
Achtung, Abofalle! Prüfen Sie Ihre Handyrechnung auf unbekannte Drittanbieterleistungen. © iStockphoto / MonthiraYodtiwong
Mobilfunkfirmen verdienen weiterhin an Drittanbieter-Leistungen, einige verstoßen gar gegen geltendes Recht. Bestehende Regeln werden immer wieder ausgehebelt.
Mobiles Bezahlen über die Mobilfunkrechnung
Über die Mobilfunkrechnung können Kunden das bezahlen, was sie per Handy im Internet gekauft oder abonniert haben, etwa Spiele oder Videos. Dieser Betrag wird zusammen mit den Telefonkosten vom Konto abgebucht. Das kann sinnvoll sein, etwa beim Bezahlen von Parktickets, Fahrkarten und Zeitschriftenartikeln aus dem Netz. Doch die Gefahr, in eine Abofalle zu geraten, ist groß. Da meist auch andere Zahlmethoden – etwa über die Kreditkarte oder Paypal – angeboten werden, ist es sinnvoll, eine Drittanbietersperre einzurichten.
Neue Regel soll Handy-Abofalle Riegel vorschieben
Seit Jahren beschweren sich Kunden, dass ihnen Käufe untergeschoben werden – also dass sie für Dinge zur Kasse gebeten werden, die sie nie gekauft haben. Deshalb müssen Mobilfunkfirmen seit 1. Februar 2020 beim Abschluss eines Abos das sogenannte Redirect-Verfahren einsetzen. Wenn Kunden bei einem Drittanbieter auf ihrem Smartphone durch Anklicken etwas abonnieren, beispielsweise Videos oder Börsennews, werden sie auf eine Internetseite des Mobilfunkanbieters umgeleitet. Hier schließen die Kunden den Kauf dann ab – per Klick auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“. Das Verfahren hat die staatliche Aufsicht, die Bundesnetzagentur, vorgeschrieben. Für Einzelkäufe sind auch andere Verfahren erlaubt, sofern sie sicher sind. Doch noch immer werden Kunden betrogen, wie wir aus Leserzuschriften wissen
Unser Rat
Nicht zahlen. Zahlen Sie auf keinen Fall, wenn Sie nichts bestellt haben. Bestreiten Sie schriftlich bei Mobilfunkfirma und Drittanbieter, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief.
Vorgehensweise. Mobilfunkanbieter wimmeln häufig Kunden ab, wenn diese sich gegen Abofallen wehren. Im Unterartikel So wehren Sie sich gegen Abzocke zeigen wir Ihnen typische Fälle, erklären die Rechtslage und sagen, wie Sie in welchem Fall gegenüber Mobilfunkfirmen am besten argumentieren.
Mobilfunkanbieter. Seit Februar 2020 muss der Anbieter nach Ihrer Reklamation unrechtmäßig abgebuchtes Geld für angebliche „Leistungen“ Dritter „unbürokratisch“ auf der nächsten Handyrechnung gutschreiben. Tut er das nicht, haken Sie nach. Verlangen Sie, dass das Geld Ihnen wieder gutgeschrieben wird.
Bank. Sagt der Mobilfunkanbieter die Gutschrift nicht binnen zwei Wochen zu, lassen Sie den gesamten abgebuchten Rechnungsbetrag von Ihrer Bank zurückholen. Überweisen Sie dann nur den Betrag für die eigentlichen Telefonkosten – abzüglich des Gelds für Drittanbieter. Achten Sie darauf, dass Sie mit den eigentlichen Telefonkosten nicht in Rückstand geraten.
Anrufe. Kommunizieren Sie nur schriftlich. Sparen Sie sich Anrufe beim Drittanbieter. Dort werden Sie abgewimmelt, so die Erfahrung vieler Finanztest-Leser. Dies gilt oft auch für Anrufe beim Mobilfunkanbieter. Auch hier gilt: Schriftlich an ihn wenden!
Beweis. Lassen Sie sich nicht beirren, wenn Ihr Anbieter als angeblichen Bestellbeweis nur eine unplausible Zusammenstellung von Zahlen und Buchstaben vorlegt. Das ist kein Beweis, dass Sie wissentlich und willentlich etwas bestellt haben. Nachweise für eine angebliche Bestellung sind manipulierbar. Dies zeigen Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf gegen Verantwortliche des Drittanbieters Cellfish (Az. 50 C 248/17 und Az. 24 C 451/16).
Anzeige. Zeigen Sie den Anbieter der „Leistung“, die Sie nicht bestellt haben, wegen Betrugs bei der Polizei an. (Gewusst wie: Online Anzeige erstatten).
Beschwerde. Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de). Achtung: Beantragen Sie keine Schlichtung, sondern reichen Sie Beschwerde ein. Sonst werden Sie aus formalen Gründen abgewiesen.
Sperre. Lassen Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter unbedingt eine Drittanbietersperre einrichten. Er ist dazu verpflichtet, wenn Sie dies online, per E-Mail oder telefonisch verlangen. So sind Sie sicher vor Überraschungen. Sie muss auch dann greifen, wenn der „Leistungsanbieter“ selbst eine Mobilfunkfirma ist. Sie können andere Bezahlformen nutzen, etwa eine Bezahl-App, Kreditkarte oder Paypal.
Einflussnahme. Seit Jahren verhindern Mobilfunkfirmen einen wirksamen Kundenschutz beim Bezahlen über die Smartphonerechnung. Wenden Sie sich als Betroffene an Ihren örtlichen Bundestagsabgeordneten; machen Sie ihn auf das Problem aufmerksam, um eine Verbesserung zu bewirken.
So funktioniert das Geschäft mit den Handybestellungen
Drei Firmen sind am Geschäft mit Drittanbietern beteiligt. Und alle drei verdienen – auch an ungewollten Käufen: Mobilfunkfirma, Abrechnungsdienstleister und Drittanbieter.

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Mobilfunkfirmen geben vor, dass es sich beim mobilen Bezahlen nur um eine Angelegenheit zwischen Kunden und Drittanbietern handelt. Trotzdem treiben sie Drittanbieterforderungen dreist ein, verärgern selbst treue Kunden, überziehen sie mit Mahnungen und schrecken auch vor Anschlusssperrungen nicht zurück. Der Grund: Mobilfunkfirmen verdienen kräftig an diesem Geschäft. Dahinter steckt dieses Prinzip: Mobilfunkfirma, Drittanbieter und ein dazwischen geschalteter Abrechnungsdienstleister (Aggregator) teilen das Geld untereinander auf. Diese Bezahlform bietet allerdings seit jeher Möglichkeiten für Betrug.
Neue Vorgabe soll Kundenrechte stärken
Laut Vorgabe der Bundesnetzagentur sollen Mobilfunkfirmen endlich das tun, was sie nach geltendem Recht schon immer hätten tun müssen: Kunden nicht abwimmeln, sondern sich um ihre Reklamationen kümmern (So wehren Sie sich gegen Abzocke). Nach einer Reklamation bei ihrer Mobilfunkfirma sollen Kunden das Geld bis zu einem Betrag von 50 Euro unbürokratisch zurückerhalten. Dies gilt allerdings nur, wenn das Redirect-Verfahren beim Bezahlen nicht angewandt wurde oder sich die Kunden nicht vorher beim Drittanbieter mit einem Benutzernamen registriert hatten.
Große Schlupflöcher für Betrug
Doch der neue Schutz ist lückenhaft. Dies zeigen Beschwerden von Mobilfunknutzerinnen, die sich an uns gewandt haben. Bei Monika Bierbaum griff die Betrugsmasche sogar, obwohl ihre Sim-Karte nie in einem Handy stecken. Über die Sim-Karte können nicht nur seriöse Drittanbieter sondern auch Betrüger-Firmen auf die Telefonnummer zugreifen und dann über die Handyrechnung Geld kassieren. Mobilcom-Debitel (MD) berechnete Bierbaum 70,80 Euro für “Drittanbieter-Sonderdienste“ der Schweizer Firma IntermaxGroup. Doch Bierbaum hat ihre Sim-Karte und die dazu gehörige Telefonnummer nie genutzt.
Abzocke über ungenutzte Sim-Karte
Sie hatte die Sim-Karte im Jahr 2011 bekommen, als sie bei Vodafone einen Festnetzanschluss abschloss. MD-Kunden telefonieren über das Vodafone-Netz. „Die Karte war in dem Vertragspaket enthalten“, sagt Bierbaum. Das Paketangebot sei damals günstiger gewesen als der Festnetzanschluss allein. 2011 hatte Bierbaum noch kein Handy. Heute telefoniert sie mobil über einen anderen Anbieter als MD. „Die eingeschweißte Sim-Karte liegt seit zehn Jahren in der Schublade“. Dennoch bekam sie eine Rechnung von MD.
Mobilfunkanbieter wimmeln Kunden ab
Bei Reklamationen wimmeln Mobilfunkanbieter Kunden oft mit dieser Begründung ab: Die Rechnung sei richtig, „da Ihre Rufnummer Ihrer Sim-Karte eindeutig zugeordnet werden kann“. Das stimmt: Zweck einer Sim-Karte ist es, den Mobilfunknutzer seiner Telefonnummer zuzuordnen, um die Telefonkosten korrekt abzurechnen. Rein technisch gesehen reicht diese Zuordnung also, um Geld für „Drittanbieterleistungen“ mit der Handyrechnung abzubuchen. Allerdings ist dies nicht erlaubt.
Regelung wird ausgehebelt
Die Bundesnetzagentur hat für das mobile Bezahlen die oben erwähnten Verfahren vorgeschrieben, an die Mobilfunkfirmen seit Februar 2020 gebunden sind. Doch diese Regelung wird immer wieder ausgehebelt; auch bei Annedore Probeck, Ines Thirmeyer und Claudia Engemann. Probeck fand auf der Rechnung von Congstar, einer Marke des Telefonriesen Telekom, insgesamt mehr als 16 Euro für Spiele. Ihre Beschwerden bei Congstar über den nicht gewollten Kauf bei Google Play im irischen Dublin waren zunächst erfolglos.
Geld zurück nach Finanztest-Anfrage
Unsere Frage, wie der Betrag auf die Mobilfunkrechnung gekommen ist, konnte die Telekom nicht schlüssig beantworten: Beim Kauf „scheinen verschiedene Apps genutzt worden zu sein“, so ein Sprecher. Nichts Genaues weiß man also nicht. Nach unserer Anfrage bei der Telekom bekam die Kundin den Betrag erstattet.
So ging die Sache schließlich auch für Ines Thirmeyer aus. Sie hatte angeblich per Handy ein „Action Sparabo“ beim Anbieter Mload abgeschlossen. Dafür wurden ihr 26 mal 4,99 Euro mit ihren Handyrechnungen abgebucht, insgesamt knapp 130 Euro. Sie beschwerte sich bei ihrem Mobilfunkunternehmen Mobilcom-Debitel und verlangte, dass ihr das Geld erstattet wird.
Keine Beweise für Bestellung eines Abos
Sie habe mit ihrem Handy „definitiv kein Abo abgeschlossen“, beteuert Thirmeyer. „Ich habe nie erfahren, was genau ich angeblich bestellt habe“, sagt sie. Doch Mobilcom-Debitel stellte sich stur: „Eine Gutschrift erfolgt nicht.“ Erst als sich Finanztest einschaltete, bekam die Kundin ihr Geld zurück.
Einen schlüssigen Beweis für eine Abobestellung der Kundin lieferte Mobilcom-Debitel nicht. Das Unternehmen beantwortete auch nicht unsere Frage, welches von der Bundesnetzagentur erlaubte Bestellverfahren bei Thirmeyer angewandt wurde.
Mobilcom fordert Geld für sich selbst
In der Kommunikation mit Ines Thirmeyer verwickelte sich Mobilcom-Debitel in Widersprüche. So schrieb die Firma an ihre Kundin, sie weise die „durch den Drittanbieter abgerechneten Leistungen“ nur auf der Rechnung aus und fordere das Geld ein. „Die Leistung von Mobilcom-Debitel beschränkt sich ausschließlich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs.“ In einer anderen Mail von Mobilcom-Debitel an die Kundin ist dann nicht mehr von einem Drittanbieter die Rede, sondern von angeblich abonnierten „Infodiensten“ oder „Mehrwertdiensten“. Weiter heißt es: „Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass die aktivierte Drittanbietersperre für solche Dienste nicht greift.“
Der Anbieter Mload gehört zu Mobilcom-Debitel, wie ein Blick ins Impressum auf der Internetseite zeigt. Also: Mobilcom-Debitel fordert hier nicht Geld – wie zunächst behauptet – für einen anderen Anbieter, sondern für sich selbst. Und die Kundin konnte diese unerwünschten „Dienste“ zunächst nicht sperren, obwohl sie ein Recht auf eine Drittanbietersperre hat (siehe „Unser Rat“).
Drittanbietersperre auch für „eigene Dienste“
Nachdem test.de bei Mobilcom-Debitel und der Bundesnetzagentur nachgefragt hatte, bewegte sich etwas: „Zwischenzeitlich gewährleisten die Mobilfunkunternehmen auch für eigene, den Drittanbieterleistungen vergleichbare Dienstangebote eine Sperrmöglichkeit im Sinne der Drittanbietersperre nach § 45 d Absatz 3 Telekommunikationsgesetz“, schrieb uns die Bundesnetzagentur. „Die Sperre ist eingerichtet“, sagt ein Sprecher von Mobilcom-Debitel. „Wenn ein Kunde im Kundenservice eine Drittanbietersperre wünscht, wird die neue Sperre ebenfalls von den betreuenden Agenten gesetzt.“ Kunden sollten darauf achten, dass auch „eigene Dienste“ ihres Mobilfunkanbieters gesperrt werden.
Leseraufruf – Schreiben Sie uns!
Welche Erfahrungen haben Sie seit Februar 2020 mit unerwünschten Drittanbietern auf Ihrer Handyrechnung gemacht? Hat sich Ihr Mobilfunkanbieter um Ihre Reklamation gekümmert oder hat er Sie an den Drittanbieter verwiesen? Hat er das für Drittanbieter abgebuchte Geld auf der neuen Rechnung unbürokratisch gutgeschrieben? Schreiben Sie uns bitte Ihre Erfahrungen:
Wirrwarr der Anbieter
Ähnlich erging es Klarmobil-Kundin Claudia Engemann. Auch sie hat nach ihren Angaben nichts bestellt, doch Klarmobil verlangte insgesamt rund 80 Euro für „Mehrwertdienste“. Dabei handele es sich „um den Dienst Vodafone Games Flat, den Sie über uns durch die Bereitstellung unseres Technologiepartners Vodafone gebucht haben“, so Klarmobil. Dieser Mobilfunkanbieter nutzt das Vodafone-Netz. Als Engemann nicht zahlte, bekam sie Mahnungen, inklusive Hinweis auf Inkasso und Anschlusssperre.
Dabei war sie mit den eigentlichen Telefonkosten gar nicht im Rückstand. Eine Sperre des Mobilfunkanschlusses wäre daher in diesem Fall rechtswidrig. Dies gilt schon für die Androhung, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 6 U 147/18). Als Finanztest nachfragte, schrieb Klarmobil der Kundin bereits abgebuchtes Geld gut und verzichtete auf weitere Forderungen. Nachweis für eine Bestellung? Fehlanzeige.
Untätige Aufsicht
Auch Beschwerden bei der staatlichen Aufsicht können im Sande verlaufen, wie wir von Leserinnen und Lesern wissen. Claudia Engemann erhielt am 20. Juli 2020 von der Bundesnetzagentur zwar eine Eingangsbestätigung für ihre Beschwerde. Doch danach bloß Schweigen. So war es auch bei anderen Mobilfunkkunden, die sich an Finanztest gewandt haben, beispielsweise Bruno Deyda und Corinna Sokoll. Telekom-Kunde Varol Toron wurde von der Bundesnetzagentur gar an die Drittanbieter verwiesen.
Mobilfunkfirmen müssen sich um Beschwerden kümmern
Wie bereits erwähnt, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrer seit Februar 2020 geltenden Regelung ausdrücklich, dass sich Verbraucher nicht an den Drittanbieter wenden müssen. Vielmehr haben sich die Mobilfunkfirmen um die Beschwerde zu kümmern. Dies ist auch geltende Rechtsprechung (Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. III ZR 58/06 sowie Urteil des Landgerichts Potsdam, Az. 2 O 340/14). Offenbar kennt die Bundesnetzagentur ihre eigenen Bestimmungen nicht. Sie wendet sie jedenfalls hier nicht an, um dem Kunden zu helfen.
Kein Wunder, dass Kunden resignieren. „Von der Bundesnetzagentur kann ich keine Reaktion feststellen. Wir haben aufgegeben“, schreibt uns Bruno Deyda. Corinna Sokoll bekam ihr Geld zurück, als Finanztest bei Klarmobil nachfragte. Von der Bundesnetzagentur gab es als Antwort auf ihre Beschwerde nur eine Eingangsbestätigung.
Unerwünschte Abos auch per Werbeanruf
Mit unerwünschten Werbeanrufen werden Menschen ebenfalls in Abofallen gelockt. So liegen uns Beschwerden von Mobilcom-Debitel-Kunden vor, denen Hörbuch- oder Streaming-Abos untergejubelt wurden, obwohl sie nichts kaufen wollten. Dies geht aus uns vorliegenden Aufzeichnungen der Kundengespräche hervor. Erst als 8,99 Euro für ein Hörbuch von „24 symbols“ auf der übernächsten Handyrechnung auftauchten, wurde die Kundin in diesem Beispiel stutzig. Die Bundesnetzagentur hat bereits ein Bußgeld gegen Mobilcom-Debitel verhängt. Doch genutzt hat das offenbar kaum.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
Lesebrief von Kashifa Molek in 5/2022, S.07
Das Vorgehen ist immer das gleiche. Der Trick besteht darin, dass im Vorfeld des Telefonats darauf hingewiesen wird, dass Gespräche zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden. Die sind dann wirklich anonymisiert und kein Mensch will sie je finden.
Das Ergebnis des Verkaufsgesprächs wird dann aufgezeichnet, man muss während der Aufzeichnung mehrfach zustimmen. Auf Nachfrage heißt es, diese Gespräche werden 3 Jahre aufbewahrt, weil sie zum Vertrag gehören, und jederzeit herangezogen werden können!?! Die Verträge die danach kommen, weichen vom Inhalt des Verkaufsgesprächs ab. Trotz vieler Telefonate danach, dabei sind die Vodafoneleute auch nicht mehr so freundlich, und vieler Mails bekommt man die zugesagten Details nicht mehr! Obwohl ich die Daten und Namen der Telefon-Verkäufer durchgegeben habe, heißt es, die Aufnahmen liegen nicht vor?
Wie nennt man sowas? Ist es Betrug, Versehen, raffiniertes Vorgehen, Täuschung!?!
Unter dem folgenden Link finden Betroffene ein Formular, um sich bei der Bundesnetzagentur über eine Handy-Abofalle zu beschweren. Darüber informieren Sie die Bundesnetzagentur über die Abofalle und das amt kann prüfen, ob es aufsichtsrechtlich gegen einen Anbieter vorgeht:
www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form14Drittanbieter/node.html
Ein zweites Beschwerdeformular leitet den Weg in die außergerichtliche Schlichtung ein. Das ist eine kostenlose Möglichkeit, einen Streit mit dem Anbieter zu klären, wenn die Beschwerde beim Anbieter direkt keinen Erfolg hatte:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html
Solange die Frist zum Widerruf der Sepa-Lastschrift nicht überschritten ist, kann man sich den bezahlten Rechnungsbetrag insgesamt auch über die Bank zurückholen.
Wichtig: Überweisen Sie den zu Recht geforderten Betrag der Rechnung umgehend. Hier müssen Sie genau rechnen, auch was die Mehrwertsteuer betrifft.
Hallo,
auch bei uns ist es zur Abofalle gekommen.
Seit einigen Monaten wurden bei dem Handy meines minderjährigen Sohnes Beträge über Drittanbieterleistungen abgezogen.
Es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen, auch eine Recherche auf dem Handy (SMS) oder der Mail lief ins Leere, es gab keine Hinweise auf ein zufällig abgeschlossenes Abo.
Ich habe mich soweit an alle hier aufgeführten Tipps gehalten, einen Musterbrief gesendet, darauf hingewiesen das mein Sohn minderjährig ist und wirklich gegen alles Einspruch erhoben.
Ich habe ebenfalls mit der Zurückbuchung gedroht und mich an die Bundesnetzagentur gewandt.
Leider ist bisher nichts passiert, der Anbieter sperrt sich und ich habe nicht die Mittel um ein Mahnverfahren zu führen oder gar vors Gericht zu gehen.
Welche Möglichkeiten bleiben mir jetzt ? Kommen die wirklich damit durch ? Können Sie mir in dieser Situation helfen ?
Ich bin wirklich mit meiner Weisheit am Ende und habe das Geld schon abgeschrieben.