
Muss Strafe zahlen: Mobilcom-Debitel machte seinen Kunden Angebote per Telefon, obwohl diese nicht zugestimmt haben. © picture alliance / Geisler-Fotopress
„Sind Sie mit Ihrem Vertrag und mit unserem Service zufrieden?“ Anrufe mit solchen Fragen sind nur zulässig, wenn Kunden vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Die Bundesnetzagentur hat wegen unerlaubten Werbeanrufen nun eine Strafe gegen den Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel verhängt. Das Tochterunternehmen von Freenet soll 145 000 Euro Strafe zahlen.
Unerwünschte Anrufe
Mobilcom-Kunden hatten sich bei der Bundesnetzagentur über eine Vielzahl an Werbeanrufen beschwert. Oft wurde ihnen im Anschluss an die Anrufe ein Abonnement untergeschoben – etwa für Hörbücher, Zeitschriften, Video-on-Demand-Dienste oder Handyversicherungen. Das passierte auch, wenn Kunden das Abo abgelehnt oder nur um Zusendung von Informationsmaterial gebeten hatten. Zum Teil folgten auch weitere Werbeanrufe, nachdem Mobilcom-Kunden solche Anrufe bereits schriftlich untersagt hatten.
Versteckte Klauseln
Die Bundesnetzagentur wirft Mobilcom vor, dass sich im Kleingedruckten ihrer Mobilfunkverträge eine vorformulierte Werbezustimmung versteckt. Kunden können nur schwer erkennen, dass sie mit dem Vertragsabschluss nicht nur Werbung des Anbieters, sondern auch auch Werbeanrufe von Drittanbietern zu unterschiedlichen Produkten zulassen. Dem Gesetz nach sind Unternehmen jedoch verpflichtet, bei jedem Werbeanruf sicherzustellen, dass eine Einwilligung des Kunden vorliegt. Die Bundesnetzagentur hat das Bußgeld in Höhe von 145 000 Euro verhängt, weil das Unternehmen mit intransparenten und verschleiernden Vertragsklauseln gearbeitet hatte.
Service-Anrufe können auch Werbung sein
Bereits im September 2019 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Entscheidung der Vorinstanz zu Werbeanrufen. Ein Kunde ließ es einem Versicherungsmakler gerichtlich untersagen, ihn telefonisch zu kontaktieren. Das Gericht führte zur Begründung aus: Wenn ein solcher Anruf auch dazu diene, dem Kunden bei Bedarf ein neues Angebot zu unterbreiten, handle es sich um unerlaubte Telefonwerbung. Hätten Kunden Anrufen nicht zugestimmt, müssten Versicherungsmakler sie auf anderem Wege beraten und betreuen (Az. 15 U 37/19).
Tipp: In der Regel können Sie einen Vertrag, den Sie am Telefon abgeschlossen haben, 14 Tage lang widerrufen. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen ein Vertrag untergeschoben wurde. Wenn Sie sich durch Werbeanrufe belästigt fühlen, in die Sie nicht eingewilligt haben, können Sie dies der Bundesnetzagentur melden.
Diese Meldung ist erstmals am 12. November 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 10. August 2020 aktualisiert.
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