Finanztest warnt vor Lottodiensten, die mindestens eines dieser Kriterien erfüllen.
- Anruf. Der Spieler wird von dem Lotto- dienst in seiner Privatwohnung angerufen und hatte vorher keinen Geschäftskontakt zur Gesellschaft.
- Stiftung Warentest. Der Lottodienst behauptet, er sei von der Stiftung Warentest oder Finanztest empfohlen oder mit „gut“ oder „sehr gut“ getestet.
- Werbung. Die Gesellschaft wirbt damit, für Lottoscheine beim Deutschen Lotto- und Totoblock Rabatte zu erhalten.
- Gewinnanteil. Aus Teilnahmebedingungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird nicht deutlich, wie groß der Anteil am Gewinn ist.
- Teilnehmerzahl. Es ist unklar, wie viele Spieler in einer Tippgemeinschaft sind.
- Gewinnzahl. Die Gesellschaft verrät nicht, welche Zahlen getippt werden. In diesem Fall hat der Spieler keine Chance zu sehen, ob er gewonnen hat.
- Nachricht. Gewinner werden nicht automatisch benachrichtigt.
- Treuhänder. Die Tippgemeinschaft setzt einen angeblich unabhängigen Treuhänder ein, der in den Teilnahmebedingungen jedoch nicht namentlich genannt wird. Dieser Unbekannte soll für die Tippgemeinschaft die Lottoscheine kaufen und die Gewinne auszahlen.
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