
Betrug. Zu Hause treffen Pakete mit nicht bestellter Ware ein.
Betrügerische Firmen verschicken Pakete an Empfänger, die nichts bestellt haben. Darin befinden sich etwa Cremes, Lippenstifte, Parfüm, Unterwäsche oder billige Elektroartikel. Beigelegt ist eine Rechnung, oft über 40 oder 50 Euro, teils ist die Summe aber auch deutlich höher. Überweisen sollen die überraschten Empfänger innerhalb von 14 Tagen. Wer nicht rechtzeitig zahlt – so droht der Absender – muss mit einem Mahnverfahren, Inkasso, Gerichtsvollzieher und der Pfändung des Kontos rechnen.
Wer nichts bestellt hat, braucht nichts zu tun
Bei so viel Druck werden manche Empfänger unsicher: Hat vielleicht ein Familienmitglied etwas bestellt oder man selbst im Internet versehentlich falsch geklickt? Die Absender lassen sich meist nicht kontaktieren, sie sitzen oft im Ausland und wechseln häufig den Namen.
Tipp: Wer sicher ist, nichts bestellt zu haben, kann sich beruhigt zurücklehnen. Unbestellte Ware muss man nicht zurücksenden. Empfänger dürfen sie behalten, wegwerfen oder selber nutzen und verbrauchen. Nur wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum handelt, beispielsweise einen Zahlendreher in der Hausnummer, sollte man dem Absender Bescheid geben und das Paket zur Abholung bereithalten.