Ärzte­versorgung im Vergleich

So haben wir getestet

Im Test

18 berufs­stän­dische Versorgungs­werke der Ärzte in Bezug auf ihre Flexibilität bei der Alters­versorgung.

Reguläres Renten­eintritts­alter

Fast alle Versorgungs­werke erhöhen das reguläre Renten­eintritts­alter auf 67 Jahre, allerdings in unterschiedlichen Schritten. Wir geben deshalb das Renten­eintritts­alter für den Geburts­jahr­gang 1953 an, der kurz vor dem Erreichen der Regel­alters­rente steht, und, für welchen Jahr­gang die Alters­grenze 67 gilt.

Frühester Renten­eintritt

Wir zeigen, wann Ärzte frühestens ihre Alters­rente bean­spruchen können. Beim vorzeitigen Rentenbe­zug ist die Rente durch Abschläge nied­riger. Die Abschläge sind je nach Versorgungs­werk unterschiedlich hoch (siehe FAQ Alters­vorsorge für Ärzte). Wir geben das früheste Renten­eintritts­alter und/oder die höchst­mögliche Anzahl vorzuziehender Monate an.

Spätester Renten­beginn

Wir zeigen, wie lange Ärzte den Bezug ihrer Alters­rente längs­tens hinaus­schieben können. Das Hinaus­schieben erhöht ihre Rente durch Zuschläge. Die Zuschläge können je nach Versorgungs­werken unterschiedlich hoch ausfallen. In der Tabelle geben wir das späteste Renten­eintritts­alter oder die höchst­mögliche Anzahl aufzuschiebender Monate an.

Teilrente

Wir haben untersucht, ob Ärzte eine Alters­rente als Teilrente beziehen können. Angegeben sind die Höhen, in denen das jeweils möglich ist.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2025 um 08:58 Uhr
    Sozialabgaben im Alter

    @alle: Unsere Berichterstattung zu den Sozialabgaben im Alter (für alle) finden Sie unter dem folgenden Link:
    www.test.de/renten-steuern-abgaben

  • frama89 am 27.01.2025 um 19:30 Uhr
    Interessanter und hilfreicher Artikel

    Vielen Dank für die Recherche. Prima wäre eine ergänzende Berichterstattung 2025 vor dem Hintergrund aktueller Pressemeldung zu etwaigen "Schieflagen" bei Versorgungswerken. Sofern richtig verstanden, werden 40 von rund 90 Versorgungswerken von der BAFIN "gesondert überwacht". Eine Auflistung um welche Versorgungswerke es sich handelt, war auf der Internetseite der BAFIN nicht zu finden. Hilfreich wäre auch der Hinweis zu jeweiligen Kranken- und Pflegeversicherungbeiträgen während der Auszahlungsphase bei Rüruprenten und bei Auszahlungen aus Versorgungswerken.

  • W.Jackson am 30.10.2019 um 13:04 Uhr
    Danke für den Artikel

    Ich möchte ein positives Feedback geben, nachdem ich den Kommentar von TrueEffendi gelesen habe. Ich befinde mich in der Phase des Berufseinstiegs als Ärztin und wollte gut recherchierte Informationen bezüglich des Themas Altersversorgung. Dieser Artikel ist sehr hilfreich und weist mich auf gewisse Fallstricke und Überlegungen hin, beispielsweise, dass Kindererziehung bei den Ärzteversorgungswerken in der Rente nicht berücksichtig wird. Die Informationen, die ich sonst zu diesem Thema erhalten hätte, z.B. durch die Versorgungswerke selbst, wären sicher nicht so explizit auf diese Aspekte eingegangen. Danke Stiftung Warentest.

  • WSTORZ am 30.04.2018 um 14:08 Uhr
    Kein Sommerloch

    Was haben Harz IV-Empfänger mit Ärzten zu tun? Diese wissen anfangs eben nicht immer, "wohin mit ihrem Geld", ganz abgesehen davon, dass sie erst spät ans Geldverdienen kommen und eine Praxisgründung zunächst erhebliche Aufwändungen - sprich Schulden - bedeutet. Es ist durchaus interessant, wie sich hier gesetzliche Rentenversicherung und die diversen Versorgungswerke hinsichtlich Aufwand und Leistungen unterscheiden. Hier von einem "Sommerloch" zu sprechen, scheint mir jedenfalls weit hergeholt. Es reicht doch, wenn in jeder Talkshow das Thema Harz IV breit getreten wird und über "Minirenten" trotz "jahrzehntelanger harter Arbeit" geklagt wird. Selbst unser BGM Spahn nimmt sich inzwischen dieser Klientel an.

  • TrueEffendi am 30.04.2018 um 10:47 Uhr
    Sommerloch?

    Man darf getrost davon ausgehen, daß die meisten Ärzte sehr wohl wissen, wohin mit ihrem Geld. Wurde das Sommerloch, mit seinem Mangel an interessanten Neuigkeiten, jetzt auch vorverlegt, so wie Weihnachten und Ostern, oder fällt der StiWa bei Testthemen nichts mehr ein? Wie wärs mal mit einem Bericht über die Altersversorgung von Hartz-IV-Empfängern oder dürfte man sowas gar nicht abdrucken, weil es gegen guten Geschmack und gute Sitten verstoßen würde?