Netbank Ende im Juni 2022

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Netbank - Ende im Juni 2022

Eilig. Die Zeit läuft, Kunden der Netbank sollten schnell handeln. © Getty Images / Chainfoto24

Die Augs­burger Aktien­bank und damit auch ihre Tochter Netbank stellen ihren Betrieb zum Jahres­ende ein. Alle Geschäfts­beziehungen enden bereits im Juni 2022.

LVM Versicherung trennt sich von Bank­geschäften

Die Augs­burger Aktien­bank und damit auch ihre Tochter Netbank stellen ihren Betrieb zum Jahres­ende ein. Alle Geschäfts­beziehungen enden bereits zum 15. Juni 2022, wie auf der Website der Netbank zu lesen ist. Eigentümerin der beiden Bank­institute ist die LVM Versicherung, die ihre Bank­geschäfte beendet. Die Netbank war die erste Online­bank Deutsch­lands.

Karten werden gesperrt, Dauer­aufträge gestoppt

Jetzt fordert die netbank Kundinnen und Kunden auf, ­ihre Konten umge­hend aufzulösen. Ab dem 16. Juni 2022 werden Dauer­aufträge und Last­schriften nicht mehr ausgeführt, sämtliche Bank­karten gesperrt. Karten­gebühren fallen bis zum Tag der Auflösung der Konten an.

Dispokredite sind sofort fällig

Raten­kredite werden nicht gekündigt, lassen sich aber ohne Vorfälligkeits­entschädigung auslösen. Das kann ein Vorteil sein, wenn man in der Lage ist, seinen Kredit auszulösen oder einen Kredit zu besseren Konditionen gefunden hat. Dispositions­kredite sollen auf einen Schlag abbezahlt werden. Eine Alternative dazu bietet die Bank nicht an.

Schnelles Handeln ist angesagt

Der 15. Juni 2022 ist der späteste Zeit­punkt zur Auflösung der Konten. Die Banken haben Kundinnen und Kunden Formulare zur Konto­auflösung bereits zuge­schickt. Sinn­voll ist es, so schnell wie möglich aktiv zu werden und zunächst eine neue Bank zu suchen, da bei dem Auftrag zur Konto­auflösung ein neues Empfänger­konto angegeben werden muss. Bei der Suche nach einem passenden Konto hilft der große Girokontenvergleich der Stiftung Warentest.

Wenn die Frist verstrichen ist

Falls Kunden ihr Konto nicht recht­zeitig zum 15. Juni 2022 auflösen, über­nimmt die Netbank die Aufgabe. Eventuell vorhandenes Guthaben wird in diesem Fall beim Amts­gericht hinterlegt. Kundinnen und Kunden müssen die Gebühren dafür über­nehmen.

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