Befristete Arbeits­verträge

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  • Trentino2017 am 21.11.2023 um 14:00 Uhr
    Cui bono?

    Befristete Verträge sollten in einem Sozialstaat grundsätzlich die Ausnahme sein. Mit befristeten Verträgen wird das hoch gelobte Unternehmerrisiko bereits bei der Einstellung auf die Arbeitnehmer abgewälzt. Ich bin sicher, dass nur wenige Arbeitnehmer den Mut haben, bei rechtlich unzulässigen Befristungen gegen den Arbeitgeber zu klagen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.01.2015 um 16:48 Uhr
    3 Verlängerungen / 4 Verträge

    @samgri: Danke für Ihren Hinweis. Sie haben Recht. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert. (maa)

  • samgri am 17.12.2014 um 07:38 Uhr
    4 und nicht 3 befristete Verträge gem 14 II TzBfG

    Stimmt es, dass ich mich nach drei befristeten Arbeits­verträgen einklagen kann? Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund höchstens dreimal verlängert werden. Insgesamt sind daher 4 (und nicht 3) befristete Verträge ohne Sachgrund in einem Zeitraum von maximal 2 Jahren zulässig.