Die Kranken- oder Rentenkassen erstatten die Behandlung bei Alkoholabhängigkeit. Ein Überblick:
Anlaufstellen. Oft weiß der Hausarzt weiter. Zudem helfen Suchtberatungsstellen kostenlos – auch Angehörigen. Hier werden individuell die passenden Schritte geplant.
Entzug. Er findet unter medizinischer Aufsicht statt. Denn weil sich das Gehirn an den dämpfenden Alkohol gewöhnt, ist es bei Wegfall übererregt. Die Folgen: Zittern, Schwitzen, Verwirrtheit, vielleicht lebensbedrohliche Krämpfe und Kreislaufprobleme (Delirium tremens). Besonders intensiv überwacht sind Patienten beim stationären Entzug in einer Fach- oder psychiatrischen Klinik. Beim ambulanten Entzug verringern sie zuhause über einige Tage die Trinkmenge auf null – mit täglichen Arztbesuchen.
Entwöhnung. Dem Entzug sollte eine Psychotherapie folgen, allein oder in der Gruppe. Das erhöht die Erfolgsaussichten für das Ziel: Abstinenz. Ambulante Therapien finden meist in Suchtberatungsstellen statt, etwa ein Jahr lang und einmal die Woche. Stationäre Therapien dauern einige Wochen bis Monate.
Selbsthilfe. Erfahrungen anderer Betroffener helfen – als Vorlauf, Ergänzung, Nachgang der Therapie. Angehörige sind meist willkommen.
Kontrolliertes Trinken. Ziel dieses – teils umstrittenen – Ansatzes ist es, weniger zu trinken, nicht ganz zu verzichten. Inzwischen gibt es erste Nutzenbelege, vor allem bei leichteren Fällen. Einige Krankenkassen erstatten einen Teil der Gebühren.
Adressen. Suchtberatungsstellen etwa über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: (www.bzga.de/service, Beratungstelefon: 02 21/89 20 31), viele Selbsthilfegruppen unter www.nakos.de.
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