Verjährung. Im Fall von Eberhard Kunz erhob Rechtsanwalt Heyl Klage, als Kunz auf die Schreiben des Rechtsanwalts hin nicht zahlte. Doch das Landgericht in München wies die Klage nach kurzem Prozess ab. Die Forderung ist verjährt, begründeten die Richter ihr Urteil.
Landgericht München I, Urteil vom 24.06.2021
Aktenzeichen: 29 O 205/21
Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
Aus dem gleichen Grund wies inzwischen das Amtsgericht Bochum eine Heyl-Klage gegen einen anderen früheren Postbank-Kunden ab und wies die 9. Kammer des Landgerichts am gleichen Ort Heyls Berufung gegen das Urteil einstimmig zurück.
Amtsgericht Bochum, Urteil vom 10.03.2022
Aktenzeichen: 63 C 126/21
Landgericht Bochum, Beschluss vom 12.10.2022
Aktenzeichen: I-9 S 49/22
Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
Mangel an Beweisen. Das Landgericht Rottweil wies eine Klage gegen Eheleute auf Zahlung von 7 516,86 Euro wegen eines Autofinanzierungskredits von 2013 ab. Heyl habe nicht bewiesen, dass die Postbank ihm die Forderung abgetreten hat. Selbst wenn ihm das gelungen wäre, hätte das Gericht die Klage wegen Verjährung abgewiesen.
Landgericht Rottweil, Urteil vom NN.NN.2022
Aktenzeichen: 3 O 177/22
Heyl legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht in Stuttgart ordnete sein persönliches Erscheinen an, doch er kam nicht. Heyl nahm seine Berufung zurück und das Oberlandesgericht erklärte ihn seines Rechtsmittels für verlustig.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2023
Aktenzeichen: 6 U 303/22
Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
Abtretungsanzeige selbst verfasst. In einem Fall beim Landgericht Braunschweig spricht alles dafür, dass Heyl eine so genannte Abtretungsanzeige der Postbank selbst verfasst hat. Laut Protokoll hatte Heyl das jedenfalls bis zum Verhandlungstermin nicht mal bestritten. Zudem behauptete Heyl eine Forderung Stand März 2014 in Höhe von fast 8 000 Euro. Laut Kontoauszügen war der Schuldner Ende September 2013 mit nicht mal 300 Euro im Soll und hatte das wenige Tage später ausgeglichen.
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023
Aktenzeichen: 1 O 464/23
Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
Frist abgelaufen. Heyl ist auch mit anderen Klagen gescheitert, oft wegen Verjährung, zuweilen zusätzlich auch wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Weitere Einzelheiten unter anderen auf der Homepage der Kanzlei Juest + Oprecht in Hamburg-Altona.
- Landgericht Darmstadt,
Urteil vom 03.11.2021, Aktenzeichen: 2 O 220/19
Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
Urteil vom 07.03.2022, Aktenzeichen: 1 O 247/20
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, (Hinweis-)Beschluss vom 10.10.2022
Aktenzeichen: 24 U 80/22
Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
- Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 09.11.2021
Aktenzeichen: 4 C 476/21
Schuldneranwälte: Rechtsanwälte Juest + Oprecht, Hamburg
- Landgericht Passau, Urteil vom 11.05.2020
Aktenzeichen: unbekannt
Schuldneranwälte: Hünlein Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
- Landgericht Bremen, Urteil vom 01.04.2019
Aktenzeichen: 2 O 1604/18
Schuldneranwälte: Frank Lackmann, Bremerhaven
Klage zurückgezogen. In anderen Fällen hat Heyl von sich aus die Klage zurückgenommen, nachdem ein erfahrener Verbraucheranwalt die Verteidigung übernommen hatte.
Rechtswidriger Schufa-Eintrag. Soweit Heyl bei unberechtigten Forderungen einen Schufa-Eintrag veranlasst, ist das rechtswidrig. Heyl muss dann die Honorare zahlen, wenn ein Schuldner einen Rechtsanwalt einschaltet, um den Schufa-Eintrag zu kippen.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Kroki_CH: Vielen Dank für den Hinweis!
Richtig ist: Wenn der alte Gläubiger (= die Postbank) dem Schuldner (= Kunden) die Abtretung der Forderung zum Beispiel an einen Inkassodienst oder Rechtsanwalt angezeigt hat, ist dieser nicht berechtigt, die Forderung des neuen Gläubigers (= Rechtsanwalt Heyl) mangels Vorlage einer Original-Abtretungsurkunde zurückzuweisen, § 410 Abs. 2 BGB:
www.gesetze-im-internet.de/bgb/__410.html
Voraussetzung ist aber, dass der alte Gläubiger die Abtretungsanzeige bewirkt hat.
Dokumente, die ein neuer Gläubiger (also Rechtsanwalt Heyl) vorlegt, sind nur dann als Abtretungsanzeige im Sinne von § 410 BGB zu werten, wenn feststeht, dass Sie von der Postbank stammen und sich auf genau die Forderung gegen den jeweiligen Kunden beziehen.
Nicht im Original von nach Handelsregister vertretungsberechtigten Mitarbeitern unterschriebene Erklärungen oder solche mit Verweis auf weitere für Kunden nicht prüfbare Unterlagen reichen dazu nicht aus.
Im Zweifel gibt es keinen Grund dafür, auf die unverzügliche Zurückweisung der Forderung zu verzichten. Wir werden unseren Mustertext so schnell wie möglich entsprechend ergänzen.
Bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion. Der für die Berichterstattung zu den Heyl-Forderungen zuständige Redakteur war erst in Urlaub und brauchte dann auch noch einige Tage, um zu recherchieren.
Wir haben gestern ein Schreiben des Rechtsanwalts Ralf Heyl erhalten, mit dem er eine abgetretene ehemalige Forderung der Postbank uns gegenüber geltend macht. Da den Schreiben des Rechtsanwalts inzwischen eine Abtretungsanzeige der Postbank an den Schuldner beiliegen, würde die Zurückweisung der Forderung mit dem hier bereitgestellten Musterschreiben m. E. nun gemäß § 410 BGB ins Leere laufen.
Da es sich in unserem Falle nur um eine geringe Forderung im unteren dreistelligen Bereich handelt, sind wir unsicher, ob es sich lohnt, sich gegen die Forderung zu wehren, oder ob dadurch nur noch höhere Kosten entstehen. Die Hauptforderung stammt aus dem Jahr 2002 und müsste nach unserer Einschätzung längst verjährt sein.
@Baggl09: Öffnen Sie den Musterbrief nicht direkt im Browser, sondern speichern Sie die Datei erst ab und öffnen Sie sie dann. Wir senden Ihnen den Brief per Mail.
Der Musterbrief-Link ist nicht aktiv bzw sagt mein Browser das ich nicht berechtigt bin die URL zu öffnen. Ist dies mit Absicht so?
Alles klar, danke für die Erläuterungen.