Noch keine Lust auf Ruhestand?
Sind Sie noch berufstätig und waren zu Beginn des Jahres 64, muss Ihr Arbeitgeber bei der monatlichen Gehaltsabrechnung einen Altersentlastungsbetrag berücksichtigen. Das erhöht Ihr Nettogehalt.
Beispiel. Anna Ebers (Jahrgang 1958) denkt noch nicht an Rente. 2023 ist sie weiter in ihrem Job voll berufstätig. Weil sie Ende Dezember 2022 ihren 64. Geburtstag gefeiert hat, erhält sie ab Januar 2023 einen Altersentlastungsbetrag. Der beträgt 13,6 Prozent ihrer Gehaltseinkünfte, maximal 646 Euro im Jahr. Ein Zwölftel davon muss ihr Chef seit Januar bei ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen: Statt rund 464 Euro Lohnsteuer auf ihr monatliches Bruttogehalt von 3 500 Euro werden durch den Entlastungsbetrag nur rund 448 Euro fällig.
Fazit. Durch den Altersentlastungsbetrag spart Ebers im Monat etwa 16 Euro Lohnsteuer, aufs Jahr gesehen rund 192 Euro.
Tipp: Verbrauchen Sie – anders als die Frau im Beispiel – nicht den kompletten Altersentlastungsbetrag, kann Ihr Arbeitgeber den restlichen Freibetrag von Ihren anderen Einkünften wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abfindungen oder Tantiemen steuermindernd abziehen.
Zu hohe Abgeltungsteuer bezahlt?
Sie erzielen 2023 mehr als 1000 Euro (Ehepaare 2 000 Euro) Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne? Dann kann ein Altersentlastungsbetrag Steuern sparen.
Beispiel. Andreas Kühn (Jahrgang 1954), der seit 2017 in Rente ist, rechnet 2023 mit voraussichtlich 19 977 Euro Bruttorente. Zudem wird er 2 000 Euro Zinsen erhalten: Durch den Sparerpauschbetrag sind 1 000 Euro davon steuerfrei, auf die verbleibenden 1 000 Euro werden inklusive Soli 263,75 Euro Abgeltungsteuer fällig. Kühn muss seine Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben, sollte es aber tun. Beantragt er dort die Günstigerprüfung, zieht das Finanzamt von seinen 1 000 Euro steuerpflichtigen Zinsen 176 Euro (17,6 Prozent) Altersentlastungsbetrag ab.
Tipp: Für Sparer wie Rentner Kühn lohnt es sich häufig, nicht nur wegen des Altersentlastungsbetrags die Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP abzurechnen. Denn wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, müssen Sie auch für Ihre Kapitaleinkünfte nur diesen niedrigeren Steuersatz zahlen. Über die Steuererklärung können Sie also die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Frank1943: Wenn Ihnen altersgemäß ein Altersentlastungsbetrag zusteht, dann sollten Sie innerhalb der einmonatigen Frist Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid beim Finanzamt einlegen. Im Steuerbescheid müsste der Altersentlastungsbetrag von Ihrer voll steuerpflichtigen Betriebsrente abgeben.
(dda)
Mein Steuerprogramm weist einen Freibetrag über 1000 Euro aus, das FA streicht diesen gänzlich. Ich erhalte eine voll zu versteuernden Betriebsrente, die aber offensichtlich nicht angerechnet wird (im Gegensatz zu ihrem Artikel).
Was ist nun richtig?
@AlfonsKuhn: Im Steuerbescheid findet man einen Betrag mit der Bezeichnung „Summe der Einkünfte“. Der Altersentlastungsbetrag wird anschließend davon abgezogen, diese Position und ihre Höhe können Sie im Bescheid sehen. Das Ergebnis dieser Rechnung heißt dann „Gesamtbetrag der Einkünfte“ und ist ebenfalls im Steuerbescheid ausgewiesen. (PH)
wo taucht denn dieser Betrag im Bescheid vom Finanzamt auf?