Steuererklärung für Rentner Weniger zahlen im Ruhe­stand

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Steuererklärung für Rentner - Weniger zahlen im Ruhe­stand

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Immer mehr Rentne­rinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung machen. Wir zeigen, wie sie abrechnen und nur so viel Steuern zahlen wie nötig.

Jedes Jahr müssen mehr Rentne­rinnen und Rentner eine Steuererklärung beim Finanz­amt abgeben. Allein durch die gesetzliche Renten­erhöhung im Jahr 2020 sind es 63 000 Menschen mehr. Doch längst nicht alle, die abrechnen müssen, zahlen auch Steuern. Laut Bundes­finanz­ministerium tun dies nur rund 7 Millionen von insgesamt rund 20 Millionen Renten­empfängern. Meist sind es jedes Jahr etwas mehr, weil Renten­erhöhungen voll steuer­pflichtig sind. Die Steuer­experten der Stiftung Warentest sagen, welche Einkünfte zählen und warum es auch für Rentner lohnt, sich mit der Steuererklärung zu beschäftigen. Denn sie können mehr Ausgaben geltend machen, als sie denken.

Frei­betrag fest­geschrieben

Wer erst­mals 2020 eine Rente erhielt, muss davon 80 Prozent versteuern. Bei Beginn bis 2005 waren es nur 50 Prozent. Den Frei­betrag schreibt das Finanz­amt im Jahr nach Renten­beginn einmal für immer fest (Mit welchen Posten Sie Steuern sparen).

Wie viel Steuern fällig werden, steht erst nach der Abrechnung fest. Viele können ihre Steuerschuld drücken, indem sie ihre Ausgaben wie Maria Sommer in der Steuererklärung angeben (siehe Grafik im PDF, S. 68). Mit unserem kostenlosen Steuerrechner für Rentner schätzen Sie ein, welche steuerliche Belastung auf Sie zukommt.

Bis zum 2. August 2021 muss die Steuererklärung 2020 beim Finanz­amt sein. Helfen ein Lohn­steuer­hilfe­ver­ein oder ein Steuerberater, ist bis zum 28. Februar 2022 Zeit. Welche Ausgaben und Frei­beträge Vorteile bringen, erklären wir auf den nächsten Seiten.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

kallelulla am 27.07.2021 um 00:06 Uhr
Rentnerpartei gefällig?

Warum gibt es in der BRD noch keine sog. Rentnerpartei, bestehend aus Millionen von kluge, intelligente sowie erfahrene 65-Plussare, die den etablierten Parteien mit deren zumeist verkutscherte Renten- und übrige wie u. a. die seit Jahren versäumte Politik betr. den fehlenden Personale in Krankenhäusern, Alters-, Pflegeheimen usw. glänzend den Garaus im Bundestag, Landtag, Rathaus usw. machen könnten; denn mit machthungrige Gierighälse inkl. der von diesen Menschen wegen deren Versäumnisse auf den Plan gerufene AfD ist die BRD absolut nicht bedient, wozu Schweden mit o. g. Elend glänzend ein gutes Beispiel ist: Rentenbesteuerung incl. Abgabe für die staatlich Krankenkasse = 32% zzgl. 13 % MwSt. für das tägliche Leben sowie 25 % MwSt. auf Kapitalwaren für Jung und Alt !!!

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.05.2021 um 11:38 Uhr
Rechner

@l.hochhaus: Bitte laden Sie sich den Rechner im _ungeöffneten_ Zustand herunter. Bei Windows und Chrome geht das über die rechte Maustaste (Link speichern unter). Mac-User meiden die Vorschau und klicken auf "Auf dem Mac sichern". Wenn das so auch nicht klappt, schreiben Sie uns bitte eine Mail (finanztest@stfiftung-warentest.de) und sagen Sie uns, was für einen Rechner, welches Betriebssystem Sie verwenden, welche Excel-Version und welchen Browser (welche Version) Sie nutzen. (TK)

H.Tapk am 26.05.2021 um 01:14 Uhr
Abzocke

Anscheinend bin ich falsch verstanden worden. Meine Abzocke richtet sich gegen Stiftung Warentest, die sogar vor Rentnern nicht auf Freischaltgebühren verzichten.

l.hochhaus am 25.05.2021 um 18:25 Uhr
Steuererklärung für Rentner

Nach Eingabe aller Daten wird die Berechnung nicht durchgeführt. Woran kann das liegen?

RAINBOW am 25.05.2021 um 13:45 Uhr
Da "brilliert" wieder einmal unser Staat ...

Das der Staat die Daten seiner Bürger sammelt ist weder unbekannt noch hier das Thema!
Aber es ist schon toll, mit anzusehen, wie sehr der Staat mit seiner Sammelleidenschaft dem Bürger (für den er ja ausschließlich da ist!) unterstützt! Da hinterlässt der Burger seine Daten bei de Polizei (Meldestelle), beim Finanzamt (als er berufstätig war/ist), bei der Gesundheitsbehörde (vertreten über die Krankenkassen - egal ob privat oder gesetzlich) ...
und wenn ein Bürger "polizeilich gesucht wird", klappt die Zusammenarbeit der beteiligten Staatsorgane auch ohne Probleme, nur wenn es um die "Erleichterung" seiner alten Bürger, die mit viel Geld unseren Staat am Leben gehalten haben, klappt die Zusammenarbeit nicht (mehr)! Statt das er einen Brief des Finanzamtes bekommt, in dem Ihm "sein Finanzamt" mitteilt Aufgrund der Ihnen vorliegenden Daten (Rente, Krankenkasse, usw.) abzüglich des Steuerfreibetrags usw. bekommt er xx.xx € vom Finanzamt rückerstattet, wenn er dem Bescheid nicht ...