E-Bikes im Test

Expertenwissen rund ums E-Bike

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E-Bikes im Test - Gute City-E-Bikes ab 2 600 Euro

Im Praxis­test. Erfahrene Radlerinnen und Radler legen sich ins Zeug und in die Kurven. © Andreas Labes

Das E-Bike ist von den Straßen und Radwegen nicht mehr wegzudenken. Fragen zu Technik, Sicherheit und Versicherung der Pedelecs bleiben. Wir geben Antworten.

E-Bikes im Test Testergebnisse für 20 E-Bikes

Alle Fragen im Überblick

Was hinter den Begriffen steckt

Was unterscheidet E-Bikes von Pedelecs und S-Pedelecs?

Im Alltags­sprach­gebrauch wird in der Regel nicht differenziert und unter­schiedslos von „E-Bikes“ gesprochen – auch die Stiftung Warentest verwendet die Begriffe synonym. Wenn wir von „E-Bikes“ sprechen, sind in der Regel eigentlich „Pedelecs“ gemeint. Verkehrs- und versicherungs­recht­lich ist diese Unterscheidung jedoch wichtig.

Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Elektrofahr­räder, bei denen der Motor den Radelnden unterstützt, während dieser in die Pedale tritt. Der Elektromotor ist auf eine Leistung von 250 Watt begrenzt und schaltet sich auto­matisch ab, sobald die Radlerin oder der Radler 25 Kilo­meter pro Stunde erreicht hat. Diese Art von Elektrofahr­rädern testet die Stiftung Warentest regel­mäßig.

S-Pedelecs bieten durch ihren Motor eine Unterstüt­zung auch über die Grenze von 25 km/h hinaus, meist bis zu 45 km/h.

E-Bikes fahren im Gegen­satz dazu auch ohne Muskel­kraft. Ähnlich wie ein Mofa hat das E-Bike einen Gashebel am Lenker. Bei ihnen endet die Motor­unterstüt­zung bei 20, 25, zum Teil auch erst bei 45 km/h. Die Motor­leistung reicht bis zu 500 Watt.

Wie Sie sicher ankommen

Welchen Helm brauche ich fürs Pedelec, welchen für die schnel­leren E-Bikes?

Für die Stan­dard-Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützen, genügt ein Fahr­radhelm, hier gehts zum Test von Fahrradhelmen.

Für die schnellen E-Bikes und S-Pedelecs sind wie beim Mofa Motor­radhelme vorgeschrieben. Für S-Pedelecs werden mitt­lerweile aber auch spezielle Helme angeboten. Sie ähneln herkömmlichen Fahrradhelmen, sollen dem Kopf aber eine größere Schutz­fläche bieten. Die Stiftung Warentest hat diese Helme bislang nicht geprüft – wir berichteten aber über einen Test von S-Pedelec-Helmen unserer belgischen Part­ner­organisation Test Achats.

In früheren Dauer­tests kam es bei manchen E-Bikes sogar zu Brüchen. Ist die Qualität besser geworden?

Anders als in früheren Tests kam es in den E-Bikes-Tests 2018 und 2020 nicht mehr zu Brüchen. Bei einigen Modellen zeigten sich in den Dauer­test aber Anrisse, die sich mit der Zeit zu einem Bruch ausweiten können. Bricht zum Beispiel unterwegs die Sattel­stütze, kann es für Radelnde richtig gefähr­lich werden. Im Test 2022 führten wir aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Fahr­rädern keine Dauer­prüfungen durch. 2023 prüften wir die Sattel­stütze inklusive Sattel. Hier kam es bei einem Modell zu einem Riss.

Grund­sätzlich sehen unsere Fahr­radex­perten aber konstruktive Verbesserungen. So wurden beispiels­weise die Quer­schnitte der Lenkerrohe vergrößert und so stabilisiert. Auch wurden zum Beispiel Bohrungen für Kabel von den stark bean­spruchten Ober- oder Unter­seiten des Rahmens an dessen Seite verlegt.

Was ist von Sets zu halten, mit denen Fahr­räder zu E-Bikes umge­rüstet werden können?

Wir haben solche Nach­rüstsets bisher nicht geprüft. Bei Nach­rüstsets für Fahr­räder sehen wir aber grund­sätzlich zwei Probleme – ein recht­liches und ein tech­nisches.

Das recht­liche Problem: Pedelecs unterliegen der sogenannten Maschinen­richt­linie. Die Richt­linie soll zur Unfall­verhütung beitragen. Dass die Räder den Vorschriften entsprechen, erklärt der „Inver­kehr­bringer“, zu deutsch der Anbieter, mit seiner „Konformitäts­erklärung“, erkenn­bar an der CE-Kenn­zeichnung am Fahr­rad. Zum Elektrofahr­rad aufgerüstete Fahr­räder haben diese Kenn­zeichnung nicht, da sie nicht auf ihre Konformität mit der Maschinen­richt­linie geprüft werden. Für Privatpersonen kann das zum Problem werden, wenn sie mit dem selbst gebauten Elektrofahr­rad einen Unfall haben oder es verkaufen wollen – dann nämlich müsste die Konformität mit der Maschinen­richt­linie nachgewiesen werden.

Das tech­nische Problem: Letzt­lich lassen die Anbieter nicht nur den Antrieb selbst prüfen, sondern auch das Fahr­rad, in das der Antrieb einge­baut wird. Ob irgend­ein Fahr­rad stabil genug ist, mit einem Elektromotor betrieben zu werden, ist unklar. Wenn aus dem Draht­esel ein Pedelec wird, treten Lasten auf, die das Fahr­rad vorher nicht unbe­dingt aushalten musste. So ist beispiels­weise unklar, ob die Bremsen des Fahr­rads die tendenziell höheren Geschwindig­keiten zuver­lässig abbremsen können.

Was verkehrs­recht­lich zu beachten ist

Muss ich mit meinem E-Bike den Radweg oder die Straße benutzen?

Fahr­radfahrer gehören grund­sätzlich auf die Straße. Wo vorhanden, dürfen sie Radwege benutzen. Pflicht ist die Benut­zung von Radwegen aber nur dann, wenn sie durch ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund gekenn­zeichnet sind. Das Schild gibt es in drei Varianten: Radweg, gemein­samer Fuß- und Radweg sowie getrennter Rad- und Fußweg.

Pedelecs, bei denen der Motor nur bis Tempo 25 unterstützt, gelten recht­lich als Fahr­räder und dürfen auf allen Radwegen benutzt werden. Diese Art von Elektrofahr­rädern testet die Stiftung Warentest regel­mäßig, wir benutzen synonym auch den Begriff E-Bike.

E-Bikes, die ohne Muskel­kraft fahren, und die schnellen S-Pedelecs müssen inner­orts auf der Straße fahren. Auch außer­halb geschlossener Ortschaften sind Radwege für schnelle E-Bikes und S-Pedelecs tabu, ebenso Wald­wege.

Darf ich Alkohol trinken, wenn ich ein Elektrofahr­rad fahre?

Ob mit Motor­unterstüt­zung oder ohne – am sichersten fährt, wer nüchtern strampelt.

Wer E-Bike oder S-Pedelec fährt, wird allerdings von vorn­herein wie ein Auto­fahrer behandelt und schon ab 0,5 Promille Alkohol aus dem Verkehr gezogen. Er oder sie begeht eine Ordnungs­widrigkeit. Ein Blut­alkohol­gehalt ab 1,1 Promille gilt beim E-Bike wie im Auto als Straftat.

Jemand, der sich dagegen beschwipst auf sein Pedelec schwingt, kann unge­straft davon­kommen. Denn ein Fahr­rad, dessen Motor Fahrerin oder Fahrer nur bis zu einer Geschwindig­keit von 25 km/h beim Strampeln unterstützt, ist kein Kraft­fahr­zeug (Kfz). So entschied das Ober­landes­gericht Hamm (Az. 4 RBs 47/13). Damit gilt für Elektroräder mit Motor­unterstüt­zung bis 25 km/h das, was auch für „normale“ Fahr­räder gilt. Als „absolut fahr­untüchtig“ gilt, wer 1,6 Promille im Blut hat. Aber auch Fahrer mit weniger Alkohol im Blut können als „relativ fahr­untüchtig“ einge­stuft werden.

Wer als Fahr­radfahrer trotz 1,6 Promille am Verkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Wird er dabei erwischt, drohen Fahr­verbot und Führer­schein-Entzug. Aber auch schon ab 0,3 Promille kann die Fahrt als Ordnungs­widrigkeit gelten, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert. In einem solchen Fall muss auch der leicht alkoholisierte Radler mit einem Bußgeld und einer Medizi­nisch-Psycho­logischen Unter­suchung (MPU) rechnen. Mögliche Konsequenz: der Verlust des Auto­führer­scheins.

Der mit 1,6 Promille verhält­nismäßig hohe Grenz­wert für Radler ist umstritten. Die Verkehrs­minister­konferenz hat mit 1,1 Promille eine Empfehlung für eine neue Promille­grenze an den Bund abgeben. Doch bis ein möglicher neuer Grenz­wert gilt, wird es noch einige Zeit dauern.

Ist es recht­lich und versicherungs­tech­nisch legal, ein normales Fahr­rad selbst zum Pedelec umzu­rüsten?

Pedelecs bis Tempo 25 gelten für Versicherer als Fahr­räder. Recht­lich ist es jedoch heikel: Im Prinzip ist der Umbau legal, das Gefährt müsste aber unter anderem der Maschinen­richt­linie entsprechen und zum Beispiel höhere Belastungen als ein Fahr­rad aushalten. Einen Nach­weis darüber bräuchten Sie etwa im Falle eines Unfalls. Anbieter von E-Bikes prüfen stan­dard­mäßig, ob ihre Räder die Richt­linien erfüllen – zu erkennen am CE-Zeichen. Für Bastler wäre das kompliziert und teuer. Siehe auch weiter oben die Frage zum Thema Nach­rüstsets.

Fallen E-Bikes unter das Dienst­wagen-Privileg?

Seit 2012 gilt das Dienst­wagenprivileg auch für Fahr­räder. Sie können sich Ihr E-Bike also auch vom Arbeit­geber finanzieren lassen. Für wen und ab welchem Preis sich das lohnt, steht in unserem Special Dienstfahrrad.

Wie Sie Ihr E-Bike gut versichern

Brauche ich eine Extra-Haft­pflicht­versicherung für mein Elektrofahr­rad?

Pedelecs, bei denen der Motor nur läuft, wenn der Fahrer selbst tritt, gelten als Fahr­räder. Schäden, die ich als Radler anderen zufüge, sind im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung abge­deckt. Eine private Haft­pflicht­versicherung ist keine Pflicht­versicherung, aber jeder sollte sie haben.

Die Stiftung Warentest rät: Schließen Sie also dringend eine private Haft­pflicht­versicherung ab, wenn das bisher nicht geschehen ist.

Alle E-Bikes, die auch ohne Muskel­kraft fahren, sowie S-Pedelecs sind dagegen recht­lich und versicherungs­tech­nisch Mofas und benötigen ein Versicherungs­kenn­zeichen. Das Kenn­zeichen bekommen Sie direkt bei der Versicherung. Die damit verbundene Haft­pflicht­versicherung ist eine Pflicht­versicherung wie bei Kraft­fahr­zeugen.

Welche Versicherung zahlt, wenn das Fahr­rad geklaut wird?

Ein Pedelec ist über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert. Voraus­setzung ist allerdings, dass es zu Hause aus Ihrer Wohnung oder dem abge­schlossenen Fahr­radkeller gestohlen oder bei einem Einbruch oder durch Feuer beschädigt wird. Alternativ ist auch der Abschluss einer Fahrradversicherung möglich (siehe über­nächste Frage).

Damit das E-Bike auch außer Haus geschützt ist, brauchen Sie einen Fahr­radzusatz in Ihrer Hausrat­versicherung. Dieser Fahr­radschutz versichert Ihr Rad dann auch auf der Straße. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass es auch in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr versichert ist. Ein Groß­teil der Hausrat­versicherer sichert Räder inzwischen auch in diesen Zeiten ab.

Wichtig ist auch eine ausreichend hohe Entschädigungs­summe. Meist wird sie in Prozent der Versicherungs­summe angegeben. Manchmal wird eine feste Summe als Ober­grenze vereinbart.

Tipp: Gute Fahr­radschlösser können verhindern, dass es zum Diebstahl kommt. Im Fahrradschloss-Test der Stiftung Warentest treten 81 Fahr­radschlösser an – darunter sind etliche gute und sogar einige sehr gute Modelle.

Welche weitere Versicherung ist sinn­voll?

Sinn­voll für E-Bikes und S-Pedelecs kann eine Teilkasko­versicherung sein, die zusätzlich zur (Pflicht-)Haft­pflicht­versicherung abge­schlossen werden kann. Damit ist der Diebstahl Ihres E-Bikes oder von Teilen versichert. In der Hausrat­versicherung sind die schnel­leren E-Bikes und S-Pedelecs nicht mit abge­deckt. Hier gehts zum Vergleich Hausratversicherung.

Was ist bei Vandalismus, Teilediebstahl und Unfall­schäden?

Ein Kasko­schutz für Fahr­räder und Pedelecs ist nur über eine Fahrradversicherung eines Spezial­versicherers erhältlich. Die Teilkasko­versicherung und die Fahr­radversicherung werden pro Fahr­rad abge­schlossen. Im Rahmen des Fahr­radzusatzes in der Hausrat­versicherung sind alle Fahr­räder der Familien­mitglieder bis zur vereinbarten Summe gegen Diebstahl versichert.

Für E-Bikes und S-Pedelecs ist ein Kasko­schutz nur über eine Teilkasko-Police zu erhalten.

Welche tech­nischen Besonderheiten wichtig sind

Welcher E-Bike-Akku bringt welche Reich­weite?

Die erreich­bare Strecke hängt im wesentlichen vom Energie­inhalt der Akkus ab. Je größer die Watt­stundenzahl (Wh), desto weiter ist grund­sätzlich auch der Aktions­radius. Im Test von Komfort-Pedelecs im Jahr 2020 simulierten wir auf dem Prüf­stand: hügeliges Profil, schlechter Asphalt und eine dauer­hafte Motor­unterstüt­zung von 200 Prozent.

Die Akkus hatten einen Energie­inhalt von 500 bis 540 Watt­stunden und gaben unter diesen anspruchs­vollen Bedingungen ordentliche 47 bis 55 Kilo­meter her. Bei milderen Bedingungen ist auch deutlich mehr drin. Denn neben dem Energie­inhalt des Akkus hängt die Reich­weite unter anderem von Stre­cken­profil, Fahr­verhalten und vor allem der gewählten Unterstüt­zungs­stufe ab.

Gibt es güns­tigere Akkus anderer Hersteller als Alternative zum Originalakku?

Akkus von Dritt­anbietern hat die Stiftung Warentest noch nicht untersucht. Wir können deshalb keine Empfehlung dazu abgeben. Wer darüber nach­denkt, einen solchen Akku einzusetzen, sollte vorher einen Blick in die Garan­tiebedingungen werfen. Mitunter geht durch den Einsatz eines Fremdakkus die Absicherung für das Elektrorad verloren.

Sollten E-Bike-Akkus direkt nach dem Gebrauch aufgeladen werden?

Pedelecs haben in der Regel immer Lithium-Ionen-Akkus. Sie können teil­ent­laden gelagert werden. Bei Teil­entladungen über 50 Prozent sollte der Akku vor der Lagerung geladen werden.

Bei den modernen Akkus gibt es keinen „Memory-Effekt“ mehr. Das heißt, solche Teilladungen schaden den Akku­zellen nicht. Es kommt dadurch nicht mehr zu einem Kapazitäts­verlust. Teil­ent­ladene Lithium-Ionen-Akkus können also ohne Bedenken aufgeladen werden.

Welche Lebens­dauer hat ein E-Bike-Akku?

Viele Pedelec-Anbieter geben die Lebens­dauer der Akkus mit 500 bis 1 000 Voll­ladezyklen an. Die Lebens­dauer des Akkus hängt stark von der Nutzung ab. Selbst wenn man pessi­mistisch mit 50 Kilo­metern pro Zyklus und 500 Zyklen rechnet, können 25 000 Kilo­meter und mehr zusammen­kommen. Zur zyklischen Alterung gesellt sich allerdings noch die kalendarische der Akku­zellen.

Das heißt: Auch unabhängig von der Nutzung verlieren die Zellen mit der Zeit an Kapazität, einige Prozent Verlust pro Jahr sind möglich. Spätestens nach fünf Jahren ist daher oft ein Ersatz­akku fällig.

Wird ein Akku schlecht gepflegt, also zum Beispiel sehr häufig hohen Temperaturen oder Minusgraden ausgesetzt oder komplett leer gefahren und gelagert, kann die Lebens­dauer aber auch deutlich darunter liegen.

Schadet Schnell­laden dem Akku?

Im Test von City-E-Bikes liefern fast alle Anbieter Ladegeräte mit, die mit einem Lade­strom von nur 2 Ampere laden. Dadurch sind die 500-Watt­stunden-Akkus erst nach rund 6,5 Stunden wieder voll. In Pausen unterwegs lässt sich damit keinen nennens­werte Reich­weite nachtanken. Für viele Akkus werden auch Ladegeräte angeboten, die mit 4 oder mehr Ampere Lade­strom arbeiten und entsprechend schneller laden. Im Bosch-System beispiels­weise ist das 4-Ampere-Ladegerät eigentlich das Stan­dard-Gerät

Von „Schnell­laden“ kann bei diesem Lade­strom und der Größe der Akkus aber immer noch nicht die Rede sein. Auch eine Beein­trächtigung der Akku-Lebens­dauer gilt als unwahr­scheinlich. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, kann für den Alltag – etwa das Laden über Nacht − ein 2-Ampere-Ladegerät nutzen und sich zum Beispiel für Touren ein schnel­leres 4-Ampere-Ladegerät zulegen.

Ist ein zweiter Akku ratsam?

Direkt einen zweiten Akku anzu­schaffen sollte wohl­über­legt sein. Zum einen kosten Ersatz­akkus oft mehrere Hundert Euro. Zum anderen verliert der Zweit­akku durch die kalendarische Alterung an Kapazität, obwohl er nicht genutzt wird. Grund­sätzlich ist es daher sinn­voller, einen neuen Akku erst dann anzu­schaffen, wenn er tatsäch­lich gebraucht wird.

Sinn­voll kann die Anschaffung eines Zweit­akkus direkt beim Kauf eines Pedelecs sein, wenn zu befürchten ist, dass der Anbieter nach einigen Jahren keine Akkus mehr zur Verfügung stellen wird oder kann. Denn dann wäre das gesamte Pedelec nach einigen Jahren nur noch ein ziemlich schweres Fahr­rad.

Kann ich den Akku bei Minusgraden am Rad lassen?

Lithium-Ionen-Akkus mögen keinen extremen Temperaturen. Sie gehen zwar nicht unbe­dingt gleich kaputt, wenn sie bei Frost gelagert werden, besser ist es dennoch, sie bei Raum­temperatur zu lagern. Das gilt auch für hohe Temperaturen: Akkus sollten nicht am Pedelec in der prallen Sonne gelassen werden.

Schädlich für die Zellen ist vor allem das Laden und Entladen bei Temperaturen unter Null. Gefrorene Akkus müssen vor Gebrauch auf Temperaturen über Null gebracht werden. Die meisten Anbieter geben die Temperatur, bei der Akkus genutzt werden dürfen, mit mindestens plus zehn Grad an.

Mit dem E-Bike bei Frost fahren?

Mit einem zimmerwarmen Akku können Sie auch bei Frost fahren. Die Wärmeentwick­lung während der Fahrt genügt, um die Lithium-Zellen auf Betriebs­temperatur zu halten. Haupt­sache, der Akku kühlt während einer Pause nicht aus.

Wer mit dem E-Bike regel­mäßig im Winter unterwegs ist, kann sich eine isolierende Hülle für den Akku zulegen. Die Stiftung Warentest gibt weitere Tipps für sicheres Winterradeln mit Fahrrad und E-Bike.

Warum schreibt die Stiftung Warentest nichts zum Thema Energierück­gewinnung beim Brems­vorgang?

Wir haben bislang noch kein Elektrofahr­rad mit einer sogenannten Rekuperations­bremse getestet und können deswegen auch keine Aussagen dazu treffen.

Welche Vor- und Nachteile hat die Position des Motors (Vorderrad, Tret­lager, Hinterrad)?

Prinzipiell haben alle Motor­positionen Vor- und Nachteile, zum Beispiel hinsicht­lich des Schwer­punkts. In unseren Tests waren fast alle Pedelecs mit Mittel­motor ausgestattet, die meisten davon bewiesen ordentliche Fahr­eigenschaften. Wohl auch, weil der Mittel­motor für einen tiefen Schwer­punkt sorgt. Bei zwei sehr güns­tige Modellen im aktuellen Test von City-E-Bikes erschwerte der Front­motor ein sicheres Hand­ling der Räder – allerdings auch aufgrund seiner einfachen Sensorik.

Tipp: Probieren Sie unterschiedliche Räder mit verschiedenen Motor­varianten aus. So finden Sie heraus, welches am besten zu Ihren Bedürf­nissen passt. Mehr zum Thema in unserer Kaufberatung E-Bikes.

E-Bikes im Test Testergebnisse für 20 E-Bikes

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WB1450 am 05.06.2023 um 16:54 Uhr
Test E-Fullys auf CH Kassensturz

Aktuell wurde durch den ADAC, den Schweizer STC und die Schweizer Verbrauchersendung Kassensturz hochwertige E Fullys getestet.
https://www.srf.ch/play/tv/sendung/kassensturz?id=78a6014e-8058-4bdd-88aa-824f846ca6f0

gangl am 29.05.2023 um 11:49 Uhr
Akkupflege, Lebensdauer und Ladungszustand

Sie schreiben, dass man einen Akku nicht leer lagern sollte - das ist richtig. Man sollte einen Akku aber auch nicht mit 100% vollgeladen lagern - das ist genauso schlecht. Idealerweise hält man den Akku immer im Bereich zwischen 20% und 80%. Vollladung nur unmittelbar vor einer langen Tour, bei welcher die Kapazität benötigt wird. Dumm ist nur, dass es für Fahrradakkus bislang keine Ladeelektronik gibt, die eine solche Teilbeladung unterstützt. Bei Smartphones und E-Autos ist man da teilweise schon fortschrittlicher.

tourer55 am 28.05.2023 um 11:40 Uhr
Gewicht kein Thema?

Leider wird dem Thema Gewicht in diesem Artikel nur am Rande etwas Aufmerksamkeit gewidmet. Da gibt es bei E-Bikes enorme Unterschiede. Wenn Sie das Fahrrad auch nur einige Stufen in den Keller tragen müssen oder gar in eine höhere Etage, dann geht das nicht mit einem Schwergewicht. Auch die Mitnahme auf dem Fahrradträger gestaltet sich nicht gerade einfach. Mein E-Bike wiegt unter 20 kg mit Akku und dennoch liegt die Reichweite bei 100 km. Die Qualität ist dennoch hervorragend. Mir ist unverständlich, warum bei Fahrzeugen das Gewicht immer unwichtiger zu sein scheint (SUVs, E-Autos!). Ist es nicht auch eine Frage des Energieverbrauchs, wie viel Masse bewegt werden muss? Auch der Strom muss doch erst mal erzeugt werden und ist leider nur in geringen Ausnahmen zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen.

Malerfritz am 28.05.2023 um 08:03 Uhr
Jup !

Habe vor 3 Jahren mir das Flyer Gotour 6 mit 8 Gang Nabenschaltung zugelegt. Das trotz
der schlechten Beurteilung durch die Stiftung. Fahre jede Woche. 1x Jährich zur Inspektion .
Dann einen für mich passenden Sattel gekauft. Neue -brauchbare -Lenkergriffe.
Eine zusätzliche Satteltasche. Jetzt sind 7000 km abgespult. Kette/Ritzel sind immer noch o.k. Bis dato gab es keine Kostenintensive Reparaturen. Qualität hat eben seinen Preis.
Billig kauft man zwei mal.

Toni-B am 25.05.2023 um 11:19 Uhr
Auswahl der Fahrräder

Sie testen auf der einen Seite "teure" Räder und auf der anderen Seite ganz billige Räder, von denen klar ist, dass sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Es gibt aber sicher in der Klasse von 1600€ bis 2100€ Räder, die es wert wären, erwähnt zu werden und wahrscheinlich für viele Käufer preislich interessanter sind als Räder über 3000€.