Lebensmittel sind teurer geworden – und landen dennoch jenseits des Haltbarkeitsdatums oft im Müll. Wer prüft, was noch genießbar ist, spart Ressourcen und Geld.
Mindesthaltbarkeit: Das steht dahinter
Rund 78 Kilogramm: So viele Lebensmittel werfen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland jährlich pro Kopf weg. Vieles davon wäre noch genießbar. Das belastet das Portemonnaie – sowie die Umwelt: Jährlich entstehen Millionen Tonnen Treibhausgase zu viel und Millionen Kubikmeter Wasser werden umsonst verbraucht. Auch Düngemittel, Pestizide sowie Energie werden vergeudet. Eine der Ursachen für Lebensmittelabfälle: falsch verstandene Mindesthaltbarkeit.
Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum – ein wichtiger Unterschied
„Mindestens haltbar bis ...“ bedeutet: Das Produkt soll bis zu dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) einwandfrei sein. Bis dahin garantiert der Hersteller die volle Qualität. Danach verdirbt das Lebensmittel nicht schlagartig, kann also – eventuell mit Qualitätsabstrichen – noch genießbar sein. Zum Überprüfen hilft nur: Schauen, schnuppern, schmecken.
„Zu verbrauchen bis ...“ muss auf sehr leicht Verderblichem wie Rohmilch, Hähnchenschenkeln und Hackfleisch stehen. Auch auf frischer Bratwurst, gekühltem Lachs oder küchenfertig abgepacktem Salat ist häufig ein Verbrauchsdatum zu finden. Anders als beim MHD darf diese Ware nach Ablauf nicht mehr verkauft werden. Auch vom Verzehr ist dann abzuraten.
Hersteller legen die Fristen fest
Wie lange Lebensmittel haltbar sind, legen die Hersteller fest – so wie sie es für vertretbar halten. Das Dilemma: Kunden wünschen meist frische Produkte, der Handel oft sehr haltbare, um sie lange verkaufen zu können. Entscheidend für die Fristen sind vor allem Herstellung und Rezeptur – etwa wie stark ein Produkt erhitzt wurde oder ob es Konservierungsstoffe enthält.
Das Datum gilt nicht für angebrochene Produkte
Wichtig zu wissen: Das MHD gilt immer für das ungeöffnete Produkt. Es hilft nicht weiter bei der Frage, ob ein angebrochenes Glas Apfelmus im Kühlschrank noch genießbar ist. Sind Gläser, Flaschen, Tetrapacks oder Dosen erst mal geöffnet, beginnt der Verderb. Der geht mal schneller, mal langsamer.
Ketchup zum Beispiel kann – da er erhitzt wurde und konservierenden Essig enthält – im Kühlschrank noch nach einem halben Jahr in Ordnung sein. Apfelmus oder Wurst halten nur wenige Tage durch. Hinweise zu Lagerbedingungen und -zeit bei Geöffnetem sparen sich die Anbieter aber meist.
Wenn es kein Haltbarkeitsdatum gibt
Manche Produkte sind vom MHD befreit: unjodiertes Salz und Zucker etwa. Auch Unverpacktes wie unverarbeitetes Obst und Gemüse und frische Backwaren dürfen ohne MHD verkauft werden (Wie lose Ware gekennzeichnet sein muss). Das gilt auch für verpacktes unverarbeitetes Obst und Gemüse. Hier soll der Kunde per Augenschein entscheiden, ob die Ware noch genießbar ist.
Tipp: Bei Klarsichtschalen mit empfindlichen Früchten oder auch Tomaten lohnt es sich, sie zu wenden. Oft schlummert Verschimmeltes unerkannt auf dem Boden.
Die Ausdauernden: Diese Lebensmittel halten oft länger als angegeben
Manche dieser Produkte sind nach Tagen oder Wochen noch unbedenklich, einige sogar Monate und Jahre – Richtwerte dazu finden sich etwa bei den Verbraucherzentralen. Einen Langzeit-Labortest der Haltbarkeit hat das Greenpeace Magazin durchgeführt: Demnach war zum Beispiel Käse in Scheiben noch 22 Tage nach Ablauf des MHDs genießbar, Salami in Scheiben sogar 85 Tage.
Verlässliche allgemeine Aussagen, wie lange bestimmte Lebensmittel nach Überschreiten des MHD haltbar sind, lassen sich jedoch nicht treffen. Das hängt von vielen Faktoren ab und kann bei Lebensmitteln gleicher Art schwanken.
Konserven eignen sich für den Vorrat
Die Mindesthaltbarkeit von Vollkonserven beträgt teilweise mehrere Jahre. Theoretisch sind sie fast unbegrenzt haltbar, selbst mit Fleisch werden sie nicht gesundheitsschädlich. Mit der Zeit leidet allerdings der Genuss, denn es ändern sich – je nach Produkt – Konsistenz, Farbe und Geschmack.
Tipp: Sehen Sie sich nach dem Öffnen den Inhalt an; schnuppern und schmecken Sie und entsorgen Sie die Ware im Zweifelsfall. Gewölbte Dosen und Gläser, bei denen der Vakuumverschluss nicht mehr dicht sitzt, gehören in den Müll, hier drohen gefährliche Keime.
Trockenprodukte sind nahezu ewig haltbar
Je weniger Feuchtigkeit, desto schlechter können sich Verderbniskeime vermehren. Zucker und Salz sind praktisch unbegrenzt haltbar. Ideal für den Vorrat sind auch Mehl, Nudeln oder Reis. Zwar tragen auch sie ein Mindesthaltbarkeitsdatum, das können Sie aber meist großzügig überschreiten, solange der Geschmack weiterhin in Ordnung ist.
Tipp: Vollkornreis, -nudeln und -mehl sind anfälliger: Sie enthalten zum Teil noch den Keimling mit natürlichem Fett, das nach einigen Monaten ranzig werden kann. Auch bei Eiernudeln sollten Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum beachten.
Tiefgekühltes ist oft Monate länger haltbar
Eisige Temperaturen verzögern das Wachstum von Verderbniskeimen. Ewige Frische garantieren sie allerdings nicht: So kann Spinat oder Rotkohl mit der Zeit Geschmack und Vitamine verlieren.
Tipp: Wenn Sie Aufgetautes zubereitet und erhitzt haben, können Sie Reste wieder einfrieren. Erneutes Frosten ist besser, als wertvolle Lebensmittel wegzuwerfen. Ausgenommen davon sind leicht verderbliche Lebensmittel wie roher Fisch und rohes Fleisch.
Milch und Milchprodukte nach dem MHD probieren
Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir sind ungeöffnet meist noch Tage nach dem MHD genießbar, oft auch länger. Durch den Gehalt an Milchsäure haben sie teilweise einen natürlichen Säureschutz. Ein Geruchs- und Geschmackstest lohnt sich.
Auch frische Milch hält oft ein paar Tage länger. Inzwischen stehen auf einigen Packungen Hinweise wie „oft länger haltbar“. H-Milch übersteht sogar rund fünf Monate ungekühlt, gehört geöffnet aber in den Kühlschrank.
Butter kann im Kühlschrank mehrere Wochen lagern. Solange sie nicht ranzig riecht und schmeckt, können Sie sie noch essen. Noch besser: Portionsweise einfrieren.
Die Empfindlichen: Bei diesen Produkten das Datum nicht ausreizen
Ob MHD oder Verbrauchsdatum – unsere Tests zeigen: Bei empfindlicher Ware aus dem Kühlregal wie Fleisch, Wurst, Fisch sollte man die Frist nicht ausreizen, auch wenn alles so kühl lagert, wie es die Hersteller empfehlen. Die Keimbelastung kann am Mindesthaltbarkeitsdatum schon recht hoch sein. Hackfleisch ist besonders empfindlich: Nur unter Schutzatmosphäre verpackt hält es länger als einen Tag. Zu den länger haltbaren Wurstwaren gehören Salami oder Gepökeltes.
Tipp: Erhitzen Sie Fleisch heiß und lange genug, sodass es im Inneren für mindestens zwei Minuten 70 Grad heiß ist. Das tötet nahezu alle Krankheitserreger ab. Verdorbenes Fleisch erkennen Sie an einer schmierigen Oberfläche und einem unangenehmen, süßlichen oder stark säuerlichen Geruch.
Für Roh-Ei-Speisen nur frische Eier nehmen
Eier sind laut Aufdruck vom Legedatum an mindestens vier Wochen haltbar. Doch nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums sollten Eier nur durcherhitzt verzehrt werden. Sie könnten krankmachende Salmonellen mitbringen. Gefährlich werden die in rohen Eiern.
Tipp: Für Rezepte wie Mousse au chocolat oder Tiramisu nur ganz frische Eier nehmen, Speisen nur kurz ungekühlt lassen.
Sonderfall Schimmel: Wann Speisen nicht mehr zu retten sind
Schimmelpilze können Gifte produzieren, die etwa der Leber schaden und teils krebserregend wirken. Die Pilzsporen können sich unsichtbar im ganzen Lebensmittel ausbreiten und blühen bei Raumtemperatur so richtig auf. Je mehr Feuchtigkeit enthalten ist, desto höher das Schimmelrisiko. Kochen oder Backen kann Schimmelpilzgiften wenig anhaben. In seltenen Fällen leistet Schimmel auch Gutes: In Edelschimmel-Käse wie Roquefort und Gorgonzola sorgt er erst für den richtigen Geschmack.
Schimmeliges Brot lässt sich nicht retten
Altbackenes Brot und trockene Brötchen lassen sich noch zu Gerichten verarbeiten (Clever Reste verwerten). Sobald aber Schimmel bei Backwaren sichtbar ist, ganz wegwerfen – auch bei kleinen Flecken. Die Gifte können sich schon unsichtbar verteilt haben.
Tipp: Brot bei schimmelfördernder Sommerwärme notfalls im Kühl- oder Gefrierschrank lagern. Brotkasten mit Essig auswischen, der hemmt Schimmel.
Faules Obst und Gemüse aussortieren
Faulstellen können Schimmelgifte enthalten. Treten sie an Äpfeln, Birnen, Pfirsichen und Saftreichem wie Tomaten auf, gehören diese in den Biomüll (Dieser Abfall gehört in die Biotonne). Einzelne schimmelige Früchte wie Erdbeeren, Weintrauben oder Mandarinen aus größeren Packungen aussortieren. Bei angedrücktem, aber noch nicht schimmeligem Obst und Gemüse können Sie Druckstellen abschneiden. Den Rest sofort essen oder verarbeiten – dann kann sich Schimmel gar nicht erst bilden.
Joghurt und Konfitüre mit Schimmel entsorgen
Auch wenn aus Früchten hergestellte Produkte wie Konfitüre, Apfelmus, Säfte oder Sirup schimmlig sind, ist es ratsam, sie komplett zu entsorgen. Ebenso gehören Joghurt oder Quark mit Schimmel an der Oberfläche in den Müll. Setzt sich hingegen bei Joghurt etwas Flüssigkeit ab, ist das unbedenklich – es handelt sich um Molke.
Bei Nüssen auf schwarze Verfärbungen achten
Vor allem in Pistazien, Walnüssen, Para- und Erdnüssen können besonders gefährliche Schimmelpilzgifte – so genannte Aflatoxine – stecken. Bei Schimmel und schwarzen Verfärbungen – auch an der Schale – wegwerfen. Was bitter, muffig oder fremd schmeckt, ausspucken und nicht hinunterschlucken.
Haltbarkeit verlängern: So lagern Sie Lebensmittel richtig
Vorzeitigem Verderb lässt sich vorbeugen. Mit diesen Tipps holen Sie das Beste aus Ihren Lebensmitteln heraus.
Empfindliches durchgehend kühlen
Schnell Verderbliches wie Fisch oder Fleisch auf schnellstem Weg und in der Kühltasche nach Hause transportieren. Dort gehört es in die kälteste Zone des Kühlschranks – meist unten auf der Glasplatte oder im Kaltlagerfach (Kühlschrank richtig einräumen).
Spezielle Thermometer zeigen, wo es im Kühlschrank wie kalt ist. Frische Hähnchenschenkel schaffen das Verbrauchsdatum nur bei 2 bis 4 Grad Celsius. So kalt ist es nicht in allen Zonen des Kühlschranks. Dazu kommt: Nicht alle Kühlschränke sind kalt genug eingestellt.
Tipp: Gute und energiesparende Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen finden Sie in unserem Kühlgeräte-Test.
Richtig verpacken
Um Schimmel zu vermeiden, Käse nicht luftdicht verpacken: Denn er gibt Feuchtigkeit ab und diese muss entweichen. Am besten in Käsepapier wickeln. Ganzer Käse hält länger als in Scheiben geschnittener.
Wurstaufschnitt dagegen sollten Sie in eine dicht schließende Verpackung umfüllen. Damit Reste im Kühlschrank nicht austrocknen, immer alles gut abdecken.
Wärme und Licht vermeiden
Wärme und Licht fördern Vitaminabbau und Verderb. Himbeeren, Spinat oder Brokkoli sollten daher in den Kühlschrank. Kühle, dunkle und trockene Vorratskammern oder Keller sind dagegen für Kartoffeln, Zwiebeln oder Knoblauch ideal. Sie können im Kühlschrank anfangen zu schimmeln, bei rohen Kartoffeln kann der Geschmack leiden.
Tipp:Bananen oder Zitrusfrüchte lagern vorzugsweise bei Raumtemperatur.
Einfrieren verzögert Verderb
Zu viel gekauft oder gekocht? Wenn Sie absehen, dass Sie Brot, Butter, Margarine oder Steaks nicht zeitnah verzehren, retten Sie die Lebensmitteln durch Einfrieren.
Schicken Sie auch Kaffeebohnen, Nüsse ohne Schale, Kräuter, Obst und gekochte Speisen ins Eis – am besten portioniert. Wichtig ist eine Verpackung, die vor allem vor Austrocknen und Aromaverlust schützt. Gemüse vor dem Einfrieren blanchieren (So frieren Sie Lebensmittel richtig ein).
Tipp: Gefrierschrank und Gefriertruhe? Wie Sie das richtige Tiefkühlgerät finden, steht in unserem Gefrierschrank-Test.
- Zero Waste: Die gute alte Sitte, Nahrungsmittel abfallfrei zu verarbeiten, liegt wieder im Trend. Tipps für Spargelreste, welke Blätter und altes Brot.
- Der Kühlschrank hat verschiedene Temperaturzonen, denn warme Luft steigt nach oben. Wir zeigen Ihnen, was wohin gehört – und welche Lebensmittel keine Kühlung vertragen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 03.04.2023 um 12:27 Uhr
MHD und Verbrauchsdatum
@kweyers: Das MHD gilt nur für ungeöffnete Originalverpackungen. Einmal aufgemacht, gelangen Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen hinein und verursachen bzw. beschleunigen den Verderb. Das MHD dient dann nur noch der Orientierung, gilt aber nicht mehr als eine Art Garantie. Entnehmen Sie die Gurken immer mit einer sauberen Gabel und stellen Sie das Gurkenglas baldmöglichst wieder in den Kühlschrank, so vermeiden Sie einen vorschnellen Verderb. Solange das Gurkenwasser klar ist und keine Veränderung von Geruch und Geschmack festzustellen sind, können Sie Ihre Essiggurken bedenkenlos genießen. Achtung: Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z.B. Fleisch und Fisch) ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf dieses Datums ist von einem Verzehr abzuraten.
Auf vielen Produkten findet man mittlerweile vage Angaben wie "nach dem Öffnen innerhalb weniger Tage aufbrauchen". Versuchen sich die Hersteller so aus der Verantwortung zu stehlen? Ich finde es absurd wenn z.B. auf einem Glas Essiggurken steht, dass man es innerhalb einer Woche aufbrauchen soll. Wer macht so etwas? Gerade für Singles ist das unsinnig. Was steckt dahinter? Und wieso wird das in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt?
Toller Artikel der Stiftung. Mit wertvollen und wichtigen Hinweisen. Herzlichen Dank dafür. Meiner Ansicht nach sollte die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD überprüft und gezielt abgeschafft werden. Natürlich nicht für alle Lebensmittel. Aber so benötigen Vollkonserven zum Beispiel mit Sicherheit kein MHD. Wie dieser Artikel vollkommen zurecht schreibt, sind Vollkonserven unbeschädigt praktisch unbegrenzt lagerfähig. Auch nach Jahrzehnten sind Vollkonserven problemlos zu genießen. Voraussetzung ist eine unbeschädigte Dose. Und der Geschmack wird natürlich mit der Zeit nicht besser. Hier kann die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD problemlos entfallen. Warum geschieht dies nicht? Es gibt noch sehr viele andere Lebensmittel und Bereiche, wo eine Angabe des MHD , zumindest verpflichtend, nicht nötig ist. Auch hier könnten Anpassungen erfolgen. Aber unsere Politiker tun mal wieder nichts.
So geht es leider vielen Personen, sie haben den Geruchssinn und damit ist auch der Geschmackssinn eingeschränkt. Das kann an Corona liegen oder einfach am Alter oder an einer anderen Erkrankung der Atemorgane - so wie bei mir. Deshalb halte ich nichts davon, das MHD einfach abzuschaffen. Besser ist es zu lernen, damit sinnvoll umzugehen.
"Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir sind ungeöffnet meist noch Tage nach dem MHD genießbar, oft auch länger." Solche Aussagen sind lächerlich. Also ob das MHD ein magisches Datum wäre. Nichts mit Tage. Wenn die Kühlkette eingehalten wurde sind diese Produkte 100 % noch einige Wochen später noch genießbar, wenn nicht gar Monate.
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@kweyers: Das MHD gilt nur für ungeöffnete Originalverpackungen. Einmal aufgemacht, gelangen Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen hinein und verursachen bzw. beschleunigen den Verderb. Das MHD dient dann nur noch der Orientierung, gilt aber nicht mehr als eine Art Garantie.
Entnehmen Sie die Gurken immer mit einer sauberen Gabel und stellen Sie das Gurkenglas baldmöglichst wieder in den Kühlschrank, so vermeiden Sie einen vorschnellen Verderb. Solange das Gurkenwasser klar ist und keine Veränderung von Geruch und Geschmack festzustellen sind, können Sie Ihre Essiggurken bedenkenlos genießen.
Achtung: Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (z.B. Fleisch und Fisch) ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben. Nach Ablauf dieses Datums ist von einem Verzehr abzuraten.
Auf vielen Produkten findet man mittlerweile vage Angaben wie "nach dem Öffnen innerhalb weniger Tage aufbrauchen".
Versuchen sich die Hersteller so aus der Verantwortung zu stehlen?
Ich finde es absurd wenn z.B. auf einem Glas Essiggurken steht, dass man es innerhalb einer Woche aufbrauchen soll. Wer macht so etwas? Gerade für Singles ist das unsinnig.
Was steckt dahinter? Und wieso wird das in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt?
Toller Artikel der Stiftung. Mit wertvollen und wichtigen Hinweisen. Herzlichen Dank dafür. Meiner Ansicht nach sollte die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD überprüft und gezielt abgeschafft werden. Natürlich nicht für alle Lebensmittel. Aber so benötigen Vollkonserven zum Beispiel mit Sicherheit kein MHD. Wie dieser Artikel vollkommen zurecht schreibt, sind Vollkonserven unbeschädigt praktisch unbegrenzt lagerfähig. Auch nach Jahrzehnten sind Vollkonserven problemlos zu genießen. Voraussetzung ist eine unbeschädigte Dose. Und der Geschmack wird natürlich mit der Zeit nicht besser. Hier kann die gesetzliche Pflicht zur Angabe eines MHD problemlos entfallen. Warum geschieht dies nicht? Es gibt noch sehr viele andere Lebensmittel und Bereiche, wo eine Angabe des MHD , zumindest verpflichtend, nicht nötig ist. Auch hier könnten Anpassungen erfolgen. Aber unsere Politiker tun mal wieder nichts.
So geht es leider vielen Personen, sie haben den Geruchssinn und damit ist auch der Geschmackssinn eingeschränkt. Das kann an Corona liegen oder einfach am Alter oder an einer anderen Erkrankung der Atemorgane - so wie bei mir.
Deshalb halte ich nichts davon, das MHD einfach abzuschaffen. Besser ist es zu lernen, damit sinnvoll umzugehen.
"Gereifte Produkte wie Joghurt, Quark, Käse, Sauerrahm oder Kefir sind ungeöffnet meist noch Tage nach dem MHD genießbar, oft auch länger."
Solche Aussagen sind lächerlich. Also ob das MHD ein magisches Datum wäre. Nichts mit Tage. Wenn die Kühlkette eingehalten wurde sind diese Produkte 100 % noch einige Wochen später noch genießbar, wenn nicht gar Monate.