18 Versorgungswerke sind für die Renten der Ärzte zuständig. Je nach Werk liegt der reguläre Rentenstart bei 65 bis 67 Jahren. Einen gleitenden Übergang in den Ruhestand erlauben nur wenige.
Sie gelten als Luxusklasse der Rente: die berufsständischen Versorgungswerke. Zuständig sind sie für die Altersversorgung von Freiberuflern und Arbeitnehmern mit klassischen Kammerberufen. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Architekten. Über ihre Kammer sind sie Pflichtmitglied im zugehörigen Versorgungswerk. Am meisten Mitglieder haben die Versorgungswerke der Ärzte – knapp 400 000.
Rentenoptionen für Ärzte
Wir haben untersucht, wie die Ärzteversorgungswerke den Übergang in den Ruhestand für ihre Mitglieder gestalten und konnten teils große Unterschiede feststellen. So können etwa Ärzte des Landesversorgungswerks Hessen schon mit 65 Jahren die reguläre Altersrente beziehen. In der Bezirksärztekammer Trier gilt: Rente mit 67 für alle ab 1958 Geborenen (Tabelle: 18 Versorgungswerke im Vergleich). Auch bieten 11 der 18 Werke keine Teilrenten an, die es besonders angestellten Ärzten erleichtert, die Arbeitszeit zum Ende des Berufslebens herunterzufahren.
Wenig Lust auf Transparenz
Job- und Ortswechsel sind auch für Ärzte heute üblich. Kommt es dazu, ist es interessant, die erwartbare Rente im Vergleich zu der anderer Versorgungswerke und zur gesetzlichen Rente einordnen zu können. Wir wollten von den Versorgungswerken wissen, welche Rentenleistung den Beiträgen des Jahres 2017 gegenübersteht. Die Resonanz war verhalten. Kein Werk lieferte uns dazu Informationen.
Einen Einblick konnten wir aber anhand einzelner Schreiben der Werke an ihre Mitglieder gewinnen. So vergleicht etwa die Berliner Ärzteversorgung im Info-Brief Nr. 24 vom November 2017 ihre Rente mit der aus der gesetzlicher Rentenversicherung. Ein fiktives Beispiel zeigt: Bei gleicher Beitragszahlung zwischen 1982 und Mitte 2017 läge die Bruttorente der Ärzteversorgung bei 2 459 Euro im Monat und die der Rentenversicherung bei 1 533 Euro (Berechnungsdetails siehe vw-baev.de unter dem Reiter „Wegweiser“).
Außen vor lassen die Berliner, dass die gesetzliche Rentenversicherung ihrem Rentner einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent zahlt. Den bekäme der Arzt für seine Bezüge nicht. Den Zuschuss mitgerechnet fällt die Ärzte-Rente aber immer noch fast 50 Prozent höher aus.
Nase vorn bei Rentenhöhe
Auch eine Rentenmitteilung, die uns ein Mitglied der Ärzteversorgung Baden-Württemberg zur Verfügung stellte, zeigt klar, dass die Ärzte die Nase weit vorn haben. Eine Zuzahlung von 1 000 Euro im Jahr 2017 entsprach nach derzeitigen Werten dort monatlichen Versorgungsbezügen von 6,44 Euro. Bei der Gesetzlichen entsprachen 1 000 Euro im Jahr 2017 nach heutigen Werten einer Rente von 4,47 Euro. Rechnet man auch hier den Krankenversicherungszuschuss mit, ergeben sich für die Ärzte um rund 34 Prozent höhere Versorgungsbezüge.
Eins zu eins vergleichbar sind die Systeme allerdings nicht. Die Versorgungswerke bieten neben der Altersrente einen umfangreicheren Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz als die Gesetzliche. Die Rentenkasse hat dafür ein breiteres Leistungsspektrum, neben Zuschüssen zur Krankenversicherung zum Beispiel umfassendere Rehaleistungen und die Anerkennung von Erziehungszeiten für die Rente, von der auch Ärzte profitieren können (FAQ Altersvorsorge für Ärzte).
Finanzierungsmodell unterschiedlich
Auch das Finanzierungsmodell ist ein anderes. Die Gesetzliche ist als reines Umlageverfahren konzipiert. Die Beiträge der Versicherten werden bis auf eine kleine Reserve direkt an die Rentner ausgezahlt. Die Versorgungswerke nutzen das sogenannte offene Deckungsplanverfahren – eine Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung. Ein Teil der Mitgliedsbeiträge wird an den Kapitalmärkten angelegt. Auch die daraus erwirtschafteten Gewinne finanzieren die Renten mit.
Wie viel Umlage und wie viel Kapitaldeckung in der Rentenfinanzierung steckt, entscheidet jedes Versorgungswerk selbst. Bisher scheint die Mischung zu stimmen.
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Ich möchte ein positives Feedback geben, nachdem ich den Kommentar von TrueEffendi gelesen habe. Ich befinde mich in der Phase des Berufseinstiegs als Ärztin und wollte gut recherchierte Informationen bezüglich des Themas Altersversorgung. Dieser Artikel ist sehr hilfreich und weist mich auf gewisse Fallstricke und Überlegungen hin, beispielsweise, dass Kindererziehung bei den Ärzteversorgungswerken in der Rente nicht berücksichtig wird. Die Informationen, die ich sonst zu diesem Thema erhalten hätte, z.B. durch die Versorgungswerke selbst, wären sicher nicht so explizit auf diese Aspekte eingegangen. Danke Stiftung Warentest.
Was haben Harz IV-Empfänger mit Ärzten zu tun? Diese wissen anfangs eben nicht immer, "wohin mit ihrem Geld", ganz abgesehen davon, dass sie erst spät ans Geldverdienen kommen und eine Praxisgründung zunächst erhebliche Aufwändungen - sprich Schulden - bedeutet. Es ist durchaus interessant, wie sich hier gesetzliche Rentenversicherung und die diversen Versorgungswerke hinsichtlich Aufwand und Leistungen unterscheiden. Hier von einem "Sommerloch" zu sprechen, scheint mir jedenfalls weit hergeholt. Es reicht doch, wenn in jeder Talkshow das Thema Harz IV breit getreten wird und über "Minirenten" trotz "jahrzehntelanger harter Arbeit" geklagt wird. Selbst unser BGM Spahn nimmt sich inzwischen dieser Klientel an.
Man darf getrost davon ausgehen, daß die meisten Ärzte sehr wohl wissen, wohin mit ihrem Geld. Wurde das Sommerloch, mit seinem Mangel an interessanten Neuigkeiten, jetzt auch vorverlegt, so wie Weihnachten und Ostern, oder fällt der StiWa bei Testthemen nichts mehr ein? Wie wärs mal mit einem Bericht über die Altersversorgung von Hartz-IV-Empfängern oder dürfte man sowas gar nicht abdrucken, weil es gegen guten Geschmack und gute Sitten verstoßen würde?