Alters­gerechte Wohnung
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  • Zeit­punkt. Die Fördermittel der KfW gibt es unabhängig davon, ob Sie oder ein Mitbewohner gehbehindert oder pflegebedürftig sind. Über­legen Sie deshalb bei einer Modernisierung immer, welche alters­gerechten Umbauten Sie gleich mit erledigen können.
  • Antrag. Beantragen Sie Fördermittel oder den Zuschuss der Pflegekasse vor Beginn der Baumaß­nahmen. Stellen Sie sicher, dass der Hand­werker die tech­nischen Anforderungen der KfW kennt und umsetzen kann.
  • Wohn­beratung. Nehmen Sie an einer Wohn­beratung teil. Die Erst­beratung ist meist kostenlos. Adressen finden Sie unter www.wohnungsanpassung-bag.de oder telefo­nisch unter 0 30/47 47 47 00. Wenn es vor Ort keine Beratung gibt, hilft die Online Wohn­beratung (www.online-wohn-beratung.de).
  • Hilfs­mittel. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Physio­therapeuten, welche Hilfs­mittel Ihren Alltag erleichtern können. Anregungen, Preise und Bezugs­adressen gibt es bei der Wohn­beratung oder unter www.rehadat.de.
  • Rezept. Lassen Sie sich Hilfs­mittel verschreiben. Wer sie ohne Verordnung bestellt, etwa im Versand­handel, muss sie selbst zahlen.
  • Haus­notruf. Nutzen Sie den Haus­notrufdienst, wenn Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig sind und alleine leben. Dafür genügt ein üblicher Telefon­anschluss. Die Basis­station wird zentral in der Wohnung aufgestellt. Der Notruf wird über einen Hand­sender ausgelöst. Die monatliche Grund­gebühr beträgt rund 18 Euro, die einmalige Anschluss­gebühr ist unterschiedlich. Die Kosten über­nimmt auf Antrag die Pflegekasse. ­Anbieter nennt der Bundes­verband Haus­notruf, Tel. 04 21/3 89 81 23, www.bv-hausnotruf.de.
  • Internet. Informationen und Anregungen zum Thema gibt es unter www.nullbarriere.de und www.kom-fort.de.
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