
Steuererklärung. Oft will das Finanzamt auch im Ruhestand noch Geld. Nachrechnen lohnt sich. © Getty Images/iStockphoto
Durch die Erhöhung der Renten zum 1. Juli sind für viele die Steuern gestiegen. Doch es gibt einige Möglichkeiten, den Anstieg zu begrenzen.
Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen
Viele Rentnerinnen und Rentner müssen 2022 etwas mehr Steuern zahlen als 2021, weil die Rente im Sommer um 6,12 Prozent im Osten und 5,35 Prozent im Westen kräftig gestiegen ist. Mittlerweile sind von insgesamt rund 20 Millionen Rentnern etwa 7 Millionen beim Finanzamt in der Pflicht.
Allein durch die aktuelle Rentenerhöhung kommen weitere 106 000 dazu, schätzt das Bundesfinanzministerium. Insbesondere neue Rentenjahrgänge müssen mit mehr Steuern rechnen als frühere, weil für jeden neuen Jahrgang weniger von der Rente steuerfrei bleibt.
Vorteil durch höheren Grundfreibetrag
Zum Glück fällt die Steuer etwas moderater aus als noch zu Jahresanfang gedacht. Wegen der gestiegenen Energiekosten wurde der Betrag, bis zu dem Einkommen für alle steuerfrei ist, rückwirkend um weitere 363 Euro auf 10 347 Euro erhöht, so dass 603 Euro gegenüber 2021 mehr steuerfrei bleiben.
Das bringt etwas Entlastung: Manche Seniorin muss durch den höheren Grundfreibetrag dieses Jahr anders als 2021 keine Steuern zahlen. Im Schnitt bleiben 100 Euro mehr Bruttorente im Monat steuerfrei.
So muss etwa eine Frau aus den alten Bundesländern – seit 2021 im Ruhestand – für 2022 keine Steuern berappen, wenn sie seit Juli höchstens 1 281 Euro monatliche Bruttorente erhält und keine weiteren Alterseinkünfte hat . Nach der Abrechnung für 2021 durfte für die Steuerfreiheit ihre Bruttorente im Monat nur maximal 1 176 Euro betragen, 105 Euro weniger.
Rentenbeginn (Jahr) |
Rente Westtarif (Euro)1 |
Rente Osttarif (Euro)1 |
||
Jahr |
Monat2 |
Jahr |
Monat2 |
|
bis 2005 |
20 248 |
1 731 |
18 822 |
1 615 |
2006 |
19 718 |
1 686 |
18 410 |
1 580 |
2007 |
19 279 |
1 648 |
18 064 |
1 550 |
2008 |
18 957 |
1 621 |
17 854 |
1 532 |
2009 |
18 571 |
1 588 |
17 586 |
1 509 |
2010 |
18 123 |
1 550 |
17 222 |
1 478 |
2011 |
17 789 |
1 521 |
16 952 |
1 455 |
2012 |
17 423 |
1 490 |
16 759 |
1 438 |
2013 |
17 044 |
1 457 |
16 562 |
1 421 |
2014 |
16 737 |
1 431 |
16 329 |
1 401 |
2015 |
16 510 |
1 412 |
16 187 |
1 389 |
2016 |
16 260 |
1 390 |
16 052 |
1 377 |
2017 |
15 972 |
1 366 |
15 828 |
1 358 |
2018 |
15 707 |
1 343 |
15 596 |
1 338 |
2019 |
15 435 |
1 320 |
15 366 |
1 319 |
2020 |
15 082 |
1 290 |
15 051 |
1 292 |
2021 |
14 979 |
1 281 |
14 979 |
1 285 |
2022 |
14 768 |
1 263 |
14 768 |
1 267 |
- 1
- Bruttorente pro Person 2022, gerechnet mit 3,05 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung, 7,3 + 0,65 Prozent zur Krankenversicherung.
- 2
- Monatsrente nach Anpassung im Juli 2022.
Doppelte Steuer verfassungswidrig
Die derzeitigen Regeln zur Besteuerung von Altersrenten sind umstritten. Das Bundesverfassungsgericht muss in zwei Musterfällen prüfen, wann es zu einer verbotenen doppelten Besteuerung kommt, wenn sowohl die gesetzliche Rente als auch die Beiträge während des Berufslebens besteuert werden (Az. 2 BvR 1143/21 und Az. 2 BvR 1140/21).
Besonders Selbstständige können betroffen sein, deren Renten hauptsächlich auf eigenen Beiträgen basieren. Schuld daran sind die derzeitigen Übergangsregeln: Seit 2005 ist für jeden neuen Rentenjahrgang ein größerer Teil steuerpflichtig. Im Gegenzug sind im Arbeitsleben jedes Jahr höhere Beiträge zur Rentenversicherung steuerfrei – bis diese 2025 komplett steuerfrei sind und die Neurenten ab 2040 komplett steuerpflichtig. Dies kann dazu führen, dass − eher künftig als heute − viele von einer verfassungswidrigen doppelten Besteuerung betroffen sein werden.
Deshalb bleiben bis zur Klärung durch das Verfassungsgericht die Steuerbescheide von Rentnern in dem Punkt offen. Geplant ist immerhin, dass Berufstätige ihre Rentenversicherungsbeiträge bereits ab 2023 voll absetzen können. Für alle, die neu in Rente gehen, soll ab 2023 der steuerpflichtige Anteil weniger stark steigen.
Die Rentenrechnung erklärt – an zwei Beispielen

© Stiftung Warentest / René Reichelt

Unser Rat
Belege sammeln. Es lohnt sich, übers Jahr Belege zu sammeln wie etwa für eine Rentenberatung, Gesundheitskosten und Spenden für die Ukraine. All dies kann Ihre Steuern senken.
Pauschalen nutzen. Seit 2021 gibt es schon ab einem Grad der Behinderung von 20 einen Behindertenpauschbetrag. Damit das Finanzamt diesen berücksichtigt, müssen Sie beim Versorgungsamt den Grad der Behinderung feststellen lassen.
Hilfen im Haushalt. Bezahlen Sie Rechnungen für Hilfe und Handwerkerarbeiten im Haushalt niemals bar, sondern immer per Überweisung. Nur so bringen die Lohn- und Fahrtkosten Ihnen Steuerabzug.
Ratgeber und Sonderhefte der Stiftung Warentest. Wenn Sie Ihre Steuerfragen grundlegend klären wollen, empfehlen wir Ihnen unser Buch Steuererklärung 2021/2022 – Rentner, Pensionäre oder unser Finanztest Spezial Steuern 2022. Sie können die Bücher und Hefte – wie auch für die Vorjahre – bequem im test.de-Shop bestellen.
Geld zurücklegen. Stellen Sie sich darauf ein, nach der Rentenerhöhung mehr Steuern zahlen zu müssen. Wie viel fällig wird, ermitteln unsere Steuerrechner für Rentner. Sie können außerdem mit unserem Steuersparrechner schätzen, wie viel Steuerersparnis durch zusätzliche Ausgaben drin ist.
Wie wird der steuerfreie Rentenfreibetrag berechnet?
Wenn das Finanzamt Ihre steuerpflichtigen Renteneinkünfte ermittelt, zieht es Ihren Rentenfreibetrag ab. Steuern werden für 2022 erst fällig, wenn Ihr ganzes zu versteuerndes Einkommen über 10 347 Euro – Ehepaare 20 694 Euro – Grundfreibetrag liegt. Das sind für jeden 603 Euro mehr als 2021.
Steuerregel. Die Höhe des Rentenfreibetrags ist davon abhängig, wann Ihre Rente beginnt: Sind Sie seit 2021 in Rente, bleiben 19 Prozent Ihrer Jahresbruttorente steuerfrei. Beginnt sie 2022, sind es nur 18 Prozent. Im Jahr nach dem Rentenbeginn ermittelt das Finanzamt Ihren Rentenfreibetrag. Dieser gilt danach für immer. Nur ausnahmsweise wird er neu ermittelt, wie zuletzt bei der Mütterrente. Deshalb bleibt nach jeder Rentenerhöhung weniger von der Rente steuerfrei.
Noch offen. Sie wollen noch weiter arbeiten und den Rentenbeginn hinausschieben? In dem Fall ist noch nicht klar, wie viel steuerfrei bleiben muss. Ein Senior will vor dem Bundesfinanzhof (BFH) durchsetzen, dass nicht das Jahr der ersten Rentenzahlung maßgeblich ist, sondern das für ihn günstigere frühere Jahr, in dem er die Altersgrenze erreicht hatte (Az. X R 29/20).
Weitere Abzugsposten. Vom steuerpflichtigen Teil der Rente gehen auf jeden Fall Ihre Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, pauschal 102 Euro Werbungskosten und 36 Euro Sonderausgaben ab. So kann es sein, dass Sie keine Steuern zahlen müssen.
Beispiel. Eine Frau aus den neuen Bundesländern – seit 2021 in Rente – erhält in diesem Jahr 14 979 Euro Jahresbruttorente steuerfrei.
Tipp. Ihre Einnahmen können höher sein als in der Tabelle steht, wenn Sie noch andere Posten absetzen wie einen Behindertenpauschbetrag, Kosten für Hilfe im Haushalt, für Handwerkerarbeiten oder Ihre Gesundheit.
Wie werden Pension und Betriebsrente versteuert?
Erhalten Sie im Ruhestand eine Pension, führt Ihr ehemaliger Chef schon bei Auszahlung in der Regel davon Steuern ab. Für betriebliche Renten gelten andere Steuerregeln.
Beamten- und Werkspension. Beziehen Sie als ehemalige Beamtin oder Beamter eine steuerpflichtige Pension, geht ein Versorgungsfreibetrag plus Zuschlag ab – abhängig vom Jahr des Pensionsbeginns. Firmenpensionäre erhalten den Freibetrag ab 63, Schwerbehinderte ab 60. Keine Altersgrenze gilt für Pensionen an Hinterbliebene oder bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit.
Beispiel. Seit Januar 2022 bekommt ein Pensionär im Jahr 45 000 Euro Pension. Sein Versorgungsfreibetrag beträgt davon 14,4 Prozent, maximal 1 080 Euro plus 324 Euro Zuschlag. Wäre er seit 2021 in Pension, blieben 15,2 Prozent steuerfrei, maximal 1 140 Euro plus 342 Euro Zuschlag.
Betriebsrente. Hier müssen Sie unterscheiden, wie die Beiträge bei der Einzahlung versteuert wurden. Wurden diese aus unversteuertem Einkommen eingezahlt, ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig. Dafür können Sie häufig den Altersentlastungsbetrag nutzen, wenn Sie am 1. Januar des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt waren. Haben Sie allerdings die Beiträge in die Betriebsrente aus voll oder pauschal versteuertem Einkommen gezahlt, müssen Sie nur eine viel geringeren Teil versteuern.
Beispiel. Ein 65-jähriger muss 5 000 Euro Betriebsrente voll versteuern. Davon geht ein Altersentlastungsbetrag ab: 14,4 Prozent von 5 000 Euro, maximal 684 Euro. Was zählt steuerlich von privater Rente?
Erhalten Sie eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung, zählt davon nur ein geringer Teil für die Steuer. Das gilt ebenso für Betriebsrenten, wenn Sie die Beiträge aus voll oder pauschal versteuertem Einkommen bezahlt haben – wie es bei der betrieblichen Vorsorge vor 2002 üblich war.
Steuerregel. Renten aus privaten Versicherungen sind nur mit einem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt davon ab, wie alt Sie bei der ersten Zahlung sind: Sind Sie 64 Jahre, sind 19 Prozent steuerpflichtig. Sind Sie 65 Jahre, sind es 18 Prozent. Bei Zahlung ab 67 Jahren sind es nur 17 Prozent.
Beispiel. Eine 64-jährige erhält 2 400 Euro private Rente im Jahr. Davon muss sie 19 Prozent versteuern. Somit werden 456 Euro zu ihrem steuerpflichtigem Einkommen 2022 addiert, bevor das Finanzamt die Steuern festsetzt.
Tipp. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag. Wenn danach eine steuerfreie Kapitalauszahlung statt einer Rente möglich wäre, müssen Sie auch die Rente bis zur Höhe dieses Kapitalbetrags steuerfrei erhalten (BFH, Az. VIII R 4/18).
Von welchen Einkünften muss das Finanzamt einen Altersentlastungsbetrag abziehen?
Ein Altersentlastungsbetrag geht von bestimmten Nebeneinkünften ab:
- aus Vermietung und Verpachtung
- aus selbstständiger Tätigkeit
- von voll steuerpflichtigen Riester-Renten,
- von Betriebsrenten aus Pensionsfonds oder Pensionskassen
- aus Kapitalerträgen.
Der Freibetrag greift nicht für gesetzliche Renten oder Renten, die aus pauschal versteuerten Beiträgen stammen.
Steuerregel. Den Freibetrag zieht das Finanzamt automatisch je nach Geburtsjahrgang in unterschiedlicher Höhe in Ihrer Steuererklärung für 2022 ab, wenn Sie am 1. Januar 2022 zumindest 64 Jahre waren.
Beispiel. Eine Frau (geboren im Dezember 1957) erhält für ein Stück Land 2 000 Euro Pacht im Jahr. Davon gehen für 2022 14,4 Prozent Altersentlastungsbetrag ab – 288 Euro. Maximal wären 684 Euro drin.
Tipp. Im Ruhestand lohnt als Zuverdienst meist ein 450-Euro-Minijob. Damit können Sie sämtliche Abzüge für Steuern und Sozialabgaben umgehen – anders als wenn Sie im Monat mehr als 450 Euro Bruttolohn verdienen. Ab Oktober ist noch mehr drin: Die monatliche Bruttolohngrenze für Minijobs soll auf 520 Euro steigen. Somit ist 2022 mit Minijobs insgesamt 5 610 Euro Zuverdienst möglich. Es muss aber ein echter Minijob sein, den der Arbeitgeber über minijob-zentrale.de anmeldet. Nur dann greift die ermäßigte Steuer von 2 Prozent, die meist die Chefin oder der Chef übernimmt.
Mit welchen Posten kann ich im Ruhestand die Steuern senken?
Auch im Ruhestand senken bestimmte Posten die Steuerschuld. Dafür lohnt es, Belege für diese Ausgaben übers Jahr zu sammeln:
Werbungskosten. Abzug bringen Ihre Kosten über der Pauschale von 102 Euro im Jahr etwa für eine Rentenberatung, Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberatung. Hier zählen auch Anwalts- und Gerichtskosten, wenn um die Rente gestritten wird. Arbeiten Sie 2022 noch lohnsteuerpflichtig? Dann geht der Arbeitnehmerpauschbetrag ab, der 2022 um 200 Euro auf 1 200 Euro gestiegen ist oder Ihre tatsächlichen Kosten.
Posten im Haushalt. Ausgaben für Arbeiten im Haushalt senken Ihre Steuer – auch Posten aus der Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters oder Verwalters. Anerkannt sind bis zu 20 000 Euro für Hilfen im Haushalt. Dazu gehören genauso Kosten für Pflegedienste. Zudem zählen bis zu 6 000 Euro für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten für Handwerkerarbeiten im Haushalt. 20 Prozent des Rechnungsbetrags senken direkt Ihre Steuer. Bedingung: Sie haben per Überweisung bezahlt. Eine Ausnahme gilt nur für über die Minijobzentrale angemeldete Helfer.
Spenden. Spenden für die Ukraine auf ein Sonderkonto „Ukraine“ oder das Konto einer anerkannten gemeinnützige Organisation senken Ihre Steuern. Als Nachweis ist 2022 nur ein Buchungsbeleg oder die Einzahlungsbestätigung über Spendenhöhe, -zweck, Empfänger und Spendende nötig. Das genügt auch für Spenden bis 300 Euro im Jahr für mildtätige, kirchliche, religiöse oder wissenschaftliche Zwecke oder Mitgliedsbeiträge für politische Parteien. Sonst ist eine Zuwendungsbestätigung nötig.
Wie zählen meine Pflege- und Krankheitskosten bei der Steuer?
Im Alter bleiben vielen gesundheitliche Probleme nicht erspart. Einige Ausgaben dafür bringen Ihnen als außergewöhnliche Belastungen Steuerabzug. Für Pflege und Behinderung gibt es Pauschalen.
Krankheits- und Pflegekosten. Arzneien, Hilfsmittel und Therapien zählen steuerlich, wenn sie ärztlich verordnet sind. Die Kosten für Kuren, Reha, Psychotherapie sowie nicht anerkannte Therapien sind anerkannt, wenn sie vom Amtsarzt oder Medizinischen Dienst attestiert sind. Die Ausgaben bringen aber erst über Ihrem zumutbaren Eigenanteil Steuerabzug. Dazu gehören auch Heimkosten, wenn sie durch Pflegebedarf, Behinderung oder Krankheit veranlasst sind.
Behindertenpauschbetrag. Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 20 festgestellt? Dann können Sie seit 2021 zwischen 384 Euro bis 7 400 Euro Behindertenpauschbetrag im Jahr absetzen. Zudem zählen ab einem Grad der Behinderung von 70 pauschal 900 bis 4 500 Euro Fahrtkosten. Die wirken sich aber erst über der zumutbaren Belastung aus.
Tipp. Einmalige Kosten – etwa für den Einbau eines Treppenlifts, für Heilbehandlungen, Kuren, extra Rechnungen vom Pflegedienst, für häusliche Intensiv- und Behandlungspflege können Sie als außergewöhnliche Belastungen mit zumutbarem Eigenanteil abrechnen.
Pauschbetrag für Pflege. Sie versorgen einen Menschen mit zumindest Pflegegrad 2? Seit 2021 können Sie 600 Euro bis zu 1 800 Euro Pflegepauschbetrag geltend machen. Bedingung: Sie erhalten für Ihre Pflege keine Einnahmen.
Darf das Finanzamt eine Steuervorauszahlung verlangen?
Anders als im Berufsleben kassiert das Finanzamt die Steuer häufig erst nach der Steuererklärung. Meist verlangt es danach Steuern vierteljährlich im Voraus.
Steuerregel. Müssen Sie für das aktuelle Jahr mindestens 400 Euro Steuern zahlen, darf das Finanzamt im Voraus Steuern kassieren. Dazu ermittelt es, wie viel Steuern für das aktuelle Jahr fällig werden. Grundlage sind dafür in der Regel die Werte vom Vorjahr und der aktuelle Grundfreibetrag, der in diesem Jahr 10 347 Euro beträgt.
Beispiel. Eine Rentnerin muss laut Steuerbescheid im September 2022 für 2021 rund 600 Euro Steuern bis Mitte Oktober nachzahlen. Im Dezember werden für die Steuern 2022 weitere 600 Euro fällig, weil voraussichtlich ihre Steuerschuld 2022 bei 600 Euro liegt. Für 2023 setzt die Behörde gleich die Vorauszahlung fest und zwar jeweils 150 Euro pro Quartal.
Tipp. Kalkulieren Sie besser vorsorglich eine eventuelle Nachzahlung und auch die Vorauszahlung in Ihr monatliches Budget mit ein.
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@H.Muth: Eine Steuererklärung abgeben müssen Rentner und Rentenrinnen, sobald sie nach Abzug von Werbungskosten, Entlastungs-, Pausch- und Freibeträgen mehr einnehmen als den Grundfreibetrag, der in 2021 bei 9744 Euro lag und bei zusammen veranlagten Ehepaaren doppelt so hoch ist.
Die Pauschalbeträge für Krankheits- und Pflegekosten und Fahrtkosten ab einem Grad er Behinderung haben sich zwar in 2021 erhöht und können bei der o.g. Berechnung berücksichtigt werden. Aber Fahrkosten und Krankheitskosten, die über den Pauschalen liegen müssen über die Steuererklärung abgerechnet werden, auch wenn diese von Jahr zu Jahr sich kaum unterscheiden.
Hallo, wertes SW-TEAM,
sehen Sie eine Möglichkeit als schwerb.Rentner 100%,aG,B + 80%,G mit Anwendung der Tatsache, dass wir beide auf einen PKW angewiesen sind, auch in der "Freizeit", also die 15.000 km/a (aG) + 3.000 km/a (G) x € 0,30/km und die übliche Steuerermäßigung für Schwerbehinderte von der Abgabepflicht befreien zu lassen ? Wir sehen diese Kosten als jährlich fix gegeben, so dass sich daraus normalerweise ein "FREIBETRAG" ergibt, der bei kompletter Einrechnung aller Steuerermäßigungen zu einem "zu versteuerden EK" das unterhalb des Grenzbetrags liegt, führt. Dadurch müßte man uns doch von der Abgabe einer St.-Erkl. befreien können ? Zumal sich bei uns mit 76 + 68 Jahren wohl kaum eine "Besserung" ergeben dürfte. MfG Hubert + Monika Muth
"zum 1. Juli sind die Renten kräftig gestiegen" so lautet der erste Satz im test-newsletter zu diesem Artikel. Wie abgehoben, arrogant und dumm ist eigentlich die test-Redaktion, die sowas verbreitet. Ein Blick auf den offiziellen veröffentlichten Teuerungsindex, der noch nicht einmal die besondere Kostensituation der Rentner widerspiegelt, zeigt, wie absurd diese Behauptung ist, auch wenn sie ständig von der regierungsnahen Presse -wohl auch test- wiederholt wird.
Ich machte während meines Arbeitsleben bzw. mache jetzt in der Rente die Steuererklärung selbst. Während dem Arbeitsleben war die Steuererklärung gegenüber der jetzigen Steuererklärung in der Rente sehr leicht. In den Selektionen der Einkünfte, Rente, Betriebsrente, Unterstützungskasse, KAP, Vermietung kann das Finanzamt richtig viele Fehler machen. Seit Rentenbeginn hat bei mir kein einziger Steuerbescheid in den einzelnen Freibeträgen gestimmt. Jedes Mal musste ich Einspruch einlegen. Nach dem Einspruch erklärte das Finanzamt die zugeordneten Freibeträge u. ich solle den Einspruch durch eine Unterschrift zurücknehmen. Ich habe alle Beweise Betriebsrente, Unterstützungskasse die vor 2004 abgeschlossen wurden und andere Freibeträge beinhalteten dem Finanzamt zugesendet. Zum Schluss bekam ich für drei Jahre neue Einkommensteuerbescheide, die eine jährliche Rückerstattung von 100 bis 300 € ausmachte. Das Dumme, die Infos von den Medien stimmen zum Teil mit dem Finanzamt nicht überein!
@azur5a: Wenn Sie Ihrer Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, zahlt die Bank auch Zinsen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1 602 Euro) steuerfrei aus. Die Bescheinigung stellt das Finanzamt für drei Jahre aus, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen 2018 unter dem Grundfreibetrag von 9000 Euro (18000 Euro Ehepaare) lag. Die Bescheinigung gilt, solange Sie die Bedingungen erfüllen. Das Antragsformular NV 1 finden Sie online (formulare-bfinv.de unter ‧Formularcenter, Formulare A-Z, Nichtveranlagungsbescheinigung). Ohne NV-Bescheinigung können Sie sonst nur über die Steuererklärung die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zurückholen. (TK)