Ärzte­versorgung im Vergleich

So flexibel ist die Rente: 18 Versorgungs­werke im Vergleich

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Mit welchem Alter ein Arzt in Koblenz oder in Hamburg seine Rente beziehen kann, unterscheidet sich deutlich.

Versorgungs­werk

Reguläres Renten­eintritts­alter

Frühester Renten­eintritt

(mit Abschlägen)

Spätester Renten­eintritt (mit Zuschlägen)

Teilrente

in Höhe von ... Prozent der Voll­rente

Jahr­gang / Alter (Jahre + Monate)

Alter (Jahre)

Alter (Jahre)

Baden-Württem­bergische Versorgungs­anstalt für Ärzte, Zahn­ärzte und Tier­ärzte

1953 / 65+8

ab 1961 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze

60 Monate nach Erreichen der Regel­alters­grenze

30, 50 oder 70

Bayerische Ärzte­versorgung

1953 / 65+7

ab 1964 / 67

60

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

72

30, 50 oder 70

Berliner Ärzte­versorgung

1953 / 65+8

ab 1961 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

30, 50 oder 70

Ärzte­versorgung Land Brandenburg

1953 / 65+10

ab 1960 / 67

60

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

70

Versorgungs­werk der Ärztekammer Bremen

1953 / 65

ab 1977 / 67

60

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

Versorgungs­werk der Ärztekammer Hamburg

1953 / 65+10

ab 1960 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

36 Monate nach Erreichen der Regel­alters­grenze

30, 50 oder 70

Versorgungs­werk der Landes­ärztekammer Hessen

Alle ab 65

60

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

Ohne Alters­begrenzung

30, 50 oder 70

Versorgungs­einrichtung der Bezirks­ärztekammer Koblenz

1953 / 65+2

ab 1975 / 67

60

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

30, 50 oder 70

Ärzte­versorgung Meck­lenburg-Vorpommern

1953 / 65+2

ab 1964 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

36 Monate nach Erreichen der Regel­alters­grenze

Ärzte­versorgung Nieder­sachsen

1953 / 65+2

ab 1964 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

36 Monate nach Erreichen der Regel­alters­grenze

Nord­rhei­nische Ärzte­versorgung

1953 / 65+6

ab 1971 / 67

60

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

36 Monate nach Erreichen der Regel­alters­grenze

Versorgungs­werk der Ärztekammer des Saar­landes

1953 / 65+6

ab 1965 / 67

60

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

Sächsische Ärzte­versorgung

1953 / 65+8

ab 1961 / 67

62

70

Ärzte­versorgung Sachsen-Anhalt

1953 / 65+2

ab 1964 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze

62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

36 Monate nach Erreichen der Regel­alters­grenze

Versorgungs­einrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein

1953 / 65+5

ab 1966 /67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze 62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

69

Ärzte­versorgung Thüringen

1953 / 65+7

ab 1964 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

70

Versorgungs­einrichtung der Bezirks­ärztekammer Trier

1953 / 66+2

ab 1958 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze62 bei Erst­mitgliedschaft ab 2012

72

Ab 2019:

30, 50 oder 70

Ärzte­versorgung West­falen-Lippe

1953 / 65+10

ab 1960 / 67

60 Monate vor Erreichen der Regel­alters­grenze

36 Monate nach Erreichen der Regel­alters­grenze

Legende

Stand: 9. März 2018

– = Späterer Renten­eintritt und/oder Teilrente nicht möglich.

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