Haltbarkeit: Mit der „langfristigen Lebenszeit“ eines Implantats sind zehn Jahre und mehr gemeint. Nach zehn Jahren sollte über einen Austausch entschieden werden, sagen Experten.
Kennzeichnung: Herstellername, Kennnummer des Implantats, Angaben zur Füllung, Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum. Sterile Packungen müssen ein „Haltbarkeitsdatum“ tragen.
Arzt: Wie viele dieser Operationen hat der Arzt bereits durchgeführt? Umfassende Aufklärung der Patientin über Konsequenzen und Risiken der Operation, notwendige Kontrolluntersuchungen. Zwischen Erstberatung und Implantation sollten drei Monate Bedenkzeit liegen. Der EU-Katalog schlägt bis zu sechs Wochen vor. Pro Jahr sollte eine Nachuntersuchung stattfinden.
Recht: Ärzte haften für Fehler bei der Operation, Hersteller des Implantats für das Produkt.
Brustkrebsfrüherkennung: Die Implantate, die Implantathülle, die Verkapselung, der Austritt von Implantatflüssigkeit in das Gewebe erschweren die Früherkennungsdiagnostik.
Weitere Tipps:
- Auf Schönheitsreisen und (Brust-)Operationen im Ausland verzichten – schon wegen rechtlicher Probleme und organisatorischer Schwierigkeiten bei Zwischenfällen und Beschwerden.
- Fragen Sie vor der Operation die Kasse oder Versicherung, ob sie bei Problemen bei den Implantaten ohne medizinische Indikation (Schönheitsoperation) notwendige Nachfolgeoperationen überhaupt übernimmt.
- Wird wegen eines Schadens am Implantat ein Austausch notwendig, lassen Sie sich das defekte Produkt aushändigen. Es sollte in Ihrem Besitz bleiben.
- Krebspatientinnen sollten sich zur psychosozialen Therapie und Betreuung an Krankenhäuser wenden, die sich spezialisiert haben und entsprechende Nachbetreuungsleistungen anbieten.
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- Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
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