des „Flatterns“ bzw. des „Aufschwingens“ des Rades, dies war insbesondere bei Tiefeinsteigern in der Vergangenheit häufig ein Problem. Neben den technischen spielt auch der Designaspekt eine Rolle, da die Tendenz dahin geht, dass man nicht sehen soll, dass es sich um ein Pedelec bzw. E-Bike handelt.