Eine Person gilt als überschuldet, wenn ihre Verbindlichkeiten wie Miete und Kreditraten höher sind als ihr Vermögen. Zahlungsunfähig oder insolvent ist eine Person erst, wenn sie bereits fällige Forderungen nicht mehr bezahlen kann. Dann kann die Person einen Insolvenzantrag stellen. Anders als Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen von GmbHs ist sie aber nicht dazu verpflichtet.
Früh Hilfe suchen. Was tun, wenn das Geld tatsächlich knapp wird? Viele Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten zögern lange, sich externe Hilfe zu holen. Genau das sollte aber passieren, wenn die Schulden in absehbarer Zeit nicht aus eigener Kraft zurückgezahlt werden können. So kann eine Insolvenz vielleicht abgewendet werden.
Beratungsstellen für Privatleute. Angestellte, Rentner und Rentnerinnen, Arbeitslose und viele ehemals Selbstständige können sich kostenlos beraten lassen. Solche Angebote gibt es beispielsweise von Städten, Verbraucherzentralen und Wohlfahrtsorganisationen wie der Caritas oder der Arbeiterwohlfahrt. Eine Übersicht der Schuldnerberatungsstellen bietet das Statistische Bundesamt mit dem Schuldnerberatungsatlas. Die Regierungspräsidien bieten in der Regel ebenfalls eine Liste mit Beratungsstellen an.
Wartezeit. Die Wartezeit für eine kostenlose Schuldnerberatung kann mehrere Wochen bis Monate betragen. Wichtig ist, dass die Beratungsstelle im jeweiligen Bundesland anerkannt ist und eine Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch ausstellen darf. Diese Anlaufstellen richten sich in erster Linie an Privatleute. Sind Soloselbstständige in ihrer Existenz bedroht, weil etwa eine Kontopfändung droht, helfen diese Stellen oft ebenfalls weiter.
Hilfe für Selbstständige. Für diese Gruppe gibt es weniger kostenfreie Angebote. Viele Industrie- und Handelskammern bieten ihren Mitgliedern eine Insolvenzsprechstunde an. Die Beratung durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Insolvenzrecht ist nicht kostenfrei, dafür bekommt man in der Regel schnell einen Termin und wird durch das gesamte Verfahren begleitet.
Prüfung der finanziellen Situation
Die Schuldnerberatung schaut sich gemeinsam mit der verschuldeten Person an, wie hoch die Schulden sind, wie die Person mit Geld umgeht und welche laufenden Verpflichtungen bestehen. Dafür sind oft mehrere Termine nötig. Laut Statistischem Bundesamt ist der Verlust des Arbeitsplatzes einer der Hauptauslöser für Überschuldungen. Unfälle, Erkrankungen und Sucht sowie Trennung, Scheidung und Tod des Partners oder der Partnerin sind weitere Gründe warum Menschen in eine finanzielle Schieflage geraten. Genauso wie der langfristige Bezug von Niedrigeinkommen.
Einigung mit Gläubigern und Gläubigerinnen. Mit Hilfe der Beratungsstelle können verschuldete Personen versuchen, sich mit den Gläubigern und Gläubigerinnen außergerichtlich zu einigen. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren, auch Privatinsolvenz genannt, ist ein solcher Versuch zwingend vorgeschrieben. Bei dem Regelinsolvenzverfahren für Selbstständige und für ehemalige Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern und Gläubigerinnen oder mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen ist das freiwillig.
Flexibler Nullplan. Da zu diesem Zeitpunkt oft nicht mehr viel Geld vorhanden ist, kann die verschuldete Person den Gläubigern und Gläubigerinnen nur das pfändbare Einkommen anbieten. Es wird ein sogenannter flexibler Nullplan erstellt. Liegt das Einkommen der verschuldeten Person unterhalb der Pfändungsfreigrenze, ist innerhalb des vorgeschlagenen Schuldenbereinigungsplans unter Umständen eine Zahlung von null Euro an die Gläubiger und Gläubigerinnen vorgesehen. Da alle Gläubiger und Gläubigerinnen solch einer außergerichtlichen Einigung zustimmen müssen, sind die Erfolgsaussichten gering.
Kommentarliste
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@stefangrass: Wir berichte auch dazu, wie Verbraucher sich Geld über ein gerichtliches Mahnverfahren von ihren Gläubigern holen können:
www.test.de/mahnverfahren
Doch das funktioniert nur, wenn Sie die Täter / Gläubiger kennen.
Es ist ja schön, wenn hier über einen langen Zeitraum regelmäßig darüber berichtet wird, wenn man Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt. Es wäre aber auch mal ein Bericht angebracht, wie man als Geschädigter idealerweise zu seinem Geld kommt. Zum Beispiel nach einem Schaden durch Rowdytum von bekannten oder unbekannten Jugendlichen.
@vleunti: Der richtige Weg ist, sich als Erstes mit Ihrer Bank in Verbindung zu setzen. Klären Sie, ob Sie die Summe in Raten abzahlen können. Oder ob Umschulden möglich ist: Sie nehmen einen Ratenkredit auf, der einen deutlich günstigeren Zinssatz hat als Ihr Dispositionskredit, und zahlen damit die Schulden ab. Von privaten Kreditvermittlern raten wir ab. Am besten machen Sie auch einen Termin bei einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Verbraucherzentralen, Kommune). Es wird nicht gleich etwas frei sein, aber der Berater oder die Beraterin können dann helfen, wenn Sie sich nicht mit der Bank einigen. Falls diese einen Vollstreckungstitel erwirbt und Ihr neues Konto pfänden will, sollten Sie das vorher in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Ihre neue Bank muss das für Sie machen. Auf dem P-Konto ist ein monatlicher Grundbetrag von 1.178,59 Euro für eine Einzelperson vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt.
Im Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamtes: https://schuldnerberatungsatlas.destatis.de/ finden Sie eine Karte mit den Beratungsstellen in Deutschland. (TK)
Ich darf bei der dispo (Sparkasse) bis 2800 ins minus gehen und ich habe jetzt -2800 auf meinem girokonto und noch -2300 auf meiner Visa Karte. Also insgesamt -5100. Ich habe mit der Sparkasse gesprochen und wurde informiert dass ich so schnell wie möglich das Minus (mindestens bis ich ins -2800 bin) ausgleichen soll, sonst wird das Girokonto gekündigt (und was weiter passieren wird, weiß ich nicht). Aber ich habe jetzt keine Möglichkeit mindestens 2300 zu zahlen. Was kann weiter passieren? Also ich habe jetzt einen Job gefunden und auch einen anderen Konto eröffnet (in einer anderen Stadt weil ich umgezogen bin). Und ich bin bereit die ganze Menge Geld monatlich zurück zu zahlen (z.B 300 Euro im Monat durch Überweisung). Kann die Bank das akzeptieren ? Oder kann mir die Bank ein Kredit geben und dann werde ich mein Dispo ausgleichen und weiter den Kredit zahlen.
Entschuldigen Sie bitte mein schlechtes Deutsch))
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