Halt­barkeit von Lebens­mitteln Nicht gleich wegwerfen

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Halt­barkeit von Lebens­mitteln - Nicht gleich wegwerfen

Lang­lebig. Lebens­mittel in Gläsern sind in der Regel noch lange nach Ablauf des Mindest­halt­barkeits­datums genieß­bar. © Alamy

Lebens­mittel sind teurer geworden – und landen dennoch jenseits des Halt­barkeits­datums oft im Müll. Wer prüft, was noch genieß­bar ist, spart Ressourcen und Geld.

Mindest­halt­barkeit: Das steht dahinter

Rund 78 Kilogramm: So viele Lebens­mittel werfen Verbrauche­rinnen und Verbraucher in Deutsch­land jähr­lich pro Kopf weg. Vieles davon wäre noch genieß­bar. Das belastet das Portemonnaie – sowie die Umwelt: Jähr­lich entstehen Millionen Tonnen Treib­hausgase zu viel und Millionen Kubik­meter Wasser werden umsonst verbraucht. Auch Dünge­mittel, Pestizide sowie Energie werden vergeudet. Eine der Ursachen für Lebens­mittel­abfälle: falsch verstandene Mindest­halt­barkeit.

Mindest­halt­barkeits- oder Verbrauchs­datum – ein wichtiger Unterschied

  • „Mindestens halt­bar bis ...“ bedeutet: Das Produkt soll bis zu dem angegebenen Mindest­halt­barkeits­datum (MHD) einwand­frei sein. Bis dahin garan­tiert der Hersteller die volle Qualität. Danach verdirbt das Lebens­mittel nicht schlag­artig, kann also – eventuell mit Qualitäts­abstrichen – noch genieß­bar sein. Zum Über­prüfen hilft nur: Schauen, schnuppern, schme­cken.
  • „Zu verbrauchen bis ...“ muss auf sehr leicht Verderb­lichem wie Rohmilch, Hähnchenschenkeln und Hackfleisch stehen. Auch auf frischer Bratwurst, gekühltem Lachs oder küchen­fertig abge­packtem Salat ist häufig ein Verbrauchs­datum zu finden. Anders als beim MHD darf diese Ware nach Ablauf nicht mehr verkauft werden. Auch vom Verzehr ist dann abzu­raten.

Hersteller legen die Fristen fest

Wie lange Lebens­mittel halt­bar sind, legen die Hersteller fest – so wie sie es für vertret­bar halten. Das Dilemma: Kunden wünschen meist frische Produkte, der Handel oft sehr halt­bare, um sie lange verkaufen zu können. Entscheidend für die Fristen sind vor allem Herstellung und Rezeptur – etwa wie stark ein Produkt erhitzt wurde oder ob es Konservierungs­stoffe enthält.

Das Datum gilt nicht für angebrochene Produkte

Wichtig zu wissen: Das MHD gilt immer für das unge­öffnete Produkt. Es hilft nicht weiter bei der Frage, ob ein angebrochenes Glas Apfelmus im Kühl­schrank noch genieß­bar ist. Sind Gläser, Flaschen, Tetra­packs oder Dosen erst mal geöffnet, beginnt der Verderb. Der geht mal schneller, mal lang­samer.

Ketchup zum Beispiel kann ­– da er erhitzt wurde und konservierenden Essig enthält – im Kühl­schrank noch nach einem halben Jahr in Ordnung sein. Apfelmus oder Wurst halten nur wenige Tage durch. Hinweise zu Lagerbedingungen und -zeit bei Geöff­netem sparen sich die Anbieter aber meist.

Wenn es kein Halt­barkeits­datum gibt

Manche Produkte sind vom MHD befreit: unjodiertes Salz und Zucker etwa. Auch Unver­packtes wie unver­arbeitetes Obst und Gemüse und frische Back­waren dürfen ohne MHD verkauft werden (Wie lose Ware gekennzeichnet sein muss). Das gilt auch für verpacktes unver­arbeitetes Obst und Gemüse. Hier soll der Kunde per Augen­schein entscheiden, ob die Ware noch genieß­bar ist.

Tipp: Bei Klarsicht­schalen mit empfindlichen Früchten oder auch Tomaten lohnt es sich, sie zu wenden. Oft schlummert Verschimmeltes unerkannt auf dem Boden.

Die Ausdauernden: Diese Lebens­mittel halten oft länger als angegeben

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Gut für den Vorrat. Konserven und trockene Lebens­mittel halten besonders lange – wenn sie dunkel, trocken und nicht zu warm lagern. © Getty Images

Lebens­mittel mit besonders langem Atem

Diese Produkte sind oft über das MHD hinaus noch genieß­bar. Voraus­setzung: Sie wurden nicht geöffnet oder beschädigt sowie richtig gelagert.

  • Zucker und unjodiertes Salz (ohne Zusätze wie Kräuter)
  • Weißer Reis, Nudeln (außer Voll­korn-, Eiernudeln und frische Pasta) und Mehl (außer Voll­korn­mehl)
  • Mineralwasser, vor allem in Glasflaschen
  • Konserven in Dosen und Gläsern, Tiefkühl­produkte
  • Essig wie Balsamico, Frucht­saft wie Apfelsaft und Öl wie Olivenöl
  • Senf, Konfitüre und Honig
  • Milch­produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Butter

Manche dieser Produkte sind nach Tagen oder Wochen noch unbe­denk­lich, einige sogar Monate und Jahre – Richt­werte dazu finden sich etwa bei den Verbraucherzentralen. Einen Lang­zeit-Labortest der Halt­barkeit hat das Greenpeace Magazin durch­geführt: Demnach war zum Beispiel Käse in Scheiben noch 22 Tage nach Ablauf des MHDs genieß­bar, Salami in Scheiben sogar 85 Tage.

Verläss­liche allgemeine Aussagen, wie lange bestimmte Lebens­mittel nach Über­schreiten des MHD halt­bar sind, lassen sich jedoch nicht treffen. Das hängt von vielen Faktoren ab und kann bei Lebens­mitteln gleicher Art schwanken.

Konserven eignen sich für den Vorrat

Die Mindest­halt­barkeit von Voll­konserven beträgt teil­weise mehrere Jahre. Theore­tisch sind sie fast unbe­grenzt halt­bar, selbst mit Fleisch werden sie nicht gesund­heits­schädlich. Mit der Zeit leidet allerdings der Genuss, denn es ändern sich – je nach Produkt – Konsistenz, Farbe und Geschmack.

Tipp: Sehen Sie sich nach dem Öffnen den Inhalt an; schnuppern und schme­cken Sie und entsorgen Sie die Ware im Zweifels­fall. Gewölbte Dosen und Gläser, bei denen der Vakuum­verschluss nicht mehr dicht sitzt, gehören in den Müll, hier drohen gefähr­liche Keime.

Trocken­produkte sind nahezu ewig halt­bar

Je weniger Feuchtig­keit, desto schlechter können sich Verderb­niskeime vermehren. Zucker und Salz sind praktisch unbe­grenzt halt­bar. Ideal für den Vorrat sind auch Mehl, Nudeln oder Reis. Zwar tragen auch sie ein Mindest­halt­barkeits­datum, das können Sie aber meist groß­zügig über­schreiten, solange der Geschmack weiterhin in Ordnung ist.

Tipp: Voll­korn­reis, -nudeln und -mehl sind anfäl­liger: Sie enthalten zum Teil noch den Keimling mit natürlichem Fett, das nach einigen Monaten ranzig werden kann. Auch bei Eiernudeln sollten Sie das Mindest­halt­barkeits­datum beachten.

Tiefgekühltes ist oft Monate länger halt­bar

Eisige Temperaturen verzögern das Wachs­tum von Verderb­niskeimen. Ewige Frische garan­tieren sie allerdings nicht: So kann Spinat oder Rotkohl mit der Zeit Geschmack und Vitamine verlieren.

Tipp: Wenn Sie Aufgetautes zubereitet und erhitzt haben, können Sie Reste wieder einfrieren. Erneutes Frosten ist besser, als wert­volle Lebens­mittel wegzuwerfen. Ausgenommen davon sind leicht verderb­liche Lebens­mittel wie roher Fisch und rohes Fleisch.

Milch und Milch­produkte nach dem MHD probieren

Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir sind unge­öffnet meist noch Tage nach dem MHD genieß­bar, oft auch länger. Durch den Gehalt an Milchsäure haben sie teil­weise einen natürlichen Säure­schutz. Ein Geruchs- und Geschmacks­test lohnt sich.

Auch frische Milch hält oft ein paar Tage länger. Inzwischen stehen auf einigen Packungen Hinweise wie „oft länger halt­bar“. H-Milch über­steht sogar rund fünf Monate ungekühlt, gehört geöffnet aber in den Kühl­schrank.

Butter kann im Kühl­schrank mehrere Wochen lagern. Solange sie nicht ranzig riecht und schmeckt, können Sie sie noch essen. Noch besser: Portions­weise einfrieren.

Die Empfindlichen: Bei diesen Produkten das Datum nicht ausreizen

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Leicht verderb­lich. Rohe, frische Fisch- und Fleisch­stücke sowie rohe Erzeug­nisse daraus sollten möglichst schnell zubereitet werden. © Adobe Stock

Lebens­mittel, die anfäl­lig für Verderb sind

Diese Produkte sollten besser einige Tage vor Ablauf des Verbrauchs­datums oder des Mindest­halt­barkeits­datums verzehrt werden – keinesfalls danach:

  • Fisch
  • Fleisch, insbesondere Hack­fleisch
  • Wurst aus dem Kühl­regal
  • Rohmilchkäse
  • küchen­fertig abgepackter Salat

Fisch und Fleisch – je frischer, desto besser

Ob MHD oder Verbrauchs­datum – unsere Tests zeigen: Bei empfindlicher Ware aus dem Kühl­regal wie Fleisch, Wurst, Fisch sollte man die Frist nicht ausreizen, auch wenn alles so kühl lagert, wie es die Hersteller empfehlen. Die Keimbelastung kann am Mindest­halt­barkeits­datum schon recht hoch sein. Hack­fleisch ist besonders empfindlich: Nur unter Schutz­atmosphäre verpackt hält es länger als einen Tag. Zu den länger halt­baren Wurst­waren gehören Salami oder Gepökeltes.

Tipp: Erhitzen Sie Fleisch heiß und lange genug, sodass es im Inneren für mindestens zwei Minuten 70 Grad heiß ist. Das tötet nahezu alle Krank­heits­erreger ab. Verdorbenes Fleisch erkennen Sie an einer schmierigen Oberfläche und einem unangenehmen, süßlichen oder stark säuerlichen Geruch.

Für Roh-Ei-Speisen nur frische Eier nehmen

Eier sind laut Aufdruck vom Legedatum an mindestens vier Wochen halt­bar. Doch nach Über­schreiten des Mindest­halt­barkeits­datums sollten Eier nur durch­erhitzt verzehrt werden. Sie könnten krankmachende Salmonellen mitbringen. Gefähr­lich werden die in rohen Eiern.

Tipp: Für Rezepte wie Mousse au chocolat oder Tiramisu nur ganz frische Eier nehmen, Speisen nur kurz ungekühlt lassen.

Sonderfall Schimmel: Wann Speisen nicht mehr zu retten sind

Schimmelpilze können Gifte produzieren, die etwa der Leber schaden und teils krebs­er­regend wirken. Die Pilz­sporen können sich unsicht­bar im ganzen Lebens­mittel ausbreiten und blühen bei Raum­temperatur so richtig auf. Je mehr Feuchtig­keit enthalten ist, desto höher das Schimmelrisiko. Kochen oder Backen kann Schimmelpilzgiften wenig anhaben. In seltenen Fällen leistet Schimmel auch Gutes: In Edelschimmel-Käse wie Roquefort und Gorgonzola sorgt er erst für den richtigen Geschmack.

Schimmeliges Brot lässt sich nicht retten

Altba­ckenes Brot und trockene Brötchen lassen sich noch zu Gerichten verarbeiten (Clever Reste verwerten). Sobald aber Schimmel bei Back­waren sicht­bar ist, ganz wegwerfen – auch bei kleinen Flecken. Die Gifte können sich schon unsicht­bar verteilt haben.

Tipp: Brot bei schimmel­fördernder Sommer­wärme notfalls im Kühl- oder Gefrier­schrank lagern. Brot­kasten mit Essig auswischen, der hemmt Schimmel.

Faules Obst und Gemüse aussortieren

Fauls­tellen können Schimmelgifte enthalten. Treten sie an Äpfeln, Birnen, Pfirsichen und Saftreichem wie Tomaten auf, gehören diese in den Biomüll (Dieser Abfall gehört in die Biotonne). Einzelne schimmelige Früchte wie Erdbeeren, Weintrauben oder Mandarinen aus größeren Packungen aussortieren. Bei angedrücktem, aber noch nicht schimmeligem Obst und Gemüse können Sie Druck­stellen abschneiden. Den Rest sofort essen oder verarbeiten – dann kann sich Schimmel gar nicht erst bilden.

Joghurt und Konfitüre mit Schimmel entsorgen

Auch wenn aus Früchten hergestellte Produkte wie Konfitüre, Apfelmus, Säfte oder Sirup schimm­lig sind, ist es ratsam, sie komplett zu entsorgen. Ebenso gehören Joghurt oder Quark mit Schimmel an der Oberfläche in den Müll. Setzt sich hingegen bei Joghurt etwas Flüssig­keit ab, ist das unbe­denk­lich – es handelt sich um Molke.

Bei Nüssen auf schwarze Verfärbungen achten

Vor allem in Pistazien, Walnüssen, Para- und Erdnüssen können besonders gefähr­liche Schimmelpilzgifte – so genannte Aflatoxine – stecken. Bei Schimmel und schwarzen Verfärbungen – auch an der Schale – wegwerfen. Was bitter, muffig oder fremd schmeckt, ausspucken und nicht hinunter­schlu­cken.

Halt­barkeit verlängern: So lagern Sie Lebens­mittel richtig

Vorzeitigem Verderb lässt sich vorbeugen. Mit diesen Tipps holen Sie das Beste aus Ihren Lebens­mitteln heraus.

Empfindliches durch­gehend kühlen

Schnell Verderb­liches wie Fisch oder Fleisch auf schnellstem Weg und in der Kühltasche nach Hause trans­portieren. Dort gehört es in die kälteste Zone des Kühl­schranks – meist unten auf der Glasplatte oder im Kalt­lagerfach (Kühlschrank richtig einräumen).

Spezielle Thermo­meter zeigen, wo es im Kühl­schrank wie kalt ist. Frische Hähnchenschenkel schaffen das Verbrauchs­datum nur bei 2 bis 4 Grad Celsius. So kalt ist es nicht in allen Zonen des Kühl­schranks. Dazu kommt: Nicht alle Kühl­schränke sind kalt genug einge­stellt.

Tipp: Gute und energiesparende Kühl­schränke und Kühl-Gefrier­kombinationen finden Sie in unserem Kühlgeräte-Test.

Richtig verpacken

Um Schimmel zu vermeiden, Käse nicht luft­dicht verpacken: Denn er gibt Feuchtig­keit ab und diese muss entweichen. Am besten in Käsepapier wickeln. Ganzer Käse hält länger als in Scheiben geschnittener.

Wurst­aufschnitt dagegen sollten Sie in eine dicht schließende Verpackung umfüllen. Damit Reste im Kühl­schrank nicht austrocknen, immer alles gut abdecken.

Wärme und Licht vermeiden

Wärme und Licht fördern Vitamin­abbau und Verderb. Himbeeren, Spinat oder Brokkoli sollten daher in den Kühl­schrank. Kühle, dunkle und trockene Vorrats­kammern oder Keller sind dagegen für Kartoffeln, Zwiebeln oder Knoblauch ideal. Sie können im Kühl­schrank anfangen zu schimmeln, bei rohen Kartoffeln kann der Geschmack leiden.

Tipp:Bananen oder Zitrusfrüchte lagern vorzugs­weise bei Raum­temperatur.

Einfrieren verzögert Verderb

Zu viel gekauft oder gekocht? Wenn Sie absehen, dass Sie Brot, Butter, Margarine oder Steaks nicht zeit­nah verzehren, retten Sie die Lebens­mitteln durch Einfrieren.

Schi­cken Sie auch Kaffeebohnen, Nüsse ohne Schale, Kräuter, Obst und gekochte Speisen ins Eis – am besten portioniert. Wichtig ist eine Verpackung, die vor allem vor Austrocknen und Aroma­verlust schützt. Gemüse vor dem Einfrieren blanchieren (So frieren Sie Lebensmittel richtig ein).

Tipp: Gefrier­schrank und Gefriertruhe? Wie Sie das richtige Tiefkühlgerät finden, steht in unserem Gefrierschrank-Test.

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9 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.04.2023 um 12:27 Uhr
MHD und Verbrauchsdatum

@kweyers: Das MHD gilt nur für ungeöffnete Originalverpackungen. Einmal aufgemacht, gelangen Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen hinein und verursachen bzw. beschleunigen den Verderb. Das MHD dient dann nur noch der Orientierung, gilt aber nicht mehr als eine Art Garantie.
Entnehmen Sie die Gurken immer mit einer sauberen Gabel und stellen Sie das Gurkenglas baldmöglichst wieder in den Kühlschrank, so vermeiden Sie einen vorschnellen Verderb. Solange das Gurkenwasser klar ist und keine Veränderung von Geruch und Geschmack festzustellen sind, können Sie Ihre Essiggurken bedenkenlos genießen.
Achtung: Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z.B. Fleisch und Fisch) ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf dieses Datums ist von einem Verzehr abzuraten.

kweyers am 01.04.2023 um 11:13 Uhr
Verbrauchstdatum

Auf vielen Produkten findet man mittlerweile vage Angaben wie "nach dem Öffnen innerhalb weniger Tage aufbrauchen".
Versuchen sich die Hersteller so aus der Verantwortung zu stehlen?
Ich finde es absurd wenn z.B. auf einem Glas Essiggurken steht, dass man es innerhalb einer Woche aufbrauchen soll. Wer macht so etwas? Gerade für Singles ist das unsinnig.
Was steckt dahinter? Und wieso wird das in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt?

Gelöschter Nutzer am 19.02.2023 um 12:12 Uhr
Die Politiker schlafen

Toller Artikel der Stiftung. Mit wertvollen und wichtigen Hinweisen. Herzlichen Dank dafür. Meiner Ansicht nach sollte die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD überprüft und gezielt abgeschafft werden. Natürlich nicht für alle Lebensmittel. Aber so benötigen Vollkonserven zum Beispiel mit Sicherheit kein MHD. Wie dieser Artikel vollkommen zurecht schreibt, sind Vollkonserven unbeschädigt praktisch unbegrenzt lagerfähig. Auch nach Jahrzehnten sind Vollkonserven problemlos zu genießen. Voraussetzung ist eine unbeschädigte Dose. Und der Geschmack wird natürlich mit der Zeit nicht besser. Hier kann die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD problemlos entfallen. Warum geschieht dies nicht? Es gibt noch sehr viele andere Lebensmittel und Bereiche, wo eine Angabe des MHD , zumindest verpflichtend, nicht nötig ist. Auch hier könnten Anpassungen erfolgen. Aber unsere Politiker tun mal wieder nichts.

sabinebeate49 am 07.01.2023 um 12:38 Uhr
Geruchssinn verloren

So geht es leider vielen Personen, sie haben den Geruchssinn und damit ist auch der Geschmackssinn eingeschränkt. Das kann an Corona liegen oder einfach am Alter oder an einer anderen Erkrankung der Atemorgane - so wie bei mir.
Deshalb halte ich nichts davon, das MHD einfach abzuschaffen. Besser ist es zu lernen, damit sinnvoll umzugehen.

halsbandschnaepper am 14.12.2022 um 17:06 Uhr
"noch Tage nach dem MHD genieß­bar"

"Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir sind unge­öffnet meist noch Tage nach dem MHD genieß­bar, oft auch länger."
Solche Aussagen sind lächerlich. Also ob das MHD ein magisches Datum wäre. Nichts mit Tage. Wenn die Kühlkette eingehalten wurde sind diese Produkte 100 % noch einige Wochen später noch genießbar, wenn nicht gar Monate.