Unterstützt werden der Abbau von Barrieren, Erweiterungen der Wohnfläche und der Kauf von neu altersgerecht sanierten Wohnungen oder Häusern. Fußnote: 1 |
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Wer wird gefördert? |
Wie wird gefördert? |
Wo ist der Antrag zu stellen? |
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Höhe |
Konditionen Fußnote: 2 |
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Kredit |
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Mieter, Eigentümer, Käufer, Vermieter, Wohnungsunternehmen. |
100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 50 000 Euro je Wohneinheit. |
Effektivzins bei 10 Jahren Laufzeit 1,76 Prozent, bei 20 Jahren Laufzeit 2,17 Prozent, bei 30 Jahren Laufzeit 2,42 Prozent. |
Bei der Hausbank. |
Zuschuss |
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Eigentümer oder Käufer von selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften. |
5 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2 500 Euro je Wohneinheit. Die Gesamtkosten müssen mindestens 6 000 Euro betragen. |
Nicht rückzahlbarer Zuschuss. |
Bei der KfW. |
Legende
Stand: 27. 7. 2010
- Fußnote: 1
- Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Die Arbeiten muss eine Fachfirma durchführen.
- Fußnote: 2
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Die Darlehen sind in vierteljährlichen Raten zurückzuzahlen. Das erste Jahr ist tilgungsfrei. Je nach Laufzeit kann die Tilgung für maximal zwei bis fünf Jahre ausgesetzt werden. Vorzeitige Rückzahlungen oder Sondertilgungen sind jederzeit ohne Kosten möglich.
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