- Zeitpunkt. Die Fördermittel der KfW gibt es unabhängig davon, ob Sie oder ein Mitbewohner gehbehindert oder pflegebedürftig sind. Überlegen Sie deshalb bei einer Modernisierung immer, welche altersgerechten Umbauten Sie gleich mit erledigen können.
- Antrag. Beantragen Sie Fördermittel oder den Zuschuss der Pflegekasse vor Beginn der Baumaßnahmen. Stellen Sie sicher, dass der Handwerker die technischen Anforderungen der KfW kennt und umsetzen kann.
- Wohnberatung. Nehmen Sie an einer Wohnberatung teil. Die Erstberatung ist meist kostenlos. Adressen finden Sie unter www.wohnungsanpassung-bag.de oder telefonisch unter 0 30/47 47 47 00. Wenn es vor Ort keine Beratung gibt, hilft die Online Wohnberatung (www.online-wohn-beratung.de).
- Hilfsmittel. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Physiotherapeuten, welche Hilfsmittel Ihren Alltag erleichtern können. Anregungen, Preise und Bezugsadressen gibt es bei der Wohnberatung oder unter www.rehadat.de.
- Rezept. Lassen Sie sich Hilfsmittel verschreiben. Wer sie ohne Verordnung bestellt, etwa im Versandhandel, muss sie selbst zahlen.
- Hausnotruf. Nutzen Sie den Hausnotrufdienst, wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig sind und alleine leben. Dafür genügt ein üblicher Telefonanschluss. Die Basisstation wird zentral in der Wohnung aufgestellt. Der Notruf wird über einen Handsender ausgelöst. Die monatliche Grundgebühr beträgt rund 18 Euro, die einmalige Anschlussgebühr ist unterschiedlich. Die Kosten übernimmt auf Antrag die Pflegekasse. Anbieter nennt der Bundesverband Hausnotruf, Tel. 04 21/3 89 81 23, www.bv-hausnotruf.de.
- Internet. Informationen und Anregungen zum Thema gibt es unter www.nullbarriere.de und www.kom-fort.de.
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- Treppenlifte – die günstige Alternative zum Aufzug. Gehbehinderte haben einen Rechtsanspruch darauf. Aber der Markt ist unübersichtlich, manche Verkäufer sind skrupellos.
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