Alters­gerechte Wohnung Barrieren abbauen

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99 Prozent der Wohnungen in Deutsch­land sind nicht geeignet, um im Alter darin zu leben. Häufig reichen aber schon kleine Veränderungen, um selbst­ständig und sicher zuhause wohnen zu können. Die Kassen zahlen für Hilfs­mittel, die KfW fördert Umbauten mit güns­tigen Zinsen und Zuschüssen. Finanztest informiert zum Thema.

Wohnung umräumen

Ist die Beweglich­keit oder das Sehvermögen einge­schränkt, wird das Leben zuhause für viele ältere Menschen zur Last. Doch vielen ist gar nicht klar, wie einfach sie ihr Wohn­umfeld ihren Bedürf­nissen anpassen könnten. So hilft es oft bereits, typische Stol­perfallen wie Teppiche oder Fußläufer zu entfernen, zu üppig möblierte Wohn­zimmer zu entrümpeln und über­all dort Haltegriffe anzubringen, wo sie gebraucht werden.

Wohn­beratung nutzen

Für fast alle Bereiche gibt es Lösungen: Fehlt eine Wand für einen Haltegriff, empfiehlt sich beispiels­weise eine Stange, die einfach zwischen Boden und Decke geklemmt wird. Wenn die Dusche nicht barrierefrei umge­baut werden kann, sorgt ein Dusch­roll­sitz für einen sicheren Einstieg in die Dusche. Wie Mieter und Eigen­heimer ihre eigenen vier Wände an alters­gerechte Wohn­bedürf­nisse anpassen können, erfahren sie in einer Wohn­beratungs­stellen. Über Adressen und Ansprech­partner informiert die Bundes­arbeits­gemeinschaft Wohnungs­anpassung (siehe Tipps).

Was die Krankenkasse zahlt

Es gibt ganz unterschiedliche finanzielle Hilfen für den alters­gerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses: Die gesetzliche Krankenkasse zum Beispiel über­nimmt die Kosten für die sogenannten Hilfs­mittel. Voraus­setzung: ein Arzt hat sie verordnet. Klassische Hilfs­mittel sind zum Beispiel Haltegriffe, Bade­hilfen oder Toilettensitz­erhöhungen. Für ein Hilfs­mittel muss der Versicherte mindestens 5 Euro und höchs­tens 10 Euro zuzahlen.

Was die Pflege­versicherung zahlt

Kosten für sogenannte Pfle­gehilfs­mittel über­nimmt die Pflegekasse – zumindest im begrenzten Umfang. Voraus­setzung ist, dass der Antrag­steller pflegebedürftig ist. Pfle­gehilfs­mittel sind beispiels­weise ein Pflegebett oder die Kosten für den Haus­notruf (siehe Tipps). Die Eigenbe­teiligung beträgt 10 Prozent, höchs­tens 25 Euro. Wenn die häusliche Pflege dadurch ermöglicht oder erleichtert wird, zahlt die ­Pflegekasse auch einen Zuschuss zu baulichen Verbesserungen, etwa Umbauten im Bad. Maximal gibt es 2 557 Euro pro Maßnahme. Als Maßnahme gilt dabei die Summe aller zu diesem Zeit­punkt notwendigen Veränderungen.

Welche Fördermittel es gibt

Unabhängig von Alter, Pflegebedürftig­keit oder Einkommen fördert die staatliche KfW-Bank den Umbau von Haus oder Wohnung. Die finanzielle Unterstüt­zung der KfW gibt es entweder als zins­vergüns­tigten Kredit oder als Zuschuss (siehe Tabelle). Pro Wohnung verleiht die Förderbank im Programm „Alters­gerecht umbauen“ bis zu 50 000 Euro. Der Zuschuss ist auf 5 Prozent der Kosten begrenzt, höchs­tens 2 500 Euro. Der Bauherr muss allerdings insgesamt mindestens 6 000 Euro investieren. Wer selber Hand anlegen will, muss auf das KfW-Geld verzichten. Fördermittel gibt es nur, wenn eine Fachfirma die Arbeiten ausführt. Auch viele Länder und Kommunen vergeben Fördermittel. Auskünfte geben die Wohnungs­bauförderstellen in den Land­kreisen und kreisfreien Städten und die Wohn­beratungs­stellen.

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