Hier erklären die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest unter anderem, wie sich die Rente des Versorgungswerks aufpeppen lässt, welche Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt anfallen, welche Regeln für den Wechsel des Versorgungswerks gelten und ob der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll ist.
Alle Fragen im Überblick
- Kann ich bei einem Umzug Mitglied im alten Versorgungswerk bleiben?
- Kann ich beim Wechsel des Versorgungswerks meine bisher eingezahlten Beiträge mitnehmen?
- Lohnt es sich, die Beiträge nach einem Umzug in ein neues Versorgungswerk überzuleiten?
- Wie hoch sind die Abschläge, wenn ich früher in Rente gehe?
- Können Ärzte, die besonders lange gearbeitet haben, abschlagsfrei früher in Rente gehen?
- Muss ich die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn ich früher in Rente gehe und nebenbei arbeite?
- Brauche ich neben dem Berufsunfähigkeitsschutz meines Versorgungswerks noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Sind die Leistungen beim Hinterbliebenenschutz in allen Versorgungswerken gleich?
- Werden Witwen- und Waisenrenten, die meine Frau und Kinder im Falle meines Todes bekommen, gekürzt, wenn sie eigenes Einkommen haben?
- Bekomme ich von meinem Versorgungswerk Kindererziehungszeiten gutgeschrieben?
- Zahlt mein Versorgungswerk auch für eine Reha?
- Kann ich als schwerbehinderter Arzt früher in Rente gehen?
- Bekomme ich als Rentner von meinem Versorgungswerk einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
Die Altersrente: Was es zu beachten gibt
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Kann ich bei einem Umzug Mitglied im alten Versorgungswerk bleiben?
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Ja, aber nur, wenn Sie weiterhin innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Versorgungswerks berufstätig sind. 18 Versorgungswerke sind für unterschiedliche Regionen zuständig (Tabelle). Oft stimmt die Zuständigkeit mit den Grenzen der Bundesländer überein, aber nicht immer. Seit dem Jahr 2005 scheiden Mitglieder, die in einer neuen Kammerregion berufstätig sind, aus ihrem alten Versorgungswerk aus und werden Pflichtmitglied im neuen.*
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Kann ich beim Wechsel des Versorgungswerks meine bisher eingezahlten Beiträge mitnehmen?
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Nicht immer. Sie können Ihre Beiträge in ein neues Versorgungswerk überleiten, wenn Sie noch keine 50 Jahre alt sind und in Ihrer alten Einrichtung nicht länger als 96 Monate Beiträge gezahlt haben. Sonst bleibt das Geld da, Sie bekommen später von dort eine Rente.
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Lohnt es sich, die Beiträge nach einem Umzug in ein neues Versorgungswerk überzuleiten?
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Das hängt vom Einzelfall ab. Die übergeleiteten Beiträge werden derzeit meist pauschal mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Der Rechnungszins des alten Werks könnte höher liegen. Erkundigen Sie sich nach den Verrentungskonditionen. Der Vorteil einer Überleitung ist, dass Sie später nur von einem Werk Ihre Rente beziehen und nicht zwei von unterschiedlichen Versorgungswerken.
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Wie hoch sind die Abschläge, wenn ich früher in Rente gehe?
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Die Höhe des Abschlags bei vorzeitigem Rentenbezug ist bei den Versorgungswerken unterschiedlich. Bei der Versorgungsanstalt Baden-Württemberg liegt er beispielsweise bei 0,34 Prozent pro Monat, den Sie früher in Rente gehen. Bei einem Jahr früherem Rentenbezug wären das also 4,08 Prozent weniger Rente (12 × 0,34 Prozent). Beziehen Sie aber nur eine Teilrente und arbeiten nebenbei weiter, ist der Abschlag höher. Er liegt dann bei 0,45 Prozent pro vorzeitigem Monat. Zum Vergleich: Bei der gesetzlichen Rente beträgt er immer 0,3 Prozent pro vorzeitigem Monat.
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Können Ärzte, die besonders lange gearbeitet haben, abschlagsfrei früher in Rente gehen?
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Nein. Eine abschlagsfreie vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Ärzteversorgungswerke bieten dies nicht.
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Muss ich die Hinzuverdienstgrenze beachten, wenn ich früher in Rente gehe und nebenbei arbeite?
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Nein. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für Ihre Versorgungsbezüge keine Hinzuverdienstgrenzen. Das heißt, Sie können neben Ihrer Rente so viel verdienen wie Sie wollen, ohne dass Ihr Einkommen auf die Bezüge angerechnet wird.
Mehr als Rente: Zusätzliche Leistungen und ihre Grenzen
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Brauche ich neben dem Berufsunfähigkeitsschutz meines Versorgungswerks noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Nur, wenn Ihnen die Absicherung durch das Versorgungswerk nicht ausreicht. Finden Sie anhand Ihrer jährlichen Renteninformation oder direkt beim Versorgungswerk heraus, wie hoch die Rente im Fall Ihrer Berufsunfähigkeit ist. Reicht diese zusammen mit eventuell anderen Einkünften, um Ihren Lebensstandard in etwa zu halten, wenn Sie nicht mehr arbeiten könnten?
Bedenken Sie auch, dass Ihr Versorgungswerk erst zahlt, wenn Sie überhaupt nicht mehr als Arzt arbeiten können. Es besteht also kein Schutz für Ihre zuletzt ausgeübte fachärztliche Tätigkeit. Wenn Sie als Chirurg nicht mehr operieren können, aber noch in der Lage sind, als Allgemeinmediziner zu arbeiten, bekommen Sie keine Rente. Schließen Sie bei einem privaten Versicherer einen Vertrag ab, der zahlt, wenn Sie Ihre letzte berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Sind die Leistungen beim Hinterbliebenenschutz in allen Versorgungswerken gleich?
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Nein. Sie können sich von Einrichtung zu Einrichtung unterscheiden. So betragen die Witwenrenten der Bayerischen und Baden-Würtembergischen Versorgungswerke zwar beide 60 Prozent des Ruhegelds, die Halbwaisenrente in Bayern aber 20 Prozent des Ruhegelds, in Baden-Württemberg nur 15 Prozent. Die Satzung Ihres Versorgungswerks gibt Auskunft, welche Leistungen Ihnen zustehen. Ist Ihre Familie für den Fall Ihres Todes nicht ausreichend abgesichert, können Sie die Lücke mit einer Risikolebensversicherung schließen. Eine Kapitallebensversicherung, die Risikoschutz mit Geldanlage vermischt, empfiehlt sich hierfür nicht. Auch hier finden Sie mehr Informationen auf test.de (Risikolebensversicherung: Sinnvoller Schutz nicht nur für Familien).
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Werden Witwen- und Waisenrenten, die meine Frau und Kinder im Falle meines Todes bekommen, gekürzt, wenn sie eigenes Einkommen haben?
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Nein. Anders als bei Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen die Versorgungswerke eigenes Einkommen der Hinterbliebenen nicht an.
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Bekomme ich von meinem Versorgungswerk Kindererziehungszeiten gutgeschrieben?
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Nein. Eltern können aber bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen, dass Ihnen eine Rente aufgrund von Erziehungszeiten gezahlt wird. Mehr dazu lesen Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
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Zahlt mein Versorgungswerk auch für eine Reha?
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Ja, aber Leistungen für medizinische Rehabilitation wie den Aufenthalt in einer Rehaklinik sind bei den Versorgungswerken geringer als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es liegt im Ermessen des Versorgungswerks, ob es einen Zuschuss zur Reha-Maßnahme bewilligt. Einkommensersatzleistungen wie Übergangsgeld gibt es nicht. Besonders für niedergelassene Ärzte ist es wichtig, für längere Ausfallzeiten einen ausreichenden Krankentagegeldschutz zu vereinbaren.
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Kann ich als schwerbehinderter Arzt früher in Rente gehen?
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Nein. Eine gesonderte Altersrente, die es wie die gesetzliche Rentenkasse Schwerbehinderten ermöglicht, ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente zu gehen, kennen die Versorgungswerke nicht.
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Bekomme ich als Rentner von meinem Versorgungswerk einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
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Nein. Als gesetzlich krankenversicherter Rentner tragen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung, die auf Ihre Versorgungsbezüge anfallen, allein. Auch privat Krankenversicherte bekommen keinen Zuschuss vom Versorgungswerk. Die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich aber an Beiträgen, die auf Ihre gesetzliche Rente anfallen.
Selbst vorsorgen: Die Rente des Versorgungswerks aufpeppen
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Neben meinen Pflichtbeiträgen kann ich zusätzlich freiwillige Beiträge in mein Versorgungswerk zahlen. Ist das sinnvoll?
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Ja, wenn Sie Ihre Rente erhöhen wollen, etwa weil Sie Ihre Basisabsicherung im Alter als zu niedrig einschätzen. Dann sind Zusatzbeiträge im derzeitigen Zinstief recht attraktiv. Viele Versorgungswerke legen bei ihren Rentenkalkulationen noch einen Rechnungszins von 4 Prozent zugrunde. Aber auch ihnen machen die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt zu schaffen. Hinzu kommt die steigende Lebenserwartung der Rentner. Einige Einrichtungen kalkulieren für neuere Mitglieder mit niedrigeren Rechnungszinsen. Fragen Sie nach. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verzinsung bei neueren klassischen Rürup-Versicherungen liegt nach Angaben der Ratingagentur Assekurata bei 2,45 Prozent.
Nicht sinnvoll sind Zusatzbeiträge, wenn Sie sich später das Kapital für größere Anschaffungen auf einen Schlag auszahlen lassen oder es vererben möchten. Denn das geht dann nicht mehr.
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Für meine Basisabsicherung ist gesorgt. Haben Sie Ideen für den weiteren Vermögensaufbau?
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In Kürze: Eigenheim und Aktienfonds. Zwar sind die Immobilienpreise vor allem in Großstädten gestiegen. Die Zinsen für Kredite sind aber noch niedrig und bei guter Planung ist durchaus Rendite drin. Informationen finden Sie in unseren Tests Immobilien: Kaufen oder mieten? und Eigenheim finanzieren: Schritt für Schritt zum Kredit. Wenn Sie es einfacher und flexibler möchten, sind Indexfonds eine gute Wahl. Wir empfehlen besonders globale Aktienfonds wie den Lyxor MSCI World Ucits ETF D-EUR und den Amundi MSCI World Ucits ETF EUR. Sie können Indexfonds über jede Bank kaufen. Mehr Informationen zu ETF finden Sie in unserem Special ETF: Mit Indexfonds Geld anlegen.
* Passage korrigiert am 20. April 2018
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Was lindert Schmerzen beim Wasserlassen? Wir haben Erkenntnisse zu Antibiotika, Blasentee, Cranberry und Mannose ausgewertet. Fazit: Oft geht‘s auch ohne Medikamente.
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- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder – U-Untersuchungen genannt – sollen helfen, Krankheiten und Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln....
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Ich möchte ein positives Feedback geben, nachdem ich den Kommentar von TrueEffendi gelesen habe. Ich befinde mich in der Phase des Berufseinstiegs als Ärztin und wollte gut recherchierte Informationen bezüglich des Themas Altersversorgung. Dieser Artikel ist sehr hilfreich und weist mich auf gewisse Fallstricke und Überlegungen hin, beispielsweise, dass Kindererziehung bei den Ärzteversorgungswerken in der Rente nicht berücksichtig wird. Die Informationen, die ich sonst zu diesem Thema erhalten hätte, z.B. durch die Versorgungswerke selbst, wären sicher nicht so explizit auf diese Aspekte eingegangen. Danke Stiftung Warentest.
Was haben Harz IV-Empfänger mit Ärzten zu tun? Diese wissen anfangs eben nicht immer, "wohin mit ihrem Geld", ganz abgesehen davon, dass sie erst spät ans Geldverdienen kommen und eine Praxisgründung zunächst erhebliche Aufwändungen - sprich Schulden - bedeutet. Es ist durchaus interessant, wie sich hier gesetzliche Rentenversicherung und die diversen Versorgungswerke hinsichtlich Aufwand und Leistungen unterscheiden. Hier von einem "Sommerloch" zu sprechen, scheint mir jedenfalls weit hergeholt. Es reicht doch, wenn in jeder Talkshow das Thema Harz IV breit getreten wird und über "Minirenten" trotz "jahrzehntelanger harter Arbeit" geklagt wird. Selbst unser BGM Spahn nimmt sich inzwischen dieser Klientel an.
Man darf getrost davon ausgehen, daß die meisten Ärzte sehr wohl wissen, wohin mit ihrem Geld. Wurde das Sommerloch, mit seinem Mangel an interessanten Neuigkeiten, jetzt auch vorverlegt, so wie Weihnachten und Ostern, oder fällt der StiWa bei Testthemen nichts mehr ein? Wie wärs mal mit einem Bericht über die Altersversorgung von Hartz-IV-Empfängern oder dürfte man sowas gar nicht abdrucken, weil es gegen guten Geschmack und gute Sitten verstoßen würde?