Ärzte­versorgung im Vergleich Das sollten Ärzte über ihre Rente wissen

3

18 Versorgungs­werke sind für die Renten der Ärzte zuständig. Je nach Werk liegt der reguläre Renten­start bei 65 bis 67 Jahren. Einen gleitenden Über­gang in den Ruhe­stand erlauben nur wenige.

Sie gelten als Luxusklasse der Rente: die berufs­stän­dischen Versorgungs­werke. Zuständig sind sie für die Alters­versorgung von Freiberuf­lern und Arbeitnehmern mit klassischen Kammerberufen. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Rechts­anwälte und Architekten. Über ihre Kammer sind sie Pflicht­mitglied im zugehörigen Versorgungs­werk. Am meisten Mitglieder haben die Versorgungs­werke der Ärzte – knapp 400 000.

Renten­optionen für Ärzte

Wir haben untersucht, wie die Ärzte­versorgungs­werke den Über­gang in den Ruhe­stand für ihre Mitglieder gestalten und konnten teils große Unterschiede fest­stellen. So können etwa Ärzte des Landes­versorgungs­werks Hessen schon mit 65 Jahren die reguläre Alters­rente beziehen. In der Bezirks­ärztekammer Trier gilt: Rente mit 67 für alle ab 1958 Geborenen (Tabelle: 18 Versorgungswerke im Vergleich). Auch bieten 11 der 18 Werke keine Teilrenten an, die es besonders angestellten Ärzten erleichtert, die Arbeits­zeit zum Ende des Berufs­lebens herunter­zufahren.

Wenig Lust auf Trans­parenz

Job- und Orts­wechsel sind auch für Ärzte heute üblich. Kommt es dazu, ist es interes­sant, die erwart­bare Rente im Vergleich zu der anderer Versorgungs­werke und zur gesetzlichen Rente einordnen zu können. Wir wollten von den Versorgungs­werken wissen, welche Renten­leistung den Beiträgen des Jahres 2017 gegen­über­steht. Die Resonanz war verhalten. Kein Werk lieferte uns dazu Informationen.

Einen Einblick konnten wir aber anhand einzelner Schreiben der Werke an ihre Mitglieder gewinnen. So vergleicht etwa die Berliner Ärzte­versorgung im Info-Brief Nr. 24 vom November 2017 ihre Rente mit der aus der gesetzlicher Renten­versicherung. Ein fiktives Beispiel zeigt: Bei gleicher Beitrags­zahlung zwischen 1982 und Mitte 2017 läge die Bruttorente der Ärzte­versorgung bei 2 459 Euro im Monat und die der Renten­versicherung bei 1 533 Euro (Berechnungs­details siehe vw-baev.de unter dem Reiter „Wegweiser“).

Außen vor lassen die Berliner, dass die gesetzliche Renten­versicherung ihrem Rentner einen Zuschuss zur Kranken­versicherung in Höhe von 7,3 Prozent zahlt. Den bekäme der Arzt für seine Bezüge nicht. Den Zuschuss mitgerechnet fällt die Ärzte-Rente aber immer noch fast 50 Prozent höher aus.

Nase vorn bei Rentenhöhe

Auch eine Renten­mitteilung, die uns ein Mitglied der Ärzte­versorgung Baden-Württem­berg zur Verfügung stellte, zeigt klar, dass die Ärzte die Nase weit vorn haben. Eine Zuzahlung von 1 000 Euro im Jahr 2017 entsprach nach derzeitigen Werten dort monatlichen Versorgungs­bezügen von 6,44 Euro. Bei der Gesetzlichen entsprachen 1 000 Euro im Jahr 2017 nach heutigen Werten einer Rente von 4,47 Euro. Rechnet man auch hier den Kranken­versicherungs­zuschuss mit, ergeben sich für die Ärzte um rund 34 Prozent höhere Versorgungs­bezüge.

Eins zu eins vergleich­bar sind die Systeme allerdings nicht. Die Versorgungs­werke bieten neben der Alters­rente einen umfang­reicheren Hinterbliebenen- und Invaliditäts­schutz als die Gesetzliche. Die Rentenkasse hat dafür ein breiteres Leistungs­spektrum, neben Zuschüssen zur Kranken­versicherung zum Beispiel umfassendere Reha­leistungen und die Anerkennung von Erziehungs­zeiten für die Rente, von der auch Ärzte profitieren können (FAQ Altersvorsorge für Ärzte).

Finanzierungs­modell unterschiedlich

Auch das Finanzierungs­modell ist ein anderes. Die Gesetzliche ist als reines Umlage­verfahren konzipiert. Die Beiträge der Versicherten werden bis auf eine kleine Reserve direkt an die Rentner ausgezahlt. Die Versorgungs­werke nutzen das sogenannte offene Deckungs­plan­verfahren – eine Mischung aus Umlage und Kapital­deckung. Ein Teil der Mitglieds­beiträge wird an den Kapitalmärkten angelegt. Auch die daraus erwirt­schafteten Gewinne finanzieren die Renten mit.

Wie viel Umlage und wie viel Kapital­deckung in der Renten­finanzierung steckt, entscheidet jedes Versorgungs­werk selbst. Bisher scheint die Mischung zu stimmen.

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

W.Jackson am 30.10.2019 um 13:04 Uhr
Danke für den Artikel

Ich möchte ein positives Feedback geben, nachdem ich den Kommentar von TrueEffendi gelesen habe. Ich befinde mich in der Phase des Berufseinstiegs als Ärztin und wollte gut recherchierte Informationen bezüglich des Themas Altersversorgung. Dieser Artikel ist sehr hilfreich und weist mich auf gewisse Fallstricke und Überlegungen hin, beispielsweise, dass Kindererziehung bei den Ärzteversorgungswerken in der Rente nicht berücksichtig wird. Die Informationen, die ich sonst zu diesem Thema erhalten hätte, z.B. durch die Versorgungswerke selbst, wären sicher nicht so explizit auf diese Aspekte eingegangen. Danke Stiftung Warentest.

WSTORZ am 30.04.2018 um 14:08 Uhr
Kein Sommerloch

Was haben Harz IV-Empfänger mit Ärzten zu tun? Diese wissen anfangs eben nicht immer, "wohin mit ihrem Geld", ganz abgesehen davon, dass sie erst spät ans Geldverdienen kommen und eine Praxisgründung zunächst erhebliche Aufwändungen - sprich Schulden - bedeutet. Es ist durchaus interessant, wie sich hier gesetzliche Rentenversicherung und die diversen Versorgungswerke hinsichtlich Aufwand und Leistungen unterscheiden. Hier von einem "Sommerloch" zu sprechen, scheint mir jedenfalls weit hergeholt. Es reicht doch, wenn in jeder Talkshow das Thema Harz IV breit getreten wird und über "Minirenten" trotz "jahrzehntelanger harter Arbeit" geklagt wird. Selbst unser BGM Spahn nimmt sich inzwischen dieser Klientel an.

TrueEffendi am 30.04.2018 um 10:47 Uhr
Sommerloch?

Man darf getrost davon ausgehen, daß die meisten Ärzte sehr wohl wissen, wohin mit ihrem Geld. Wurde das Sommerloch, mit seinem Mangel an interessanten Neuigkeiten, jetzt auch vorverlegt, so wie Weihnachten und Ostern, oder fällt der StiWa bei Testthemen nichts mehr ein? Wie wärs mal mit einem Bericht über die Altersversorgung von Hartz-IV-Empfängern oder dürfte man sowas gar nicht abdrucken, weil es gegen guten Geschmack und gute Sitten verstoßen würde?