Befristete Arbeits­verträge Wann Verträge auf Zeit zulässig sind – und wann nicht

Befristete Arbeits­verträge - Wann Verträge auf Zeit zulässig sind – und wann nicht

Beschäftigungs­verhältnis. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeit­geber Arbeits­verträge nur auf maximal zwei Jahre befristen. © Getty Images / Hero Images Inc

In Deutsch­land haben 7,5 Prozent der Erwerbs­tätigen ab 25 Jahren nur einen befristeten Arbeits­vertrag. test.de erklärt, was Arbeit­geber dürfen und was nicht.

Befristete Arbeits­verträge sind in einigen Branchen üblich, beispiels­weise in der Film­industrie oder häufig auch in der Wissenschaft, wenn es um zeitlich begrenzte Forschungs­vorhaben geht. Ein Arbeits­vertrag darf ohne Sach­gründe auf insgesamt zwei Jahre befristet werden. Doch was gilt, wenn der Arbeit­geber den Folge­vertrag auch wieder befristen will? Welche Gründe sind zulässig? Kann ich gegen eine Befristung klagen? Die Stiftung Warentest erklärt die Grund­regeln für Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer in befristeten Beschäftigungs­verhält­nissen.

Darauf sollten Sie achten

  • Prüfen. Wenn Sie befristet angestellt sind, prüfen Sie, ob Ihre Befristung rechtens ist. Hilfe bekommen Sie beim Betriebsrat, bei Gewerk­schaften oder einem Anwalt.
  • Frist. Wenn Sie wissen, dass Ihr Vertrag unzu­lässig befristet ist, können Sie Klage auf Entfristung erheben. Die Klage müssen Sie inner­halb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeits­vertrags beim Arbeits­gericht einreichen. Bei Streit um den Sach­grund müssen Arbeit­geber beweisen, dass der Grund triftig war.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.11.2024 um 11:10 Uhr
    Mitteilung Beendigung des Arbeitsverhältnises

    @gaevernitz: Sollten Sie sich aktuell in der Situation befinden, dass die Zeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses endet und Ihre Arbeitgeberin Sie per Mail wegen der Beendigung angeschrieben hat, bitten wir Sie, sich an Ihre Gewerkschaft zur Rechtsberatung zu wenden. Hier ist nicht der Ort, um sich individuell rechtlich beraten zu lassen.

    Allgemein:
    Die schriftliche Mitteilung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses benötigt eine eigenhändige Unterschrift. Eine E-Mail stellt nur eine schriftliche Mitteilung in diesem Sinne dar, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

    - Ein zeitlich befristeter Arbeitsvertrag endet genau zum vereinbarten Zeitpunkt.
    - Ein wegen eines bestimmten Zwecks befristeter Vertrag endet mit dem Erlöschen des Zwecks (z.B. Krankheitsvertretung). In diesem Fall müsste der Arbeitgeber den Beschäftigten über das Erreichen des Zwecks offiziell unterrichten. Das Arbeitsverhältnis endet frühestens zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung.)

  • gaevernitz am 13.11.2024 um 08:04 Uhr
    Nachfrage

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Welche rechtlichen Konsequenzen hätte eine E-mail? Wäre die Mitteilung damit ungültig? Wie müsste der Arbeitgeber dies korrigieren? Wie sollte sich der Arbeitnehmer verhalten.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.11.2024 um 18:10 Uhr
    Beendigungsmitteilung Zweckbefristung

    @gaevernitz: Eine E-Mail erfüllt nicht die vorgegebene Schriftform.

  • gaevernitz am 10.11.2024 um 18:44 Uhr
    Beendigungsmitteilung Zweckbefristung

    Sie schreiben zur Zweckbefristung: "Der Arbeit­geber muss dem Arbeitnehmer schriftlich zwei Wochen vor Erreichen des Ziels die Beendigung des Arbeits­verhält­nisses mitteilen.". Mich würde interessieren, in welcher Form solch eine Mitteilung gültig ist. Wäre sie beispielsweise per E-mail rechtens, und auch wenn die 14- tägige Frist nicht eingehalten wurde.

  • Trentino2017 am 21.11.2023 um 14:00 Uhr
    Cui bono?

    Befristete Verträge sollten in einem Sozialstaat grundsätzlich die Ausnahme sein. Mit befristeten Verträgen wird das hoch gelobte Unternehmerrisiko bereits bei der Einstellung auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Ich bin sicher, dass nur wenige Arbeitnehmer den Mut haben, bei rechtlich unzulässigen Befristungen gegen den Arbeitgeber zu klagen.