
Beispiel für irreführende Werbung: Dieser Kinderwagen war gar nicht im Test.
Ein gutes Testurteil der Stiftung Warentest kann den Umsatz eines Produkts massiv ankurbeln. Kein Wunder, dass einige schwarze Schafe versuchen, mit irreführenden oder schlichtweg falschen Ergebnissen zu werben.
Die Kreativität der Hersteller beim Schummeln war in der Vergangenheit groß: Veraltete Urteile, nach dem Test veränderte Produkte, unleserliche Schrift, Werbung mit (positiven) Einzelaspekten bei gleichzeitigem Verschweigen des (negativen) Gesamturteils. Sogar frei erfundene Urteile von Produkten, die nie getestet wurden, kamen gelegentlich vor.
Systematische Kontrolle
Seit der Einführung des Logolizenzsystems im Jahr 2013 gibt es eine systematische Kontrolle der Medien und des Marktes auf missbräuchliche Werbung. Dazu werden über 53 Geschäfte, 86.000 Handzettel und Händlerprospekte, rund 30 Webshops, 19 TV-Kanäle mit 197 TV-Spots, 80 Prozent der nationalen Werbekampagnen im Kino, 160 Tageszeitungen sowie 321 Publikums- und 147 Fachzeitschriften mehrmals im Jahr überwacht. Im Jahr 2022 beanstandete die damit beauftragte RAL gGmbH in 480 Fällen die Werbung von Unternehmen, im Vorjahr in 381 Fällen.
Nachtests
Zusätzlich nimmt die Stiftung Warentest regelmäßig Nachtests von Produkten vor, die mit ihrem Markenzeichen werben. Sie überprüft dabei, ob die Produkte in unveränderter Form angeboten werden. Im Jahr 2022 wurden 93 Produkte geprüft. Aufgrund der Nachtests wurde im Jahr 2022 ein Linzenzvertrag außerordentlich gekündigt, weil die Produkte seit der ursprünglichen Untersuchung verändert worden waren (Vorjahr: fünf Verträge).
Irreführende Werbung erkennen
Auch Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht machtlos. Viele Verstöße und Schummeleien können sie leicht durchschauen, wenn sie kritisch prüfen, ob alle wichtigen Elemente des Testsiegels vorhanden sind und ob sie korrekt verwendet werden.
Der Aufbau eines Testsiegels
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Auf der linken Seite und oben sind Testsiegel zu sehen, wie sie aussehen sollten und wie sie auf vielen Produkten abgebildet sind. Prüfen Sie Punkt für Punkt: |
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Wo ist das Ergebnis nachzulesen? Im Logo muss die Publikation (test, Finanztest oder test.de) abgebildet sein. Zusammen mit der Ausgabe (siehe unten) sind so alle Testergebnisse überprüfbar. |
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Nennt die Werbung das Qualitätsurteil oder nur das Ergebnis für ein einzelnes Prüfkriterium? Angegeben werden muss immer die Gesamtnote. Bezieht sich das Testurteil tatsächlich auf das beworbene Produkt? Manche Anbieter nutzen ein Testurteil, um damit für ein ganz anderes Produkt zu werben. |
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Ist das Testurteil aktuell, oder ist es wahrscheinlich, dass schon eine neue Untersuchung existiert? In der Regel darf nur zweieinhalb Jahre nach Testveröffentlichung mit dem Urteil geworben werden, in Ausnahmefällen dreieinhalb Jahre. |
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Neben der Ausgabe der Zeitschrift muss auch die Internetadresse www.test.de angegeben sein, damit sich ältere Tests bequem überprüfen lassen. |
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Jede Werbung hat eine Lizenznummer, die neben dem Logo angegeben werden muss. Auf der RAL-Webseite kann überprüft werden, ob die Nummer (noch) gültig ist. |
Darüber hinaus gelten in einigen Bereichen Sonderfälle, die in der Werbung beachtet werden müssen: |
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Bei Lebensmitteln muss zusätzlich das untersuchte Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein, damit Käuferinnen und Käufer erkennen können, welche Tranche getestet wurde. |
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Wenn die Stiftung Warentest kein Qualitätsurteil vergeben hat, müssen alle Gruppenurteile bzw. die zusammenfassende Beurteilung gezeigt werden. |
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So weit alles in Ordnung? Dann machen Sie die Gegenprobe mit dem Original. Sämtliche Testergebnisse können online abgerufen werden unter www.test.de. Hier berichtet die Online-Redaktion auch regelmäßig über bekannte Missbrauchsfälle. Einzelne Ausgaben von test oder Finanztest können auch im Shop nachbestellt werden. |
Missbrauch entdeckt? Das können Sie tun
Für Hinweise auf unlautere Werbung sind wir dankbar. Um einen Verstoß verfolgen zu können, sind diese Angaben nötig:
- Name und Anschrift der Firma.
- Original der Werbung, also Prospekt, Broschüre, Verpackung.
- Bei Werbung im Netz ein Screenshot anfertigen und das Datum sowie Ihren Namen dazu notieren.
- Wenn Sie die Werbung nur gesehen haben, etwa auf einem Plakat, bitte ein Foto machen. Dazu brauchen wir die Angabe, wann, wo und von wem das Foto gemacht wurde.
- Begründung: Warum ist die Werbung aus Ihrer Sicht unzulässig?
Bitte senden Sie die Unterlagen an eine der folgenden Adressen:
Stiftung Warentest |
vzbv |