Für die Altersversorgung der Ärzte sind in Deutschland 18 Versorgungswerke zuständig. Die Renten-Experten der Stiftung Warentest haben sie etwas genauer unter die Lupe genommen. Vor allem beim Renteneintrittsalter gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Werken. Beim gleitenden Übergang in den Ruhestand sind sie deutlich unflexibler als die gesetzliche Rentenversicherung. Stichproben weisen aber darauf hin, dass sie bei der Rentenhöhe die Nase weit vorn haben.
400 000 Ärzte sind Mitglied in einem Versorgungswerk
Sie gelten als Luxusklasse der Rente: die berufsständischen Versorgungswerke. Zuständig sind sie für die Altersversorgung von Freiberuflern und Arbeitnehmern mit klassischen Kammerberufen. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte und Architekten. Über ihre Kammer sind sie Pflichtmitglied im zugehörigen Versorgungswerk. Am meisten Mitglieder haben die Versorgungswerke der Ärzte – knapp 400 000.
Das bietet unser Special Versorgungswerke der Ärzte
- Vergleich.
- Unsere Tabelle zeigt alle 18 deutschen Ärzteversorgungswerke im Vergleich und nennt die Altersgrenzen bei regulärer, vorgezogener und aufgeschobener Rente. Außerdem geht aus ihr hervor, welche Versorgungswerke Teilrenten anbieten und so einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen.
- FAQ.
- Die Altersvorsorge-Experten der Stiftung Warentest sagen, wie sich die Rente des Versorgungswerks aufpeppen lässt, welche Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt anfallen, welche Regeln für den Wechsel des Versorgungswerks gelten und ob der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sinnvoll ist.
- Infografik.
- Unsere große Grafik zeigt typische unterschiedliche Stationen einer Arztkarriere und deren Auswirkung auf die Rente.
- Heft-Artikel.
- Wenn Sie das Special freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 5/2018.
Stiftung Warentest untersucht Rentenoptionen für Ärzte
Wir haben untersucht, wie die Ärzteversorgungswerke den Übergang in den Ruhestand für ihre Mitglieder gestalten – und konnten teils große Unterschiede feststellen. So können etwa Ärzte des Landesversorgungswerks Hessen schon mit 65 Jahren die reguläre Altersrente beziehen. In der Bezirksärztekammer Trier gilt hingegen für alle ab 1958 Geborenen die Rente mit 67. Auch bieten 11 der 18 Werke keine Teilrente an, die es besonders angestellten Ärzten erleichtert, die Arbeitszeit zum Ende des Berufslebens herunterzufahren. Welche Werke das sind und welches Renteneintrittsalter wo gilt, erfahren Sie, wenn Sie das Special freischalten.
Wenig Lust auf Transparenz bei den Versorgungswerken
Da heutzutage auch für Ärzte Job- und Ortswechsel üblich sind, kann es für sie interessant sein, die zu erwartende Rente mit der von anderen Versorgungswerken einerseits und der gesetzlichen Rente andererseits zu vergleichen. Wir wollten von den Versorgungswerken deshalb wissen, welche Rentenleistung den Beiträgen des Jahres 2017 gegenübersteht. Die Resonanz war verhalten. Kein Werk lieferte uns dazu Informationen.
Nase weit vorn bei der Rentenhöhe
Anhand uns vorliegender einzelner Schreiben der Versorgungswerke an ihre Mitglieder konnten wir aber interessante Einblicke gewinnen. So vergleicht etwa die Berliner Ärzteversorgung im Info-Brief Nr. 24 vom November 2017 ihre Rente mit der aus der gesetzlicher Rentenversicherung. Ergebnis: Die Ärzte-Rente fällt deutlich höher aus. Auch eine Rentenmitteilung, die uns ein Mitglied der Ärzteversorgung Baden-Württemberg zur Verfügung stellte, zeigt klar, dass die Ärzte die Nase weit vorn haben. Die konkreten Zahlen verraten wir in unserem Special.
Überblick verschaffen.
Wichtig bei der Altersvorsorgeplanung ist, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen. Erste Informationen liefern Ihnen die Satzung und die Rentenmitteilungen Ihres Versorgungswerks. Dieses ist auch erster Ansprechpartner bei Fragen und Unklarheiten. Wenn Sie zusätzliche Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie auch deren Altersvorsorgeberatung nutzen. Sie berücksichtigt die Rentenansprüche aller Versorgungsträger – gesetzlich, privat, betrieblich – und bietet Ihnen so einen ersten Gesamtüberblick. Termine können Sie online vereinbaren (eservice-drv.de) oder telefonisch (0800 / 100 048 024).
Rentensysteme nicht eins zu eins vergleichbar
Eins zu eins vergleichbar sind die Systeme der gesetzlichen Rente und der Versorgungswerke allerdings nicht. Die Versorgungswerke bieten neben der Altersrente einen umfangreicheren Hinterbliebenen- und Invaliditätsschutz als die gesetzliche Rente. Die Rentenkasse hat dafür ein breiteres Leistungsspektrum – neben Zuschüssen zur Krankenversicherung zum Beispiel umfassendere Rehaleistungen und die Anerkennung von Erziehungszeiten für die Rente, von der auch Ärzte profitieren können.
Finanzierungsmodell unterschiedlich zur gesetzlichen Rente
Auch das Finanzierungsmodell ist ein anderes. Die Gesetzliche ist als reines Umlageverfahren konzipiert. Die Beiträge der Versicherten werden bis auf eine kleine Reserve direkt an die Rentner ausgezahlt. Die Versorgungswerke nutzen das sogenannte offene Deckungsplanverfahren – eine Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung. Ein Teil der Mitgliedsbeiträge wird an den Kapitalmärkten angelegt. Auch die daraus erwirtschafteten Gewinne finanzieren die Renten mit. Wie viel Umlage und wie viel Kapitaldeckung in der Rentenfinanzierung steckt, entscheidet jedes Versorgungswerk selbst. Bisher scheint die Mischung zu stimmen.
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Ich möchte ein positives Feedback geben, nachdem ich den Kommentar von TrueEffendi gelesen habe. Ich befinde mich in der Phase des Berufseinstiegs als Ärztin und wollte gut recherchierte Informationen bezüglich des Themas Altersversorgung. Dieser Artikel ist sehr hilfreich und weist mich auf gewisse Fallstricke und Überlegungen hin, beispielsweise, dass Kindererziehung bei den Ärzteversorgungswerken in der Rente nicht berücksichtig wird. Die Informationen, die ich sonst zu diesem Thema erhalten hätte, z.B. durch die Versorgungswerke selbst, wären sicher nicht so explizit auf diese Aspekte eingegangen. Danke Stiftung Warentest.
Was haben Harz IV-Empfänger mit Ärzten zu tun? Diese wissen anfangs eben nicht immer, "wohin mit ihrem Geld", ganz abgesehen davon, dass sie erst spät ans Geldverdienen kommen und eine Praxisgründung zunächst erhebliche Aufwändungen - sprich Schulden - bedeutet. Es ist durchaus interessant, wie sich hier gesetzliche Rentenversicherung und die diversen Versorgungswerke hinsichtlich Aufwand und Leistungen unterscheiden. Hier von einem "Sommerloch" zu sprechen, scheint mir jedenfalls weit hergeholt. Es reicht doch, wenn in jeder Talkshow das Thema Harz IV breit getreten wird und über "Minirenten" trotz "jahrzehntelanger harter Arbeit" geklagt wird. Selbst unser BGM Spahn nimmt sich inzwischen dieser Klientel an.
Man darf getrost davon ausgehen, daß die meisten Ärzte sehr wohl wissen, wohin mit ihrem Geld. Wurde das Sommerloch, mit seinem Mangel an interessanten Neuigkeiten, jetzt auch vorverlegt, so wie Weihnachten und Ostern, oder fällt der StiWa bei Testthemen nichts mehr ein? Wie wärs mal mit einem Bericht über die Altersversorgung von Hartz-IV-Empfängern oder dürfte man sowas gar nicht abdrucken, weil es gegen guten Geschmack und gute Sitten verstoßen würde?