Unfall mit fremdem Auto Wann die Privathaft­police den Schaden an einem geliehenen Auto zahlt

Unfall mit fremdem Auto - Wann die Privathaft­police den Schaden an einem geliehenen Auto zahlt

Unfall mit fremdem Fahr­zeug. Hat der Unfall­ver­ursacher eine gute Privathaft­pflicht­versicherung, über­nimmt diese einen Teil der gestiegenen Auto­versicherungs­kosten des Auto­besitzers. © Adobe Stock / Pavel Vorobyev

Ein Unfall mit von Freunden oder Nach­barn geliehenem Auto kann beste Beziehungen stören. Hilf­reich ist es, wenn die Versicherung den Rück­stufungs­schaden zahlt.

Mal schnell die Nach­barin gefragt, ob man ihr Auto nehmen kann, um die Tochter aus der Kita abzu­holen – meistens ist so was kein Problem, fördert sogar das Vertrauens­verhältnis im Wohn­umfeld. Doch kommt es dann zu einem Auto­unfall mit dem geliehenen Auto, sieht das schnell anders aus. Wer zahlt dann? Im schlechtesten Fall gibt es gleich drei Schäden: Am geliehenen Auto, an einem anderen Wagen und dann noch den so genannten Rück­stufungs­schaden – wenn der Verleiher, die Nach­barin, nach der Unfall­regulierung in ihrer Kfz-Versicherung höher gestuft wird. Dann muss sie künftig und für viele Jahre mehr für ihre Versicherung bezahlen. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären die Rechts­folgen und zeigen mögliche Lösungen auf.

Geliehenes Auto beschädigt – wer zahlt den Schaden?

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.02.2018 um 13:55 Uhr
    Rabattklausel

    @fku: Bei den besten 18 Tarifen unseres letzten Test zur Privaten Haftpflichtversicherung (Finanztest 10/2017), die mit der Note sehr gut (0,9) oder besser beurteilt wurden, gab es zum Stichtag der Untersuchung (01.07.2017) bei folgenden Angeboten (Anbieter (Tarif)) eine solche Rabattklausel: Basler (Ambiente Top), VHV (Klassik-Garant Exklusiv), Schwarzwälder (Exclusiv Fair Play Plus Direkt), Waldenburger (Premium Plus), Barmenia (Premium-Schutz), Interrisk (XXL), Ostangler (Exclusiv Fair Play Plus Direkt), Axa (Boxflex + Baustein Premium + Baustein Vermietung) und Versicherungskammer Bayern (Optimal).
    Wie in Finanztest 01/2018 beschrieben unterscheiden sich die Leistungen im Detail: Manche Tarife fordern eine zusätzliche Selbstbeteiligung oder beschränken Ihre Ersatzleistung in der Höhe auf 3000 Euro, andere ersetzen ein solchen ‚Rückstufungs-Schaden‘ nur für einen Zeitraum von drei Jahren. Häufig wird dieser Schaden auch nur in der Kfz- Haftpflicht übernommen, nicht aber in der Vollkasko-Versicherung. Letztlich sollte die Entscheidung für oder gegen einen Tarif aber nicht allein aus diesem Gesichtspunkt erfolgen. (AK)

  • fku am 14.02.2018 um 21:37 Uhr
    und welche 9 sind es?

    Klasse, und welche 9 Anbieter haben nun die Klausel?