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@Frank1943: Wenn Ihnen altersgemäß ein Altersentlastungsbetrag zusteht, dann sollten Sie innerhalb der einmonatigen Frist Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid beim Finanzamt einlegen. Im Steuerbescheid müsste der Altersentlastungsbetrag von Ihrer voll steuerpflichtigen Betriebsrente abgeben.
(dda)
Mein Steuerprogramm weist einen Freibetrag über 1000 Euro aus, das FA streicht diesen gänzlich. Ich erhalte eine voll zu versteuernden Betriebsrente, die aber offensichtlich nicht angerechnet wird (im Gegensatz zu ihrem Artikel).
Was ist nun richtig?
@AlfonsKuhn: Im Steuerbescheid findet man einen Betrag mit der Bezeichnung „Summe der Einkünfte“. Der Altersentlastungsbetrag wird anschließend davon abgezogen, diese Position und ihre Höhe können Sie im Bescheid sehen. Das Ergebnis dieser Rechnung heißt dann „Gesamtbetrag der Einkünfte“ und ist ebenfalls im Steuerbescheid ausgewiesen. (PH)
wo taucht denn dieser Betrag im Bescheid vom Finanzamt auf?