Steuererklärung für Rentner Weniger Steuern zahlen im Ruhe­stand

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Steuererklärung für Rentner - Weniger Steuern zahlen im Ruhe­stand

Senioren. Die Steuererklärung für Rentner muss nicht aufwendig sein, viele Daten liegen dem Finanz­amt auto­matisch vor. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Eine Steuererklärung für Rentner und Rentne­rinnen wird immer häufiger zur Pflicht. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Senioren nur so viel Steuern zahlen wie nötig.

Muss ich oder muss ich nicht? Jedes Jahr stehen rund 1,4 Millionen Neurentne­rinnen und Neurentner vor der Frage, ob sie zur Steuererklärung verpflichtet sind. Auch wer den Absprung aus dem Arbeits­leben schon einige Zeit hinter sich hat und bisher ohne Erklärung auskam, kann in die Pflicht rutschen: Wenn im Regelfall jähr­lich die gesetzliche Rente erhöht wird, kann dieses Plus letzt­lich dafür sorgen, dass jemand eine Steuererklärung machen muss.

Die Stiftung Warentest gibt einen Über­blick, für wen auch im Ruhe­stand die Abrechnung mit dem Finanz­amt Pflicht ist. Sie erklärt, wie Rentne­rinnen und Rentner selbst ausrechnen, ob sie dazu gehören, welche Fristen gelten, wo es die Formulare gibt und welche Posten ihnen beim Steuern­sparen helfen.

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7 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

kallelulla am 27.07.2021 um 00:06 Uhr
Rentnerpartei gefällig?

Warum gibt es in der BRD noch keine sog. Rentnerpartei, bestehend aus Millionen von kluge, intelligente sowie erfahrene 65-Plussare, die den etablierten Parteien mit deren zumeist verkutscherte Renten- und übrige wie u. a. die seit Jahren versäumte Politik betr. den fehlenden Personale in Krankenhäusern, Alters-, Pflegeheimen usw. glänzend den Garaus im Bundestag, Landtag, Rathaus usw. machen könnten; denn mit machthungrige Gierighälse inkl. der von diesen Menschen wegen deren Versäumnisse auf den Plan gerufene AfD ist die BRD absolut nicht bedient, wozu Schweden mit o. g. Elend glänzend ein gutes Beispiel ist: Rentenbesteuerung incl. Abgabe für die staatlich Krankenkasse = 32% zzgl. 13 % MwSt. für das tägliche Leben sowie 25 % MwSt. auf Kapitalwaren für Jung und Alt !!!

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.05.2021 um 11:38 Uhr
Rechner

@l.hochhaus: Bitte laden Sie sich den Rechner im _ungeöffneten_ Zustand herunter. Bei Windows und Chrome geht das über die rechte Maustaste (Link speichern unter). Mac-User meiden die Vorschau und klicken auf "Auf dem Mac sichern". Wenn das so auch nicht klappt, schreiben Sie uns bitte eine Mail (finanztest@stfiftung-warentest.de) und sagen Sie uns, was für einen Rechner, welches Betriebssystem Sie verwenden, welche Excel-Version und welchen Browser (welche Version) Sie nutzen. (TK)

H.Tapk am 26.05.2021 um 01:14 Uhr
Abzocke

Anscheinend bin ich falsch verstanden worden. Meine Abzocke richtet sich gegen Stiftung Warentest, die sogar vor Rentnern nicht auf Freischaltgebühren verzichten.

l.hochhaus am 25.05.2021 um 18:25 Uhr
Steuererklärung für Rentner

Nach Eingabe aller Daten wird die Berechnung nicht durchgeführt. Woran kann das liegen?

RAINBOW am 25.05.2021 um 13:45 Uhr
Da "brilliert" wieder einmal unser Staat ...

Das der Staat die Daten seiner Bürger sammelt ist weder unbekannt noch hier das Thema!
Aber es ist schon toll, mit anzusehen, wie sehr der Staat mit seiner Sammelleidenschaft dem Bürger (für den er ja ausschließlich da ist!) unterstützt! Da hinterlässt der Burger seine Daten bei de Polizei (Meldestelle), beim Finanzamt (als er berufstätig war/ist), bei der Gesundheitsbehörde (vertreten über die Krankenkassen - egal ob privat oder gesetzlich) ...
und wenn ein Bürger "polizeilich gesucht wird", klappt die Zusammenarbeit der beteiligten Staatsorgane auch ohne Probleme, nur wenn es um die "Erleichterung" seiner alten Bürger, die mit viel Geld unseren Staat am Leben gehalten haben, klappt die Zusammenarbeit nicht (mehr)! Statt das er einen Brief des Finanzamtes bekommt, in dem Ihm "sein Finanzamt" mitteilt Aufgrund der Ihnen vorliegenden Daten (Rente, Krankenkasse, usw.) abzüglich des Steuerfreibetrags usw. bekommt er xx.xx € vom Finanzamt rückerstattet, wenn er dem Bescheid nicht ...