Ärzte­versorgung im Vergleich Das sollten Ärzte über ihre Rente wissen

3

Für die Alters­versorgung der Ärzte sind in Deutsch­land 18 Versorgungs­werke zuständig. Die Renten-Experten der Stiftung Warentest haben sie etwas genauer unter die Lupe genommen. Vor allem beim Renten­eintritts­alter gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Werken. Beim gleitenden Über­gang in den Ruhe­stand sind sie deutlich unflexibler als die gesetzliche Renten­versicherung. Stich­proben weisen aber darauf hin, dass sie bei der Rentenhöhe die Nase weit vorn haben.

400 000 Ärzte sind Mitglied in einem Versorgungs­werk

Sie gelten als Luxusklasse der Rente: die berufs­stän­dischen Versorgungs­werke. Zuständig sind sie für die Alters­versorgung von Freiberuf­lern und Arbeitnehmern mit klassischen Kammerberufen. Dazu zählen Ärzte, Apotheker, Rechts­anwälte und Architekten. Über ihre Kammer sind sie Pflicht­mitglied im zugehörigen Versorgungs­werk. Am meisten Mitglieder haben die Versorgungs­werke der Ärzte – knapp 400 000.

Das bietet unser Special Versorgungs­werke der Ärzte

Vergleich.
Unsere Tabelle zeigt alle 18 deutschen Ärzte­versorgungs­werke im Vergleich und nennt die Alters­grenzen bei regulärer, vorgezogener und aufgeschobener Rente. Außerdem geht aus ihr hervor, welche Versorgungs­werke Teilrenten anbieten und so einen gleitenden Über­gang in den Ruhe­stand ermöglichen.
FAQ.
Die Alters­vorsorge-Experten der Stiftung Warentest sagen, wie sich die Rente des Versorgungs­werks aufpeppen lässt, welche Abschläge bei vorzeitigem Renten­eintritt anfallen, welche Regeln für den Wechsel des Versorgungs­werks gelten und ob der Abschluss einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung für Ärzte sinn­voll ist.
Infografik.
Unsere große Grafik zeigt typische unterschiedliche Stationen einer Arzt­karriere und deren Auswirkung auf die Rente.
Heft-Artikel.
Wenn Sie das Special frei­schalten, erhalten Sie auch Zugriff auf das PDF zum Artikel aus Finanztest 5/2018.

Stiftung Warentest untersucht Renten­optionen für Ärzte

Wir haben untersucht, wie die Ärzte­versorgungs­werke den Über­gang in den Ruhe­stand für ihre Mitglieder gestalten – und konnten teils große Unterschiede fest­stellen. So können etwa Ärzte des Landes­versorgungs­werks Hessen schon mit 65 Jahren die reguläre Alters­rente beziehen. In der Bezirks­ärztekammer Trier gilt hingegen für alle ab 1958 Geborenen die Rente mit 67. Auch bieten 11 der 18 Werke keine Teilrente an, die es besonders angestellten Ärzten erleichtert, die Arbeits­zeit zum Ende des Berufs­lebens herunter­zufahren. Welche Werke das sind und welches Renten­eintritts­alter wo gilt, erfahren Sie, wenn Sie das Special frei­schalten.

Wenig Lust auf Trans­parenz bei den Versorgungs­werken

Da heut­zutage auch für Ärzte Job- und Orts­wechsel üblich sind, kann es für sie interes­sant sein, die zu erwartende Rente mit der von anderen Versorgungs­werken einer­seits und der gesetzlichen Rente anderer­seits zu vergleichen. Wir wollten von den Versorgungs­werken deshalb wissen, welche Renten­leistung den Beiträgen des Jahres 2017 gegen­über­steht. Die Resonanz war verhalten. Kein Werk lieferte uns dazu Informationen.

Nase weit vorn bei der Rentenhöhe

Anhand uns vorliegender einzelner Schreiben der Versorgungs­werke an ihre Mitglieder konnten wir aber interes­sante Einblicke gewinnen. So vergleicht etwa die Berliner Ärzte­versorgung im Info-Brief Nr. 24 vom November 2017 ihre Rente mit der aus der gesetzlicher Renten­versicherung. Ergebnis: Die Ärzte-Rente fällt deutlich höher aus. Auch eine Renten­mitteilung, die uns ein Mitglied der Ärzte­versorgung Baden-Württem­berg zur Verfügung stellte, zeigt klar, dass die Ärzte die Nase weit vorn haben. Die konkreten Zahlen verraten wir in unserem Special.

Über­blick verschaffen.

Wichtig bei der Alters­vorsorgeplanung ist, sich früh­zeitig einen Über­blick zu verschaffen. Erste Informationen liefern Ihnen die Satzung und die Renten­mitteilungen Ihres Versorgungs­werks. Dieses ist auch erster Ansprech­partner bei Fragen und Unklarheiten. Wenn Sie zusätzliche Anwart­schaften bei der gesetzlichen Renten­versicherung haben, können Sie auch deren Alters­vorsorgeberatung nutzen. Sie berück­sichtigt die Renten­ansprüche aller Versorgungs­träger – gesetzlich, privat, betrieblich – und bietet Ihnen so einen ersten Gesamt­über­blick. Termine können Sie online vereinbaren (eservice-drv.de) oder telefo­nisch (0800 / 100 048 024).

Renten­systeme nicht eins zu eins vergleich­bar

Eins zu eins vergleich­bar sind die Systeme der gesetzlichen Rente und der Versorgungs­werke allerdings nicht. Die Versorgungs­werke bieten neben der Alters­rente einen umfang­reicheren Hinterbliebenen- und Invaliditäts­schutz als die gesetzliche Rente. Die Rentenkasse hat dafür ein breiteres Leistungs­spektrum – neben Zuschüssen zur Kranken­versicherung zum Beispiel umfassendere Reha­leistungen und die Anerkennung von Erziehungs­zeiten für die Rente, von der auch Ärzte profitieren können.

Finanzierungs­modell unterschiedlich zur gesetzlichen Rente

Auch das Finanzierungs­modell ist ein anderes. Die Gesetzliche ist als reines Umlage­verfahren konzipiert. Die Beiträge der Versicherten werden bis auf eine kleine Reserve direkt an die Rentner ausgezahlt. Die Versorgungs­werke nutzen das sogenannte offene Deckungs­plan­verfahren – eine Mischung aus Umlage und Kapital­deckung. Ein Teil der Mitglieds­beiträge wird an den Kapitalmärkten angelegt. Auch die daraus erwirt­schafteten Gewinne finanzieren die Renten mit. Wie viel Umlage und wie viel Kapital­deckung in der Renten­finanzierung steckt, entscheidet jedes Versorgungs­werk selbst. Bisher scheint die Mischung zu stimmen.

3

Mehr zum Thema

3 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

W.Jackson am 30.10.2019 um 13:04 Uhr
Danke für den Artikel

Ich möchte ein positives Feedback geben, nachdem ich den Kommentar von TrueEffendi gelesen habe. Ich befinde mich in der Phase des Berufseinstiegs als Ärztin und wollte gut recherchierte Informationen bezüglich des Themas Altersversorgung. Dieser Artikel ist sehr hilfreich und weist mich auf gewisse Fallstricke und Überlegungen hin, beispielsweise, dass Kindererziehung bei den Ärzteversorgungswerken in der Rente nicht berücksichtig wird. Die Informationen, die ich sonst zu diesem Thema erhalten hätte, z.B. durch die Versorgungswerke selbst, wären sicher nicht so explizit auf diese Aspekte eingegangen. Danke Stiftung Warentest.

WSTORZ am 30.04.2018 um 14:08 Uhr
Kein Sommerloch

Was haben Harz IV-Empfänger mit Ärzten zu tun? Diese wissen anfangs eben nicht immer, "wohin mit ihrem Geld", ganz abgesehen davon, dass sie erst spät ans Geldverdienen kommen und eine Praxisgründung zunächst erhebliche Aufwändungen - sprich Schulden - bedeutet. Es ist durchaus interessant, wie sich hier gesetzliche Rentenversicherung und die diversen Versorgungswerke hinsichtlich Aufwand und Leistungen unterscheiden. Hier von einem "Sommerloch" zu sprechen, scheint mir jedenfalls weit hergeholt. Es reicht doch, wenn in jeder Talkshow das Thema Harz IV breit getreten wird und über "Minirenten" trotz "jahrzehntelanger harter Arbeit" geklagt wird. Selbst unser BGM Spahn nimmt sich inzwischen dieser Klientel an.

TrueEffendi am 30.04.2018 um 10:47 Uhr
Sommerloch?

Man darf getrost davon ausgehen, daß die meisten Ärzte sehr wohl wissen, wohin mit ihrem Geld. Wurde das Sommerloch, mit seinem Mangel an interessanten Neuigkeiten, jetzt auch vorverlegt, so wie Weihnachten und Ostern, oder fällt der StiWa bei Testthemen nichts mehr ein? Wie wärs mal mit einem Bericht über die Altersversorgung von Hartz-IV-Empfängern oder dürfte man sowas gar nicht abdrucken, weil es gegen guten Geschmack und gute Sitten verstoßen würde?