
Beschäftigungsverhältnis. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitgeber Arbeitsverträge nur auf maximal zwei Jahre befristen. © Getty Images / Hero Images Inc
In Deutschland haben 7,5 Prozent der Erwerbstätigen ab 25 Jahren nur einen befristeten Arbeitsvertrag. test.de erklärt, was Arbeitgeber dürfen und was nicht.
Befristete Arbeitsverträge sind in einigen Branchen üblich, beispielsweise in der Filmindustrie oder häufig auch in der Wissenschaft, wenn es um zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben geht. Ein Arbeitsvertrag darf ohne Sachgründe auf insgesamt zwei Jahre befristet werden. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber den Folgevertrag auch wieder befristen will? Welche Gründe sind zulässig? Kann ich gegen eine Befristung klagen? Die Stiftung Warentest erklärt die Grundregeln für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in befristeten Beschäftigungsverhältnissen.
Darauf sollten Sie achten
- Prüfen. Wenn Sie befristet angestellt sind, prüfen Sie, ob Ihre Befristung rechtens ist. Hilfe bekommen Sie beim Betriebsrat, bei Gewerkschaften oder einem Anwalt.
- Frist. Wenn Sie wissen, dass Ihr Vertrag unzulässig befristet ist, können Sie Klage auf Entfristung erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags beim Arbeitsgericht einreichen. Bei Streit um den Sachgrund müssen Arbeitgeber beweisen, dass der Grund triftig war.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern beruht oft auf falschen Vorstellungen von Rechten und Pflichten. test.de klärt über häufige Irrtümer auf.
-
- Wann kann ein Betrieb Überstunden anordnen? Worauf sollten Beschäftigte achten? Und was gilt, wenn ich in Teilzeit arbeite? Wichtige Fragen und Antworten.
-
- Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und zeigen, welche Schritte wichtig sind.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@gaevernitz: Sollten Sie sich aktuell in der Situation befinden, dass die Zeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses endet und Ihre Arbeitgeberin Sie per Mail wegen der Beendigung angeschrieben hat, bitten wir Sie, sich an Ihre Gewerkschaft zur Rechtsberatung zu wenden. Hier ist nicht der Ort, um sich individuell rechtlich beraten zu lassen.
Allgemein:
Die schriftliche Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses benötigt eine eigenhändige Unterschrift. Eine E-Mail stellt nur eine schriftliche Mitteilung in diesem Sinne dar, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
- Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet genau zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Ein wegen eines bestimmten Zwecks befristeter Vertrag endet mit dem Erlöschen des Zwecks (z.B. Krankheitsvertretung). In diesem Fall müsste der Arbeitgeber den Beschäftigten über das Erreichen des Zwecks offiziell unterrichten. Das Arbeitsverhältnis endet frühestens zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung.)
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Welche rechtlichen Konsequenzen hätte eine E-mail? Wäre die Mitteilung damit ungültig? Wie müsste der Arbeitgeber dies korrigieren? Wie sollte sich der Arbeitnehmer verhalten.
@gaevernitz: Eine E-Mail erfüllt nicht die vorgegebene Schriftform.
Sie schreiben zur Zweckbefristung: "Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer schriftlich zwei Wochen vor Erreichen des Ziels die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitteilen.". Mich würde interessieren, in welcher Form solch eine Mitteilung gültig ist. Wäre sie beispielsweise per E-mail rechtens, und auch wenn die 14- tägige Frist nicht eingehalten wurde.
Befristete Verträge sollten in einem Sozialstaat grundsätzlich die Ausnahme sein. Mit befristeten Verträgen wird das hoch gelobte Unternehmerrisiko bereits bei der Einstellung auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Ich bin sicher, dass nur wenige Arbeitnehmer den Mut haben, bei rechtlich unzulässigen Befristungen gegen den Arbeitgeber zu klagen.