Alters­gerechte Wohnung Barrieren abbauen

0

99 Prozent der Wohnungen in Deutsch­land sind nicht geeignet, um im Alter darin zu leben. Zeit, zu handeln.

Carolina Wodtke ist 43 Jahre alt und kerngesund. Sie steht in ihrem denkmal­geschützten 120 Jahre alten Haus im Frank­furter Nordend und zeigt ihren Flur. „Hier ist alles schwellenfrei und durch sämtliche Türen im Haus kommt man mit einem Rollator oder einem Roll­stuhl durch – das haben wir sogar ausprobiert.“ Dafür musste sich Frau Wodtke allerdings einen Roll­stuhl ausleihen – denn weder sie noch ihr Mann sind gehbehindert. „Wir haben unser Haus von vorn­herein so saniert, dass wir hier auch leben können, wenn wir alt sind“, sagt sie. Sogar einen Aufzug hat das Paar einge­baut und dafür den Schacht des ehemaligen Speise­aufzugs vergrößert.

Auch die beiden Bäder im Haus planten sie so, dass sie barrierefrei und mit dem Roll­stuhl befahr­bar sind. Zudem ließen sie im Haus alle Türschwellen beseitigen, die Türen wo nötig verbreitern und die ehemals kleinen und engen Flure in den Geschossen vergrößern. Dafür entfernten die Bauherren etliche Zwischenwände und verstärkten sogar die Statik des Hauses.

Kleiner Aufwand – große Wirkung

Für viele Menschen sind große Umbauten wie bei Carolina Wodtke jedoch gar nicht möglich – aber auch nicht nötig. Denn völlige Barrierefreiheit ist nur für 10 Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich. Für alle anderen reichen meist schon kleinere Veränderungen, um im Alter selbst­ständig und sicher zuhause wohnen zu können.

„Häufig ist den Menschen gar nicht klar, was sie alles machen können, um ihr Wohn­umfeld besser ihren Bedürf­nissen anzu­passen“, sagt Katrin Hodler, Vorstands­vorsitzende der Bundes­arbeits­gemeinschaft Wohnungs­anpassung.

„Viele Hürden lassen sich auch ohne große Umbaumaß­nahmen abbauen, beispiels­weise indem typische Stol­perfallen wie Teppiche oder Fußläufer entweder entfernt oder sicher befestigt werden.“ Sturzgefahr herrscht in vielen Wohnungen auch, weil sie zu üppig möbliert sind. Katrin Hodler rät deshalb, nur wirk­lich stand­feste und ausreichend hohe Tische, Schränke und Kommoden in der Wohnung zu lassen, sodass sich die Bewohner bei Bedarf an ihnen abstützen können.

„Hilf­reich sind auch Haltegriffe, die über­all dort angebracht werden, wo sie gebraucht werden“, sagt Hodler. „Im Flur, um sich die Jacke und die Schuhe anzu­ziehen, im Bad, um in die Dusche oder aufs WC zu kommen, an der Balkontür, um ohne Stolpern über die Schwelle zu gelangen.“

Für fast alle Bereiche gibt es Lösungen: Fehlt eine Wand für einen Haltegriff, empfiehlt sich eine Stange, die einfach zwischen Boden und Decke geklemmt wird. Wenn die Dusche nicht barrierefrei umge­baut werden kann, sorgt ein Dusch­roll­sitz für einen sicheren Einstieg in die Dusche.

Und in der Küche kann schon Umräumen das Leben erheblich erleichtern. Kühl­schrank, Back­ofen und Geschirr­spül­maschine sind ohne tiefes Bücken zu bedienen, wenn sie auf einem Unter­schrank stehen. Töpfe, Schüsseln und alles andere in den unteren Schränken lässt sich über groß­zügige Schübe besser erreichen. Kleinkram ist in Körben gut aufgehoben, die sich einfach heraus­ziehen lassen.

Wohn­beratung gibt Tipps

Wie Mieter und Eigen­heimer ihre eigenen vier Wände an alters­gerechte Wohn­bedürf­nisse anpassen können , erfahren sie in einer der Wohn­beratungs­stellen, die es in vielen Städten und Gemeinden gibt. Hier bekommen sie Ideen für die Planung und Hilfe bei der Suche nach Hand­werkern – meist kostenlos. Auch wert­volle Hinweise über Finanzierungs­möglich­keiten gehören in der Regel zur Beratung.

Je nach Bundes­land ist die Wohn­beratung unterschiedlich organisiert. In einigen Ländern wie in Berlin oder Rhein­land-Pfalz sind die Wohn­beratungs­stellen in allgemeine Beratungs­angebote für ältere Menschen integriert, in anderen Städten wie in Hamburg und Bremen gibt es zentrale, mit Ausstellungs­räumen gekoppelte Wohn­beratungs­stellen.

In einigen Bundes­ländern wird die Wohn­beratung von kommunalen Trägern angeboten, anderen­orts helfen ehren­amtliche Mitarbeiter. Einen noch beinah voll­ständig weißen Fleck in Sachen Wohn­beratung gibt es in den östlichen Ländern. Über Adressen und Ansprech­partner informiert die Bundes­arbeits­gemeinschaft Wohnungs­anpassung (siehe Tipps).

Hilfs­mittel von der Krankenkasse

Je nachdem, wer wann und wie seine Wohnung oder sein Haus an die Bedürf­nisse im Alter anpasst, kann dafür finanzielle Unterstüt­zung bekommen.

Die gesetzliche Krankenkasse über­nimmt die Kosten für die sogenannten Hilfs­mittel, voraus­gesetzt, ein Arzt hat sie verordnet. Klassische Hilfs­mittel sind zum Beispiel Haltegriffe, Bade­hilfen oder Toilettensitz­erhöhungen. Für ein Hilfs­mittel muss der Versicherte mindestens 5 Euro und höchs­tens 10 Euro zuzahlen.

Bei den privaten Krankenkassen ist die Höhe des Eigen­anteils bei Hilfs­mitteln unterschiedlich geregelt (siehe Artikel Medizinische Hilfsmittel: Was die Kasse zahlt aus Finanztest 8/2010).

Zuschüsse von der Pflegekasse

Kosten für sogenannte Pfle­gehilfs­mittel über­nimmt die Pflegekasse – zumindest im begrenzten Umfang. Voraus­setzung ist, dass der Antrag­steller pflegebedürftig ist. Pfle­gehilfs­mittel sind beispiels­weise ein Pflegebett oder die Kosten für den Haus­notruf (siehe Tipps). Die Eigenbe­teiligung beträgt 10 Prozent, höchs­tens 25 Euro.

Wenn die häusliche Pflege dadurch ermöglicht oder erleichtert wird, zahlt die Pflegekasse aber auch einen Zuschuss zu baulichen Verbesserungen, etwa Verbreiterungen von Türen, Umbauten im Bad oder den Einbau eines Treppenliftes. Maximal gibt es 2 557 Euro – pro Maßnahme. Als Maßnahme gilt dabei die Summe aller zu diesem Zeit­punkt notwendigen Veränderungen.

Nur wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen deutlich verschlechtert und weitere Umbauten nötig werden, kann die Kasse einen weiteren Zuschuss zahlen. Um den Zuschuss zu bekommen, reicht ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, und zwar vor Beginn der Arbeiten. Eine ärzt­liche Verordnung ist nicht nötig. Der medizi­nische Dienst der Kasse kann allerdings prüfen, ob der Umbau nötig ist. Empfehlens­wert ist deshalb, dem Antrag ein Foto der Ausgangs­situation und eine Skizze der geplanten Maßnahmen mit einer kurzen Begründung anzu­fügen.

Fördermittel von der KfW

Unabhängig von Alter, Pflegebedürftig­keit oder Einkommen fördert die staatliche KfW-Bank den Umbau von Haus oder Wohnung. Einzige Voraus­setzung: Der Umbau ermöglicht das selbst­bestimmte Leben im Alter.

Die Liste der förderfähigen Ein- und Umbauten ist lang (siehe Infografik). Beispiels­weise unterstützt die KfW Verbesserungen beim Zugang zum Gebäude oder zur Wohnung, etwa mithilfe eines Aufzugs. Wenn der Wohnungs­grund­riss verändert werden muss, um mehr Bewegungs­freiheit zu schaffen, oder Bad und WC umge­baut werden sollen, gibt sie ebenfalls Fördergelder. Auch Verbesserungen im Wohn­umfeld finanziert die KfW, zum Beispiel wenn Zugangs­wege verbreitert oder Stell­plätze für Roll­stühle geschaffen werden sollen.

Attraktiv ist die finanzielle Unterstüt­zung auch für Haus­besitzer, die ihre Wohn­fläche durch einen Anbau oder den Ausbau des Dach­geschosses erweitern wollen. Wenn der neue Wohn­raum barrierereduziert ist, gibt es auch dafür Geld von der KfW.

„In bestehenden Häusern ist völlige Barrierefreiheit, so wie es die Din-Norm fordert, meist nicht umsetz­bar“, sagt Axel Papendieck, Wohn­bau­experte bei der staatlichen Förderbank KfW. Für die Förderung von baulichen Veränderungen hat die KfW deshalb eigene tech­nische Mindest­anforderungen formuliert. Eine Tür zum Beispiel muss nach der Erweiterung mindestens 80 Zenti­meter breit sein, ein Wasch­tisch mindestens 50 Zenti­meter tief, ein Türdrücker in einer Höhe zwischen 85 und 105 Zenti­metern angebracht sein.

Die finanzielle Unterstüt­zung der KfW gibt es entweder als zins­vergüns­tigten Kredit oder als Zuschuss (siehe Tabelle). Pro Wohnung verleiht die Förderbank im Programm „Alters­gerecht umbauen“ bis zu 50 000 Euro. Reicht das nicht aus, um den gesamten Umbau zu finanzieren, lässt sich das Darlehen auch mit anderen KfW-Darlehen kombinieren, beispiels­weise den Programmen „Wohn­raum Modernisieren“ oder „Energieeffizient Sanieren“.

Der Zuschuss ist auf 5 Prozent der Kosten begrenzt, höchs­tens 2 500 Euro. Für kleine Umbauten ist der Zuschuss allerdings nicht gedacht: Der Bauherr muss mindestens 6 000 Euro investieren, um in den Genuss der Finanz­spritze zu kommen.

Flexible Rück­zahlung

Carolina Wodkte hat den KfW-Kredit für das alters­gerechte Umbauen mit einem Kredit für das energiesparende Modernisieren kombiniert. „Für mich waren die Darlehen der KfW nicht in erster Linie wegen der güns­tigen Zinsen interes­sant. Da wir beide selbst­ständig sind, ist für uns vor allem die flexible Rück­zahlung wichtig. Wenn wir ein Jahr geschäftlich besonders gut abschließen, können wir so Teile des Kredits auch vorzeitig zurück­zahlen, ohne dafür zusätzlich Gebühren zahlen zu müssen.“

Wer selber Hand anlegen will, muss auf das KfW-Geld allerdings verzichten. Fördermittel gibt es nur, wenn eine Fachfirma die Arbeiten ausführt. Auch Material­kosten zahlt die KfW nicht, wenn der Bauherr die Arbeiten selbst macht.

Beantragen kann die Fördermittel so gut wie jede Privatperson: Mieter, Eigentümer, Vermieter. Auch wer eine Wohnung kauft, die gerade alters­gerecht saniert wurde, kann KfW-Mittel bekommen.

Wo es sonst noch Geld gibt

Auch viele Länder und Kommunen vergeben zins­vergüns­tigte oder sogar zins­lose Darlehen, manchmal auch Zuschüsse für die alters­gerechte Anpassung von Wohnungen.

Meist ist die Förderung an Einkommens­grenzen gebunden, oft muss auch bereits eine Behin­derung vorliegen. Auskünfte geben die Wohnungs­bauförderstellen in den Land­kreisen und kreisfreien Städten, aber auch die Wohn­beratungs­stellen.

Vermieter können den Umbau ebenfalls finanziell unterstützen. „Wir haben sogar einen Fall, in dem die Stiftung einer Wohnungs­baugesell­schaft die gesamten Kosten über­nommen hat, die nicht durch den Zuschuss der Pflege­versicherung gedeckt waren“, erzählt Sabine Grabow vom Pfle­gestütz­punkt Pankow in Berlin. „Das Bad wurde komplett umge­baut und der Balkon angeglichen. Dank der Stiftung müssen die Bewohner noch nicht einmal eine Modernisierungs­umlage zahlen. Auch in anderen Fällen gebe es Stiftungen, die sich an der Finanzierung beteiligen.

Ist kein anderer Kosten­träger zu finden und können weder der Betroffene noch seine Angehörigen den Umbau selbst bezahlen, springt das Sozial­amt ein.

Recht auf Umbau

Wenn ein Mieter seine Wohnung umbauen möchte, muss der Vermieter zustimmen. Wenn die Arbeiten nötig sind, damit ein behinderter Mieter die Wohnung nutzen kann, darf der Vermieter die Zustimmung in der Regel nicht verweigern. Er kann aber verlangen, dass der Mieter beim Auszug den Umbau rück­gängig macht. Für die voraus­sicht­lichen Kosten des Rück­baus darf der Vermieter sogar eine Kaution einfordern.

Auch Besitzer einer Eigentums­wohnung können bestimmte Veränderungen nicht ungefragt vornehmen. Wenn sie beispiels­weise im Treppen­haus einen Lift oder vor der Tür eine Rampe einbauen wollen, müssen sie vorher die Miteigentümer um Erlaubnis bitten. Die müssen die Maßnahme aber dulden, voraus­gesetzt der Eigentümer oder sein Mieter haben ein berechtigtes Interesse an einem behindertengerechten Zugang zur Wohnung.

Die Kosten muss der Eigentümer allerdings alleine tragen. Und ebenso wie der Vermieter können auch die Miteigentümer den Rück­bau und sogar eine Sicher­heits­leistung dafür verlangen.

Komfortabel für alle Menschen

Klug ist der Rück­bau und damit die Errichtung neuer Barrieren im Haus allerdings sicher nicht. Nicht nur weil es in Deutsch­land viel zu wenig alters­gerechten Wohn­raum gibt. Sondern auch, weil vor allem ein barrierefreier Zugang zur Wohnung eigentlich für alle Menschen eine Wohl­tat ist: Für Eltern mit Kinder­wagen, für Reisende mit schwerem Gepäck, für Verletzte und frisch Operierte oder für Hausfrauen und -männer mit großen Einkäufen. Wer die Gelegenheit hat, in seinem Wohn­umfeld Barrieren abzu­bauen, sollte sie deshalb nutzen. Auch wenn er wie Carolina Wodtke noch weit entfernt vom Renten­alter ist.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.