
Ein Check der eigenen Daten in der Auskunftei ist gar nicht schwer und klappt online.
Sie dürfen Online nicht auf Rechnung kaufen? Der Handyvertrag wird abgelehnt? Den Ratenkredit gibt es nur zu lausigen Konditionen? Dann haben Auskunfteien wie infoscore Consumer Data, Crif Bürgel oder Creditreform Boniversum möglicherweise falsche oder veraltete Daten über Ihr Zahlungsverhalten. Am bedeutendsten ist die Schufa. Zumindest hier sollten Sie einmal im Jahr schauen, ob alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten korrekt sind.
Das benötigen Sie für den Schufa-Check
- Bestellformular für „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“
- Ausweiskopie
- Porto
Schritt 1: Nicht in die Auskunftsfalle tappen
Einmal im Jahr müssen Auskunfteien kostenlos über gespeicherte Daten informieren. Was gespeichert ist, erfahren Sie, wenn Sie eine „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ bestellen. DS-GVO steht für Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 gilt und das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat.
Wichtig: Fordern Sie keine „Bonitätsauskunft“ an, die prominent auf der Internetseite der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) steht. Sie kostet 29,95 Euro und enthält auch nicht mehr Daten. Die richtige Auskunft bekommen Sie auf der Seite meineschufa.de der Schufa . Sie müssen dort ganz nach unten scrollen und auf den Button „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“ klicken.
Verwirrend: Nach diesem ersten Klick, geht dasselbe Spiel noch einmal von vorn los. Sie müssen wiederum ganz nach unter scrollen, damit Sie an die richtige Stelle kommen. Ignorieren Sie das Angebot „meineSchufa kompakt“. Das folgende Onlineformular müssen Sie mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Anschrift ausfüllen und können es dann online absenden.
Sie können die kostenlose Datenkopie nach Art.15 DS-GV auch telefonisch (06 11/92 78 0) oder per Post anfordern (Schufa Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum). Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Schritt 2: Die Auskunft richtig prüfen
Die Auskunft kommt mit der Post. Prüfen Sie, ob sie korrekt ist und keine wichtigen Daten fehlen, zum Beispiel Hinweise auf kürzlich abgezahlte Kredite. Sind unberechtigte Forderungen gegen Sie eingetragen? Das müssen Sie nicht dulden. Ausnahme: Eine unberechtigte Forderung wurde rechtskräftig festgestellt, weil Sie gerichtlichen Bescheiden nicht widersprochen haben. Oder: Man hat Sie zweimal gemahnt, der Fordernde hat Ihnen zwischen erster Mahnung und Schufa-Meldung vier Wochen Zeit gelassen und Sie haben der Forderung nie widersprochen. Dann ist der Schufa-Eintrag rechtens, auch wenn Sie niemandem Geld schulden.
Schritt 3: Korrekturen einfordern
Beschweren Sie sich bei der Schufa, wenn etwas falsch ist. Legen Sie Kopien von Unterlagen bei, die Fehler in den Schufa-Daten beweisen. Strittige Daten muss die Schufa bis zur Klärung sperren. Hilft das nicht, können Sie sich beim Schufa-Ombudsmann beschweren (www.schufa-ombudsmann.de). Sie können sich zudem auch an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden.
Dieses Special ist erstmals am 16. April 2013 auf test.de erschienen. Es wurde am 29. April 2020 aktualisiert.