
Bis zu neun U-Untersuchungen sind drin in einer Kindheit. Jetzt gelten wegen Corona lockerere Fristen. © Alamy Stock Photo / Westend61 GmbH
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder – U-Untersuchungen genannt – sollen helfen, Krankheiten und Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Wegen Corona gibt es derzeit für die sonst festen U6– bis U9-Termine Lockerungen.
Terminaufschub bis auf Weiteres möglich
U-Untersuchungen sind dazu da, den Gesundheitszustand und die Entwicklung eines Kindes zu beurteilen. In Deutschland haben alle Kinder von Geburt bis zum Schulalter auf die kostenlosen neun Checks Anspruch – bislang zahlen die Krankenkassen aber nur, wenn die entsprechenden Zeitspannen eingehalten werden.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie gibt es nun Lockerungen für die U6- bis U9-Untersuchungen: In Absprache mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin können Eltern die Termine verschieben. Die Kassen zahlen die Untersuchung auch in diesen Fällen. Für die Untersuchungen U2 bis U5 gilt die Regelung nicht.
Untersuchungs-Richtlinie auf dem Prüfstand
Im ersten Jahr nach der Geburt werden Babys mehrfach vom Arzt untersucht, in den Folgejahren einmal pro Jahr. Basis ist die Kinder-Richtlinie: Diese legt fest, auf was Kinderärzte achten sollen. Klassische Untersuchungsparameter sind etwa Gewicht, Körpergröße, geistige Aktivität und Sprachvermögen. Wissenschaftler nehmen die 2015 überarbeitete Richtlinie für die U1 (Geburt) bis U9 (5 Jahre) derzeit unter die Lupe. Sie untersuchen zum Beispiel, ob eine frühzeitige Erkennung von Entwicklungsverzögerungen gelingt.
U-Untersuchungen im Überblick
Diese Kriterien spielen bei der Früherkennung eine Rolle:
Hörvermögen. Unmittelbar nach der Geburt untersuchen Ärzte oder Hebammen unter anderem, ob der Säugling die Geburt gut überstanden hat und ob er Fehlbildungen aufweist. Außerdem wird getestet, ob das Kleine hören kann.
Mukoviszidose. Eltern können in den Tagen nach der Geburt ein Screening auf Mukoviszidose machen lassen. Das ist Teil des Neugeborenen-Screenings, bei dem das Blut des Säuglings auf mögliche Stoffwechselerkrankungen untersucht wird.
Interaktion. Kinderarzt oder -ärztin achten im ersten Lebensjahr (U3 bis U6) stärker auf die Interaktion zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, etwa ob das Kind bei Ansprache durch die Mutter oder den Vater mit Lächeln, Wenden des Kopfes oder spontanem Körperkontakt reagiert.
Grob- und Feinmotorik. Im 3. bis 4. Lebensmonat wird bei der U4 unter anderem geprüft, ob das Kind das Köpfchen aufrecht hält, wenn es sitzt und die Hände spontan zur Körpermitte führen kann.
Beratung. Die Kinderärzte beraten Eltern zu verschiedenen Themen und verweisen bei Interesse an spezialisierte Beratungsstellen weiter – etwa zur richtigen Ernährung, zum Umgang mit einem Schreibaby, zur Vermeidung von Unfällen oder bei starken Belastungssituationen in der Familie.
Gelbes Heft zur Kontrolle für Ärzte und Eltern

Kennen alle Eltern: Das berühmte gelbe Heft. © Gemeinsamer Bundesausschuss

Im Dokumentationsheft für U-Untersuchungen, dem so genannten Gelben Heft, dokumentieren die Ärzte ihre Untersuchungsergebnisse. Zudem enthält es ein herausnehmbares Blatt, mit dem Eltern gegenüber Kitas und anderen Einrichtungen nachweisen können, dass das Kind alle notwendigen Untersuchungen durchlaufen hat. Das Heft erhalten Eltern von Neugeborenen in der Geburtsklinik oder von ihren Ärzten.
Auch Impfberatung Teil der U-Untersuchungen
Zur U3-Untersuchung gehört auch eine Beratung, welche Impfungen sinnvoll sind. Bei Einverständnis der Eltern impft der Arzt das Kind mit sechs Wochen zum ersten Mal, und es erhält einen Impfpass.
Die Kosten für die Impfungen gehören genauso zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen wie die U1- bis U9-Untersuchungen. Zu welchen Impfungen − etwa gegen Rotaviren oder Pneumokokken − die Impfexperten der Stiftung Warentest raten, sowie kompakte Fakten und Tabellen zu einzelnen Impfstoffen finden Sie im Special Impfungen für Kinder.
Ausführliche Informationen zu allen Früherkennungsuntersuchungen finden Eltern auf dem Internet-Portal kindergesundheit.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA. Eine kurze Übersicht bietet ein Flyer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV.
Tipp: Sie suchen kurze und klare Anleitungen für schnelle Hilfe für Ihr Kind? Ob Fieber, Hautausschlag oder plötzliche Schmerzen – der Ratgeber „Der kleine Kinderarzt“ von der Stiftung Warentest hilft Ihnen, Symptome richtig zu deuten, Krankheiten zu erkennen und richtig zu handeln. Er hat 224 Seiten, kostet 16,90 Euro – und wir senden Ihnen den Ratgeber gerne versandkostenfrei zu.
Diese Meldung ist am 1. September 2016 auf test.de erschienen. Sie wurde am 11. Januar 2021 aktualisiert.
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